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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:20
Also der ARtikel aus der Süddeutschen ist vom vor einem Jahr.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ok: machen wir einen Handel: Wenn du es schaffst zu erklären, warum der NSU Prozess in München stattfindet, und nicht in Zwickau, glaube ich dir, " ... das die Polizei ( von sich aus ) selber tätig wird... "
weil fünf der Morde in Bayern stattfanden.
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Süddeutsche ist für mich gleich auf dem Niveau der Bi*d Zeitung.
dann zeig mir doch mal befangene Artikel.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Also ich fand nur Meldungen zu "Staatsanwaltschaft keine Revision" und "Ex-Polizeichef Revision"... nur ein Urteil oder eine Ablehnung konnte ich nicht finden.
nur damit wir uns verstehen: suchen wir nach der REvision zur Körperverletzung oder zur Kündigung?
Zur Körperverletzung wurde abgeschmettert.
http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/karlsruherosenheim-bestaetigt-urteil-gegen-ex-polizeichef-ro24-2863264.html


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:21
@HeurekaAHOI

Nein, es geht um neun Morde, mutmasslich begangen durch die in Münschen vor Gericht stehenden Angeklagten. Sollten Versäumnisse durch verschieden Behörden zweifelsfei aufgedeckt werden, werden diese in gesonderten Ermittlungen und Verfahren bearbeitet.

Und dann noch dies, zur Frage warum München: Zuständigkeit. Für den NSU-Prozess am Oberlandesgericht zuständig ist der Staatsschutz-Senat mit dem Vorsitzenden Manfred Götzl. Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und die Mitangeklagten findet in München statt, weil fünf der zehn Morde in Bayern verübt worden sind.


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:24
Zitat von scarcrowscarcrow schrieb:nur damit wir uns verstehen: suchen wir nach der REvision zur Körperverletzung oder zur Kündigung?
Zur Körperverletzung wurde abgeschmettert.
Das erste Urteil zur Disziplinarklage steht noch aus (oder ich finde es nicht :( )... die Klage wurde ja vor ca 11 Monaten angekündigt. Und manche Mühlen mahlen langsam.... aber stetig :D
Natürlich wird er auch dagegen vorgehen, wenn das Urteil ihm nicht "gefällt"


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:29
@HeurekaAHOI
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Nein, es geht um neun Morde, mutmasslich begangen durch die in Münschen vor Gericht stehenden Angeklagten. Sollten Versäumnisse durch verschieden Behörden zweifelsfei aufgedeckt werden, werden diese in gesonderten Ermittlungen und Verfahren bearbeitet.
Ergänzung:
es gibt die NSU-Prozesse was ein Gerichtsverfahren ist:
Wikipedia: NSU-Prozess
dann gibt es den NSU Untersuchungsausschuss in dem aufgearbeitet wird warum die Behörden versagten:
Wikipedia: NSU-Untersuchungsausschuss

Zwei unabhängige Dinge.
Der Prozess muß in einem Bundesland stattfinden in welchem mind. einer der Morde stattfand.
In Zwickau/Sachsen fand kein Mord statt, deshalb kann hier schonmal der Prozess nicht stattfinden.
Dagegen in Bayern derer 5, mehr als in in jedem anderen einzelnen Bundesland.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Das erste Urteil zur Disziplinarklage steht noch aus (oder ich finde es nicht :( )... die Klage wurde ja vor ca 11 Monaten angekündigt. Und manche Mühlen mahlen langsam.... aber stetig
lass uns mal Deutsch reden, ich verstehe dich nicht :)

mutmaßlich einen 15 jährigen misshandelt.
Veruteilt wegen Körperverletzung
Revision beantragt - abgeschmettert
soll gekündigt werden.
Ob oder nicht - nicht auffindbar.

und was fehlt noch?


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11.06.2014 um 11:36
scarwow
@scarcrow



Also ganz ehrlich: Wenn ich dich so reden höre, denke ich das ich völlig auf dem Holzweg bin, und hier alles bezüglich was mit Polizeigewalt zu tun hat , mit rechten Dingen zugeht :)


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:37
@scarcrow

.... ist suspendiert und Gehalt wurde gekürzt. Dann wurde eine Disziplinarklage angekündigt, um den Mann aus dem Beamtendienst entfernen zu können. Diese Klage ist rechtlich vorgeschrieben. Eine "Kündigung" oder eine Aberkennung der Pension, geht nur über diese Klage. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel möglich. Das Problem was der Ex-PolChef hat ist: Er ist in Bayern, denn das dortige bayrische Disziplinargesetz erlaubt nach Art. 15 BayDG eine "Doppelbestrafung" :) .
Zu diesem Vorgang finde ich keine Entscheidung... leider.

