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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.09.2020 um 00:13
Was auch der Grund ist, das Hartz 4 eben nicht vollsanktioniert werden darf!


Der nächste Step zu Alpha Centauri ist dann das BGE Leute ;)

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12.09.2020 um 00:18
Zitat von UnikUnik schrieb:Allerdings ist der Staat in der Pflicht die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Somit muss er finanziell für ihn aufkommen.
Der Staat... das ist in erster Linie die Bevölkerung.
Und mit "der Staat muß für den Menschen finanziell aufkommen" nimmst Du der arbeitenden Bevölkerung die Würde.


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12.09.2020 um 00:21
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Der Staat... das ist in erster Linie die Bevölkerung.
Und mit "der Staat muß für den Menschen finanziell aufkommen" nimmst Du der arbeitenden Bevölkerung die Würde.
Ja, es sei denn es arbeiten halt nicht mehr Menschen, sondern Maschinen, Stichwort Automatismus, Digitalisierung.

Ich wiederhole mich hier immer wieder...!

Wenn die Verfassung für alle Menschen in weiter annähernder Weise gerecht werden soll, muss die Politik als Plan haben die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit jeder frei entscheiden kann, ob er arbeiten will oder nicht.

Wie das geht, hab ich erklärt.


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12.09.2020 um 00:37
Zitat von UnikUnik schrieb:Somit hat jeder das Recht frei zu entscheiden, ob er arbeiten will oder nicht.
Ich würde echt gerne sehen, wie du mit diesem Argument vor dem Richter eines Sozialgerichts stehst, und der dir das dermaßen um die Ohren haut, das die Wände wackeln.

Übrigens kann ich mich nicht selbst bestimmen und völlig frei entfalten, weil von meinem erwirtschafteten Geld zu viele Steuern für Leute verwendet werden, die nicht arbeiten gehen wollen. Das verletzt meine Würde. Ich erwäge eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.


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12.09.2020 um 00:40
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ich würde echt gerne sehen, wie du mit diesem Argument vor dem Richter eines Sozialgerichts stehst, und der dir das dermaßen um die Ohren haut, das die Wände wackeln.
Braucht er ja nicht, er hat ja das Recht, Hartz IV nicht zu beantragen, dann will ihm keiner was.


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12.09.2020 um 00:47
Wie gesagt, ich würde dem Richter mit dem GG und dem BVerfG Urteil kommen.

Und wird er persönlich, weil er seine eigenen Motive und Ideale mit beifügt gibts dann halt den schönen Befangenheitsantrag.

Ansonsten in Berufung gehen zum nächsten Gericht. Verfassungsbeschwerde einlegen etc.

Das wäre mal spannend.


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12.09.2020 um 00:51
Zitat von UnikUnik schrieb:Wie gesagt, ich würde dem Richter mit dem GG und dem BVerfsG Urteil kommen.
Zeige mir das Grundgesetz oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in dem steht, dass du nicht arbeiten gehen musst, aber trotzdem im Rahmen der Wahrung deiner Würde genau so viel Geld bekommen sollst wie jemand, der arbeiten geht. Ich glaube du hast nicht die geringste Ahnung, wie unser Rechtsstaat funktioniert.
Ansonsten hättest du ja schon deine Würde einklagen können, weil ja jeder Termin vom JobCenter schon entgegen deiner Würde ist. Das Ziel wäre ja, dich zum arbeiten zu bringen - was du ja nicht willst, weil es dir die Würde nimmt. Also: Wann war der Prozess?


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12.09.2020 um 01:01
+
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Zeige mir das Grundgesetz oder das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in dem steht, dass du nicht arbeiten gehen musst, aber trotzdem im Rahmen der Wahrung deiner Würde genau so viel Geld bekommen sollst wie jemand, der arbeiten geht. Ich glaube du hast nicht die geringste Ahnung, wie unser Rechtsstaat funktioniert.
Ansonsten hättest du ja schon deine Würde einklagen können, weil ja jeder Termin vom JobCenter schon entgegen deiner Würde ist. Das Ziel wäre ja, dich zum arbeiten zu bringen - was du ja nicht willst, weil es dir die Würde nimmt. Also: Wann war der Prozess?
Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvl7-16-sanktionen-hartz-4-alg-2-teilweise-verfassungswidrig/

Man kann H4 beantragen, und bekommt Geld ohne Bedingungen im Wollen erfüllen zu müssen, bei Sanktionen bis 30 % bleiben noch das Existenzminimum, Miete wird weiter bezahlt

= B G E. Nur nicht als solcher deklariert.

Genau genommen ist alles was Freiheiten des Menschen einschränkt gegen seine Würde.

