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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

496 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ausländer, Abgeschoben ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:19
Zitat von imislamdahamimislamdaham schrieb:Bestimmte Verhaltenspotentiale haben alle Gesellschaften. Wenn man einen Sündenbock braucht, sind immer die Minderheiten das gefundene Fressen
Man sucht keinen Sündenboch, dazu hat er sich ganz alleine gemacht!
Zitat von imislamdahamimislamdaham schrieb:Ich halte wie oben gesagt die Abschiebungsidee an sich für anfechtbar, es sei denn, es handelt sich um Menschen mit bloßem Touristen- oder Handelsvisa oder eine Verbindung zum Heimatland ist evident.
Rechtsmittel stehen ihm natürlich offen

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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:21
@against_nwo

Da siehst du, er gehört nirgendswo hin und hat keine Identität.
Also kann man ihn auch nicht einfach in die Türkei abschieben.

@blowcocain

Jetzt fragt sich, ob er zu Recht türkischer Staatsbürger ist, denn dafür gibt es auch schon eine Mindesanforderung. :)


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:24
Ja deutscher staatsbürger ist er offensichtlich nicht sonst könnten sie ihn ja nicht abschieben ,also muß er einen türkischen pass haben.


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:25
Zitat von al-mekkaal-mekka schrieb:Da siehst du, er gehört nirgendswo hin und hat keine Identität.
Also kann man ihn auch nicht einfach in die Türkei abschieben.
Was aber im Staatenprinzip zählt, ist die Staatsangehörigkeit und diese hat er ja.


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:25
@al-mekka

Die Sache ist eigentlich ganz einfach wenn der Staat eine Möglichkeit hat so ein Kriminelles Subjekt loszuwerden warum sollte er es dann nicht tun?


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arda ehemaliges Mitglied

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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:27
@against_nwo
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Es gilt die deutsche Bevölkerung vor diesem Kriminellen zu schützen.
Wieso nur die deutsche Bevökerung ? Hat die ausländische Bevökerung kein Recht, beschützt zu werden ?

Ich denke, man sollte die ganze Bevölkerung vor Kriminellen schützen. Und dabei sollte es eigentlich keine Rolle spielen, ob das ein deutscher Amokläufer ist oder ein türkischer Drogendealer , wobei ich denke, dass man eher den deutschen Amokläufer aus dieser Gesellschaft für ewig verbannen sollte.


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16.03.2009 um 22:28
Arda@

Da hat man den "Vorteil", dass sie sich meist selbst verbannen ...


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16.03.2009 um 22:29
@blowcocain

So könnte man auch sagen, die Türkei muss diesen Kriminellen auch nicht aufnehmen, um seine eigene Bevölkerung zu schützen. Keiner sollte danach "rummeckern".


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:30
@arda

Der eine Tötet 10 Menschen au die Schnelle der andere Vergiftet Hunderte langsam! Aus der Gesellschaft verbannt gehören sich beide ohne frage. Der Türkische Giftmörder genauso wie der Deutsch Amokläufer!


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:31
@al-mekka

Er ist Türkischer Staatsangehöriger also muss ihn die Türkei aufnehmen.


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16.03.2009 um 22:32
Zitat von ardaarda schrieb:Wieso nur die deutsche Bevökerung ? Hat die ausländische Bevökerung kein Recht, beschützt zu werden ?
Deutschland hat kein Recht sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei einzumischen, also ist es Aufgabe der Türkei die Bürger in der Türkei zu schützen


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:32
Zitat von al-mekkaal-mekka schrieb:So könnte man auch sagen, die Türkei muss diesen Kriminellen auch nicht aufnehmen, um seine eigene Bevölkerung zu schützen. Keiner sollte danach "rummeckern".
Falsch! Die Türkei MUSS ihn aufnhemen da er ihr eigener Staatsbürger ist


