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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

2.446 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Armut, Hunger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

28.11.2008 um 20:39
@sensibel, das werde ich sicher nicht tun, ich fang mir doch keine Anzeige ein.
Ich weiss nicht ob du die Seite liveleak.com kennst, ich kann mir durchaus vorstellen dass es bald Foren gibt wo sich mancher Bearbeiter samt Namen und Adresse wiederfindet :-)

Zu deiner Geschichte von deiner Bekannten.
Ich glaube, ich hoffe dass diese Frau schon eine Ausnahme ist, sprich dann auch noch Gefallen dran finden.
Ich denke diese seltenen Geschöpfe wären in jeder Berufssparte gemein agierend, ich weiss nicht woran diese Menschen leiden, ich persönlich lebe immer so, dass ich mich jederzeit im Spiegel ansehen kann.

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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

29.11.2008 um 00:04
der ober neoliberalist ist im fernsehen, hans maulwurf sinn...
und ogott ist der ein dümmliche ridiot, das die den noch nicht aus dem kreis der wissenschaftler geworfen haben...


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

29.11.2008 um 10:20
Zitat von lesmonalesmona schrieb:Ich weiss nicht ob du die Seite liveleak.com kennst...
Die seite möchte ich mir dann bei gelegenheit mal anschauen :)


@lesmona


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

29.11.2008 um 10:36
Zitat von emanonemanon schrieb:Da fehlt noch die Franjo Pooth Kategorie. Sozialisierte Schulden von > 1.000.000.-€, aber aufgrund vorheriger Privatentnahmen trotzdem ein gutes Leben.
Pooth gründete 2003 die Maxfield GmbH
In einer GmbH gibt es keine Privatentnahme

Die Schulden bleiben ihm trotzdem erhalten, auch wenn er nicht ganz legal Geld aus der
GmbH entnommen hat.


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

29.11.2008 um 18:24
@lesmona
Zitat von lesmonalesmona schrieb: das werde ich sicher nicht tun, ich fang mir doch keine Anzeige ein.
Ich weiss nicht ob du die Seite liveleak.com kennst, ich kann mir durchaus vorstellen
dass es bald Foren gibt wo sich mancher Bearbeiter samt Namen und Adresse
wiederfindet :-)

Zu deiner Geschichte von deiner Bekannten.
Ich glaube, ich hoffe dass diese Frau schon eine Ausnahme ist, sprich dann auch noch
Gefallen dran finden.
Ich denke diese seltenen Geschöpfe wären in jeder Berufssparte gemein agierend, ich
weiss nicht woran diese Menschen leiden, ich persönlich lebe immer so, dass ich mich
jederzeit im Spiegel ansehen kann.
Ich glaube auch solche menschen, die hundsgemein sind, schauen sich eher am
öftersten im spiegel. weil soclhe gerne mit der äusserlichkeit versuchen die menschen
zu blenden..


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

30.11.2008 um 01:33
1 Hartz IV Empfänger weniger ...

Michael Hirte ist das Supertalent :D

Prost !


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

01.12.2008 um 12:35
@Tron
Zitat von TronTron schrieb: 1 Hartz IV Empfänger weniger ...
Ganz klasse! ich denke eher das hast du im form von provokation gemeint, oder ?


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

01.12.2008 um 15:43
Wer die Provokation sucht , wird sie finden. Dabei sollte man schon die Synapsen mal knacken lassen!


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

14.12.2008 um 16:31
Falls das stimmen sollte,muss man den zuständigen Sachbearbeiter und den Amtsleiter öffentlich hinrichten.Keine Gnade für solche Schweine.Aber fangt bei denen an die Hartz 4 entworfen und beschlossen haben.Peter Hartz und Teile des deutschen Bundestages.Öffentlich hinrichten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.Wann wacht Ihr endlich auf ?Wielange soll das Volk noch unterdrückt werden von einer menschenverachteten und skrupellosen Minderheit.