Schon das Ansehen oder Ansprechen eines Menschen stellt eine Entrechtung des angesehenen/angesprochenen Menschen dar, wenn er das mitbekommt, da es seine Aufmerksamkeit abverlangt, unabhängig davon, ob ihm das Ansehen oder Ansprechen gefiel oder nicht.

Daher bin ich auch für ein System, wo ich mir unliebsame Menschen rechtlich und real sicher von mir abgrenzen kann, die jeder Mensch halt so hat.

Das kommt alles noch :)


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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.09.2020 um 01:09
Zitat von UnikUnik schrieb:= B G E.
Dann brauchen wir ja keines, es existiert ja schon. Damit ist der Thread ja überflüssig.
Zitat von UnikUnik schrieb:Man kann H4 beantragen, und bekommt Geld ohne Bedingungen im Wollen erfüllen zu müssen
*hust*
Der Gesetzgeber kann erwerbsfähigen Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Existenz selbst zu sichern und die deshalb staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, abverlangen, selbst zumutbar an der Vermeidung oder Überwindung der eigenen Bedürftigkeit aktiv mitzuwirken. Er darf sich auch dafür entscheiden, insoweit verhältnismäßige Pflichten mit wiederum verhältnismäßigen Sanktionen durchzusetzen.
Keine weiteren Fragen. Du behauptest es wäre höchstrichterlich entschieden man müsse nicht arbeiten, wenn man nicht will und postest dazu ein Urteil, in dem das steht. Ich danke dir, dass du ausgerechnet ein Urteil hier verlinkt hast, das mir Recht gibt.

Vergessen, alles zu lesen?


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12.09.2020 um 01:16
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Dann brauchen wir ja keines, es existiert ja schon. Damit ist der Thread ja überflüssig.
Nein, H4 ist kein BGE, denn die Bedingungen Leistungen zu erhalten sind da.

BGE ist halt bedinunglos.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:*hust*
:D Zweifelst du das echt an? Du solltest das Urteil mal lesen,
oder einfach die Zusammenfassung im Link unten.

Ist halt so. H4 Empfänger in Deutschland,
nein, sie müssen nicht arbeiten gehen, zu Terminen erscheinen,
wenn sie nicht wollen, erhalten aber dennoch Existenzminimum.

Das befreit sie allerdings nicht von den Bedinungen die sie zu erfüllen haben.

Die können den aber auch mehr oder weniger oder gar nicht getrost egal sein.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Keine weiteren Fragen. Du behauptest es wäre höchstrichterlich entschieden man müsse nicht arbeiten, wenn man nicht will und postest dazu ein Urteil, in dem das steht. Ich danke dir, dass du ausgerechnet ein Urteil hier verlinkt hast, das mir Recht gibt.
Ja und? Sind dann halt nur 30 %.
Vollsanktionen sind rechtswidrig.
Der größte Teil des Regelsatzes und Mietzahlungen bleiben erhalten.



MMn kann der Staat zwar zumuten, er darf aber nicht aufzwingen!
MMn sind darum jegliche ALG2 Sanktionen verfassungswidrig.


Wenn das nicht schon jemand versucht hat in Deutschland, werde mal recherchieren, würde ich eine Verfassungsbeschwerde einlegen, das es kein BGE gibt, obwohl das das GG so fordert! Vorausgesetzt es findet sich auch ein guter Anwalt dafür.

Wenn das BVerfG positiven Bescheid gibt, müsste demnach die Politik BGE umsetzen, für alle Menschen.

D.h. mehr Maschinen bauen, alles digitalisieren, falls nicht anders Finanzierung möglich ist.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.09.2020 um 01:24
Zitat von UnikUnik schrieb:Nein, H4 ist kein BGE, denn die Bedingungen Leistungen zu erhalten sind da.
Schreibst du aber:
Zitat von UnikUnik schrieb:= B G E. Nur nicht als solcher deklariert.
Da musst du dich schon entscheiden.
Zitat von UnikUnik schrieb:Zweifelst du das echt an? Du solltest das Urteil mal lesen,
oder einfach die Zusammenfassung im Link unten.
Ich habe das aus deinem Link kopiert. Steht irgendwo weiter unten "Was oben geschrieben steht, stimmt nicht?"?
Du hast behauptet, höchstrichterlich darf niemand dazu gezwungen werden, sich Arbeit zu suchen - und postest als "Beweis" das obige Urteil, in dem aber steht, dass der Staat eine Mitwirkung zur Arbeitsaufnahme einfordern darf. Wenn doch aber "höchstrichterlich" das Gegenteil geurteilt wurde - warum darf der Staat das?
Zitat von UnikUnik schrieb:Wenn das nicht schon jemand versucht hat in Deutschland, werde mal recherchieren, würde ich eine Verfassungsbeschwerde einlegen, das es kein BGE gibt, obwohl das das GG so fordert! Vorausgesetzt es findet sich auch ein guter Anwalt dafür.
Nö, hat noch keiner versucht. Du hast das als Erster durchschaut. Als Erster von 80 Mio. Bundesbürgern.
Möchtest du trollen, oder fällt dir die Diskrepanz erst gar nicht auf?

