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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 11:53
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was macht der Bürger wenn der Polizisten mal so denken würden (tun sie aber nicht): ich darf den abführen, 24h einsperren, Handschellen anlegen, Nackt ausziehen und durchsuchen denn "ich habe das recht dazu", "der Bürger muss sich das gefallen lassen", "der Bürger muss es auch in einer Demokratie aushalten", "das Gesetz gibt es her"...auch unschuldig.
na das hätte ich doch gerne mal belegt, dass Polizisten dies einfach so mal dürften und man dies als Bürger sich gefallen lassen muss.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 11:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:na das hätte ich doch gerne mal beleg
Soll ich Dir belegen dass man vorläufig festgenommen werden kann? :D
https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorlaeufige-festnahme-und-polizeigewahrsam-alle-wichtigen-infos-auf-einen-blick_144027.html#:~:text=Die%20Polizei%20darf%20Sie%20ohne,die%20Anordnung%20der%20Untersuchungshaft%20entscheidet.
Also, was passt Dir nicht?


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 12:01
@Abahatschi
ich hätte gerne genau das belegt, was Du geschrieben hast und ich hätte gerne belegt, dass die Polizei dies einfach so darf. Das belegen Deine links nämlich ganz und gar nicht.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 12:05
@Tussinelda
Willst Du mich provozieren? Hast Du in 2 min die Links gelesen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das belegen Deine links nämlich ganz und gar nicht.
Wieso Du Dich so blamierst, keine Ahnung.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:ich darf den abführen, 24h einsperren, Handschellen anlegen, Nackt ausziehen und durchsuchen
Aus Link2:
Die Polizei kann relativ einfach eine Person vorläufig festnehmen und für längstens 48 Stunden festhalten, ohne einen Richter hinzuzuziehen. In diese Situation kann jeder geraten.
Es reicht außerdem aus, Ähnlichkeit mit einem Straftäter aufzuweisen, von einer anderen Person fälschlicherweise bestimmter Straftaten verdächtigt zu werden oder sich selbst, möglicherweise unbewusst, verdächtig zu verhalten. Die Polizei kann Sie, wenn ein solcher Anfangsverdacht einer Straftat gegen Sie besteht, erst einmal festhalten, um zu überprüfen, ob an der Sache etwas dran ist. So lange sind sie dann erst einmal eingesperrt.
Die Polizei darf Sie ohne richterliche Anordnung der Untersuchungshaft nicht länger als 24 Stunden, in Notfällen bis zu 48 Stunden, festhalten. Entweder werden Sie nach Ablauf dieser Zeit spätestens entlassen oder Sie werden einem Richter vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet.
Eine weitere Antwort wird es hierzu nicht geben, da muss Du über die Verwaltung gehen.


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23.09.2020 um 12:13
@Abahatschi
Nun wenn ein gewisser Verdacht besteht dann wird das auch notfalls so durchgezogen. Alles im Rahmen und für mich ok.


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23.09.2020 um 13:36
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Aus Link2:
Das schließt allerdings völlig aus, dass man einen Anwalt hinzuzieht, etwaige Zweifel (Ähnlichkeit zum Beispiel) durch einen vorgelegten Personalausweis und meinetwegen Fingerabdrücke, auszuräumen und sich dann nach einer Stunde wieder auf freiem Fuß zu befinden, so wie das in den meisten, dieser beschriebenen Fälle enden würde.
Das Opportunitätsprinzip müssen die Polizisten nämlich neben dem Legalitätsprinzip beachten, d.h. ist es opportun, die Grundrechte dieses Bürgers im Namen der Strafverfolgung zu beschneiden (denn erstmal ist auch eine kurze, unrechtmäßige Haft eine Freiheitsberaubung, gegen die du danach vorgehen kannst), wenn sie die Sache nach vermutlich wenigen Stunden auf der Wache geklärt hat.

Die Polizei handelt sich potentiell mit jeder am Ende nicht gerechtfertigten Maßnahme eine Beschwerde ein. Auch wenn du unrechtmäßig zum Bluttest gezwungen wurdest, dein Blut aber sauber war, ist das eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert. Wissen nur auch nicht viele.

