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Die Zeugen Jehovas

38.196 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Glaube, Sekte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Kayla ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 18:53
@pere_ubu
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:wie du bereits in anderen threads und beiträgen zur genüge bewiesen hast,bist zu einer ordentlichen diskussion meist nicht in der lage. hier mit schmuddelblattniveau ala bildzeitung aufzuwarten will schon was heissen.
Wende Dich an die Bildzeitung wenn du diese Nachricht anzweifelst und greife mich nicht an. Wieso willst du nicht einsehen, das dieses ganze WTG - Prinzip Vera...... auf hohem Niveau ist ? Das du dich immer sofort persönlich angegriffen fühlst, zeigt doch, dass du zu anderen Denkweisen gar nicht mehr fähig bist und stattdessen auf mich eindrischt. Armseliger geht es wirklich nicht, wenn man an die Nächstenliebepredigten denkt und an die Selbsterhöhungsmechanismen der WTG-Jünger. Das was Joey passiert ist, ist schließlich nicht meine Schuld.

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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 20:03
@pere_ubu
Kannst du mir jetzt endlich mal sagen, was die ZJ davon haben, dass sie eine Körperschaft öffentlichen Rechts sind, außer die Aussage verbreiten zu können man sei ja gar keine Sekten???


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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 20:07
@Cricetus


kannst du mir mal endlich sagen,warum du 3-mal ne frage stellst,die bereits 5-mal beantwortet wurde?


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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 20:11
@pere_ubu
Wurde sie eben nicht. Du hast gesagt, dass man keine französichen Verhältnisse will, aber das doch überhaupt keine reale Gefahr. Auf Grund des Grundgesetzes ist das nicht möglich ;).
Also frage ich, was die ZJ davon haben eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu sein?

Sie können Kirchensteuern eintreiben lassen - wollen sie aber nicht.
Sie können Religionsunterricht in öffentlichen Schulen anbieten - wollen sie aber nicht (dafür müsste man sich ja der Wissenschaft öffnen)

Also was wollen sie?


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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 20:16
@Cricetus

hattest gestern nicht folgende idee?
Cricetus schrieb:
Ich gebs mit dir auf.
:D


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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 20:39
@pere_ubu
Schonn, aber jetzt hätt ich gern eine Antwort ;).
Kannst du sie mir nicht geben oder willst du nicht? Die WTG hat dazu wohl nichts geschrieben, also müsstest du selbst nachdenken. Ist natürlich hart jetzt den eigenen Kopf mal wieder benutzen zu müssen, aber vielleicht schaffst du das ja. Ich drück die Daumen...


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Die Zeugen Jehovas

05.03.2012 um 22:33
Wow, ich war schon lange nicht mehr aktiv. Aber es freut mich, dass die Frage "Warum KdöR" immer noch diskutiert wird :)

Fakt ist: Wenn man schlau genug ist und noch nicht gebrainwashed, dann kommt man zu dem entschluss, dass es keine Erklärung dafür gibt. Die WTG hat sich dabei was gedacht - ob es nun steuerliche Vorteile sind, kann man nicht Beweisen. Aber der Schritt (bzw. der Jahrelange "Kampf um die Anerkennung") war nicht nur unbiblisch, sondern stellt die Glaubwürdigkeit der WTG komplett in frage, da Sie ja gegen Ihre eigene Ethik verstoßen.

Und solange das niemand wiederlegen kann, gilt das als Wahrheit - wie in der Wissenschaft :)

Aber es ist nun mal wie es ist: bei der WTG ist alles "eine Frage des Glaubens" ;)


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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 00:03
hier wird euch geholfen:
@Gelato_24
@Cricetus

] Sollten Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus anstreben?
hgp, 13:58h
Im Internet wird aus den verschiedensten Gründen kritisiert, dass Zeugen Jehovas in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden sind. Einige dieser Kritiken unterstellen, dass Zeugen Jehovas mit dem entsprechenden Antrag gegen ihre eigene Glaubenslehre und ihre Prinzipien verstoßen haben bzw. diese "verbiegen". Damit würden Zeugen Jehovas automatisch ethisch verwerflich handeln, da sie etwas täten, was sie selber verurteilen.