Ich hoffe das ich das jetzt klären konnte worauf ich hinaus wollte :D


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:38
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Also ganz ehrlich: Wenn ich dich so reden höre, denke ich das ich völlig auf dem Holzweg bin, und hier alles bezüglich was mit Polizeigewalt zu tun hat , mit rechten Dingen zugeht :)
Wo legt denn im NSU-Prozeß ein Fall von Polizeigewalt vor? Zeig das doch mal bitte auf. Wenn möglich mit Quelle(n).


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:43
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Also ganz ehrlich: Wenn ich dich so reden höre, denke ich das ich völlig auf dem Holzweg bin, und hier alles bezüglich was mit Polizeigewalt zu tun hat , mit rechten Dingen zugeht :)
entweder du oder ich. Du fängst doch an mit:
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ok: machen wir einen Handel: Wenn du es schaffst zu erklären, warum der NSU Prozess in München stattfindet, und nicht in Zwickau, glaube ich dir, " ... das die Polizei ( von sich aus ) selber tätig wird... "
dir wurde dazu mehrfach geantwortet.

Was die NSU Prozesse oder Untersuchungsausschuss mit Polizeigewalt (das ist doch das Thema hier?) zu tun haben... keine Ahnung.
Allerdings muß du jetzt deinen Teil des Deals gegenüber @Hawkster einhalten (was immer der auch beinhaltet).

Wenn man jetzt wie anscheinend du davon ausgeht das wenn die Polizei versagt bzw. nichts unternimmt dies in die Kathegorie Polizeigewalt fällt - dann bin ich auf dem Holzweg.

Wenn wir uns über den Rosenheimer Polizeichef unterhalten - dann sind wir beim Threadthema...

Zeig einfach mal beispiele deiner befangenen Berichterstattung.


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11.06.2014 um 11:47
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Wo legt denn im NSU-Prozeß ein Fall von Polizeigewalt vor? Zeig das doch mal bitte auf. Wenn möglich mit Quelle(n).
Wir haben doch einen Handel gemacht. Du hast mir erklärt warum der NSU Prozess in München stattfindet. Mit der offiziellen Begründung, das der NSU Prozess in München stattfindet, weil...

wir kommen zu weit Offtopic, wenn wir soviel über den NSU Prozess reden.
@scarcrow
@Hawkster

Wünsche gute Diskussionen in dem Thread.


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 11:58
Zitat von HeurekaAHOIHeurekaAHOI schrieb:Wir haben doch einen Handel gemacht. Du hast mir erklärt warum der NSU Prozess in München stattfindet. Mit der offiziellen Begründung, das der NSU Prozess in München stattfindet, weil...
.... die deutsche Gesetzgebung es vorsieht das ein Mordprozess in einem Bundesland stattfinden muß in dem mind. 1 Mord begangen wurde (Zwickau/Sachsen=Null Morde, Bayern 5 Morde).

Mord (weil nicht nur inner-bundeslandisch) wird in diesem Fall vor dem OLG verhandelt (Staatsschutz/Strafrecht) bzw. da Bayern das einzige Land (der betreffenden) einen Staatsschutzsenat hat und das OLG in München sitzt.

Zwickau und Sachsen fällt definitv als Verhandlunsort aus (Deutsches Recht). Und wenn die anderen Bundesländer München zustimmen, gibt es keine Probleme.

Begründung verständlich oder womit hast du deine Problem?


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 12:01
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Zu diesem Vorgang finde ich keine Entscheidung... leider.

Ich hoffe das ich das jetzt klären konnte worauf ich hinaus wollte :D
ja, jetzt hats geschnackelt.

wenn ich das nächste mal in Rosenheim bin frag ich mal meine Bekannten, ob die evtl. was wissen (vielleicht stands ja in einer kleinen Lokalnachricht oder Flüsterpost).
Rosenheim ist ja jetzt auch nicht die Weltstadt :D


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 12:31
Zitat von scarcrowscarcrow schrieb:wenn ich das nächste mal in Rosenheim bin frag ich mal meine Bekannten, ob die evtl. was wissen (vielleicht stands ja in einer kleinen Lokalnachricht oder Flüsterpost).
Das wäre schon eine tolle Sache :)


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11.06.2014 um 12:54
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Das wäre schon eine tolle Sache
kann natürlich nichts versprechen... aber vielleicht, man weiß es ja nicht.


