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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:07
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und zusätzlich wird man ihn auf dem kleinen Dienstweg belehren, ob es schlau ist, dem vor laufender Kamera eine zu schmieren.
Ein Grund mehr für verpflichtende Bodycams bei allen Einsätzen.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:11
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ein Grund mehr für verpflichtende Bodycams bei allen Einsätzen.
Das dürfte aufgrund der Rechte am eigenen Bild ohne besonderen Grund halt nicht gehen, inbesondere in privaten Räumen.

Und es kann nicht zielführend sein, wenn Polizisten in einer fremden Wohnung dann erst mal für alle Anwesenden eine Datenschutzerklärung ausfüllen müssen und eine Kopie zum Verbleib für jeden Anwesenden austeilen müssen, bevor polizeiliche Maßnahmen überhaupt beginnen können.

Spätestens wenn die erste Unbeteiligte in einer Wohnung nackig aus der Dusche kommt und 8 Polizei Bodycams auf sie gerichtet sind, kann die der Polizei den Stuhl unter dem Arsch wegklagen. Das hätte nie Bestand und auch dafür gibt es gute Gründe.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:18
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:vor allem wenn der andere sich wehrt.
Das ist dann aber Widerstand gegen die Staatsgewalt und dementsprechend was anderes als Beleidigung.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Gefahrenabwehr
Gefahrenabwehr bei einer Beleidigung?
Das Rechtsgebiet ist das Gefahrenabwehrrecht. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.
Quelle: Wikipedia: Gefahrenabwehr

Ich sehe da keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, das müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:20
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Gefahrenabwehr bei einer Beleidigung?
Das Unterbinden von Straftaten ist immer Gefahrenabwehr.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:25
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Das Unterbinden von Straftaten ist immer Gefahrenabwehr.
Nein.
Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) sind die Polizei und die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr nicht unabdingbar in jedem Fall verpflichtet, sondern entscheiden nach freiem Ermessen über den Einsatz der staatlichen Ressourcen (Opportunitätsprinzip).
Quelle: Wikipedia: Gefahrenabwehr


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21.09.2020 um 12:32
@EinElch
Du verwechselst da jetzt Dinge.

Das Unterbinden von Straftaten ist immer Gefahrenabwehr.

Diese Aussage bedingt sich aber nicht mit der Pflicht zur Strafverfolgung oder dem Opportunitätsprinzip bei der Gefahrenabwehr.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:40
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Er hatte alle Mittel des Rechtsstaats auf seiner Seite und entschied sich, körperliche Gewalt (also nicht mal mittelbaren Zwang, wie eine Fixierung) anzuwenden. Für mich ein KO-Kriterium.
Wenn der Polizist wirklich so gehandelt hat dann ist er meiner Meinung nach aus dem Dienst zu entfernen. Mit allen Konsequenzen wie Versagung der Pension usw. Und für alle die der Meinung sind es wäre ja nur eine Ohrfeige. Nein es war (wie gesagt wenn es wirklich so war) eine Straftat. Wegen einer Körperverletzung gehen andere in den Knast!


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:44
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wenn der Polizist wirklich so gehandelt hat dann ist er meiner Meinung nach aus dem Dienst zu entfernen. Mit allen Konsequenzen wie Versagung der Pension usw. Und für alle die der Meinung sind es wäre ja nur eine Ohrfeige. Nein es war (wie gesagt wenn es wirklich so war) eine Straftat. Wegen einer Körperverletzung gehen andere in den Knast!
Ob es eine Straftat war, muss ggf abschließend ein Gericht klären. Kein Urteil, keine Straftat usw.

Dann zeig mir mal jemanden, der wegen einer einzelnen Ohrfeige nach maximaler Provokation ohne Vorstrafe ins Gefängnis gekommen wäre.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:46
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dann zeig mir mal jemanden, der wegen einer einzelnen Ohrfeige nach maximaler Provokation ohne Vorstrafe ins Gefängnis gekommen wäre.
wobei die maximale Provokation ja auch nicht zu beweisen ist, es gibt ja keine Aufnahme....von daher.....die Ohrfeige ist festgehalten.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:47
@sacredheart
Das dies erst vom Gericht so gesehen werden muss schrieb ich ja. Nannte es nur anders.

Du verharmlost grade eine Körperverletzung im Dienst. Da ist es egal was vorher lief. Ein Polizist darf so nicht reagieren.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:49
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dann zeig mir mal jemanden, der wegen einer einzelnen Ohrfeige nach maximaler Provokation ohne Vorstrafe ins Gefängnis gekommen wäre.
Eine Minute googlen, Stichworte "Ohrfeige" und "Gefängnis", erster Beitrag:

https://www.badische-zeitung.de/zwei-monate-gefaengnis-fuer-eine-ohrfeige--169563451.html

Hier auch noch mal zur Einordnung:

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/welche-rechtlichen-folgen-hat-eine-ohrfeige


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21.09.2020 um 12:50
@Tussinelda

Das wäre ja noch zu ermitteln.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Du verharmlost grade eine Körperverletzung im Dienst. Da ist es egal was vorher lief. Ein Polizist darf so nicht reagieren.
@Ray.

