Gerade gelesen und wieder nur mit dem Kopf geschüttelt.
Eine spontane Kundgebung vor einem Justizgebäude in Frankfurt sorgt für Empörung in der jüdischen Gemeinschaft. Am Dienstag wurde am Frankfurter Amtsgericht gegen die propalästinensische Aktivistin Aitak B. verhandelt. B. hatte den Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wenige Tage danach als „gelungene Widerstandsaktion“ bezeichnet.
Das Gericht hat die Einundfünfzigjährige deshalb nun wegen der Billigung von Straftaten verwarnt. Schuldig gesprochen wurde sie auch wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz: B. hatte ebenfalls im Oktober 2023 trotz gerichtlichem Verbot eine Protestversammlung durchgeführt, ist das Amtsgericht überzeugt.
Sie wurde
verwarnt, ernsthaft?
Nach der Urteilsverkündung wurde B. von ihren Unterstützern am Eingang des Gerichts mit Sprechchören empfangen. Gerufen wurde die umstrittene Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, die von vielen als Aufruf zur Vernichtung Israel gesehen wird.
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Vor dem Gerichtsgebäude zu hören waren auch „Intifada“-Rufe. Mit zwei bewaffneten Aufständen hatten Palästinenser dabei gegen Israel gekämpft. Die zweite Intifada, zwischen 2000 und 2005, führte zum Aufstieg der islamistischen Hamas. Sie war geprägt von zahlreichen Selbstmordanschlägen und Raketenangriffen, mehr als 1000 Israelis wurden getötet. Auf Arabisch wurde bei der Versammlung vor dem Gericht auch „Palästina ist arabisch“ gerufen. Das zeigt ein auf der Plattform Instagram veröffentlichtes Video.
Es kann ja wohl nicht wahr sein. Die Unterstützer dieser "Aktivistin" gehören genauso vor Gericht! Es wundert mich überhaupt nicht, dass die jüdische Gemeinde sich komplett vor den Kopf gestoßen fühlt und sich sorgt.
Dass solche Parolen widerspruchsfrei vor einem deutschen Gericht skandiert werden können, schockiert mich“, sagt Benjamin Graumann, einer der zwei Vorstandsvorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt. Ihn ärgere, dass sich die Aktivistin nach dem Urteilsspruch vor dem Justizgebäude „wie eine Heldin“ habe feiern lassen können. „Ich hätte mir gewünscht, dass jemand vom Gericht hinausgegangen wäre und klargestellt hätte: So etwas wollen wir hier nicht“, sagt Graumann. „Solche Aktionen machen uns große Sorgen.“
Und dass der Richter der Ansicht war, dass die Angeklagte keine Radikale ist, macht mich einfach nur fassungslos.
Graumann kann auch nicht nachvollziehen, warum der Richter bei seiner Begründung des Urteils gesagt hat, dass es sich bei der Aktivistin um „keine Radikale“ handele. „Wenn jemand den 7. Oktober als ,gelungene Widerstandsaktion‘ bezeichnet, dann weiß ich nicht, was daran nicht radikal sein soll“, sagt er. Mit einer solchen Einschätzung würde die „Billigung eines Massakers als Bagatelle“ hingenommen, meint Graumann.
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-empoerung-nach-urteil-gegen-palaestina-aktivistin-110448743.html