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AfD
27.12.2023 um 12:55Davon ist auszugehen, dass die AfD das machen wird.mchomer schrieb:Die AfD-Sachsen hat das Recht entsprechend zu klagen.
Viel spricht dafür, dass die Sachsen-AfD juristisch gegen die Einstufung vorgehen wird. „Ich gehe fest davon aus, dass wir dagegen klagen werden“, sagte Landesvorstandsmitglied Sebastian Wippel der taz. Formal brauche es dafür aber einen Beschluss des Landesvorstands.Quelle: https://taz.de/Verfassungsschutz-stuft-AfD-Sachsen-ein/!5978757/
Anders als die drei Landesverbände ist die AfD als Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, das ist eine Stufe darunter. Gegen diese Einstufung hat die Partei geklagt, ist damit vor dem Verwaltungsgericht in Köln aber weitgehend gescheitert. Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Das wird am 27. Februar 2024 über dieses und zwei weitere Berufungsverfahren der AfD mündlich verhandeln. In den beiden anderen Fällen geht es um den offiziell aufgelösten „Flügel“ um Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“.