Als Beispiel kann dieser Kommentar dienen, der auf diesem Blog gemacht wurde:

Warum wollen die ZJ einen Pakt mit dem gegenwärtigen System der Dinge eingehen?
Ist diese Welt nicht beherscht von Satan und seinen dämonischen Anhängern?

Der (unausgesprochene) Vorwurf unseres Komentators lautet: Zeugen Jehovas verurteilen jeden (unnötigen) Kontakt mit "Welt" und daher dürften sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, da sie hierdurch genau mit den Mächten einen "Pakt" abschließen, die sie als "dämonisch" ansehen.

Stimmt das denn? Zeugen Jehovas gründen ihr Verhältnis zum Staat und der Gesellschaft auf ihr Verständnis der Bibel. Hier will ich nicht darauf eingehen, ob dieses Verständnis "richtig" ist; dies ist für die vorliegende Frage unerheblich. Wichtig ist, ob sie selber gegen ihre eigene Lehre verstoßen bzw. diese Lehre einfach mal den eigenen Vorstellungen anpassen.

Damit lautet die Frage zuerst einmal, lehnen denn Zeugen Jehovas jeden Kontakt zum Staat ab? Hierzu gründen Zeugen Jehovas ihre Glaubenslehre auf Texte wie z.B. Titus 3,1 und 1.Petrus 2,13f (zitiert nach der NGÜ):

Erinnere die Gläubigen daran, sich der Regierung und den Behörden unterzuordnen, ´ihren Befehlen` Folge zu leisten und jederzeit bereit zu sein, Gutes zu tun. Ordnet euch um des Herrn willen allen Institutionen unter, die in dieser Welt Macht ausüben – sowohl dem Kaiser, der das höchste Amt bekleidet, als auch den Gouverneuren, die von ihm eingesetzt sind und deren Auftrag es ist, die Übeltäter zur Rechenschaft zu ziehen und denen die Anerkennung auszusprechen, die tun, was gut und richtig ist.

Aus diesen Texten leiten Zeugen Jehovas nun ab, dass sie verpflichtet sind, mit dem Staat Kontakt zu haben und mit ihm zusammenzuarbeiten, da dies "um des Herrn willen" geschieht. Da sie ihre Religionsausübung als "gutes Werk" im Sinne des o.g. Textes ansehen, haben sie keine Probleme damit, sich um die Anerkennung des Staates hierfür zu bemühen; dies kann z.B. in Form einer rechtlichen Registrierung erfolgen. Damit sehen sie kein prinzipielles Hindernis, sich als K.d.ö.R. anerkennen zu lassen. Sie haben auch keinerlei Probleme damit, ihre Rechte gerichtlich einzufordern. Bereits im Jahr 1884 haben Zeugen Jehovas (in den USA) eine staatliche Registrierung vorgenommen und 1921 dann auch in Deutschland. Das allein zeigt, dass sie zeit ihres Bestehens keinerlei grundsätzliche Probleme damit haben, einen rechtlichen Status für ihre Religionsgemeinschaft zu beantragen. An dieser Ansicht hat sich nichts geändert, seit es Zeugen Jehovas gibt.

Probleme haben Zeugen Jehovas natürlich damit, wenn die Zusammenarbeit mit dem Staat zu eng wird. Sie sind der Überzeugung, dass der Staat keine Kontrolle über ihre Religionsausübung und Glaubenslehre haben darf, dass sie selber keine politische Macht bzw. Einfluss ausüben sollten, sie sich aus politischen und gesellschaftlichen Konflikten heraus halten müssen und keine nationalistischen Rituale ausüben können, um einige wesentliche Beispiele zu nennen.

Müssten sie dies denn, wenn sie den Körperschaftsstatus haben? Das Bundesverfassungsgericht schreibt hierzu in seinem Urteil von 2000:

Das Wirken und der Status einer korporierten Religionsgemeinschaft bleiben, [...] von der grundrechtlichen Freiheit des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geprägt. [...] Der Grundrechtsträger muss sein Handeln nicht an den Interessen des Staates orientieren.

Ob sie derartige Angebote [zur Zusammenarbeit mit dem Staat] annehmen oder Distanz zum Staat wahren möchten, bleibt ihrem religiösen Selbstverständnis überlassen.

Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein Mittel zur Erleichterung und Entfaltung der Religionsfreiheit.

Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften unterstützen.

Der Körperschaftsstatus dient also der Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaft vom Staat. Die Religionsgemeinschaft ist in keiner Weise dazu genötigt, mit dem Staat eng zusammenzuarbeiten und muss nicht die Interessen des Staates vertreten. Daher ist es offensichtlich Unsinn, das Erlangen des Körperschaftsstatus als "Pakt" zu bezeichnen. Es ist vielmehr eine Möglichkeit, eine gewünschte Staatsferne besser ausleben zu können.

So verringert der Körperschaftsstatus die Punkte, bei denen die Religionsgemeinschaft mit dem Staat zusammenarbeiten muss. Z.B. müssen Zeugen Jehovas keine Registrierungen nach dem Vereinsrecht mehr vornehmen und keine Anträge auf Gemeinnützigkeit stellen.

Auch die Realität zeigt, dass Zeugen Jehovas nicht enger mit dem Staat zusammenarbeiten als das nach ihrem Verständnis zulässig ist. Anders sind die Konflikte in Bezug auf den Körperschaftsstatus mit den Ländern Bremen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht möglich, wenn sie eng mit dem Staat auf politischer Ebene zusammenarbeiten würden.

Unser Kommentator meint weiter:

Um Religionsgemeinschaft zu sein benötigt man keinen Status der KdÖR.

Dieser Hinweis ist so richtig wie irrelevant. Genau so wie jeder sich die günstigste Steuerklasse auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lässt (oder ließ), spricht der gesunde Menschenverstand dafür, dass eine Religionsgemeinschaft den bestmöglichen Rechtsstatus für sich in Anspruch nimmt. Alles andere wäre widersinnig.

[edit]Ganz nebenbei zeigt der Kommentar, dass unser Kommentator das eigentliche Problem nicht verstanden hat. Ich will es daher anhand eines (hypothetischen) Beispiels erläutern:

Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Um eine Meinung zu haben und zu äußern, benötigt man (theoretisch) keine technischen Hilfsmittel wie Medien irgendwelcher Art. Man kann einen Zettel ins Küchenfenster hängen und hoffen, dass alle sich vor dem Fenster aufstellen und lesen, was du ihnen mitteilen willst. Das ist zwar theoretisch so, aber praktisch ist es ohne Zugang zu Medien nicht möglich, seine Meinung frei zu äußern, da kaum einer mitkriegt, was man zu sagen hat. Wenn daher der Zugang zu Medien ein "Privileg" wäre, dann gäbe es in der Realität keine Meinungsfreiheit (obwohl jeder seine Meinung äußern darf!), da nur diejenigen mit dem "Privileg" des Medienzugangs ein effektives Mittel hätten, ihre Meinung zu äußern.

Genau das gleiche Problem besteht bei der Religionsfreiheit. Theoretisch kann man seine Religion vollkommen ohne staatliche Anerkennung und ohne irgendeinen Rechtsstatus ausleben. Aber praktisch vereinfacht der Körperschaftsstatus die organisierte Religionsausübung ungemein, da man seine Organisationsstrukturen ohne weiteres rechtlich "abbilden" kann. Dadurch kann die Organisation der Religionsausübung ungemein vereinfacht werden. Vieles, was mit dem Körperschaftsstatus einfach ist, ist ohne diesen nur erheblichem Mehraufwand zu haben, z.B. das Gründen neuer Versammlungen. Dies ist zwar nicht unmöglich, aber erfordert ohne den Körperschaftsstatus einen erheblichen Mehraufwand.

Daher hat der Gesetzgeben den Körperschaftsstatus geschaffen,genau um die organisierte Religionsausübung ohne große Probleme zu ermöglichen. Die Frage ist daher nicht: darf ich den Status in Anspruch nehmen, solange ich (mit sehr viel Zusatzaufwand) meine Religion auch ohne ausüben kann, sondern: warum sollte ich den Status nicht dafür in Anspruch nehmen, wozu er zur Verfügung gestellt wird, nämlich zur Vereinfachung der Religionsausübung? Auf diese Frage geht unser Kommentator nicht ein.[/edit]

Unser Kommentator sagt weiter:

Beim Status der KdÖR geht es ganz klar um Steuererleichterungen, Vereinfachung bei Bau und Kreditanträgen.