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11.06.2014 um 16:41
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Das steht Dir sicherlich frei. Mehr als Deine Personalien brauchst Du wohl nicht angeben. Ich würde, soweit es mir nicht schadet :D, mit den Polizisten sprechen. So kommen wir (meistens) schnell durch und jeder kann seines Wege ziehen. Aber Du kannst auch Deinen Weg wählen. :)
Jo Personalien angeben und dann gleich wie ein Schwerverbrecher erstmal überprüft werden...*rolleyes*
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Also ich unterstelle jetzt mal den "allermeisten" Polizisten, das sie mich (oder wen auch immer) nicht auf Grund von Langeweile oder Willkür mit einer amtlichen Anweisung beglücken :)
Von daher sind Anweisungen der Polizei sicher zweckdienlich und dementsprechend Folge zu leisten, oder man muss eben mit den Konsequenzen leben :D Doch bevor es zu Konsequenzen kommt dauert es eine Weile. Und: Irgendwelche Mittel muss man der Polizei auch lassen um ihren Job machen zu können, oder?
Wenn Du das meinst. Ich jedenfalls halte die Hörigkeit der Polizei gegenüber für sehr übertrieben.
Ich will damit sagen, dass man der Polizei ruhig mal, im ordentlichen Ton natürlich, die Meinung sagen sollte. Diese ständigen Kniefälle vor der Polizei, findest das nicht auch arg übertrieben? Du sagst ja auch, dass es nur Menschen sind. Genau, Menschen wie Du und ich, die nur einen Beruf ausüben. Nur weil sie Uniform tragen sind sie nichts Besonderes für mich.

Mal ne Frage an Dich, was würdest Du machen, wenn ein Polizist Dich ungefragt "duzen" würde? Das hinnehmen oder ihm sagen, dass er es unterlassen soll? Genau sowas meinte ich mit "man muss nicht alles hinnehmen". ;)

Das mit den Konsequenzen... Nehmen wir mal ein Beispiel. Jemand wird angehalten und gerät unter Drogenverdacht (weil der Polizei sein Aussehen nicht gefällt). So er wird gefragt ob er mit einem Drogentest einverstanden ist. Würde der da Nein sagen, wirds unter Zwang angeordnet. Warum fragen die vorher, wenn es eh durchgesetzt wird? Hat man da keine Rechte eine Durchführung zu verweigern? Und wenn jemand dann eine Urinprobe abgibt, dann schauen die einen (sry für den Ausdruck) beim pissen zu, da man ja was reinmischen könnte. Ich für meinen fall würde das verweigern, weil es nunmal meine Intimssphäre ist. Genauso bei Leibesvisitationen die über die Unterhose hinaus gehen.
Das zeigt die Polizei doch. Nur darf man auch nicht für jeden kleinen "Furz" verlangen das der betreffende Beamte so bestraft wird das er seinen Job verliert. Wir "Normalos" werden doch auch nicht für jede Kleinigkeit bestraft wie ein Mörder. Und was wir hier draussen nicht mitbekommen sind die disziplinarischen Massnahmen/Folgen für einen Polizisten. Auch das kann hart treffen, bis hin zu Kürzung der Pension oder gar Aberkennung der Pension (über eine Disziplinarklage). Selbstverständlich müssen auch diese Maßnahmen im Verhältnis zur "Verfehlung" stehen. Bsp:„Polizist verliert Pension wegen....“ (für den ganzen Artikel anklicken)
und hier wurde der Polizist "nur" zu 90 Tagessätzen verurteilt und die Polizeibehörde ht darüber hinaus reagiert. Also wenn das kein Zeichen dafür ist, das man eben etwas gegen Polizisten tut die sich nicht an die "Regeln" halten. Dann habe ich noch den: Hier hat ein Polizeichef einen 15jähigen schwer verletzt. Das Urteil des Gerichts fand ich ein wenig mild, da es sich um einen hochgestellte Beamten gehandelt hat und das Gericht der Meinung war das der (arme arme) Mann für so ein bisschen (meine Worte) doch nicht sein ganzes Leben kaputt geacht bekommen muss. Urteil: 11 Monate zur Bewährung. Wenn hier Schluss gewesen wäre, dann gäbe es eine Menge Grund sauer zu sein (mMn), aber... und nun obacht :D
„Das Polizeipräsidium München wird Disziplinarklage gegen den Beamten erheben mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst“ (für den ganzen Artikel anklicken)
Also, wie man sieht: Es passiert schon etwas, aber das wird in der Öffentlichkeit oft nicht wahr genommen.
Natürlich, aber leider sind solche "Verurteilungen" in den Reihen der Polizei Einzelfälle. So kommt es mir nunmal vor. Natürlich sollte man nicht jede Mücke zum Elefanten machen und alles zur Anzeige bringen. Hier geht es alleine um den Tatbestand "Gewalt durch die Polizei". Und der wird in meinen Augen nicht hart genug, oder garnicht bestraft. Zudem versuchen einige sogar Beweismaterial zu konfiszieren, wenn sie das mitbekommen oder stellen sich absichtlich vor die Kamera, damit es keine Beweise gibt. Auch schon bei Youtube zu sehen gewesen.

