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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

764 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Sicherheitsverwahrung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 14:55
@GilbMLRS

Deswegen soll ja das Zusammenspiel von von Thrapie und Widereingliederung in die Gesellschaft noch weiter ausgebaut werden!

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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 14:58
@Jacques1

Es gibt aber welche, bei denen Therapie und Wiedereingliederung nich anschlagen...ob dus glaubst oder nich aber es gibt Krankheiten und Störungen, die mit Gesprächsrunden nicht zu heilen sind...genauso wenig wie du Autisten mit nen paar Stunden Therapie geheilt kriegst oder andere seelisch Kranke, denen du ihre Krankheit ansiehst.

Denkste, dass Störungen, die einen zum Mörder machen in 100% der Fälle heilbar sind, während "harmlosere" Krankheiten manchen das Leben lang unselbstständig machen ohne Aussicht auf Heilung?


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:12
@GilbMLRS

Das kannst du nicht beurteilen, sondern das müssen Leute beurteilen die vom Fach sind!
Und wir haben hier in Deutschland ausgezeichnete Therapeuten die sich mit sowas befassen.

Noch dazu möchte ich erwähnen das ich es unangebracht finde Autisten mit in dieses Thema reinzuziehen! Und vor allem empfinde ich es als sehr unangebracht Autismus als Kankheit zu bezeichnen!

Meine Schwester ist eine Asberger-Autistin! - Also bitte informier dich erstmal:

www.letsgetfreaky.de/menschen-mit-asperger.html

Autisten sind anders wie andere Menschen! Aber sie sind auf ihren Gebieten intelligenter als die anderen!

Aber das würde zu lange dauern das jetzt zu erklären! - Ausserdem gehört es nicht zu diesem Thema!

Mir ist nur wichtig das du Autismus und dieses Thema nicht einen Topf wirfst!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:16
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Und vor allem empfinde ich es als sehr unangebracht Autismus als Kankheit zu bezeichnen!
Autismus ist aber eine Krankheit. :/


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:23
@rottenplanet
@GilbMLRS

Das ist mein letzter Post in Bezug zum Thema Autismus hier in diesem Thread!
Wir können aber gerne den Thread in einem Autismus-Thread weiterführen!

Hier:
Autismus (v. gr. ????? ?selbst?), von der Weltgesundheitsorganisation als eine tiefgreifende Entwicklungsstörung klassifiziert, wird von Ärzten, Forschern, Angehörigen und Autisten selbst als eine angeborene, unheilbare Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsstörung des Gehirns beschrieben, die sich schon im frühen Kindesalter bemerkbar macht. Andere Forscher[1] und Autisten beschreiben Autismus als angeborenen abweichenden Informationsverarbeitungsmodus, der sich durch Schwächen in sozialer Interaktion und Kommunikation sowie durch stereotype Verhaltensweisen und Stärken bei Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Intelligenz zeigt.[2][3]
Da Autismus noch nicht richtig erforscht ist, sind die Forscher gespalten und es gibt verschieden Auffassungen! Ändert aber nichts an der Tatsache das Autismus einfach nur nicht der gängigen "Norm" entspricht! - Und Autisten auf ihren Gebieten mehr als intelligent sind!

Aber bitte über Autismus in einen anderen Thread besprechen!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:31
@Jacques1 ,

Autismus wurde ausreichend erforscht und ist eine Krankheit bzw. Behinderung. Das ist eine Sache, die Menschen, welche sich gerne als etwas Besonderes sehen wollen, natürlich nicht immer akzeptieren können.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:34
@Jacques1

Aaaach aber die anderen Sachen, von denen deine Schwester nicht betroffen ist, die darf ich mit reinwerfen?

Es geht schlicht und einfach darum, dass "Geheilte" entlassen wurden, die hinterher wieder Scheiße gebaut haben und die vielen tollen Therapeuten, die wir hier so haben, haben das zu verantworten, drum neige ich dazu, denen nicht mein 1000%iges Gottvertrauen zu schenken.