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

14.12.2008 um 17:34
Dies ist meine aktuelle Geschichte

Die Harz4 Behörde ARGE Landkreis Fürth, hat meinen seit 6. August 2008 vorliegenden
Antrag weder angenommen noch bearbeiten.
Beim ersten Ausfüllen habe ich eine Bedarfsgemeinschaft angegeben.
Die Bedingungen und Anforderung der Behörde zu einer Bedarfsgemeinschaft wollte
meine Freundin nicht erfüllen.
Daraufhin informierten wir uns über Harz4 in einschlägigen Internetforen.
Dies dauerte ein oder zwei Wochen. Wir hatten ja genug Zeit, weil wir den Antrag
recht früh in die Wege geleitet hatten.
Auf den Internetplattformen zu Harz4 wird darauf hin gewiesen, das meine Freundin
mir nicht Unterhalts pflichtig ist und kein Mensch eine Offenlegung ihrer Finanzen
verlangen kann.
Dort wird ausdrücklich darauf hin gewiesen , das meine Freundin zu keinerlei
Mitwirkung verpflichtet ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen das man einen Antrag
ohne Bedarfsgemeinschaft stellen soll. Dazu ist ein Untermietvertrag der Freundin an
mich nötig.
Meine Freundin war nach einiger Zeit und etlichen Gesprächen bereit, mir einen
Untermietvertrag zu gewähren, unter der Voraussetzung sonst keinerlei Bedingungen
erfüllen zu müssen.
Diesen geschah ende September 2008. Deswegen hat Sie den Mietvertrag auf den
1.10.2008 datiert.
Ich habe extra darauf hin gewiesen, das ich schon seit April 2008 bei meiner Freundin
wohne.
Der Untermietvertrag ist ausschließlich wegen der ARGE nötig.
Mit den neuen Voraussetzungen bin ich umgehend zur ARGE und habe dort einen
Termin für den 14.11.2008 bekommen. Das sind 6 Wochen Wartezeit.
Die Annahme des Antrags wurde jedoch auch zu diesem Termin verweigert. Statt
dessen wurden wiederum Anforderungen an meine Freundin gestellt, die ja keinerlei
Mitwirkungspflicht hat.
Wiederum verweigert mir meine Freundin die Papiere welche die ALG2 Behörde von
ihr fordert.
Zu jedem Termin habe ich die ARGE gebeten meinen Antrag zu bearbeiten, damit ich
wenigstens die Grundsicherung für mich erhalte, die strittigen Forderungen über
Zahlung von Miete könnten ja extra entschieden werden. Dies wurde jedes mal
abgelehnt.
Der neue Termin zur Antragsabgabe sollte am 2.12.2008 statt finden.
Das ist nicht tragbar. Das wahren dann schon 4 Monate ohne das die ARGE sich bereit
erklärt meinen Antrag zu prüfen.
Weiterhin hat man mir angekündigt, den Antrag erneut nicht annehmen zu wollen,
wenn die geforderten Unterlagen nicht beschafft werden.
Die geforderten Unterlagen, betreffen aber wieder meine Freundin und nicht mich.
Meine Freundin lehnt es aber ab die geforderten Unterlagen zu beschaffen. Dies hat
Sie mir auch schriftlich zur Vorlage bei Ämtern und Behörden bescheinigt.


Die Forderung nach einem Hauptmietvertrag ohne unkenntlich gemachte Vermieter
Adresse lehnt meine Freundin zurecht ab. Die ARGE benötigt diese Angaben auch nicht
zur Berechnung. Die Angaben welche zur Berechnung nötig sind, sind deutlich zu lesen.
Auch die Forderung nach einer Untermietgenehmigung welche die Arge verlangt lehnt
meine Freundin ab.
Auch dies würde dazu führen das der Vermieter von meiner Freundin Kenntnis von
meinem Harz4 Antrag erhält, da dieser ja nach dem Grund des Untermietvertrags
fragen würde.
Weiterhin würde das auch wiederum dazu führen, das die ARGE Kenntnis über den
Vermieter meiner Freundin erhält, was völlig unnötig ist.