Ich verharmlose das nicht. Ich halte nur je nach Begleitumständen, die wir alle nicht kennen, eine Entfernung aus dem Dienst für eine wahrscheinlich überschießende Maßnahme. Ich hatte nicht gesagt, dass die Ohrfeige gerechtfertigt war oder dass die gänzlich ohne Konsequenzen bleiben muss.

Aber es ist ja immer einfach ohne Fehl zu sein und den ersten Stein zu schmeißen.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:55
@EinElch

Dein Link ist kein gutes Beispiel. Ich hatte ausdrücklich geschrieben 'ohne Vorstrafen' Und schon in der Überschrift Deines links findet sich der Satz 'Der Angeklagte hatte einfach zu viel auf dem Kerbholz'. Man könnte sagen, das ist geradezu das Gegenteil.

Und der zweite link ist eine Seite, die im Prinzip dafür Werbung macht, dass man sein Geld möglichst komplett zum Anwalt tragen soll.

Natürlich ist eine Ohrfeige eine Körperverletzung und sie kann auch mit Gefängnis bestraft werden. Wenn dem aber maximale Provokationen vorausgehen und der Ohrfeiger keine Vorstrafen hat, halte ich das in der Realität für ausgeschlossen.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 12:56
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich ist eine Ohrfeige eine Körperverletzung und sie kann auch mit Gefängnis bestraft werden. Wenn dem aber maximale Provokationen vorausgehen und der Ohrfeiger keine Vorstrafen hat, halte ich das in der Realität für ausgeschlossen.
Nein, eine Ohrfeige wird oft auch nur als "tätliche Beleidigung" gesehen. Die Ohrfeige mit behandschuhter Hand allerdings normalerweise nicht mehr.


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21.09.2020 um 12:57
@bgeoweh

Ok, ich präzisiere meine Aussage: Eine Ohrfeige kann eine Körperverletzung sein.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 13:00
@bgeoweh
@sacredheart

Ich denke die Art und Weise wie die Tat im Detail zu Werten ist, als KV, Beleidigung oder Kombination aus beidem ist doch nicht entscheidend.

Wichtig (für die interessierte Öffentlichkeit) ist doch nur, ob die Tat durch bisher unbekannte Umstände (wie zB nicht anders abzustellende Beleidigungen) zu rechtfertigen war oder eben nicht.

Wie man sieht gehen die persönlichen Meinungen hier breit auseinander.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 13:05
@Bruderchorge

Soweit ich das sehe und unter den aktuellen Informationen beurteilen kann, ist hier der erlaubte Bereich des unmittelbaren Zwangs überschritten, allerdings auch nicht sonderlich weit. Es wurden keine Waffen oder Einsatzmittel eingesetzt, mit bleibenden Folgen ist ebenfalls nicht zu rechnen, die Überreaktion ist menschlich nachvollziehbar, wenn auch nicht dienstrechtlich gedeckt.

Das sollte irgendwo im Bereich Geldstrafe + Abmahnung/Eintrag in die Akte + Nachschulung + eventuell eine zeitlich begrenzte Beförderungssperre liegen, wer bei sowas direkt die dauernde Entfernung aus dem Dienst mit Pensionsverwirkung fordert sollte mal dringend seinen Realitätskontakt wieder herstellen. Sowas wäre die Sanktion für vorsätzliche schwere Straftaten im Dienst, dauerhaften (!) und auf persönliche Bereicherung angelegten Amtsmissbrauch, andauernde Bestechlickeit o.Ä., nicht für ein einmaliges affektbasiertes Fehlhandeln.


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21.09.2020 um 13:09
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das wäre ja noch zu ermitteln.
ähm ja, die Beamten sagen, es wurde beleidigt, mehr gibt es da wohl kaum zu ermitteln. Drei gegen einen, alles ohne Ton.


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21.09.2020 um 13:17
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:(für die interessierte Öffentlichkeit)
Die spielt bei der Bemessung nun wirklich keine Rolle und ist auch kein Maßstab. Die "interessierte Öffentlichkeit" fordert auch ständig Todesstrafe für Kinderschänder.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:ob die Tat durch bisher unbekannte Umstände (wie zB nicht anders abzustellende Beleidigungen) zu rechtfertigen war oder eben nicht.
Gilt das nicht für die Beleidigung des Jungen genauso? :D


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 13:18
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das wäre ja noch zu ermitteln.
Vielleicht gibt es ja sogar Bodycam Aufnahmen.

Der Bengel sieht in seiner Mimik vor dem Schlag auf jeden Fall nicht so aus, als wollte er sich für die Heilsarmee anmelden.


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