Anschlag auf die Redaktion des "Charlie Hebdo" in Paris
09.01.2015 um 21:56Anzeige
aber was reicht doch wenn man Lebensmittel Laden sagt ohne jegliche indirekte Wertung.Es ist aber als ein jüdischer Lebensmittel markt selbst betitelt, weil er koschere Güter verkauft. Das ist keine indirekte Wertung. Dem ist einfach so :>
Man kann noch so oft vor dem Islam warnen und bekommt dann im Endeffekt trotzdem nur eine pauschale Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen.Weil derartige pauschale Warnungen auch einfach pauschal dumm sind.
Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen.Richtig und den Beleg lieferst du auch gleich mit deinem Beitrag.
cbarkyn schrieb:Nein.Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn einem
paranomal schrieb:pauschale Fremdenfeindlichkeit vorgeworfenwird.
Ermordet von Paris-Attentätern
Polizist Ahmed wird zum Symbol
Muslime in Frankreich leiden schon jetzt darunter, dass man sie mit den Attentätern von Paris in die gleiche Ecke stellt. Ahmed Merabet wird darum nun zum Symbol: Der Muslim starb, weil er die Redaktion von Charlie Hebdo schützen wollte.
Unter dem Twitter-Hashtag "#JeSuisCharlie" haben Tausende Twitter-User ihre Solidarität mit den "Charlie-Hebdo"-Redakteuren ausgedrückt, die am Mittwoch bei einem Terroranschlag getötet wurden. Jetzt machen auch viele auf die getöteten Polizisten aufmerksam, besonders auf Ahmed Merabet. Denn Merabets Schicksal zeigt, dass es bei diesem Terroranschlag nicht um einen Kampf von Muslimen gegen Nicht-Muslime geht: Ahmed Merabet war schließlich selbst Muslim. Und auch unter den getöteten Redakteuren war ein Muslim.
Ein Journalist verbreitete ein Bild auf Twitter, das auf banale Art ausdrückt, dass man Muslimen nicht pauschal eine Nähe zu Terroristen unterstellen darf. Das Bild zeigt einen Screenshot aus dem bekannt gewordenen Video des Anschlags. Links steht der maskierte Attentäter mit seinem Maschinengewehr, rechts liegt der wehrlose Polizist, offensichtlich angeschossen.
"Für den Fall, dass Sie durcheinander sind" steht über dem Bild. Links unten: "Dies ist ein Terrorist." Rechts unten: "Dies ist ein Muslim."
Weil gerade diese, eigentlich simple Differenzierung von rechten Scharfmachern nicht vorgenommen wird, weisen bei Twitter nun Tausende darauf hin. Der Hashtag "#JeSuisAhmed" steht für eine Solidarisierung mit dem getöteten Polizisten - und damit stellvertretend für eine Solidarität mit den Muslimen, die in den kommenden Wochen und Monaten darunter werden leiden müssen, dass man sie für Sympathisanten von Terroristen hält.t
Roydiga schrieb:Warum ist eigentlich die Olle da nicht verschleiert?Das ist ihr Passfoto - da darf sie nicht.
west_united schrieb:Wieso ? Potentielle Gefahr schon, aber das kann man bei manchen Koransuren und dem zunehmenden Islamismus schlicht und einfach nicht mehr leugnen.Ohja genau und hier waren auch alle Hippies vor der Säkularisierung oder was (von den "gefährlichen" Stellen im AT mal ganz zu schweigen)? Ich dachte aus dem Stadium des Kindergarten Determinismus wären wir hier raus?
west_united schrieb:Ich hoffe die Forderungen des Front National werden durchgesetzt.Das mit der Todesstrafe?
Aktuelle Anforderungen in Deutschland für den ePass und den nPA[Bearbeiten]Wikipedia: Passbild#Aktuelle Anforderungen in Deutschland f.C3.BCr den ePass und den nPA
Das Passgesetz legt in § 4 Abs. 5 für Reisepässe fest: „[…] Einzelheiten des Lichtbildes bestimmt der Bundesminister des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung […]“.
Passbilder sind 35 × 45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung oberes Kopfende ↔ Kinn zwischen 32 und 36 mm liegen muss.
Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen hellgrauen Hintergrund fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden.
Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z. B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig. In Deutschland sowie im Ausland (z. B. Großbritannien und Kanada) sind entsprechende Vorschriften bereits in Kraft getreten.
Für Personalausweise müssen seit 1. November 2010 die Passbildarten nach neuer Foto-Mustertafel verwendet werden.
Es empfiehlt sich, ca. 5 mm weißen Rand um das 35 × 45 mm große Bild zu belassen, damit die Behörden es mit den vorhandenen Schablonen bearbeiten können.
Informationen mit einer Fotomustertafel bietet die Bundesdruckerei online an.[1]
west_united schrieb: Ich sage ja nicht dass jeder Muslim ein Islamist ist ABER jeder Islamist ist ein Muslim.@paranomal
OddThomas schrieb:Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z. B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.