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:32
@al-mekka
Rechtslage [Bearbeiten]
In der Umgangssprache und in den Medien werden die Begriffe Ausweisung und Abschiebung oft synonym verwendet. Diese haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen.
Die Ausweisung ist ein ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, der die Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts beendet bzw. zur Ausreisepflicht führt. Darüber hinaus ist mit einer Ausweisung auch eine Sperrwirkung verbunden, d. h. dass einem ausgewiesenen Ausländer in der Regel kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden darf. Ein Ausländer kann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies kann bereits beim Begehen einer einzelnen vorsätzlichen Straftat erfüllt sein. Die rechtlich zwingenden Ausweisungsgründe sind in § 53, Regelausweisungsgründe in § 54, Ermessensausweisungsgründe in § 55 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt. Zu beachten ist der besondere Ausweisungsschutz nach § 56 sowie spezielle Schutzvorschriften nach EU-Recht bzw. Assoziationsrecht (insbesondere für EU-Bürger und türkische Staatsangehörige).
Die Abschiebung ist das Zwangsmittel, mit der der unrechtmäßige Aufenthalt des Ausländers beendet wird. Sie setzt eine vollziehbare Ausreisepflicht voraus, die zum Beispiel durch eine Ausweisung eingetreten sein kann. Die Ausweisung ist aber nicht zwingende Voraussetzung für eine Abschiebung.
Wenn die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendung vorliegen und hiergegen kein Rechtsschutz (Klage und/oder Eilantrag beim Verwaltungsgericht) mehr möglich ist, leitet die Ausländerbehörde nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) die Abschiebung ein. Dieser geht in der Regel eine Ausreiseaufforderung mit einer Ausreisefrist voraus.
Ist diese abgelaufen, darf die Behörde die Ausreise zwangsweise durchsetzen. Falls dies mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist, benötigt die Behörde hierfür einen richterlichen Beschluss. Eine geplante Festnahme durch die Polizei ohne richterlichen Beschluss ist in der Regel rechtswidrig. Zur Sicherung der Abschiebung kommt es häufig zu einer Abschiebungshaft, deren Gründe in § 62 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt sind. Während der Haft müssen die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Abschiebung geschaffen werden (Beschaffung der nötigen Reisedokumente und ggf. Zustimmung des Herkunftstaates zur Rücknahme, Buchung eines Flugs, etc.). Die Gründe der Haft müssen unverzüglich durch einen Richter überprüft werden.


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:33
Zitat von ardaarda schrieb:wobei ich denke, dass man eher den deutschen Amokläufer aus dieser Gesellschaft für ewig verbannen sollte
Normaler weiße werden solche fälle an ort und stelle exekutiert den einen verwändungszweck für diese person gibt es nicht in dieser situation.
Zitat von al-mekkaal-mekka schrieb:Jetzt fragt sich, ob er zu Recht türkischer Staatsbürger ist, denn dafür gibt es auch schon eine Mindesanforderung.
Wenn du das so betrachtest müsstest du 3/4 aller bürger die staatsbürgerschaft aberkennen bei deiner messlatte die du da aufstellst.


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:34
@arda
Zitat von ardaarda schrieb:Wieso nur die deutsche Bevökerung ? Hat die ausländische Bevökerung kein Recht, beschützt zu werden ?
Oder hast du mich etwa falsch verstanden? Mit deutscher Bevölkerung sind natürlich alle in Deutschland lebenden Menschen gemeint und nicht nur die mit der deutschen Staatsangehörigkeit


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16.03.2009 um 22:35
Zitat von blowcocainblowcocain schrieb:Ein Ausländer kann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies kann bereits beim Begehen einer einzelnen vorsätzlichen Straftat erfüllt sein.



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arda ehemaliges Mitglied

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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:35
Zitat von blowcocainblowcocain schrieb:Der eine Tötet 10 Menschen au die Schnelle der andere Vergiftet Hunderte langsam! Aus der Gesellschaft verbannt gehören sich beide ohne frage. Der Türkische Giftmörder genauso wie der Deutsch Amokläufer!
Nein, das denke ich nicht.

Also ich bin mir absolut sicher, dass wenn der Amokläufer ein Türke gewesen wäre, würde man hier lautstark die Todesstrafe verlangen, wenn man für den türkischen Drogendealer schon eine Abschiebung wünscht...


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:37
@arda

Der Türkische Giftmörder würde in anderen Ländern wie zb in Saudi Arabien den Tod durch Enthauptung Sterben! Menschen langsam zu Vergiften ist mit eines der Schlimmsten Verbrechen überhaupt!


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:38
Zitat von ardaarda schrieb:Also ich bin mir absolut sicher, dass wenn der Amokläufer ein Türke gewesen wäre, würde man hier lautstark die Todesstrafe verlangen, wenn man für den türkischen Drogendealer schon eine Abschiebung wünscht...
Vielleicht solltest du dann mal aufhören zu denken denn dabei kommt anscheinend nur Unsinn heraus


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Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen

16.03.2009 um 22:42
Zitat von ardaarda schrieb:Also ich bin mir absolut sicher, dass wenn der Amokläufer ein Türke gewesen wäre, würde man hier lautstark die Todesstrafe verlangen
Das kann ich mir nicht vorstellen den zu 100 % gehen Amokläufe tödlich aus den es gibt keine andere möglichkeit solche leute ohne weitere verluste zu stoppen.


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