Da meiner Freundin zusätzliche Kosten durch meine Anwesenheit entstehen, fordert
Sie zurecht eine Beteiligung, welche ja jetzt im Untermietvertrag geregelt sind.
Wenn ich diesen Forderungen nicht bis Ende Dezember 2008 nachkomme, wird mir
meine Freundin mir die Kündigung aussprechen.
Die Folge davon ist, das ich mir eine Wohnung suchen müsste.
Dies würde weitere erhebliche Kosten für die ARGE bedeuten.
Maklergebühr Kaution Wohnungserstausstattung und eine erheblich höhere
Mietzahlung kämen auf die ARGE zu.
Weiterhin fordert die ARGE ein Ausfüllen der Anlage HG.
Dort ist angeblich die Haushaltsgemeinschaft ein zu tragen.
Mal davon abgesehen, das der Begriff Haushaltsgemeinschaft nicht definiert ist, wird in
Folge auf diesem Dokument in Punkt 1 dazu aufgefordert Personen ein zu tragen ,
welche zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Nach Angaben des Personals der ARGE ist das ein Druckfehler eines vorgefertigten
Dokuments, und ich soll meine Freundin dort eintragen.
Das werde ich nicht tun, da meine Freundin ja offensichtlich nicht zu meiner
Bedarfsgemeinschaft gehören will.
Die Mitarbeiter der ARGE haben mich darauf hin gewiesen, das Sie meinen Antrag
schon alleine deswegen wieder nicht annehmen wollen.
Ich soll mich nicht so anstellen, haben Sie gesagt. Sie haben kein passendes Formular.
Ich bin aber verpflichtet, Dokumente der Behörden wahrheitsgemäß aus zu füllen.
Deswegen habe ich bei Punkt 1 nein an gekreuzt.
Zu Punkt 2 dieses Formulars wurde mir gesagt, das ich meine Freundin und ihre
Tochter eintragen soll, weil diese zur Haushaltsgemeinschaft gehören.
In Punkt2 steht aber deutlich zu lesen, das nur Personen ein zu tragen sind, welche
verwandt oder verschwägert mit dem Antragsteller sind.
Beides trifft auf meine Freundin und ihre Tochter jedoch nicht zu.

Ich habe sämtliche Dokumente in Kopie beigelegt, und am 14.11.2008 an das
Sozialgericht geschickt.
Gleichzeitig habe ich einen schriftlichen Antrag mit allen Papieren mit Einschreiben an
die ARGE geschickt, da sie die Annahme bei einem schriftlich gestellten Antrag nicht
ablehnen können.
Von der Arge kam bislang keinerlei Reaktion auf meinen schriftlichen Antrag.
Am 5.12.2008 stellte ich zusätzlich schriftlich per Einschreiben einen Antrag auf
Vorschuss.
Auch darauf kommt bisher keinerlei Reaktion seitens der ARGE.

Die Intervention des Gerichts sollte eine schnelle Lösung herbei führen. Das stellt sich
jetzt als schwerer Irrtum heraus.
Weiterhin beantragte ich deshalb am 5.12.2008 einen Vorschuss bei Gericht aufgrund
der Tatsache das ich seit 13 November keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung habe.
Nach einem Schreiben des Sozialgerichts an mich, vom 26.11.2008 stellte sich bei
telefonischer Nachfrage heraus, das der zuständige Richter meinen Antrag
offensichtlich bis dato nicht gelesen hatte.
Die Aufforderung des Richters, die von der Arge geforderten Unterlagen bei zu bringen
ist offensichtlich auf diesen Umstand zurück zu führen.

Bis zu diesem Zeitpunkt lebte ich also schon 2 Wochen ohne jegliche finanzielle Mittel.
Die von der Arge geforderten Unterlagen beziehen sich auf meine Freundin, wie in
meinem ersten Brief an das Sozialgericht deutlich zu lesen ist.
Deshalb kann ich die geforderten Unterlagen nicht beibringen.
Die Frau vom Sozialgericht am Telefon erklärte sich bereit dem Richter die Situation
nochmals dar zu legen.
Weitere Anrufe (fast jeden Tag) brachten kein neues Ergebnis.

Nach einem weiteren Telefonat am 5.12.2008 mit der Telefonnummer 0911 20583142
bekomme ich die Auskunft, das der Richter eine Anhörung veranlassen will, jedoch
ohne einen Termin genannt zu bekommen.
Eine weitere wochenlange Verzögerung zeichnet sich ab.
Das ist völlig unerträglich, weil ich seit 13.11 über keinerlei finanzielle Mittel mehr
verfüge.
Ich müsste zu eventuellen Gerichtsterminen schon hin laufen, weil ich mir nicht mal
mehr Sprit oder ein Ticket kaufen könnte.
Mir ist nicht klar wie sich das Gericht vorstellt das ich etwas zu Essen kaufen soll,
geschweige denn meine Miete zu bezahlen.
Die absichtliche Verzögerung von ARGE und Gericht treibt einem dazu Lebensmittel zu
stehlen bzw. mit anderen kriminellen Mitteln an Geld zu kommen.
Dadurch soll offensichtlich die Kriminalisierung von ALG2 Beziehern voran getrieben
werden.
Das Vorgehen der Arge ist als kriminell an zu sehen. Die weitere Verzögerung des
Vorgangs durch das Gericht schlägt dem Fass den Boden aus.

