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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:06
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Wenn ich 1000000 verdiene, bei Deinem Beispiel 50 % versteuere habe ich 500000 und die 750 also 500750€.
Und wenn ich jetzt eine 1.000.000 verdiene habe ich jetzt Netto 539.187,17 €...für was dann das BGE? Ist doch MINUS!

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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Also, ich will es im GG lesen oder Du ziehst deine Behauptung als unbelegt zurück.
Das ist das Urteil des BVerfG zum
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

nachzulesen
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb am 07.02.2021:https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html
Sieht bitter aus, oder?


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:07
Nochmal, je weniger jemand verdient, um so mehr - in Euro - macht ihm der Abzug aus, bis es sich kaum lohnt, den Aufwand der Arbeit gegenzurechnen. Früh aufstehen, Fahrtkosten, vom Chef anmotzen lassen, Freizeitverlust, längst nicht alles läßt sich später bei der Einkommensteuererklärung (falls es dann sowas noch gibt) als Abzug ansetzen. Da verzichtet man lieber auf ein paar Euro steuerpflichtigen Verdienst und lebt allein vom BGE und ggf. Flaschensammeln oder Flohmarkthandel, weil das die einfachere Rechnung ist.


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11.02.2021 um 19:08
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Das ist das Urteil des BVerfG zum
Du kennst also nicht den Unterschied zwischen GG und ein BVerfG Urteil? Disqualifizier Dich doch weiter.

Es gibt weder ein GG, noch ein BVerfG Urteil, sonst noch ein Urteil in dem offiziell steht dass ich Faulpelze finanziell (durch Steuern) aushalten muss. Vergiß es einfach!
Alle Arbeitsfähigen haben Mitwirkungspflicht!


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11.02.2021 um 19:10
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und wenn ich jetzt eine 1.000.000 verdiene habe ich jetzt Netto 539.187,17 €.
Zahlst Du keinen Soli und die sogenannte "Reichensteuer" von 45 % die leider ab einem Jahreseinkommen von 270.501 Euro zum tragen kommt. ist bei mir dann immer unter 500000€ netto


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:10
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn Du damit meinst, direkt die Umsätze zu besteuern statt der aktuell geltenden Umsatzsteuer wird das viele Betriebe plattmachen.
Du darfst nicht so starr denken. Eine einzige Umsatz-/Konsumsteuer wäre sehr viel effizienter und wäre auch viel moderner als unser heutiges altes, intransparentes und mobströses Steuersystem.
Wenn Steuern dort anfallen wo Waren und Dienstleistungen konsumiert werden von Unternehmen und Menschen wird daran auch kein Unternehmen pleite gehen.
https://www.focus.de/finanzen/experten/weik_und_friedrich/steuern-unser-steuersystem-ist-ein-relikt-des-mittelalters_id_7221490.html


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11.02.2021 um 19:11
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du kennst also nicht den Unterschied zwischen GG und ein BVerfG Urteil?
ich schon .....
Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Aufgaben/aufgaben_node.html


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:13
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Zahlst Du keinen Soli und die sogenannte "Reichensteuer" von 45 % die leider ab einem Jahreseinkommen von 270.501 Euro zum tragen kommt. ist bei mir dann immer unter 500000€ netto
Nein, das ist nicht möglich. Es ist mal wieder eine deiner fantastischen BS Rechnungen und Behauptungen.
Bei einer 1 Mio. Klasse 1, Bayern:
Lohnsteuer 428.306,00 €
Solidaritätszuschlag 23.556,83 €
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:ich schon .....
Zitiere die Stellen mit den Faulpelzen.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:22
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nein, das ist nicht möglich. Es ist mal wieder eine deiner fantastischen BS Rechnungen und Behauptungen.
Ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen in Höhe von 274.613 Euro greift der Prozentsatz von 45. Das bedeutet: Alles, was über 274.613 Euro liegt, wird zu 45% versteuert. Für Ehepaare ist der doppelte Betrag als Grenze vorgesehen. Das zu versteuernde Einkommen und das Bruttoeinkommen sind nicht gleichzusetzen. Zum Beispiel lassen Steuerfreibeträge das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger ausfallen, als das Bruttoeinkommen.
Quelle: https://www.steuerklassen.com/steuern/reichensteuer/#:~:text=Die%20Reichensteuer%20f%C3%A4llt%20mit%2045,dem%20Spitzensteuersatz%20mit%2042%25%20versteuert.