ALG II - 30% Sanktionen = BGE - laut dir.
Gleichzeitig sinnierst du jetzt über eine Verfassungsbeschwerde, weil es kein BGE gibt.

Wo steht im GG dass der Staat ein BGE zur Verfügung stellen muss? Oder, anders gefragt: Was ist die Grundsicherung in Deutschland?


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12.09.2020 um 01:36
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Unik schrieb:
Nein, H4 ist kein BGE, denn die Bedingungen Leistungen zu erhalten sind da.

Schreibst du aber:

Unik schrieb:
= B G E. Nur nicht als solcher deklariert.

Da musst du dich schon entscheiden.
Ja ich meinte das halt als Quasi BGE.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Du hast behauptet, höchstrichterlich darf niemand dazu gezwungen werden, sich Arbeit zu suchen - und postest als "Beweis" das obige Urteil, in dem aber steht, dass der Staat eine Mitwirkung zur Arbeitsaufnahme einfordern darf. Wenn doch aber "höchstrichterlich" das Gegenteil geurteilt wurde - warum darf der Staat das?
Es ist halt ein Unterschied zwischen Zwingen und Einfordern. Allerdings ist mMn Einforderung unter Androhnung von negativer Konsequenz Zwang.

Höchstrichterlich wurde ausgeurteilt, das Vollsanktionenen nicht verfassungskonform ist, aber Arbeiten müssen halt zugemutet und eingefordert werden darf, unter Androhung von Sanktion. Sanktioniert wird aber nicht das Existenzminimum sondern halt das was darüber liegt, die 30%.

Das ist verfassungswidrig jemanden unter Androhung von negativen Konsequenzen zur Arbeit zwingen zu wollen, darum ist das Urteil halt noch nicht ganz Verfassungskonform.

Vllt. müsste hier darum als Nächstes der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ran.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Nö, hat noch keiner versucht. Du hast das als Erster durchschaut. Als Erster von 80 Mio. Bundesbürgern.
Möchtest du trollen, oder fällt dir die Diskrepanz erst gar nicht auf?

ALG II - 30% Sanktionen = BGE - laut dir.
Gleichzeitig sinnierst du jetzt über eine Verfassungsbeschwerde, weil es kein BGE gibt.

Wo steht im GG dass der Staat ein BGE zur Verfügung stellen muss? Oder, anders gefragt: Was ist die Grundsicherung in Deutschland?
Du bist halt nur am Vermuten ohne es genau zu wissen.
Am für wahrscheinlich halten.
Ich aber werde recherchieren.

Gibt immer Wege ;)


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12.09.2020 um 01:38
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Wo steht im GG dass der Staat ein BGE zur Verfügung stellen muss?
Diese Frage habe ich hier schon mehrfach beantwortet.

Es ergibt sich aus einer Rechtsprechung des BVerfG.
Zitat von UnikUnik schrieb:dabei seit 2020
"Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes. Die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde stellen den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung dar (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 30, 173 [193]; 32, 98 [108]). Der Staatsgewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen die Verpflichtung auferlegt, die Würde des Menschen zu achten und sie zu schützen."

"Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten."


BVerfGE 45, 187 C/II

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html
Du bist halt ein kompletter Gegner gegen alles, was deiner Meinung nach unmöglich ist, wie 99% aller Menschen auf der Welt.


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12.09.2020 um 01:48
Noch genauer genommen ist es auch verfassungswidrig Menschen die Einhaltung von Strafgesetzen unter Androhung von Strafen aufzuzwingen.

Jeder Mensch muss sich frei entscheiden können, ob er die Gesetze anerkennt.

Es gibt kein Recht, das ein Mensch binden kann.

Es ist ein freiwilliger Akt.