Selbst wenn ich geistig ein Kaputter bin, kann ich immernoch so viel Kalkül in mir haben um dem Therapeuten das Blaue vom Himmel zu erzählen und kaum in Freiheit gleich die nächste Gelegenheit nutzen, meinen als geheilt geglaubten Fehltrieb zu befriedigen...das hat sichs dann mit der unfehlbaren Therapeutenfront. Wenn der Therapeut bewusst getäuscht wird, kann das das Leben eines Menschen kosten, der gar nichts damit zu tun hatte.

Drum würde ich solchen, die Morde bewusst planen und begehen oder besonders grausam begehen gleich generell die Sicherungsverwahrung mit reinknallen, die haben ihr Recht auf Teilnahme an der Gesellschaft verwirkt, wenn sie das elementare Recht auf Leben anderer nicht respektieren.

Es wird nur mittlerweile so lange gekuschelt und geschmust bis auch abscheulichste Verbrechen mit Verständnis für den Täter belohnt werden. Aber klar....geben wir den Leuten ruhig genug Chancen, andere Leben auszuradieren. Wir leben in einem Land, wo Selbstverantwortung eigentlich was gelten sollte, wenn jemand bewusst und in keinster Weise affektiert andere Leben auslöscht, was hat er dann noch unter uns verloren? Damit beweist er doch nur, dass er lieber alleine sein will, weil ihn andere Leute stören und er sie deswegen aus dem Weg räumt. Also befreien wir diese Person von unserer lästigen Anwesenheit und bringen ihn an einen Ort, wo er sich von möglichst wenigen belästigt fühlt, dann muss er auch niemanden mehr umnieten um glücklich zu sein.

Und er kriegt jeden Tag pünktlich sein Mittagessen.

Wir bezahlen doch schon mit dem Geldbeutel dafür, dass solche Leute wiedereingegliedert und therapiert werden, dann sollte keiner auch noch mit dem Leben bezahlen müssen, wenns bei einem nich klappt und er wieder rauskommt und fröhlich weiter macht.

Und die Rückfälligen gibt es, die kannst du nunmal nicht wegdiskutieren. Wer Scheiße baut, der hat das selber zu verantworten. Wenn ich aus welchen Gründen auch immer ne Rechnung nich bezahlen kann und dann nen Eintrag bei der Schufa bekomm, dann fragt auch keiner nach dem Warum, dann löscht mich die Schufa auch nicht eben mal wieder raus, dann kann mir sowas auch das Leben schwer machen. Aber ich hattes im Endeffekt auch selber zu verantworten. Am Ende hängt ne Existenz annem Kredit, den man wegen dem Eintrag dann nicht bekommt. Nur da interessiert es niemanden aber derjenige, der jemandem anders das Leben genommen hat, der soll 3, 4, 5 und sämtliche Chancen bekommen, weitere Leben zu zerstören. Merkt ihr eigentlich, wie abstrus so eine Diskussion ist? Wie Leben zerstört werden wegen Sachen, wo es kein Schwein interessiert, wo Leute keine zweite Chance bekommen? Wo keiner nach der Schuld fragt? Und dann dem Barbarischsten, was man tun kann noch Verständnis und Kuschelpolitik beibringen nach dem Motto "der kann doch nix dafür".

Ganz großes Kino.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:35
@rottenplanet

Warum sprichst du mich nicht bzu diesem Thema in dem entsprechenden Thread an?!

Benutze die Suchfunktion, dann können wir uns darüber weiter unterhalten!

Und nur mal so nebenbei: Ich habe mit Sicherheit mehr Ahnung über Autismus, weil ich auch eine Schwester habe die eine Asberger ist!

Und habe deswegen auch mit unzähligen Ärzten und Psychologen sprechen können!

Und jetzt sprich mich in einem anderen Thread darauf an und gut is!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:43
@Jacques1

wieso sollten wir uns zu diesem Thema weiter unterhalten, wenn die Fronten doch bereits geklärt sind? Von mir aus kannst du alles mögliche in Autismus hinein interpretieren. - Manche sprechen ja sogar von "Indigo-Kindern" etc. - aber das tut hier im Thread wirklich nichts zur Sache.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:44
@GilbMLRS

Ich kann deine Emotionen bei dieser Sache sehr gut nachvollziehen!
Doch Studien aus den USA haben bewiesen, dass die "härtere" Gangart nichts bringt und
zukünftige Gewalttäter auch nicht vor Taten abschreckt!