Da taugt der Steuerrechner nicht das ist Einkommenssteuer
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zitiere die Stellen mit den Faulpelzen.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb am 07.02.2021:Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar (vgl. BVerfGE 45, 187 <229>) und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>); sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind


Habe ich Dir bereits zig mal verlinkt ...
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb am 07.02.2021:https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html



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11.02.2021 um 19:31
@Abahatschi
Übrigens ... ich hatte einen Steuersatz von 42%, Dann hättest Du bei 1 Mio brutto 580750€ hört sich auch besser an als deine 540000€

Lach


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11.02.2021 um 19:33
@Fragender73
Bleibt beim BS halt...Du kannst nicht mal lesen und verstehen, aus deiner Quelle:
Reichensteuer 45% ab 274.613 Euro \ (zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Person)
Spitzensteuersatz 42% ab 57.919 Euro(zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Person)
Verstehst Du das Wort "ab"? Mach Dich mal verstraut mit den Steuertabellen wie zB so eine:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf
Damit Du es verstehst, vereinfacht und ohne die tatsächlichen Steuersätze jetzt raus zu suchen, es geht um das Prinzip:
Person X verdient 100.000
Von 10000-20000 sind 20% zu zahlen-> 2000€ (20000-10000=10000, davon 20%)
von 20000-50000 sind 35% zu zahlen-> 10.500€ (50000-20000=30000, davon 35%)
ab 50000 sind 42% Spitzensteuersatz zu zahlen -> 21.000€ (42% von 50000)
Diese Person zahlt also Spitzensteuersatz AB 50.000...
2000+10500+21000= 33500...und dann Soli.
Wer so rechnet: 42% AB 50000 und macht 100.000*42%= 42.000 kennst sich nicht aus.

Gib doch einfach in einem Brutto Netto Rechner 1 MIo Jahresverdienst ein (Kl.1, Bayern).


Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Übrigens ... ich hatte einen Steuersatz von 42%, Dann hättest Du bei 1 Mio brutto 580750€ hört sich auch besser an als deine 540000€

Lach
Wieso lachst Du, über Dich selbst?
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Wenn ich 1000000 verdiene, bei Deinem Beispiel 50 % versteuere habe ich 500000 und die 750 also 500750€.



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11.02.2021 um 19:39
@Abahatschi
E handelte sich um das Beispiel @T.Rick von 50% um es einfacher zu rechen ..... Meine Berechnungen waren immer 42 %, auch zig mal von Dir nachgefragt warum ich immer mit ,58 multipliziere. Dir also bestens bekannt.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb am 07.02.2021:warum Faktor 0,58
Mir brauchst Du die Progression sicher nicht zu erklären ...


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11.02.2021 um 19:41
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Mir brauchst Du die Progression sicher nicht zu erklären ...
Doch, unbedingt - sonst glaubst Du deine falschen Behauptungen!
Schon gerechnet? oder tapst noch im dunkeln?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und wenn ich jetzt eine 1.000.000 verdiene habe ich jetzt Netto 539.187,17 €
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bei einer 1 Mio. Klasse 1, Bayern:
Lohnsteuer 428.306,00 €
Solidaritätszuschlag 23.556,83 €
Und dein grandioser, geradezu sensationeller Konter, lachst Du noch?:
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Zahlst Du keinen Soli und die sogenannte "Reichensteuer" von 45 % die leider ab einem Jahreseinkommen von 270.501 Euro zum tragen kommt. ist bei mir dann immer unter 500000€ netto



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11.02.2021 um 19:44
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:n 45 % die leider ab einem Jahreseinkommen von 270.501 Euro zum tragen kommt. ist bei mir dann immer unter 500000€ netto
Ja, bei jeder weiteren Million :-) rechne nicht mit Kleingeld

also halten wir fest, Du hast lieber 539000€, finanzierst das H4 System, statt 580750€ mit BGE System


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11.02.2021 um 19:48
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:also halten wir fest, Du hast lieber 539000€, finanzierst das H4 System, statt 580750€ mit BGE System
Wir halten fest dass Du heute zwei Behauptungen getroffen hast die nicht zutreffend oder belegbar sind, GG "Faulpelze" und bei einer 1 Mio weniger als 500k netto. Nice.
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:statt 580750€ mit BGE System
Ich bleibe lieber beim aktuellen System, schrieb ich ja.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 19:55
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:GG "Faulpelze" und bei einer 1 Mio weniger als 500k netto. Nice.
falsch ... aber ich habe schon verstanden das du kein BGE möchtest und scheinbar das Urteil nicht lesen kannst oder die Kompetenz des BVerfG anzweifelst. Deutlicher als dieses Urteil kann man es nicht formulieren.



Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG)

Quelle: immer noch https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2011-12-08-einfach-erklaert-einkommensteuertarif-und-kalte-progression-flash-infografik-alternativtext.html#:~:text=Progressive%20Besteuerung,sich%20mit%20wachsendem%20Einkommen%20erh%C3%B6ht.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 20:02
@Abahatschi

Vielleicht auch noch mal die Ewigkeitsklausel ansehen
Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:


„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Quelle: Wikipedia: Ewigkeitsklausel#:~:text=Artikel 79 Absatz 3 GG,Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Eindeutiger geht es nicht. Sonst muss man die BRD abschaffen.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

11.02.2021 um 21:00
Zitat von michelfranzmichelfranz schrieb:Muss denn das mehren des Geldes im Vordergrund stehen?
Der kann ja anscheinend damit nichts Anfangen, warum muss er den mehr haben, wenn jemand Sinvolleres damit machen kann.
Risiko hast du doch in beiden Fällen, ob mit oder ohne Zins.
Ist es nicht berreichernd wenn du siehst das aus deinem nicht benötigtem Geld coole Sachen entstehen.
Warum haben wir den alle ein eigenes Auto, totale Ressource Verschwendung, da die Dinger die meiste Zeit stehen.
Könnten doch überall Autos stehen welche man benutzen kann.
Ich sehe eher die Herausforderung bei so einem Wechsel, das es nicht zum Rückschritt führt, so nach dem Motto, ja das langt ja so.
Dort bräuchte es sicher eine Art Wettbewerb, oder Belohnungssystem das wir uns ausdenken müssten.
Als Beispiel, jemand erfindet etwas geniales das der ganzen Menschheit nutzt, dann könnte man das so Ehren das er an einem besonderst schönen Ort wohnen kann. Möglichkeiten gäbe es da viele.
Man müsste sich halt mehrheitfähig tragbar machen.
Einfach wird das nicht.
Dein Ansatz geht zu sehr davon aus, dass alle deine Vorstellungen von "schön", "gut" und "bereichernd" teilen. Aber so ist es eben nicht.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.02.2021 um 13:03
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Wenn Du das nicht verstehst ... Grundkurs vWL hilft.
Dann sollte man doch wissen das der Derivate Handel nicht 700 mal höher ist. Sondern bei 700 Billionen Dollar liegt, also knapp 10 mal mehr wie das weltweite BIP.

https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/risikofaktor-banken-die-tickende-zeitbombe-der-weltweiten-derivate_H842895196_74709/


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12.02.2021 um 13:07
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Vielleicht auch noch mal die Ewigkeitsklausel ansehen

Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:


„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Quelle: Wikipedia: Ewigkeitsklausel#:~:text=Artikel 79 Absatz 3 GG,Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Eindeutiger geht es nicht. Sonst muss man die BRD abschaffen.
Das nützt leider alles nichts, weil in den ersten 20 Paragraphen vom GG nicht definiert wird, an welchen Zahlen sich ein "menschenwürdiges Dasein" festmacht. Da steht nur, daß es sowas wie Menschenwürde gibt. Aber nicht, ob sich seinen Lebensunterhalt selber verdienen zu müssen menschenwürdig ist oder nicht.
Weil das nämlich damals, als dieses Gesetz geschrieben wurde, in der Wiederaufbauzeit nach dem Krieg, noch selbstverständlich war, daß jeder "nach seinem Vermögen zum Gemeinwohl beiträgt", indem er sich erst mal nach eigenem Vermögen um sich selber kümmert und diese Pflicht nicht ohne Notwendigkeit der Allgemeinheit aufhalst.
Aber das hat man mit Absicht damals nicht festgeschrieben, weil es die Tür Richtung verkappte Sklaverei hätte öffnen können, in einer Zeit vieler Flüchtlinge und Kriegsversehrter, die auf Hilfen angewiesen waren.
Der § 33 (1), bezieht sich nur auf "staatsbürgerliche" Rechte und Pflichten, die für alle die gleichen sind - der aber schon nicht mehr unter die "ewig unveränderlichen" Gesetze des GG fällt! (Da weder zu den ersten 20 Paragraphen gehörig noch irgendwie das Verhältnis Bund/Länder tangierend. Siehe oben. Nicht das ganze GG ist unveränderlich!)
Zitieren in Zusammenhang mit BGE müßte man hier eher die "Fürsorgepflicht des Staates", die dann in nachgeordneten Gesetzen (die ebenfalls jederzeit veränderbar sind!) festgelegt ist. https://www.juraforum.de/lexikon/fuersorge Und dann dauert es anscheinend noch mal, bis man überhaupt in die Gegend konkreter Zahlen kommt, welches Existenzminimum der "Menschenwürde" noch entsprechen täte und welches nicht mehr, und wieviel Mitwirkungspflicht des Empfängers bestehen soll.


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