Will sagen, ja, legal wäre es, solange die vorliegenden Verdachtsmomente nicht glaubhaft ausgeräumt wurden, was mithilfe eines Anwalts kein Problem sein dürfte, und ab diesem Zeitpunkt muss man es sich eben nicht mehr gefallen lassen - auch keine 24 Stunden mehr.

Jede Aktion der Polizei bedarf eines vernünftigen Grundes, auch eine Ohrfeige.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 14:50
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso Du Dich so blamierst, keine Ahnung.
ich? Aha. Du hast geschrieben:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was macht der Bürger wenn der Polizisten mal so denken würden (tun sie aber nicht): ich darf den abführen, 24h einsperren, Handschellen anlegen, Nackt ausziehen und durchsuchen denn "ich habe das recht dazu", "der Bürger muss sich das gefallen lassen", "der Bürger muss es auch in einer Demokratie aushalten", "das Gesetz gibt es her"...auch unschuldig.
belegt hast Du noch nicht einmal, dass man jemanden einfach abführen 24 Std einsperren kann.
Aus Deinem link:
Grundsätzlich droht jedem Menschen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, also strafmündig ist, abstrakt die Gefahr, einmal vorläufig festgenommen zu werden. Natürlich muss die Polizei hierfür gewisse Gründe haben.
Quelle: s.o.
also es müssen gewisse Gründe vorliegen. Aha. Die Polizei hat also nicht "das Recht dazu", dies willkürlich zu tun.
Dann:
Die Polizei kann zur Vorbeugung von Gefahren oder zur Verfolgung von Straftaten Personen vorläufig festnehmen.

Die sogenannte „Ausnüchterungszelle“ ist beispielsweise eine Form des präventiven Polizeigewahrsams. Eine stark betrunkene Person, die im öffentlichen Raum unterwegs ist, stellt mitunter eine Gefahr dar. Sie könnte etwa auf die Straße torkeln und einen Verkehrsunfall verursachen. Dann besteht Gefahr im Verzug. Deshalb wird sie vorläufig festgenommen und bis zum nächsten Morgen bzw. bis zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen.

Es reicht außerdem aus, Ähnlichkeit mit einem Straftäter aufzuweisen, von einer anderen Person fälschlicherweise bestimmter Straftaten verdächtigt zu werden oder sich selbst, möglicherweise unbewusst, verdächtig zu verhalten. Die Polizei kann Sie, wenn ein solcher Anfangsverdacht einer Straftat gegen Sie besteht, erst einmal festhalten, um zu überprüfen, ob an der Sache etwas dran ist. So lange sind sie dann erst einmal eingesperrt.
Quelle: s.o.

was bedeutet, es muss ein Anfangsverdacht einer Straftat bestehen oder es muss einer Gefahr vorgebeugt werden.
von "nackt ausziehen und durchsuchen" steht da schon mal gar nix. Und das Gesetz gibt also genau NICHT her, dass der Beamte einfach so das Recht dazu hätte und man es sich gefallen lassen müsste. Jetzt kannst Du gerne die Verwaltung informieren, Du hast Deine Behauptung mitnichten belegt.


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23.09.2020 um 14:54
Zitat von OptimistOptimist schrieb:richtig. Es ging um Leben und Tod. Dass man da nicht mal bezüglich Bestrafung eine Ausnahme machte, kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn wieder ein ähnlicher Fall eintreten würde, würde sich ein Polizist vielleicht gut überlegen, ob er sich so "reinhängt" oder lieber Dienst nach Vorschrift macht, auch wenn dies auf Kosten eines Menschen gehen kann.
Das ist ein schwieriges Thema.
Das Urteil war ja schon milde, man berücksichtigte bei der Strafzumessung viel zu Gunsten des Polizisten. U.A. sein ehrbares Motiv einfach nur ein Menschenleben retten zu wollen.
Nichtsdestotrotz musste man hier einfach ein Zeichen setzen und eine Strafe verhängen, denn wir reden am Ende immer noch von einem schwerwiegenden Rechtsverstoß, bei dem sogar das elementarste Recht, was wir kennen, verletzt wurde.

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt - auch für Beschuldigte.
Androhung von Folter stellt bereits eine Verletzung dieses unantastbaren Menschenrechts dar.