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12.09.2020 um 01:50
Zitat von UnikUnik schrieb:Es ergibt sich aus einer Rechtsprechung des BVerfG.
Unterstreich bitte mal, wo da was von BGE steht. Oder überhaupt irgendwas von Grundsicherung. Was du darunter verstehst oder daraus ableitest, ist kein Leitpfad für den Gesetzgeber oder die Gesellschaft.
Zitat von UnikUnik schrieb:Ich aber werde recherchieren.
Würde reichen, wenn du einfach die Frage beantwortest, die ich dir gestellt hatte.
Zitat von UnikUnik schrieb:Es ist eine freiwilliger Akt.
Entweder freiwillig an die Gesetze halten, oder bestraft werden, so einfach ist das.
Ich glaub langsam, du bist wirklich nur ein Troll. Niemand bei gesundem Menschenverstand kann wirklich annehmen, das kein BGE-Forderer, kein Politiker, kein Akademiker vor ihm jemals auf die Idee gekommen wäre, ein BGE einzuklagen, wenn das möglich wäre.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.09.2020 um 01:57
Dein Ernst jetzt?
Zitat von UnikUnik schrieb:Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten.
= Bedingung von Würde = sich frei zu entscheiden nicht arbeiten gehen zu wollen und nicht zu arbeiten
Zitat von UnikUnik schrieb:Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes
= Der Staat muss auch Faulheit finanzieren können.


Aber auch hier, alles schon geklärt.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Würde reichen, wenn du einfach die Frage beantwortest, die ich dir gestellt hatte.
Dir muss man doch wohl nicht alles erklären, du kannst auch mal selbst drauf kommen.

ALG 2 ist kein BGE, aber BGE ist halt verfassungsrechtlich für alle da zu sein.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Entweder freiwillig an die Gesetze halten, oder bestraft werden, so einfach ist das.
Ich glaub langsam, du bist wirklich nur ein Troll. Niemand bei gesundem Menschenverstand kann wirklich annehmen, das kein BGE-Forderer, kein Politiker, kein Akademiker vor ihm jemals auf die Idee gekommen wäre, ein BGE einzuklagen, wenn das möglich wäre.
Wenn das so wäre, wäre das wohl medienbekannt geworden. Google liefert aber keine Treffer dazu:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&ei=hg9cX9nZGc2WsAekhrTADQ&q=verfassungsbeschwerde+kein+bge&oq=verfassungsbeschwerde+kein+bge&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQAzIFCAAQzQIyBQgAEM0COgQIABBDOgYIABAHEB46AggAOgYIABAWEB46CAghEBYQHRAeOgUIIRCgAVCUV1ixamDba2gAcAB4AIABX4gBuAeSAQIxMpgBAKABAaoBB2d3cy13aXrAAQE&sclient=psy-ab&ved=0ahUKEwjZtJPfp-LrAhVNC-wKHSQDDdgQ4dUDCAw&uact=5

Du bist halt nur am vermuten und wahrscheinlich halten,
was aber nicht der Wahrheit entsprechen muss.

Außerdem:


Es macht kein Sinn mit dir zu diskutieren, da es eine Zeitverschwendung darstellt.

Fragen die ich hier schon längst im Thread beantwortet hatte muss man dir wieder beantworten.


Denk noch mal über alles nach und bilde dich bestenfalls weiter,
warum auch immer dich BGE interessiert und du so ein krasser Gegner und für Unmöglichhalter davon bist.

Bist halt kein Elon Musk.


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12.09.2020 um 02:28
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nee...genau jetzt hat der Staat und die Richter entschieden dass ein H4 mit Sanktionen voll ok ist.
Voll Ok sieht aber doch etwas anders aus. Das Urteil stellt eher in dieser Hinsicht ein Zugeständnis an den Staat dar.
Des Weiteren stehen anscheinend noch zwei weitere Entscheidung zu Sanktionen unter H4 aus, die noch mit dem Fall aus Gotha zu tun haben. Und schaut man sich eben auch mal den von mir bereits zur Sache der Menschenwürde verlinkten Artikel der Voranhörung genauer an, so kann man doch schon eine Skepsis auf Seiten der Verfassungsrichter erkennen. Deshalb auch die Anmerkung, das Urteil sei eher ein Kompromiss, am unteren Rand des schon mal eben hier (nicht von mir) verlinkten Artikels. Ich habe ihn nochmal unten mit angehängt.

Quelle:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvl7-16-sanktionen-hartz-4-alg-2-teilweise-verfassungswidrig/

Nur um lästiges Zurückblättern unnötig zu machen:

https://verfassungsblog.de/das-minus-zum-minimum-harz-iv-sanktionen-vor-dem-bundesverfassungsgericht/

Das Urteil jetzt als "voll OK" zu abzufeiern, wird der sehr viel komplexeren Sachlage eher nicht gerecht. Es ist aber OK, dass sich das BVG endlich mal nach über einem Jahrzehnt sich dieser Sache annahm. Der Rüffel, die Regierung hätte sich die Folgen auch schon mal sehr viel früher per Prüfung vor Augen führen können um es besser zu wissen, saß letztendlich auch.