Das in dem von Dir verlinkten Artikeln KIPO mit "nur" 90 Tagessätzen bestraft wurde, nja ist ja bekannt, dass Raubkopierer härter bestraft werden... Ich sag da nichts zu, sonst reg ich mich nur wieder auf, muss nicht sein.

Das Urteil im Falle des 15 jährigen Opfers des Polizisten sagt halt, dass vor dem Gesetz doch nicht alle gleich sind. Hier sprach nunmal der Beamten-Bonus. Er hat ja viel für den Staat geleistet blablabla. Für das Opfer ist das ein Hohn und andere spornt das noch an, da sie ja eh nicht hart bestraft werden.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Also ganz so einfach ist es dann auch nicht. Manchmal kann man eine Anweisung eben erst im Nachhinein bemängeln/melden/anzeigen.
Im Nachhinein? Also ich finde das schon ziemlich Obrigkeitshörig. Wenn die Rechtmäßigkeit angezweifelt wird, sollte man sich weigern können, den Einsatz auszuführen!
Damals bei S21 z.b geriet der frühere Ministerpräsident aus BaWü, Stefan Mappus, ein Verfahren ein, weil der die Polizei zu dem harten Vorgehen gegen Demonstranten gedrängt haben soll.
Da frage ich mich, wieso hat die Polizei sich drängen lassen? Wieso haben die nicht gesagt "Nein, machen wir nicht"? Und hinterher wird lamentiert "och war ja nur ein Befehl, den wir ausführen mussten". Wo bleibt da der (gesunde) Menschenverstand? Hat man zuviel Angst? Als "Freund und Helfer" sollte man sich dagegen stemmen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/widerstand-der-s-gegner-mappus-soll-harten-polizeieinsatz-gefordert-haben-1.1901573


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 17:33
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Jo Personalien angeben und dann gleich wie ein Schwerverbrecher erstmal überprüft werden...*rolleyes*
Ach komm schon :D Was für einen Sinn hätte eine Kontrolle der Ausweis-/Fahrzeupapiere, wenn die dort stehenden Angaben nicht überprüft werden würde.
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Nur weil sie Uniform tragen sind sie nichts Besonderes für mich.
Die Uniform mach sie auch nicht zu etwas besonderm :) Ihr Beruf gibt ihnen eine besondere Stellung. Und irgendwie muss das auch sein, denn wäre ein Polizist nur mit "Jedermanns-Rechte" ausgestattet, dann hätten wir ein echtes Problem und die Damen und Herren könnten Ihren Job nicht richtig machen. Dann ist das Gejammer der Bevölkerung wieder groß :D
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Mal ne Frage an Dich, was würdest Du machen, wenn ein Polizist Dich ungefragt "duzen" würde? Das hinnehmen oder ihm sagen, dass er es unterlassen soll? Genau sowas meinte ich mit "man muss nicht alles hinnehmen". ;)
Mal unabhängig davon das ich nicht so der Typ bin der so auf "gesieze" besteht: Auch das ist abhängig von meiner Laune :) und dem Polizisten :) Es gibt welche die kann man in solchen Fällen zurück duzen und alles ist gut. Andere weisen darauf hin das man sie nicht duzen darf... darauf kann man (freundlich) erwidern das an davon ausging man würde sich kennen, da man geduzt wird. Ich kann den Polizisten aber auch bitte mich zu siezen. Ich muss aber dazu sagen, das ich auch ein wenig darauf achte "wie" der Polizist mit mir spricht. Ist er freundlich und sachlich, ist es kein Problem für mich. Ist es weil er sich für "voll toll überlegen" hält, dann bin ich auch nicht "amused".
Da sich uniformierte Polizisten nicht wirklich persönlich identifizieren müssen (er/sie kann auf Einsatzleiter verweisen oder sowas sagen wie: Der Einsatz sei/wird dokumentiert), merke ich mir im Zweifelsfall die Uhrzeit, das Datum und wenn ein Einsatzfahrzeug zugegen war das Kennzeichen und beschwere mich. Nur eben nicht für ein "blödes" duzen... auch hier ist es eine Frage der Gesamtsituation :)
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:So er wird gefragt ob er mit einem Drogentest einverstanden ist. Würde der da Nein sagen, wirds unter Zwang angeordnet. Warum fragen die vorher, wenn es eh durchgesetzt wird? Hat man da keine Rechte eine Durchführung zu verweigern? Und wenn jemand dann eine Urinprobe abgibt, dann schauen die einen (sry für den Ausdruck) beim pissen zu, da man ja was reinmischen könnte. Ich für meinen fall würde das verweigern, weil es nunmal meine Intimssphäre ist. Genauso bei Leibesvisitationen die über die Unterhose hinaus gehen.
Solltest Du den Drogen-/Alk-test ablehnen, dann steht es den Beamten frei sich einen entsprechenden Beschluss vom Richter. Kein Beschluss, keine Blutentnahme. Natürlich gibt es "böse Zungen" die behaupten das nie Beschluss vorlag, oder erst später beantragt/erteilt wurde, aber das sollte prüfbar sein.
Der Polizist muss die Anordnung/Beantragung der Blutentnahme begründen, stichhaltig.
Das eine Leibesvisitation extrem unangenehm ist, ist klar... aber auch hier darf eben keine Willkür vorliegen, sondern es sollte eine Gefahrenabwehr (zB) vorliegen. Sobald ein nachweisbarer Grund für eine Leibesvisitation vorliegt, gilt dieser für die komplette Maßnahme... also auch für ggf. Körperöffnungen. Aber eben nicht "nur so zum Spass"...
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Im Nachhinein? Also ich finde das schon ziemlich Obrigkeitshörig. Wenn die Rechtmäßigkeit angezweifelt wird, sollte man sich weigern können, den Einsatz auszuführen!
Sollte der Einsatz, oder Teile davon eindeutig gegen zB Art. 1 GG verstossen, ist der Polizist (wenn ich das richtig verstanden habe) sogar verpflichtet den entsprechenden Befehl zu verweigern. Wobei ich davon ausgehe das niemand eine offensichtliche Rechtsverletzung seiner Beamten fordert.
Bei anderen Fällen, also dort wo zB eine besondere Härte angeordnet wird kann der Polizist entsprechen handeln. Habe den Auszug aus dem § ja reinkopiert. Ist ein sofortiges Handeln (ich meine nun den Einsatz) erforderlich, dann greift eben §63 Abs. 3 .