Hier gibt es zwei Probleme: das erste besteht darin, dass dies nichts Schlimmes ist und in keiner Weise der Glaubenslehre widerspricht. Zeugen Jehovas sind nicht gezwungen, sich das Leben aus Prinzip so schwer wie möglich zu machen. Sie müssen auch nicht auf vom Recht gewährte Steuervorteile und andere rechtliche Vereinfachungen freiwillig verzichten. Ganz nebenbei ist es unwahrscheinlich, dass sie erpicht auf Bankkredite sind.

Das zweite Problem ist: dieser "Vorwurf" gründet sich allein auf die Phantasie unseres Kommentators. Zeugen Jehovas selber behaupten, dass sie durch diesen Status ihre (vom Glauben diktierte) Organisationsform wesentlich leichter ausleben können. Woher er "klar" etwas anderes erkennt, bleibt sein Geheimnis.

Eine weitere angebliche Unredlichkeit der Zeugen Jehovas macht unser Kommentator hier aus:

Vor einigen Jahren war die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Chor verpönt, da sich ein ZJ von weltlicher Organisation fernhalten solle.
Natürlich:-) ist der Status der KdÖR was gaanz anderes.

Hier hat er (versehentlich?) etwas Richtiges gesagt: der Körperschaftsstatus einer Religionsgemeinschaft ist etwas anderes als Mitgliedschaft in einem Chor:o)

Aber im Ernst, die Gründe, warum Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern von einer Vereinsmitgliedschaft abraten, kommen beim Körperschaftsstatus überhaupt nicht zum tragen. Diese Gründe sind im wesentlichen:

Das Ausleben christlicher Werte (nach dem Verständnis der Zeugen Jehovas) wird durch engen Kontakt mit Menschen erschwert, die diese Werte ablehnen
Die Zeit, die eine Vereinsmitgliedschaft erfordert, fehlt, wenn man sich auch noch als Christ betätigen will.
Einige Vereine drängen ihre Mitglieder zu religiösen oder politischen Ritualen, die mit dem Glauben der Zeugen Jehovas nicht vereinbar sind.

Wie man leicht erkennen kann, trifft keiner dieser Punkte auf den Körperschaftsstatus zu; statt Zeugen Jehovas daran zu hindern, ihr Verständnis des Christentum auszuleben, vereinfacht dieser Status dies sogar, da jede Menge Zeit und Geld für Verwaltungskram entfällt, die man sinnvoller anders verwenden kann. "Verpönt" ist übrigens ein Ausdruck, den Zeugen Jehovas so gut wie nie verwenden.

Nun zum letzten Kritikpunkt:

Vor einigen Jahren behaupteten die ZJ noch mit stolzer Brust, sie benötigen diesen Status nicht.

Natürlich gibt es keine Quelle, wo Zeugen Jehovas dies jemals gesagt hätten, aber unser Kommentator hat zumindest eine Äußerung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1962 vorgelegt, von der er (möglicherweise) meint, dass sie dies belegt:

Im Gegensatz zu ihrem Vorbringen in der Verfassungsbeschwerde, ihre Glaubensauffassung lasse es nicht zu, daß sie "bei einer weltlichen Instanz um die Verleihung eines Status nachsucht, der ihr Rechte gewährt, die die christliche Versammlung seit ihrem Beginn von Gott verliehen erhielt", hat die Beschwerdeführerin sich im Jahre 1921 vom Reichsrat den Status eines eingetragenen Vereins ausdrücklich anerkennen lassen.

Zum ersten sehen wir hier nirgendwo einen Hinweis darauf, dass Zeugen Jehovas sagen, sie würden den Körperschaftsstatus nicht benötigen, geschweige denn, dass es irgendwelche Hinweise auf Brüste oder deren Stolz gibt. Nebenbei belegt dieses Zitat natürlich, dass Zeugen Jehovas auch in Deutschland kein prinzipielles Problem mit staatlicher Anerkennung eines Rechtsstatus haben, da sie ja bereits 1921 einen beantragt hatten.

