Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug
20.02.2009 um 10:37Anzeige
ralf19862 schrieb:Hast du mal dran gedacht, richtig zu lesen, deinen unterpreviligierten Hass bei dir zu behalten, und mal dran zu denken, dass man dort nur Bankvorstände verhaften kann wo welche sind?Privilegiert heißt das und nicht Previligiert!
ralf19862 schrieb:dass man dort nur Bankvorstände verhaften kann wo welche sind?denn genau heißen? In jeder Bank sind Vorstände (nötig)
ralf19862 schrieb:Das wäre ja so, als hätte ich als KOmmunist bei den Nazis vor Gericht gestanden, völlig hoffungslos da was zu erreichen oder zu gewinnen.Mein Vater war zufällig mehrere Jahre ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht in Gelsenkirchen und von daher weiß ich genau dass das Sozialgericht als eine Art Anwalt für den Kläger auftritt. Die Entscheidungen fallen so gut wie immer im Zweifelsfall für den Leistungsempfänger aus. Bei eindeutig ungerechtfertigten Klagen muss das Gericht den Kläger allerdings auch in die Schranken weisen
ralf19862 schrieb:or nee,ich muss ja bald vor Gericht. -.- und ich kann mir keinen Anwalt leisten und bekomm auch keinen, weil das eine Strafsache ist die unter 1 Jahr ausfällt.Strafsachen haben eine andere Natur als Sozialangelegenheiten und wenn du in der Strafsache Kläger bist und Sozialleistungen in Form von Hartz IV bekommst, dann kannst du einen Schein beim AG bekommen mit dem die Kosten für den Anwalt übernommen werden
ERGO: Wer Geld hat, hat Anwälte.
sehter ma, ich kenns aus eigener Erfahrung.
ralf19862 schrieb:Ich bin Angeklagter.Wenn du unschuldig bist, dann kann dir ja nicht viel passieren
ralf19862 schrieb:nene, ich bin schuldig, ursprünglich nicht aber jetzt.Na also, wenn du dich ja selbst Schuldig bekennst, wieso sollte die Allgemeinheit dann deinen Anwalt finanzieren?
Und jetzt das 2. mal wegen der selben Sache vor Gericht.
ZITAT]
Dann ist es aber eine Berufungsverhandlung denn zwei Mal kannst du nicht für die selbe Tat bestraft werdenBekomm schlimmsten Falls ne Geldstrafe.Soll die vielleicht auch noch die Allgemeinheit übernehmen?
ralf19862 schrieb: Jedenfalls habe ich 2 Tage Jugendknast bekommen (war noch 21) und ne geldstrafe. die 40 Euro hätte ich trotzdem zahlen sollen.Aus dieser Strafe ist eindeutig ersichtlich dass es nicht dein erstes Vergehen dieser Art ist!!!