Die ganze Angelegenheit ist nicht so einfach wie sie sich vielleicht darstellt. Da ist zum einen der Amtseid (In NRW dieser: ,,Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [kann, muss aber nicht -->So wahr mir Gott helfe]."), zum anderen der Einsatzbefehl. Die, die meiner Meinung nach die Sache immer wieder an die Wand fahren, sind die Führungsriegen und die Politik. Gerade bei Großeinsätzen.


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Polizeigewalt in Deutschland

11.06.2014 um 17:49
ehmmm ein richter muss das nicht anordnen..in dringenden fällen darfs auch der staatsanwalt....und bei gefahr im verzug nunja kanns der beamte selbst tun...er bringt dich halt zu einem arzt..festnehmen vorläufig darf er dich ja...und dann wartet man halt...bei so suffkis die samstag abend mit 3 promille unterwegs sind würd ichs mir auch nicht anders wünschen...is klar die "bulen" sind die bösen..weil man nicht bsoffen fahren darf..aber wenn da eigene kind von nem suffki überfahren wurde wird gross rumgeschrien warum nix unternommen wird und lyncht am besten die beifahrer mit..jaja so sind sie die vernünftigen westbürger...tztztz


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12.06.2014 um 00:26
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ach komm schon :D Was für einen Sinn hätte eine Kontrolle der Ausweis-/Fahrzeupapiere, wenn die dort stehenden Angaben nicht überprüft werden würde.
Ne nix da "ach komm". :D Sinn um z.b Strafzettel zum Verkehrssünder zuzuschicken. ;)
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Die Uniform mach sie auch nicht zu etwas besonderm :) Ihr Beruf gibt ihnen eine besondere Stellung. Und irgendwie muss das auch sein, denn wäre ein Polizist nur mit "Jedermanns-Rechte" ausgestattet, dann hätten wir ein echtes Problem und die Damen und Herren könnten Ihren Job nicht richtig machen. Dann ist das Gejammer der Bevölkerung wieder groß :D
Mag sein, aber dennoch sind sie nichts Besonderes für mich. :) Jedermanns Rechte hat er nicht. Aber er sollte besser kontrolliert werden, damit diese Rechte eben nicht ausgenutzt werden.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Mal unabhängig davon das ich nicht so der Typ bin der so auf "gesieze" besteht: Auch das ist abhängig von meiner Laune :) und dem Polizisten :) Es gibt welche die kann man in solchen Fällen zurück duzen und alles ist gut. Andere weisen darauf hin das man sie nicht duzen darf... darauf kann man (freundlich) erwidern das an davon ausging man würde sich kennen, da man geduzt wird. Ich kann den Polizisten aber auch bitte mich zu siezen. Ich muss aber dazu sagen, das ich auch ein wenig darauf achte "wie" der Polizist mit mir spricht. Ist er freundlich und sachlich, ist es kein Problem für mich. Ist es weil er sich für "voll toll überlegen" hält, dann bin ich auch nicht "amused".
Da sich uniformierte Polizisten nicht wirklich persönlich identifizieren müssen (er/sie kann auf Einsatzleiter verweisen oder sowas sagen wie: Der Einsatz sei/wird dokumentiert), merke ich mir im Zweifelsfall die Uhrzeit, das Datum und wenn ein Einsatzfahrzeug zugegen war das Kennzeichen und beschwere mich. Nur eben nicht für ein "blödes" duzen... auch hier ist es eine Frage der Gesamtsituation :)
Mit so einer Antwort hab ich fast schon gerechnet. :D