Wenn wir hier anfangen mit zweierlei Maß zu messen, können wir die Unantastbarkeit dieses Rechts auch gleich streichen.



Der Zweck heiligt leider nicht immer alle Mittel. Irgendwo müssen wirklich Grenzen gezogen werden. Die Rechtsgüterabwegung endet spätestens bei der Menschenwürde. Hier darf keine Abwägung mehr stattfinden.



Die damalige Verteidigung, die auf Nothilfe plädierte, um somit Straffreiheit zu erlangen, weil damit kein Unrecht begangen worden wäre, hatte etwas wesentliches vergessen: Die Missachtung der Menschenwürde kennt keinen Rechtfertigungsgrund. Sie ist mit nichts zu rechtfertigen.
Zudem war man wohl auch der Auffassung, dass mildere Mittel hätten zum Einsatz kommen können. Auch bei Nothilfe ist auf das mildeste Mittel zu achten, wenn mehre Optionen zur Verfügung stehen.

Auch wenn wir uns Änderungen herbeisehnen, die ich durchaus hier und da auch nachvollziehen kann, so verbittet die Ewigkeitsklausel (79 GG Abs. 3) solche Änderungen.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 18:42
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Sehe ich anders. Wenn es einen Grund dafür gibt hart durchzugreifen mag das ja ok sein aber nicht nur weil man den Beamten in einem Brennpunkt über den Weg läuft. So ein hart durchgreifen kann schließlich sehr tief in die Persönlichkeit eingreifen.
Im Bezug auf entsprechende Situationen ist es leider durchaus/mitunter notwendig (hart durchzugreifen), so wie du es ja auch anerkennst.
Es gibt immer wieder Situationen, gerade in Brennpunkten oder bei Demonstrationen, wo es erforderlich ist, nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die umstehenden Personen.
Dass dabei "tief" in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, da würde ich gerne wissen, was du darunter verstehst?
Im Sinne der Gesetzgebung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was bedeutet BVG?
Das ist die Bus, Tram und U-Bahn Verkehrsgesellschaft in Berlin.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was ich immer nicht verstehe, wieso Rettungskräfte angegangen werden! Die repräsentieren nicht den Staatsappaat oder die Staatsgewalt., also dürften die doch kein Hassobjekt sein?
Ich weiß nicht was da falsch läuft, aber ich weiß, dass es es zu solch abstrusen Verhaltensweisen kommt, nicht zu wenig.
Und nicht nur in Berlin.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Oder auch so: Weil Polizei die Staatsgewalt verkörpert und man den Staat hasst... da bräuchte Polizei nicht mal gewalttätig sein, man hasst sie trotzdem?
Da die Polizei in Deutschland (und natürlich auch in anderen Ländern) die Exekutive darstellen, ist es nicht verwunderlich dass sich polizeiliche Institutionen im Schussfeld befinden. Bei Rettungskräften und anderen Ersthelfern hat es wie du richtig schreibst, zugenommen. Wir sehen diese Entwicklung bereits seit "einigen" Jahren, also weit vor der Pandemie. Die Ursache dafür ist noch immer nicht ganz klar, wir haben sehr viele einzelne Faktoren, die für sich genommen nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. Vielmehr deutet es auf gesellschaftliche Teilung hin, zu immer mehr Grüppchen, die sich hier und da mal für eine gemeinsame Sache zusammen tuen, aber letztendlich doch unterschiedliche Ziele verfolgen.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Das ist leider nicht die logische Schlussfolgerung. Die körperliche Reaktion auf eine andauernde Beleidigung ist ja nicht automatisch eine Festnahme bzw. Ingewahrsamnahme.
Wenn eine Person beleidigt wird, so hat sie das Recht eine Anzeige zu stellen.
Übt eine der betroffenen Personen "physische" Gewalt aus, ist sie festzusetzen (durch Polizei oder äquivalent).
Wenn eine "zivile" Person ununterbrochen Vollstreckungsbeamte beleidigt, sich einer Kontrolle verweigert oder Ähnliches, dann dürfen wir diese Person festsetzen.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Wenn ein Polizist nicht aufhören sollte dich unrechtmäßig zu behandeln, dann darfst du dich dagegen wehren. So sieht es das Gesetz vor. Auch bei Beleidigungen.
NUR im rechtlichem Sinne.
Das heißt nicht, dass man einfach Staatsbedienstete angreifen kann,.. ich meine darf!


