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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 17:57
Naja die Beamten hätten wirklich vllt irgendwas machen können.
Also die daneben standen.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 17:58
@Niemanden
@Jeara

Es spielt doch keine Rolle, ob er zuvor tauchen war oder eine Kippe geraucht hat. Er hatte die Waffe bereits in der Hand, als der Mann auf ihn losging, das ist Fakt.

An irgendeinem Zeitpunkt in der Situation hat er folglich den Einsatz der Waffe für generell möglich gehalten! Ist das soweit richtig?

Dieser Zeitpunkt - die Inbetrachtziehung des Waffengebrauchs - hat definitiv VOR dem Angriff des Nackten stattgefunden und nicht währenddessen! Ist das auch richtig?


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 17:58
@fumo

Das kann sein. Wir wissen aber nicht, was vorher war...


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 17:59
@fumo
Zitat von fumofumo schrieb:An irgendeinem Zeitpunkt in der Situation hat er folglich den Einsatz der Waffe für generell möglich gehalten! Ist das soweit richtig?
Falsch. Es kann auch eine wahrnung gewesen sein.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 17:59
@Jeara
Das spielt doch keine Rolle. Wir wissen aber, dass zuvor KEIN Angriff auf den Polizisten stattgefunden hat


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:00
Zitat von NiemandenNiemanden schrieb:Ne dürfen sie nicht.
Hast du dafür Quellen? Würde mich interessieren..


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:00
@fumo
Also hätte er die Waffe erst ziehen dürfen nachdem auf ihn eingestochen wurde?


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:00
@fumo
Ich seh das so.
Polizist geht rein. Verwirrter steht auf. Polizist zieht Waffe. Er geht auf ihn zu.

Und hier beginnt das Video was wir gesehen haben


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:03
Polizeigesetz
1. Teil - Das Recht der Polizei (§§ 1 - 58)
2. Abschnitt - Maßnahmen der Polizei (§§ 3 - 54)
6. Unterabschnitt - Polizeizwang (§§ 49 - 54)
§ 54
Schußwaffengebrauch gegenüber Personen

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
c) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
3. zur Vereitelung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand,
a) zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat mit Ausnahme des Strafarrestes,
b) zum Vollzug der Sicherungsverwahrung,
c) wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens,
d) auf Grund richterlichen Haftbefehls oder
e) sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
4. gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen oder jemanden, dessen
a) Sicherungsverwahrung (§§ 66 und 66b des Strafgesetzbuchs),
b) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuchs, § 126a der Strafprozeßordnung) oder
c) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 des Strafgesetzbuchs, § 126a der Strafprozeßordnung)
angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versucht.
(2) Ein Schuß, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

(3) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

(4) Das Recht zum Gebrauch von Schußwaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

Quelle http://dejure.org/gesetze/PolG/54.html


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:04
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:An dem Schuss war nichts fehlerhaftes zu erkennen. Der Rest wird wie gesagt durch die untersuchung festgestellt.
Ja genau...Polizisten, die angeblich nicht zielsicher schiessen können- haben die kein Schiess-training ?????- aber eine Waffe führen, erschiessen vorsätzlich einen geistig verwirrten Passanten mit einem Schuss in die Brust und alles war fehlerfrei. Na super...weiter so ! Jeder andere wäre mindestens wegen Totschlag dran ! Es geht hier nicht um Schusswaffengebrauch, sondern um VORSÄTZLICHE Tötung durch Schusswaffen-gebrauch.


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:06
@hedwig
Polizisten, die nicht zielsicher schiessen können
Wer behauptet das er nicht schiessen kann?
Zitat von hedwighedwig schrieb:erschiessen vorsätzlich einen geistig verwirrten Passanten mit einem Schuss in die Brust
Aus Notwehr. Alles hatte seine richtichkeit.


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:06
@hedwig
Du hast keinerlei Erfahrung mit Waffen und behauptest wieder so ein Müll?
Bist du so ein ACAB Heini oder was?
Woher willst du wissen, dass das so leicht ist.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:08
@Niemanden
So sehe ich das auch! Doch warum zieht der Polizist die Waffe, während der Mann bloß aufsteht? ...Nimmt man hier zumindest billigend in Kauf, von der Waffe Gebrauch zu machen.
JA, das nimmt man in Kauf, man erachtet das in dem Moment als einzige Möglichkeit; man ist also auf einen potentiellen Angriff des Mannes vorbereitet.


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01.07.2013 um 18:09
@fumo
Ja genau und jetzt?

Wenn so ein geistig verwirrter mit einem 20cm Messer aufsteht, würde ich mich auch bereit machen.
Außerdem wollte er ihn damit zunächst erst drohen.


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:10
@Niemanden
Du behauptest wieder so ein Müll?
Für Müll bist du zuständig. Such dir einen anderen, den du zumüllen kannst.


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:11
@hedwig
Du hast mir immer noch nicht erklärt, wieso du sowas behauptest.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:12
@Niemanden

*lach* Einen Mann, der zunächst einmal mit einem Messer in der Hand aufsteht, mit einer Knarre zu bedrohen, ist schon sehr fragwürdig. ... Hoffentlich siehst Du mich morgens nicht mal aufgebracht im Stadtcafé beim Frühstück, während ich mit meinem Brotmesser in der Hand aufstehe und legst mich dann um....! ich bitte darum, es nicht zu tun! :D


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:13
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wer behauptet das er nicht schiessen kann?
Wenn er richtig schiessen hätte können, hätte er auch in die Beine schiessen können.


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:13
Was ein Käse...


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Polizeigewalt in Deutschland

01.07.2013 um 18:14
@fumo
@Niemanden

de jure war sein handeln nicht zu beanstanden, er hat sich an seine dienstvorschriften gehalten.

menschlich gesehen ist schusswaffengebrauch in dieser situation beschämend und unnötig. er hätte sich einem derart verwirrten menschen nicht auf diese weise nähern sollen. generell, die polizisten auf diesem video wirkten fahrig und mit der situation allgemein überfordert.


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