Also wenn ein Polizist (keiner den man kennt, einfach einen ungefragt "duzt", dann ist das in meinen Augen Respektlosigkeit. Und ich muss zugeben, würde das bei mir so vorkommen, würde ich da schon etwas schlecht drauf zu sprechen sein. Die Polizei erwartet Respekt, aber kann den selbst nicht geben.
Ich wäre indem falle zwar nicht unfreundlich, würde das aber klar machen, dass ich das nicht möchte. Würde der weiterhin "duzen" würde ich mich beschweren. Aber ich würde mir schon anmerken lassen, dass mir das nicht gefallen hat.
Ich "sieze" Personen die ich nicht kenne immer. Nur wenn die Person mir das "Du" anbietet, bin ich damit einverstanden. Sowas ist Höflichkeit. Und wenn ein Polizist das nicht beherrscht, ist das ein schlechter Polizist.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Solltest Du den Drogen-/Alk-test ablehnen, dann steht es den Beamten frei sich einen entsprechenden Beschluss vom Richter. Kein Beschluss, keine Blutentnahme. Natürlich gibt es "böse Zungen" die behaupten das nie Beschluss vorlag, oder erst später beantragt/erteilt wurde, aber das sollte prüfbar sein.
Der Polizist muss die Anordnung/Beantragung der Blutentnahme begründen, stichhaltig.
Das eine Leibesvisitation extrem unangenehm ist, ist klar... aber auch hier darf eben keine Willkür vorliegen, sondern es sollte eine Gefahrenabwehr (zB) vorliegen. Sobald ein nachweisbarer Grund für eine Leibesvisitation vorliegt, gilt dieser für die komplette Maßnahme... also auch für ggf. Körperöffnungen. Aber eben nicht "nur so zum Spass"...
In den meisten Fällen wird sicher ein Beschluss angefordert. Ich finde das halt einfach erschreckend. Macht man nicht freiwillig, wird man gezwungen.
Was die Leibesvisitation angeht... Sicher hast von dem Fall gehört, wo wegen 5 Euro Kinder bis auf die Unterhosen und danach untersucht worden waren. Das ist einfach pervers. Gerade in so einem Fall zeigt es, dass sowas auch willkürlich erfolgt.

Ich finde Leibesvisitationen so oder so ein sehr schwerer Eingriff in die Intimssphäre die auch einen Polizisten nichts anzugehen hat. Abstasten oder bis auf Unterhose ist noch ok. Aber den nackten Hintern hinzuhalten ist in meinen Augen eine Verletzung der Persönlichkeits und Intimssphäre.
Was wäre, wenn man die verweigert? Würden die einen dann vergewaltigen und unter Zwang die Hosen runterreißen? Vielleicht noch Handschellen anlegen, damit man sich nicht wehren kann, wenn die Polizisten mal spannen? oO
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Die ganze Angelegenheit ist nicht so einfach wie sie sich vielleicht darstellt. Da ist zum einen der Amtseid (In NRW dieser: ,,Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [kann, muss aber nicht -->So wahr mir Gott helfe]."), zum anderen der Einsatzbefehl. Die, die meiner Meinung nach die Sache immer wieder an die Wand fahren, sind die Führungsriegen und die Politik. Gerade bei Großeinsätzen.
Also ich kann diese ganzen Eidformeln nicht mehr hören. Für mich existiert das nur in gedruckter Form. Genau denselbe Phrase sagen die Politiker auch immer. Ich denke mal, den Rest weisst ja. Alleine wie oft die Politiker schon gegen die Verfassung verstoßen haben.

Noch was zum Gefahr im Verzug....

Dazu braucht es keinen Richter oder Staatsanwalt. Wenn Gefahr besteht, kann der Beamte das nach eigenenm Ermessen entscheiden. Hat ja @Totes_Geld schon erklärt.