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 19:05
Zitat von TanneTanne schrieb:Das heißt nicht, dass man einfach Staatsbedienstete angreifen kann,.. ich meine darf!
Zumal man eh immer schlechte Karten hat, sofern man nicht zufällig ne Kamera hat mitlaufen lassen, wie jetzt in diesem Fall ist es praktisch chancenlos recht zu bekommen.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 19:13
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Zumal man eh immer schlechte Karten hat, sofern man nicht zufällig ne Kamera hat mitlaufen lassen, wie jetzt in diesem Fall ist es praktisch chancenlos recht zu bekommen.
Wird doch selbst bei der Polizei schon getestet?
Es ist eine Sache, gegen etwas zu demonstrieren, eine andere Sache ist es, "straffällig" zu werden. Heißt:
Andere Personen anzugreifen, allgemein physisch gegen andere Personen zu agieren, usw..

Da verstehe ich jetzt deinen Ansatz, nur dahingehend, dass man bei einer "Routine"-Kontrolle sich zur Wehr setzt und das als Polizeigewalt auslegt?


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 19:17
Zitat von TanneTanne schrieb:Da verstehe ich jetzt deinen Ansatz, nur dahingehend, dass man bei einer "Routine"-Kontrolle sich zur Wehr setzt und das als Polizeigewalt auslegt?
In diesem Fall besteht ganz offensichtlich ein Fehlverhalten des Polizisten und es kommt nur deshalb an die Öffentlichkeit weil zufällig eine Kamera mit lief, ohne Kamera wären die Chancen des Geschädigten praktisch = 0 juristisch irgendwie gegen den Beamten vorzugehen, das ist mein Punkt.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 19:18
Zitat von TanneTanne schrieb:NUR im rechtlichem Sinne.
Das heißt nicht, dass man einfach Staatsbedienstete angreifen kann,.. ich meine darf!
Das ist doch Blödsinn, sorry.

Möchte aber ausdrücklich betonen, dass rechtswidriges Verhalten seitens der Polizei, welches natürlich im Rahmen der Notwehr von Bürgern abgewehrt werden kann, auch durch körperliche Gewalt, wenn gegenwärtig und erforderlich und nicht anders anwendbar, für einen Laien nicht immer gut und/oder sofort festzumachen ist.

Die meisten Bürger würden wohl einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff seitens der Polizei erst mal über sich ergehen lassen, weil unsicher, auch wenn es Schmerzen hagelt, obwohl sie eigentlich das Recht auf Notwehr für sich selbst und ihre Rechtsgüter sowie Nothilfe für andere und deren Rechtsgüter hätten.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 19:34
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Zumal man eh immer schlechte Karten hat, sofern man nicht zufällig ne Kamera hat mitlaufen lassen, wie jetzt in diesem Fall ist es praktisch chancenlos recht zu bekommen.
Das dürfte die Verunsicherung noch verstärken, weil Bürger wohl ohne unmittelbaren Beweis befürchten würden, dass man den Polizisten mehr als dem zivilen Bürger glauben würde.
Also würde man notgedrungen rechtswidriges Verhalten seitens der Polizei erst mal über sich ergehen lassen.

Ich möchte übrigens noch einmal betonen, dass das alles wenn überhaupt Einzelfälle sind, da ich den meisten Polizisten Dienst nach Vorschrift unterstelle und die meisten Polizisten niemanden ohne Rechtsgrundlage einfach so in seinen Rechten angreifen, verletzen würden.

Schwarze Schafe sind bei der Polizei nicht die Regel.


In den meisten Situationen dürften Polizisten vollkommen zu Recht so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben und der Bürger hätte in diesen jeweiligen Situationen auch nicht von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen dürfen, sich also nicht verteidigen, zur Wehr setzen dürfen, weil überhaupt kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff seitens der Polizei vorgelegen hat.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 19:46
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:In diesem Fall besteht ganz offensichtlich ein Fehlverhalten des Polizisten
Bist du der zuständige Staatsanwalt oder Richter? Oder ist deine Meinung grundsätzlich allgemeingültig?