Stattdessen geht es hier um die Frage, ob der Antrag auf den Körperschaftsstatus eine staatliche Kontrolle über die Religionsausübung in Form einer staatlichen Genehmigung zur Religionsausübung beinhaltet (Vergleiche das Buch "Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreiches" auf S. 697f für einen Fall, wo sie dies seit Jahrzehnten ohne Meinungsänderung ablehnen). Wie bereits zu Anfang erwähnt, lehnen Zeugen Jehovas es ab, ihre Religionsausübung (vor allem Gottesdienste und öffentliches Predigen) von einer staatlichen Genehmigung abhängig zu machen oder einer staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Das Gericht sagt nicht, wo genau Zeugen Jehovas meinten, diese Genehmigung im Körperschaftsstatus zu sehen. Daher kann man nur darüber spekulieren, wo das Problem gelegen haben könnte. Da die Unterlagen, aus denen zitiert wurde, nicht vorliegen, wissen wir auch nicht genau, in welchem Kontext der zitierte Satz gefallen ist. Damit weiß niemand (auch nicht unser Kommentator), worum es eigentlich ging.

Es ist natürlich durchaus möglich, dass das Gericht die theologische Position der Zeugen Jehovas nicht korrekt verstand, oder das Zeugen Jehovas das Gesetz nicht korrekt verstanden. Aber selbst, wenn alles genau und korrekt verstanden wurde, heißt das nicht, dass Zeugen Jehovas zwischen 1962 und 1991 ihre Prinzipien geändert oder hintergangen hätten. Es gibt nämlich noch andere Gründe, seine Meinung zu ändern als die Änderung der eigenen Prinzipien.

Hierzu gibt es einen interessanten Hinweis in einem Aufsatz des Staatskirchenrechtlers H. Weber:

Zukunftsweisend dürfte demgegenüber die in neuerer Zeit an Boden gewinnende Auffassung sein, nach der Art. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 5 WRV im System des Grundgesetzes nicht eine – letztlich nur mit einem staatlichen Interesse an der Wirksamkeit der begünstigten Religionsgemeinschaften begründete – Vergünstigung (oder Privilegierung) dieser Religionsgemeinschaften darstellt, sondern „sinnvollen Bezug“ auf den in den Freiheitsrechten begründeten Grundstatus dieser Religionsgemeinschaften hat, letztlich also als eine Form „staatlicher Grundrechtssubventionierung“ zu verstehen ist

Dieser Absatz zeigt uns einen Punkt auf, der in der Entscheidung der Zeugen Jehovas für oder gegen den Körperschaftsstatus eine wichtige Rolle spielt. Demnach hat sich (nicht bei Zeugen Jehovas, sondern bei den Juristen) die Meinung geändert, was der Körperschaftsstatus überhaupt ist. "Früher" (also höchstwahrscheinlich auch 1962) hielten die Juristen den Körperschaftsstatus für eine Privilegierung der Religionsgemeinschaft als Gegenleistung für eine (politische) Unterstützung des Staates durch die Religionsgemeinschaft. Das wäre aber für Zeugen Jehovas unannehmbar gewesen, da sie jegliche Form von politischer Unterstützung des Staates ablehnen.

"In neuerer Zeit" (also 1991) hatte sich diese Meinung geändert und der Körperschaftsstatus wurde von den Juristen als Instrument zum Ausleben der Religionsfreiheit angesehen; entsprechend hat ja im Jahre 2000 auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zeugen Jehovas haben natürlich nichts gegen ein Instrument, um ihre Religionsfreiheit auszuleben. Geändert hat sich demnach also nicht ein ethisches Prinzip bei Zeugen Jehovas, sondern die Meinung des Staates dazu, was er mit dem Körperschaftsstatus eigentlich anbietet.

Einige haben diese Änderung natürlich bis heute nicht bemerkt und behaupten immer noch, dass der Körperschaftsstatus ein Privileg ist, dass eine politische Unterstützung des Staates durch die Religionsgemeinschaft voraussetzt. Das ist aber falsch. Man muss also keinerlei Änderung ethischer Prinzipien annehmen, um die Meinungsänderung bei Zeugen Jehovas nachvollziehen zu können. Und es gibt bisher auch keinen, der ein Prinzip nennen könnte, dass geändert wurde oder extra hierfür übergangen wurde.