Termin beim Sozialgericht ist am Freitag den 19.12.2008
Hätte ich nicht Menschen die mich unterstützen, währe ich inzwischen kriminell oder
verhungert.

Realität kein scheiß


http://soziales.deutschland.nu/ (Archiv-Version vom 26.02.2009)


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

14.12.2008 um 20:21
Zitat von allardallard schrieb:Falls das stimmen sollte,muss man den zuständigen Sachbearbeiter und den Amtsleiter öffentlich hinrichten.Keine Gnade für solche Schweine.Aber fangt bei denen an die Hartz 4 entworfen und beschlossen haben.Peter Hartz und Teile des deutschen Bundestages.Öffentlich hinrichten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.Wann wacht Ihr endlich auf ?Wielange soll das Volk noch unterdrückt werden von einer menschenverachteten und skrupellosen Minderheit.
Würde man die ein Gewehr in die Hand drücken und du zum Marktplatz schreiten, würdest du dir noch in den Fuss schiessen! Viel Spaß bei der "öffentlichen Hinrichtung"


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

14.12.2008 um 20:28
Muss schon sagen, hast eine "tolle" Freundin, warum du ganze Telefonnummern posten musst bleibt wohl auch ein Geheimnis.


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

14.12.2008 um 22:27
@capspauldin

meine Freundin hat mit meiner Situation und meiner Arbeitslosigkeit nichts zu tun.

Sie darf nicht verpflichtet werden mich zu unterstützen.
Es gibt kein Gesetz das dies tun würde.

die Telefonnummer hätte ich xxen können sorry


http://soziales.deutschland.nu/ (Archiv-Version vom 26.02.2009)


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

15.12.2008 um 16:54
Sorry,aber in den Fuß schieße ich mir nicht selbst.Zu deiner Info,ich bin an Schusswaffen ausgebildet,als ehemaliges Militärmitglied.Trotzdem schön,dass du meinen Artikel gelesen hast.
Möglicherweise hast du gestern Abend Anne Will verfolgt,die Bestätigung war das,daß diese "Verantwortlichen" für die Kleinen und Schwachen in dieser Gesellschaft nichts übrig haben.Eine Schande,dass man diesen Kerlen noch eine Plattform bietet.


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

15.12.2008 um 17:04
Zitat von allardallard schrieb:Sorry,aber in den Fuß schieße ich mir nicht selbst.Zu deiner Info,ich bin an Schusswaffen ausgebildet,als ehemaliges Militärmitglied.
Sonst auch was Sinnvolles dem Leben gegeben? Öffentlich zum Mord aufrufen, da kommt das "Motherfucker" am MG glatt sensibel rüber.
Sendungen wie Anne Will sind unnötig, da man sich dort nur im Kreis dreht.


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

19.02.2009 um 17:14
So eine Schweinerei, jetzt hat das Bundessozialgericht auch noch ein Urteil gesprochen nach dem Hartz IV-Empfängern nicht zusätzlich noch der Kabel-TV-Empfang bezahlt wird.... ;)
http://www.welt.de/politik/article3233123/Hartz-IV-Empfaenger-haben-kein-Recht-auf-Kabel-TV.html

Da frage ich mich doch allen Ernstes wie dumm und unverschämt die klagende Frau war, dass sie meint, die Allgemeinheit müsste für ihren dummen Fernsehkonsum auch noch aufkommen. Die ist doch schon GEZ-befreit


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

19.02.2009 um 17:46
...ich frage mich eher, wie die dame für die anfallenden gerichts- und anwaltskosten aufkommen will?!?


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

19.02.2009 um 17:55
Zitat von JustitiaJustitia schrieb:...ich frage mich eher, wie die dame für die anfallenden gerichts- und anwaltskosten aufkommen will?!?
War doch eine Klage vor dem (Bundes)Sozialgericht und somit braucht sie gar nicht zun zahlen und da sie Hartz´lerin ist, zahlt die Allgemeinheit auch noch ihre Anwaltskosten


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

19.02.2009 um 18:08
naja,Hartz IV wird eh alsbald nach Regierungswechsel Geschichte sein,da wird sich noch so manch eine (r) umgucken.


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Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug

19.02.2009 um 18:57
Vielleicht weiss allscanners nicht das die Sozialgerichte wegen der ganzen Hartzklagen total überlastet sind...abgesehen davon hat er alles falsch gemacht was sich nur falsch machen lässt


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