Und Zahlen und Fakten belegen auch, dass Deutschland mit der Resozialisierung und Widereingliederung von ehemaligen Gewalttätern, am erfolgreichsten sind!

Wenn du willst kann ich dir gerne die Zahlen nochmal posten. Oder du schaust einfach ein paar Seiten zurück.

Aber wie gesagt: Die Emotionen kann ich nachvollziehen!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:47
@rottenplanet

Wie du möchtest! Ich habe aber kein Problem damit, mich in einem entsprechenden Autisten-Thread, darüber zu unterhalten. Nur nicht hier ;)

Ich akzeptiere aber deinen entgegen gesetzten Standpunkt!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 15:50
@Jacques1

Mag sein, dass die "härtere" Gangart viele nicht davor abschreckt, sie verhindert aber Mehrfachtaten. Wers einmal gemacht hat, wird nicht die Chance kriegen, das nochmal zu machen. Ich sehe da schon nen Nutzen drin.

Und nur weil Deutschland am Erfolgreichste ist, heißt das noch lange nicht, dass es ne Garantie ist, dass Entlassene nie wieder sowas tun. Die Augabe des Staates ist aber, den Bürgern das Leben zu garantieren. Und solang es keine Garantie für Unbedenklichkeit gibt, müssen die Bedenklichen halt von den zu schützenden Bürgern ferngehalten werden.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:04
@GilbMLRS

Das stimmt schon das die Täter dann, nach deiner Idee, einfach weggesperrt werden und gut is!
Tatsache ist aber das eine Gesellschaft die insgesamt auf therapeutische Angebote ausgerichtet ist auch allgemeinene Erfolge erzielt. - Anders als wenn man jemanden einfach wegsperrt und den Schlüssel wegschmeisst.

Eine Grantie gibt es für die wenigsten Sachen! - Aber es ist wichtig, nicht nur einfach die Bevölkerung zu besänftigen, sondern auch gute Lösungen zu präsentieren!

Nach deiner Idee müsste man die die Haftzeit auf 200 Jahre oder so setzen!
Dann würde sich diese Frage, ob nun SV oder nicht, gar nicht stellen.

Es wäre auf jeden Fall konsequenter als wenn man einem Menschen für unbestimmte Zeit, in Haft setzt! Ein Mensch sollte wissen was auf ihn zukommt!

Und wie schon einmal erwähnt ist die Sicherungsverwahrung von den Nazis im November 1933 eingeführt worden!

Alleine das ist schon eine Schande! Aber die jetzige Sicherungsverwahrung ist willkür und menschenrechtswidrig! - Der Meinung bin auf jeden Fall!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:19
Tatsache ist: Die derzeitige Regelung funktioniert. Warum also an einem Gesunden herumdoktern?


Sicherungsverwahrung sollte auf jeden Fall weiter bestehen, damit die öffentliche SIcherheit weiterhin im gleichen Maße gewährleistet bleibt.


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:23
@Jacques1

Wasn...nur, weils Sicherungsverwahrung heißt? Kommt doch nun aufs Selbe raus, ob man das Haftmaß auf 200 Jahre setzt oder es Sicherungsverwahrung nennt, du verrennst dich lediglich in irgendwelchen definitionstechnischen Spitzfindigkeiten gepaart mit der Bewahrheitung von Godwins Gesetz. Bei Sicherungsverwahrung weißer auch, was auf ihn zukommt.

nicht nur einfach die Bevölkerung zu besänftigen

Du verwechselst hier besänftigen mit Leben retten. Vergiss das mal nicht. So mancher hätte weiterleben können, wenn man jemandem, der bereits einen Menschen tötete nicht nochmal die Chance dazu gegeben hätte.

Man sollte vielleicht die Haftzeit für Mord der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Deutschen anpassen. Ok, wenn er ne Frau tötet, musser dann für 80 Jahre in den Knast, beim Mann nen paar Jahre weniger, wäre sicher auch wieder diskriminierend und so....