Ganz zum Schluss wollen wir auch den Erwachet-Artikel aus dem Jahre 1974 noch erwähnen, den unser Kommentator anführte, um seine Meinung zu untermauern:

Entschiedenen Widerspruch gegen die laut gewordenen Forderungen der FDP, die eine Änderung des Rechtsstatus der Kirchen und eine „Privatisierung“ anstreben, hat der politische Beirat des Zentralkomitees der deutschen Katholiken eingelegt. Eine politische Ordnung müsse, wenn sie freiheitlich sein wolle, offen sein sowohl „in Richtung auf den Ursprung der Werte“, denen sie diene, wie nach dem Bezirk, der „unmittelbar unter der Verantwortung der individuellen Gewissen“ stehe. Die Kirchen, so das Zentralkomitee, repräsentierten die „Transzendenz“, das heißt jenen Bereich, der jenseits aller geschichtlich-kulturellen Entwicklung liege. Die Kirchen seien als öffentlich-rechtliche Körperschaften keine „systemwidrige Konzession“, sondern entsprächen vielmehr „einer wesentlichen Voraussetzung des freiheitlichen Staates“. Der Beirat bezeichnet es als einen „Fehlschluß“, aus der weltanschaulichen Neutralität des Staates zu folgern, daß auch das öffentliche Leben weltanschaulich „neutralisiert“ werden müsse und die Kirchen zu privatisieren seien. Damit vervollkommne man die politische und soziale Freiheit nicht, „sondern reißt ihre Wurzeln aus“. — Jesus, der Gründer des christlichen Glaubens, war niemals bemüht, öffentliche und staatliche Anerkennung zu finden. Im Gegenteil, er wurde durch den römischen Staat und die Vertreter des jüdischen Systems verurteilt. Die Kirchen der heutigen Zeit folgen nicht seinem Beispiel (Matth. 27:1-26; Joh. 17:14-16).

Erwachet 08.03.1974, S. 30

Was sehen wir hier? Zeugen Jehovas haben sich hier gar nicht zum Körperschaftsstatus geäußert; die Äußerung hierzu stammt vom Zentralkomitee der Katholiken. Die Kritik der Zeugen Jehovas bezog sich auch nicht auf den Körperschaftsstatus, sondern auf die "öffentliche und staatliche Anerkennung" in Form einer Privilegierung und enger (politischer) Zusammenarbeit, die ja damals (siehe oben) vom Körperschaftsstatus noch impliziert wurde, was das Zentralkomitee der Katholiken auch ausdrücklich so unterstreicht, welches meint, es sei Aufgabe der Religion, an der Grundlage des Staates mitzuarbeiten. Das kritisieren Zeugen Jehovas heute noch. Was sich geändert hat, ist, wie gesagt, die Einschätzung des Körperschaftsstatus durch den Staat. Heute ist dieser Status kein Privileg, das dazu dient, dem Staat ein weltanschauliches Fundament zu liefern, sondern ein Mittel, um der Religion die Unabhängigkeit vom Staat zu ermöglichen.

Zusammenfassend beruhen die Kritikpunkte also alle darauf, dass missverstanden wird, was der Körperschaftsstatus genau bedeutet, was Zeugen Jehovas in Bezug auf das Verhältnis zum Staat lehren und dem völligen Fehlen eines zusammenhängenden logischen Arguments. [edit]Die Vorwürfe übersehen (immer wieder und einheitlich), dass sich die Grundsätze der Zeugen Jehovas nicht (oder nur unwesentlich) geändert haben, dass stattdessen sich die Meinung des Staates bzw. seiner Juristen in Bezug darauf grundlegend gewandelt hat, was der Körperschaftsstatus überhaupt darstellt. Dieser Meinungsumschwung wird grundsätzlich ignoriert und die daraus resultierenden Änderungen der Verhältnisse ebenso. Stattdessen wird ohne weitere Begründung so getan, dass Zeugen Jehovas ihre Grundsätze grundlegend geändert haben.