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23.09.2020 um 19:47
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Möchte aber ausdrücklich betonen, dass rechtswidriges Verhalten seitens der Polizei, welches natürlich im Rahmen der Notwehr von Bürgern abgewehrt werden kann, auch durch körperliche Gewalt, wenn gegenwärtig und erforderlich und nicht anders anwendbar, für einen Laien nicht immer gut und/oder sofort festzumachen ist.
Extreme Ausnahmen, die fast ausschließlich nur bei Demonstrationen oder gegen die OK wiederzufinden sind.

Ich würde gerne mal eine ungeschönte Statistik sehen, die aufzeigt wie viel Gewalt durch die Polizei ausgeübt wird, und wie viel Gewalt gegen die Polizei ausgeübt wird. Rettungskräfte und Co. müsste man streng genommen mit dazu rechnen.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 20:00
Zitat von TanneTanne schrieb:Ich würde gerne mal eine ungeschönte Statistik sehen, die aufzeigt wie viel Gewalt durch die Polizei ausgeübt wird, und wie viel Gewalt gegen die Polizei ausgeübt wird. Rettungskräfte und Co. müsste man streng genommen mit dazu rechnen.
Dagegen wird sich ja verschiedentlich immunisiert, einmal durch die Behauptung, alle Statistiken seien per se durch Patronage und gegenseitige Deckung von Polizei und Staatsanwaltschaften verzerrt...


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 20:02
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das dürfte die Verunsicherung noch verstärken, weil Bürger wohl ohne unmittelbaren Beweis befürchten würden, dass man den Polizisten mehr als dem zivilen Bürger glauben würde.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Polizeieinsatz nicht von irgendwelchen Zeugen beobachtet wird?
Die Beweiskraft ist doch letztendlich das Wichtigste, nicht irgendeine Aussage.
Aussage gegen Aussage hebt sich doch auf, und wenn nachweisbar Polizisten außerhalb des Rahmens gehandelt haben, dann werden sie auch dafür belangt.

Ich möchte nochmal wiederholen, dass es es eine Falschauslegung ist:
Man könne bei "vermeintlichen", "ansichtsweisen" oder "angenommenen" Fehlverhalten seitens der Polizei gegen eben solche "physisch" vorzugehen. Da wird man immer das Nachsehen haben.


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Polizeigewalt in Deutschland

23.09.2020 um 20:03
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:alle Statistiken seien per se durch Patronage und gegenseitige Deckung von Polizei und Staatsanwaltschaften verzerrt...
Ja, haben wir heute mal wieder gesehen wie sie sich decken und Beweise verschwinden lassen (Achtung Ironie, sonst muss ich es wieder belegen):
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/drogen-polizei-muenchen-razzia-100.html (Archiv-Version vom 23.09.2020)
Anfangs standen zwei Polizisten unter Verdacht - jetzt sind es 21: Die Drogenermittlungen bei der Polizei München weiten sich aus. Die Staatsanwaltschaft München wirft den Beamten unter anderem Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Anti-Dopinggesetz vor. Gegen Einzelne werde auch wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger ermittelt, wie die Behörde mitteilte.

Dutzende Beamte durchsuchten am Mittwoch bei einer großen Razzia 30 Wohnungen und sieben Dienststellen in und um München, in Augsburg, Dachau, Wolfratshausen, Ebersberg und an der Hochschule der Polizei in Fürstenfeldbruck. Unterstützt wurden sie von Spezialkräften auch aus anderen Bundesländern. Sie wurden mehrheitlich erst kurz vor dem Einsatz über Ziel und Objekte informiert, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es seien die wohl umfangreichsten Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft jemals gegen Polizeibeamte führte.



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23.09.2020 um 20:05
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dagegen wird sich ja verschiedentlich immunisiert, einmal durch die Behauptung, alle Statistiken seien per se durch Patronage und gegenseitige Deckung von Polizei und Staatsanwaltschaften verzerrt...
Heutzutage wird nahezu "ALLES" zu Tage gefördert, folglich wird es ja bereits gut dokumentiert.
Teils von öffentlicher Seite, teils von interner Seite (mehrere Instanzen).


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