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:27
@rottenplanet

Sie funktioniert eben nicht! Wenn ein Sicherungsverwahrter Gewaltverbrecher ohne therapeutische Hilfe und ohne Aussicht das er Frei kommt eingesperrt ist, dann entwickelt sich seine Psyche mit Sicherheit nicht zum Guten!

Und sollte er dann doch irgend wann mal frei gelassen werden, dann hast duaber erstmal eine richtig gestörte Persönlichkeit erzeugt! Noch kaputter als vorher!

Das wäre erstmal das psychologische Argument, was gegen die jetzige Sicherungsverwahrung spricht!

Und dann haben wir noch das Menschenrecht! - und das darf nach unserer gültigen Auffassung von einer Gesellschaft niemanden abgesprochen werden! - Ob uns das gefällt oder nicht!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:36
@GilbMLRS

Nicht weil es Sicherungsverwahrung heisst! Sondern weil die Sicherheitsverwahrung auf eine unbestimmte Zeit festgesetzt ist, wo keiner weis wann er wieder frei kommt!

Er wird also nach seiner regulären Haftzeit weiter festgehalten, ohne das er eine weitere Straftat begangen hat! - Und das ist menschrechtswidrig!

Und das ist es auch, was der europäische Gerichtshof für Menschenrechte beklagt und als menschenrechtswidrig in der Argumtation beurteilt!
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Du verwechselst hier besänftigen mit Leben retten. Vergiss das mal nicht. So mancher hätte weiterleben können, wenn man jemandem, der bereits einen Menschen tötete nicht nochmal die Chance dazu gegeben hätte.
Ich verwechsel das nicht! Sondern ich sehe das Gesamtproblem!
Hier die Zahlen und Fakten nochmal die zeigen, wie sicher es hier in Deutschland im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern ist:
Rate der Tötungsdelikte nach Land je 100.000 Einwohner 2005:
Deutschland: 0.98
Frankreich: 1,63
England und Wales: 1,59
Schottland: 2,31
Nordirland: 2,01
Spanien: 1,34
Italien: 1,13
Österreich: 0,67

Gewaltdelikte absolut 2005 (also nicht pro Einwohnerzahl):
Deutschland 212.832
Frankreich: 307.501
England und Wales: 1.220198

Diese Zahlen werden aber nicht nach einheitlichen Maßstäben gewonnen.

Die Kriminalität in Europa nimmt insgesamt ab (Einbruch, etc), die Zahl der Gewaltdelikte nahm zwischen 1995 und 2005 um 4 - 5 % zu.

"Die jährliche Häufigkeit von Tötungsdelikten betrug in den Jahren 2003- 2005 den Polizeiunterlagen zufolge rund 1,8 je 100 000 Einwohner, war in den Hauptstädten allerdings höher (im Durchschnitt 2,2)." (Eurostat)
Quelle(n):
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/I?
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/pls/por?

Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa haben wir es in Deutschland mitunter noch am Sichersten!
Die Quellen sind aber schon über 3 Jahre alt!
Das zeigt deutlich das wir diesen Weg der Resozialisierung weiter beibehalten sollten!
- Und in diese Richtung weiter investieren sollten! - Das hilft bedeitend mehr!


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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:40
@Jacques1 ,

wieso behauptest du eigentlich dauernd, dass Sicherungsverwahrung keine therapeutische Hilfe anbietet? Hast du schon mal Konkrete Fälle gelesen? Nein? Dann kann ich doch glatt damit dienen:



1. a) Der inzwischen 69-jährige Beschwerdeführer zu 1. wurde zweimal als Sexualstraftäter verurteilt. Die Verfolgung weiterer Sexualdelikte wurde aus prozessualen Gründen eingestellt.
33

Von 1980 an unterhielt der Beschwerdeführer ein außereheliches Verhältnis. Seit dieser Zeit missbrauchte er die damals 7-jährige Tochter seiner Freundin mindestens einmal wöchentlich. Etwa seit 1982 ließ sich der Beschwerdeführer regelmäßig auch von der damals noch 14-jährigen älteren Tochter seiner Freundin sexuell befriedigen. Diese Handlungen waren bereits verjährt, als die Opfer sie Jahre später zur Anzeige brachten.
34

