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Bewaffnung von normalen Bürgern

789 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Waffen, Bürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:40
Waffen bringen niemals Frieden


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:41
Lern lesen, den ganzen Satz! Wer auf 30 cm eine Waffe zieht ist höchstwahrscheinlich einvorsätzlicher Mörder..


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:43
ich würde mir zwar auch ne waffe besorgen aber nur aus sportlichen gründen

soweitdas man solche unbedingt zum leben braucht bzw zu dessen verteidigung sind wir nunauchwieder nicht

(essei man hält sich in ganz gewissen kreisen auf... aber dannist man eh selber schuld)


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:45
pommes,
nein,
wer auf 30cm ne waffe zieht ist n selbstverteidiger.

pistolenund andere waffen im sinne des threads meinen distanzwaffen

buddel


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:52
lightstorm
hat mich zb aufgeregt,
weil er vor einigen seiten meinte,
pistolenseien im grunde primitive vorrichtungen
um ein stück metall gerichtet auf irgendwas zuschleudern
(nicht in diesem wortlaut)

das ist ein verständnis,
als wäre derschuss aus einer pistole quasi nur der verlängerte arm
eines uppercuts

buddel


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:57
Naja, die Bedrohung einer einfachen Pistole ist in erster Linie psychisch.
Ansonstenkann jeder einen Menschen verletzen oder töten wie es mit einer Pistole möglich wäre.


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:57
haha



dakonnte man auch für 100 us-$ mit ner panzerfaust auf ne lebende kuh schiessen (50us-$/schuss)

buddel


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Bewaffnung von normalen Bürgern

22.07.2007 um 23:58
Ich zittiere mal das Strafgesetzbuch:

§ 127
Bildung bewaffneter Gruppen
Werunbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildetoder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geldversorgt oder sonst unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mitGeldstrafe bestraft.

§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehrgeboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, dieerforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einemanderen abzuwenden.

§ 33
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täterdie Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nichtbestraft.

§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nichtanders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderesRechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handeltnicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich derbetroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützteInteresse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tatein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 35
EntschuldigenderNotstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einemAngehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahrselbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutetwerden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildertwerden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahrhinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an,welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er denIrrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

UndStrafprozessordnung:
§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oderverfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofortfestgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnungvorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch dieStaatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr imVerzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen einesHaftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nurauf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn einAntrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mitErmächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 00:00
Nein, wer auf 30 cm ne Waffe zur Verteidigung zieht ist schon so gut wie tot, wenn derAngreifer gerade auf einen zielt..


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 00:37
Wer auf 30 cm eine Waffe zieht ist höchstwahrscheinlich ein vorsätzlicherMörder..

Na klar doch!

Es lebe die Verallgemeinerung!

:D


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 00:45
Eigentlich müssten die Bürger Waffen haben dürfen damit Sie sich gegen einen "möglichen"Wild gewordenen Staat wehren können!
Aber das wird ja heutzutage verhindert.. warumdenn?
Wieso dürfen nicht Gesetzestreue Bürger ohne Vorstrafen Waffen haben dürfen ohne sich ewig mit Papierkram schlagen zu müssen?


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 00:53
@ar3z

Umgekehrt können aber verrückte Gruppen den Staat bzw. die Menschen massivgefährden.


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 00:54
Es gab z.B. in den USA kleinere Gruppen die sehr gefährliche Tendenzen hatten und dieschwer bewaffnet waren. Religiöse Sekten Fanatiker...


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 00:59
@ ar3z

Erzähl mir doch nicht, dass der Staat wild ist in DeinerUmgebung.

Das deutsche Waffengesetz ist eines der besten weltweit.

Nurdarum hat so gut wie KEIN Bürger jemals ne Waffe aus der Nähe gesehen.

Wenn wirheute allen Bürgern ne Waffe geben würden, wüssten 90% nicht, was sie damit anstellensollten...

Und das ist auch gut so.


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Bewaffnung von normalen Bürgern

23.07.2007 um 01:02
Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten: Entweder man wird mit einer Waffe bedroht und ziehteine Waffe und stirbt, oder man wird nicht bedroht und zieht eine Waffe und warum sollteman das aus 30 cm tun? Ne, dafür gibt es keinen triftigen Grund, wenn ich nicht dieBereitschaft habe ihn zu erschießen.


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23.07.2007 um 01:04
naja im endefek bekommen die die wiklich eine wollen auch ein waffe


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23.07.2007 um 01:04
Es könnte auch sein, dass man mit einer Waffe bedroht wird, selbst eine zieht - undüberlebt.


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23.07.2007 um 01:05
ihm die waffe zu zeigen weil man sie im schiessclub im holfter trug und er sich für deinmodel intressiert :P ?


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23.07.2007 um 01:07
Es dauert bis du eine Waffe gezogen und entsichert (und auch geladen) hast, das überlebstdu sicher nicht..


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23.07.2007 um 01:10
pommes,
was ist mit der dritten möglichkeit ?
dass gar keiner ne waffe hat?

das fällt euch waffenfetischisten überhaupt nicht ein, was ?

buddel


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