Man kann diesen Denkfehler meistens leicht daran erkennen, dass diejenigen, die dies behaupten dazu gezwungen sind, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren und zu behaupten, dass der Körperschaftsstatus heutztage weiterhin ein Privileg darstellt, dass intensive Zusammenarbeit zwischen Religion und Staat erfordert, obwohl das nach dem Bundesverfassungsgericht eindeutig nicht so ist. Oder es muss behauptet werden, dass bereits zu Anfang der Bundesrepublik der Körperschaftsstatus nicht als Privileg angesehen wurde, was ähnlich absurd ist, da es alles ignoriert, was man hierzu lesen kann.[/edit] Im Internet schwirren noch mehr ähnlich gelagerte Detailpunkte herum, die aber nichts wesentlich Neues enthalten. Sollten sie doch einmal wichtig werden, werde ich sie noch zu diesem Beitrag hinzufügen.

http://hgp.blogger.de/stories/1852408/


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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 00:38
Okay, eine Kopie eines Blogs. Das ist die Lösung. :)

Ist leider zu spät um darauf zu antworten. Aber zum glück weiss ich nun dank des Blogs, dass die Wtg doch nicht gegen Ihre eigene Maxime gehandelt hat ;)


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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 00:40
denke ist gut und ausführlich erklärt ;)@Gelato_24


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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 00:54
zusammenfassend hätte der satz ja gereicht :
Zeugen Jehovas sind nicht gezwungen, sich das Leben aus Prinzip so schwer wie möglich zu machen

:)


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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 09:36
@pere_ubu
Und wodurch wird es nun leichter??? Du hast die Frage immer noch nicht beantwortet.


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JPhys ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 11:08
@Cricetus
Zitat von CricetusCricetus schrieb:Und wodurch wird es nun leichter?
"An den Körperschaftsstatus knüpft auch das einfache Recht bestimmte Rechtsfolgen, die als Privilegienbündel bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um Vergünstigungen und Mitspracherechte, die allen öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zugute kommen wie beispielsweise Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren, Mitspracherechte in Gremien, strafrechtlicher Schutz für Titel und Amtsbezeichnungen, Vollstreckungsschutz oder Rücksicht auf die Belange der Religionsausübung bei Bauleitplanung und Denkmalschutz"

Wikipedia: Körperschaftsstatus


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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 18:50
@JPhys
Aus Wikipedia zu Ergänzung:

"Der Körperschaftsstatus soll eine effektive Form der gemeinsamen Religionsausübung bieten und dient damit der Verwirklichung der Religionsfreiheit. Zudem zeigt er, dass die Verfassung die Religionspflege für eine öffentliche Aufgabe hält. Er macht die Religionsgemeinschaften dagegen nicht zu einem Teil des Staates"

Was soll also daran verkehrt sein ?


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JPhys ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

06.03.2012 um 19:19
@Enterich007
Zitat von Enterich007Enterich007 schrieb:Was soll also daran verkehrt sein ?
Darauf habe ich zwei Antworten

1)Ich habe nicht gesagt dass es verkehrt ist
Jemand hat Gefragt welche Vorteile es bringt ich habe geantwortet..
Nur weil ich kein zeuge bin heist da nicht umbedingt dass jeder einzelne meiner saetze dazu dienen muss die zeugen moeglichst schlecht zu machen

2)Es ist verkehrt
Aber das ist das Problem des Staates nicht der zeugen Jehovas

Wenn der staat einigen Religionsgemeinschaften privilegien gibt und anderen nicht
Mischt er sich in Glaubensfragen ein in denen er nichts zu suchen hat
Einseitige Privilegien sind auch eine Form von Diskriminierung.
Er kann sie aber auch nicht allen Religionen geben weil nicht klahr ist was nun eigentlich noch Religion ist und was schon wirtschaftsunternehmen Verein oder was auch immer.

Wenn es aber die Privilegien und damit die Diskriminierung erst mal gibt
Haben die Zeugen Jehovas natuelrich jeden grund zu den Priviligierten und nicht zu den diskriminierten gehoeren zu wollen.