Im Spätsommer 1982 überredete der Beschwerdeführer die nunmehr 15-jährige ältere Tochter seiner Freundin, gegen Bezahlung geschlechtlich mit ihm zu verkehren. Nach Beginn des Geschlechtsverkehrs bat ihn das Mädchen wegen starker Schmerzen, aufzuhören, und begann sich heftig zu wehren. Dennoch ließ der Beschwerdeführer nicht von dem Mädchen ab und vollzog gegen ihren Willen gewaltsam den Beischlaf bis zum Samenerguss. Das Verfahren wegen dieser Tat stellte die Strafkammer im Hinblick auf die nachfolgend genannte Verurteilung gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein.
35

Im Sommer 1986 vergewaltigte der Beschwerdeführer die damals 12-jährige jüngere Tochter seiner Freundin im Abstand von zwei Wochen zweimal. Nach den Urteilsfeststellungen ist es dem Opfer als seelische Folge der Tat nicht möglich, eine natürliche Beziehung zum anderen Geschlecht aufzubauen. Wegen dieser beiden Vorfälle verurteilte das Landgericht Passau den Beschwerdeführer 1999 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zu seinen Gunsten ging das Tatgericht von verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB aus. Die Maßregel der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 3 StGB wurde nicht erwogen, weil der Beschwerdeführer die abgeurteilten Taten vor dem 31. Januar 1998 begangen hatte (vgl. Art. 1a Abs. 2 EGStGB).
36

Im Frühjahr 1993, also nach den vorstehenden Taten, aber vor deren Aufklärung, missbrauchte der Beschwerdeführer wiederholt eine damals neun Jahre alte Schülerin. Wegen dieser Taten wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt und Ende 1997 erlassen wurde.
37

Der Beschwerdeführer verbüßte die vom Landgericht Passau verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bis zum 13. April 2002 vollständig. In der Haft unterzog er sich keiner Therapie. Kurz nach Strafantritt, am 4. Januar 2000, hatte ihm die Anstalt ein Merkblatt über bestehende Therapiemöglichkeiten ausgehändigt. Den angefügten Fragebogen gab der Beschwerdeführer mit dem schriftlichen Vermerk zurück, er sei unschuldig verurteilt. Er wünsche keine Therapie, weil er niemanden vergewaltigt habe. Der Beschwerdeführer nahm in der Folge zwar Kontakt mit dem Anstaltspsychologen auf, beteuerte aber weiterhin seine Unschuld. Deshalb konnte er nicht in eine Therapiemaßnahme vermittelt werden.
38

Das Gesundheitsamt Bayreuth hat es abgelehnt, den Beschwerdeführer nach Strafende auf Grund des Bayerischen Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung vom 5. April 1992 (BayGVBl S. 60) in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
39

b) Mit Beschluss vom 10. April 2002 ordnete die Strafvollstreckungskammer die Unterbringung des Beschwerdeführers in einer Justizvollzugsanstalt nach dem Bayerischen Straftäterunterbringungsgesetz an.
40

Nach den übereinstimmenden und überzeugenden Gutachten der beiden angehörten Sachverständigen, denen sich die Kammer anschließe, hätten sich bei dem Beschwerdeführer nach der Verurteilung neue Tatsachen ergeben, auf Grund deren angenommen werden müsse, dass von ihm gegenwärtig eine erhebliche Gefahr für die sexuelle Selbstbestimmung anderer ausgehe. Der Beschwerdeführer sei krankheitsbedingt nicht mehr zur Reflexion über sexuell abweichendes Verhalten fähig. Weiterhin verstärke sein zunehmendes Alter nach statistischer Erfahrung die Zuwendung zu Kindern als Ersatzobjekten.
41

Diese Umstände seien erst während der Haft aufgetreten oder fortgeschritten. Auf Grund dieser neuen Tatsachen seien vom Beschwerdeführer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu erwarten. Insbesondere im Bereich des "Begrapschens" von Kindern oder vermeintlicher Aufklärungshandlungen sei das Rückfallrisiko überdurchschnittlich groß. Angesichts der kognitiven Defizite des Beschwerdeführers bestehe situationsbedingt immer die konkrete Gefahr, dass sich aus Opferreaktionen gravierende Straftaten entwickelten.
42

Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht als unbegründet zurück. Das Gericht hatte keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Straftäterunterbringungsgesetzes.


http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040210_2bvr083402.html


Wohin mit solchen Spackos? Was soll man mit ihnen machen? Die Psychiatrien wollen solche Leute nicht.. Eine Therapie lehnt die Person ab.. Was nun?
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Und sollte er dann doch irgend wann mal frei gelassen werden, dann hast duaber erstmal eine richtig gestörte Persönlichkeit erzeugt! Noch kaputter als vorher!
Dann ist die Person wenigstens bereits zu alt und zu krank um etwas anrichten zu können.
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Und dann haben wir noch das Menschenrecht! - und das darf nach unserer gültigen Auffassung von einer Gesellschaft niemanden abgesprochen werden! - Ob uns das gefällt oder nicht!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg04-010.html

. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ohne gesetzlich
geregelte Höchstgrenze verstößt nicht gegen die Garantie der
Menschenwürde. Die Menschenwürde wird auch durch eine lang dauernde
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt, wenn diese
wegen fortdauernder Gefährlichkeit des Untergebrachten erforderlich ist.


2. Ein Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
liegt ebenfalls nicht vor. Die Sicherungsverwahrung stellt unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Erwägungen eine verfassungskonforme
Grundrechtseinschränkung dar.



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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:44
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Er wird also nach seiner regulären Haftzeit weiter festgehalten, ohne das er eine weitere Straftat begangen hat! - Und das ist menschrechtswidrig!
Das ist zu 100% nicht Menschenrechtswidrig.


Die vom Grundgesetz vorgegebene Gemeinschaftsbezogenheit und
Gemeinschaftsgebundenheit des Individuums rechtfertigen es, unabdingbare
Maßnahmen zu ergreifen, um wesentliche Gemeinschaftsgüter vor Schaden zu
bewahren. Es ist der staatlichen Gemeinschaft nicht verwehrt, sich gegen
gefährliche Straftäter durch Freiheitsentzug zu sichern. Erforderlich
ist aber auch in diesen Fällen, die Eigenständigkeit des Untergebrachten
zu wahren, seine Würde zu achten und zu schützen. Daher muss die
Sicherungsverwahrung ebenso wie der Freiheitsentzug darauf ausgerichtet
sein, die Voraussetzungen für ein verantwortliches Leben in Freiheit zu
schaffen.
Diesem Maßstab genügt die Sicherungsverwahrung in ihrer gegenwärtigen
Ausgestaltung. Die Garantie der Menschenwürde gebietet es nicht, schon
bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen fortdauernder
Gefährlichkeit oder zu einem späteren Überprüfungszeitpunkt über den
voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt im vorhinein verbindlich zu
entscheiden. Denn die Prognose einer Gefahr ist immer nur in der
Gegenwart für die Zukunft möglich. Wie lange diese Gefahr fortbestehen
wird, hängt von zukünftigen, nicht sicher vorhersehbaren Entwicklungen
ab. In jedem Vollzugsstadium der Maßregel wird überprüft, ob der
Betroffene freigelassen werden kann. Die wiederkehrenden Überprüfungen
von Aussetzungs- und Erledigungsreife der Sicherungsverwahrung
gewährleisten dem Betroffenen die angemessene Rechtssicherheit auch in
verfahrensmäßiger Hinsicht.



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Sollte die Sicherheitsverwahrung abgeschafft werden?

21.08.2010 um 16:52
Zitat von Jacques1Jacques1 schrieb:Sondern weil die Sicherheitsverwahrung auf eine unbestimmte Zeit festgesetzt ist, wo keiner weis wann er wieder frei kommt!
Das gute an der Sicherungsverwahrung ist, dass der Betroffene an sich arbeiten MUSS! Er muss sich einer Therapie unterziehen, er muss versuchen sich tatsächlich zu ändern. Sonst kommt er einfach nicht raus (was ihm auch bekannt ist).

Nur die Person selbst weiß, wann sie frei kommt, weil nur die Person selbst an sich arbeiten kann, um sich auch tatsächlich zu ändern.

Die Sicherungsverwahrung gehört zu den besten Lösungen und der erzielte Erfolg gibt dieser Maßnahme recht.


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