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Polizeigewalt in Deutschland

12.06.2014 um 07:39
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Ne nix da "ach komm". :D Sinn um z.b Strafzettel zum Verkehrssünder zuzuschicken. ;)
Feststellung der Personalien und Prüfung der Daten :)
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Aber er sollte besser kontrolliert werden, damit diese Rechte eben nicht ausgenutzt werden.
Dem stimme ich doch zu :D
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Was die Leibesvisitation angeht... Sicher hast von dem Fall gehört, wo wegen 5 Euro Kinder bis auf die Unterhosen und danach untersucht worden waren. Das ist einfach pervers. Gerade in so einem Fall zeigt es, dass sowas auch willkürlich erfolgt.
Ja, von dem Fall habe ich gehört. Und das ist eine nicht zu akzeptierendes Vorgehen. Wo Du das gerade ansprichst: Wieso ist die Sache nicht weiterverfolgt worden? Das der Staatsanwalt die Sache eingestellt hat (einstellen musste), weil die Maßnahme durch das Gesetz gedeckelt ist/war. Und auch wenn der zuständige Innenminister die Aktion verurteilt hat, waren der Staatsanaltschaft bis hierhin wohl die Hände gebunden. Aber warum haben weder die Lehrer, noch die Eltern Anzeige erstattet. Das hätte ich zumindest gemacht.
Nochmal: Die Aktion war weit über das Ziel hinaus geschossen und er gab keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr.
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:und unter Zwang die Hosen runterreißen? Vielleicht noch Handschellen anlegen, damit man sich nicht wehren kann, wenn die Polizisten mal spannen? oO
Sollte die Leibesvisitation verweigert werden, wird die Maßnahme gegen den Willen des Verdächtigen durchgeführt.

Wie soll die Polizei ihre Arbeit verrichten, wenn sie nichts mehr darf? Wenn ich entscheide welche Maßnahe die Polizei durchführen darf und welche nicht? Wie willst Du Menschen die das Gesetz brechen verurteilen, wenn die Aussage der Polizei vor Gericht immer so klingt: Nein, der hat gesagt ich darf ihn (oder: das Auto/die Wohnung) nicht durchsuchen. Nö, er wollte keine Blutprobe abgeben. Nein, er wollte uns die Tatwaffe nicht überlassen, ist ja sein Eigentum.... Echt nu,das wird dann nciht wirklich lustig :D
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Noch was zum Gefahr im Verzug....

Dazu braucht es keinen Richter oder Staatsanwalt. Wenn Gefahr besteht, kann der Beamte das nach eigenenm Ermessen entscheiden.
Dazu dann dies: Die Sache läuft nach § 81a StPO. Dort ist geregelt das es grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses bedarf. In Ausnahmefällen (zB wenn der Richter nicht erreichbar ist) kann der Staatsanwalt entscheiden, ist dieser nicht aufzufinden, kann der Polizist dies anordnen. Nur: Sollte sich zB herausstellen, das es keinen Versuch gab den Richter zu erreichen, kann dies zu einem Beweisverwertungsverbot führen (KANN). Also immer schön den Dienstweg einhalten :D
Sollte ein Einwilligung zur Blutentnahme vorliegen, bedarf es keinem Beschluss. Das ist der (soweit mir bekannt) rechtliche Stand der Dinge. Mit einem kleinen "aber": Alkohol und Drogen sind im Blut flüchtig. Unter Umständen dauert es 5 Stunden (als reines Beispiel) bis der Richter erreicht wird/werden kann, dann wären (man geht wohl von 0,15 ‰ Abbau von Alk je Stunde aus) 0,75 ‰ "weg" und unter Umständen wird (bei Alkohol) aus einer Straftat eine Ordnungswidrigkeit. Ist das gut? Ich habe hier mal ein kleines Beispiel für euer: "Es braucht keinen Richter, Polizei darf das selber"
Beweisverwertungsverbot durch OLG Hamm
Es gibt, nur so am Rande, auch Urteile die ein Beweisverwertungsverbot ablehnen. Aber das ist alles Einzelfallabhängig. Aber zu sagen, und zwar ohne jegliche Einschränkung: Es braucht keinen richterlichen Beschluss ist falsch und irreführend.


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Polizeigewalt in Deutschland

12.06.2014 um 08:13
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Sinn um z.b Strafzettel zum Verkehrssünder zuzuschicken.
Dazu habe ich einen kleinen Nachtrag :) , denn für Deine Adresse (für eine Ticket) muss Dich niemand belästigen, denn über das Kennzeichen geht das auch. Irony--> Also warum halten die einen an und quatschen einen auch noch voll :D /Irony


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Polizeigewalt in Deutschland

12.06.2014 um 09:20
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Jo Personalien angeben und dann gleich wie ein Schwerverbrecher erstmal überprüft werden...*rolleyes*
mir wäre es absolut neu das Schwerverbrecher Schilder tragen, also bleibt erst mal die Feststellung der Personalien...
auf der anderen Seite ist es natürlich ungemein schwerer eine durch fehlende Authorität ausgeartete Situation wieder einzufangen.