Interessant übrigens auch die Bemerkung der Richter zur eher mäßigen Erfolgsquote des H4-Systemes ;-)


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12.09.2020 um 08:00
Zitat von UnikUnik schrieb:Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten.
Langsam verstehe ich dein Konzept und mag es - Du drückst Dich aber etwas kompliziert auf, ich versuche es mal geordnet wieder zu geben. Da der BGE noch mehr Bürokratismus mit sich bringt, muss man es etwas anders anstellen und weil die Würde irgendwo Definitionssache ist, soll doch jeder selbst bestimmen was für ihn ein Leben in Würde ist.

So würde es gehen:
- alle Arbeitsfähigen erhalten vom Staat keine Leistungen mehr, zahlen dafür aber keine Abgaben. Es werden quasi gegenseitig keine Forderungen mehr gestellt.

- die Steuern sinken so weit dass ein Minimalbetrieb des Staates mit Behörden, Justiz, Polizei etc. nach wie vor möglich ist.

- aus den Steuern werden die Nichtarbeitsfähigen mit Sozialhilfe unterstützt, Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld entfallen aber

- jeder Arbeiter muss sich selbst privat pflichtversichern, KV mit selbst gewählten Umfang über Minimum, RV nach seinem Gusto (Aktien, Immobillien) - bestimmt dadurch seine Rentenhöhe selbst, AV mit Dauer und Höhe selbst gewählt. Alle Anbieter unterliegen strenger staatlicher Kontrolle.

- alle Komfortleistungen des Staates werden pay per use, zB KFZ Steuern nach km, Parks etc. bedeutet auch keine Subventionen für die Bahn zB.

Ich sehe nur Vorteile:
- schlanker Staat
- keine Schikanen durch irgendwelche JC
- mehr Geld in der Tasche
- jeder arbeitet soviel er will, macht Pause wann er will, solange er will
- keinen "Neid" mehr (der hat'n Porsche und ich nicht), aber auch keinen Egoismus mehr (ich will für Faule nicht zahlen)

Dadurch wird dein Anspruch nach Selbstbestimmung, Leben in selbstdefinierter Würde und Entfaltung möglich.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.09.2020 um 08:16
Zitat von UnikUnik schrieb:Noch genauer genommen ist es auch verfassungswidrig Menschen die Einhaltung von Strafgesetzen unter Androhung von Strafen aufzuzwingen.

Jeder Mensch muss sich frei entscheiden können, ob er die Gesetze anerkennt.

Es gibt kein Recht, das ein Mensch binden kann.

Es ist ein freiwilliger Akt.
Probiere das mal einem Richter zu erklären. Wäre gespannt wie dieser reagiert. Denn du verkennt da etwas.
Zitat von UnikUnik schrieb:"Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten."
Wo stammt dies denn her? Nicht von einem Urteil das über etwas gefällt würde das Hinz und Kunz betrifft. Diese Worte sind speziell auf die behandelnde Thematik bezogen.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

12.09.2020 um 10:15
Zitat von UnikUnik schrieb:Es ergibt sich aus einer Rechtsprechung des BVerfG.
Zitat von UnikUnik schrieb:Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten.
Der Absatz geht wie folgt weiter:
Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten. Diese Freiheit versteht das Grundgesetz nicht als diejenige eines isolierten und selbstherrlichen, sondern als die eines gemeinschaftsbezogenen und gemeinschaftsgebundenen Individuums (vgl. BVerfGE 33, 303 [334] m.w.N.). Sie kann im Hinblick auf diese Gemeinschaftsgebundenheit nicht "prinzipiell unbegrenzt" sein. Der BVerfGE 45, 187 (227)BVerfGE 45, 187 (228)Einzelne muß sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht; doch muß die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleiben (BVerfGE 30, 1 [20] - Abhörurteil). Dies bedeutet, daß auch in der Gemeinschaft grundsätzlich jeder Einzelne als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt werden muß. Es widerspricht daher der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staate zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 [6] m.w.N.).
Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html#Rn143

Auch hier steht genau das drin, was dir andere schon erklärt haben und was du nicht wahrhaben willst: der Gesetzgeber darf deine (falsche) Würdedefinition dadurch einschränken, dass er zumutbare Belastungen zum Wohle der Gemeinschaft mit Zwang einfordert, wie eben z.B. "Arbeiten gehen oder es zumindest versuchen" oder "Mörder einsperren".


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