Es wäre absolut lächerlich zu verlangen die Polizei müßte eine Art Waldorf Petagogie an den Tag legen: Hallo, wenn sie wollen können sie ja mal tanzen wer sie so sind und ob sie vielleicht verbrecher sind. aber wenn nicht kein Problem, sie müssen ja auch nicht anhalten... kein Problem... easy....
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Wenn Du das meinst. Ich jedenfalls halte die Hörigkeit der Polizei gegenüber für sehr übertrieben.
Ich will damit sagen, dass man der Polizei ruhig mal, im ordentlichen Ton natürlich, die Meinung sagen sollte. Diese ständigen Kniefälle vor der Polizei, findest das nicht auch arg übertrieben? Du sagst ja auch, dass es nur Menschen sind. Genau, Menschen wie Du und ich, die nur einen Beruf ausüben. Nur weil sie Uniform tragen sind sie nichts Besonderes für mich.
Mensch, genau und was kann man einem Menschen gegenüber bringen? Respekt vielleicht. das hat bisher in jeder Situation bei mir ausgereicht. Mitteleuropäische Höflichkeit und Respekt, so wie du sie hoffentlich jedem deiner Mitbürger entgegen bringst.
Natürlich kann man einem Polizisten seine Meinung geigen, ich finde es auch immer wieder nervig wenn man mitbekommt das einer mit 180 aus der 100er Zone herausgewunken wird und dann ist es auch völlig verständlich dem Polizisten die Meinung zu geigen - kein Thema.

Klar ist auch das wenn man die Kooperation verweigert, die Polizisten einen in Ruhe lassen sollten.
Denn wie wir weiter oben festgestellt haben ist es ja so das der Verbrecher ein Schild trägt. Genauso wie der Typ auf Dope gleich sagt: klar hab die roten eingeworfen heute.
Und natürlich fährt auch nie einer besoffen Auto, sonst würde das ja viel häufiger auftreten...
Und natürlich sieht man jedem betrunkenen an das er was getrunken hat, somit besteht da ja schon die volle Willkür bei diesen Kontrollen. Aber wenn man es ihm ja nicht ansieht - kann er nichts getrunken hat.
wenn man nicht ansieht das in seinem Auto 100 Stangen Zigaretten verbaut sind, braucht man auch nicht suchen - passt schon.
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Also wenn ein Polizist (keiner den man kennt, einfach einen ungefragt "duzt", dann ist das in meinen Augen Respektlosigkeit. Und ich muss zugeben, würde das bei mir so vorkommen, würde ich da schon etwas schlecht drauf zu sprechen sein. Die Polizei erwartet Respekt, aber kann den selbst nicht geben.
Wenn man deinen Post vorher anschaut geigst du ihm doch quasi vorher die Meinung, und findest es doch generell eine Frechheit dich anzuhalten oder zu kontrollieren wie ein Schwerverbrecher.
Will der Kollege die Situtation durch ein nettes du auflocker ist es auch nicht recht :)
ok, auch schonmal davon gehört das diese Du in manchen Regionen dieser Nation weniger verpöhnt ist als in anderen? Es gibt hier in Deutschland auch regionale unterschiede.
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Ich finde das halt einfach erschreckend. Macht man nicht freiwillig, wird man gezwungen.
alternativ lassen wir natürlich dann alle laufen die nicht freiwillig mit machen?
Also sprich: man will natürlich keine Drogendealer in der Nachbarschaft - aber Zwangskontrolle lassen wir ja bleiben.
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Aber den nackten Hintern hinzuhalten ist in meinen Augen eine Verletzung der Persönlichkeits und Intimssphäre.
Was wäre, wenn man die verweigert?
wie oft wurde dir schon von einem Cop in den Arsch geschaut? ich hab das noch nicht geschaft. Übrignes kannst du das Verweigern, dann gehts halt zum Amtsarzt...
Zitat von RegenerateRegenerate schrieb:Aber er sollte besser kontrolliert werden, damit diese Rechte eben nicht ausgenutzt werden.
Mal ganz ketzerisch:
Die Polizei darf mich im Prinzip nicht anhalten ohne das ihm die Meinung gegeigt wird, den jeder wie wir wissen ist unschuldig.
Die Polizei hingegen muß natürlich per Röntgenblick prüfen ob der mann ein Schwerverbrecher ist oder nicht.
Kontrollieren, Leibesvisitation, Drogentest sind natürlich böse, den man sieht beim Dieb, Junky und Alki an was sie sind.

aber bei der Polizei muss besser kontrolliert werden (also genau das machen was du in den zwei Posts im Prinzip der Polizei absprichst).

Schön :) haben wir ein Fazit: Die Polizei gehört kontrolliert - die Bürger dürfen aber nicht angehalten werden


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