Aber versteh bitte dass das Problem nur fuer euch loest aber nicht allgemein


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Die Zeugen Jehovas

07.03.2012 um 20:19
@JPhys
Allerdings frage ich mich, welche dieser Privilegien von den ZJ auch wirklich genutzt werden. Dass es diese gibt, ist mir klar und war mir auch vorher schon klar, aber ich sehe keine einzige, die einen wirklichen Vorteil bringt:
Vergünstigungen bei Steuern: Da alle Einnahmen Spenden sind, müssen doch sowieso keine gezahlt werden, oder?
Mitspracherechte in Gremien: nehmen sie nicht wahr.
strafrechtlicher Schutz für Titel und Amtsbezeichnungen: wird nicht gebreaucht
Vollstreckungsschutz oder Rücksicht auf die Belange der Religionsausübung bei Bauleitplanung und Denkmalschutz: Wird das ernsthaft genutzt? Wenn ja bitte Beispiele ;).

Wie gesagt: Mir fällt kein einziger Punkt auf, der wirklich wichtig für sie wäre und deshalb eben meine Vermutung, dass es nur um den Titel geht und bei ihren Missionsbemühungen sagen zu können, man sei ja gar keine Sekte, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts.


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JPhys ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

07.03.2012 um 21:23
@Enterich007
Zitat von CricetusCricetus schrieb:Mir fällt kein einziger Punkt auf, der wirklich wichtig für sie wäre
"Mitspracherechte in Gremien:"
Geh einfach mal davon aus das die fuer sie Interessanten Gremien die sind die Einfluss auf das Program oeffentlicher Medien nehmen

Es gibt Fernseh Gottesdienste
Und wenn Zeugen ueberall anerkant werden wird auch Zeugen Programm in gewissem Umfang ausgestrahlt.
Reicht Sendezeit in den Massenmedien als Motivation?
Gestützt auf ihren Status verlangen sie auch zunehmend gleichberechtigten Zugang zu Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während der Bayerische Rundfunk regelmäßig Sendezeit im Frühprogramm des Radioprogramms Bayern 2 zur Verfügung stellt,[39] hat die Deutsche Welle im Herbst 2010 einen Antrag der Zeugen Jehovas auf Sendezeit gemäß § 17 Deutsche-Welle-Gesetz wegen der fehlenden Anerkennung in einigen Bundesländern abgelehnt
Wikipedia: Zeugen Jehovas#Bundesrepublik Deutschland

Davon abgesehen
Ich wuerde mich nicht alzusehr darauf verlassen dass sie nicht irgendwann Bekenntnisschulen und eigenen Kindergaerten einrichten
Wenn sie erstmal sicher wissen das sie das duerfen


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

08.03.2012 um 06:30
Zitat von JPhysJPhys schrieb: Ich wuerde mich nicht alzusehr darauf verlassen dass sie nicht irgendwann Bekenntnisschulen und eigenen Kindergaerten einrichten
kein wunder das einige dabei Alpträume bekommen.......Das wäre der glatte Horror. Dann sollte man aber auch hergehen können und z.B. in Amerika satanische Schulen und Kindergärten bauen können. Dort ist der Satanismus auch eine offizielle Religion.


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

08.03.2012 um 07:00
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Ist diese Welt nicht beherscht von Satan und seinen dämonischen Anhängern?
noch einen größeren Schwachsinn gibt es doch wohl kaum noch. :P:
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Damit würden Zeugen Jehovas automatisch ethisch verwerflich handeln, da sie etwas täten, was sie selber verurteilen.
was die geheim halten können tun die auch.......
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: da sie hierdurch genau mit den Mächten einen "Pakt" abschließen, die sie als "dämonisch" ansehen.
wer vor solchen Sprüchen Angst bekommt ist schon fast selber schuld. :D
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Da die Unterlagen, aus denen zitiert wurde, nicht vorliegen, wissen wir auch nicht genau, in welchem Kontext der zitierte Satz gefallen ist. Damit weiß niemand (auch nicht unser Kommentator), worum es eigentlich ging.
hat natürlich was, wenn keiner so genau weiß worum es eigentlich ging. :D
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Wichtig ist, ob sie selber gegen ihre eigene Lehre verstoßen bzw. diese Lehre einfach mal den eigenen Vorstellungen anpassen.
nur den EIGENEN Vorstellungen. :D
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.
richtig, aber für ALLE. Auch für die Satanisten. Die Dämonen verbleiben dann allerdings bei den Z.J., da eben KEIN Satanist daran glaubt - und die sich mit Sicherheit auch keine von den Z.J. einreden lassen werden. :D
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Ganz zum Schluss wollen wir auch den Erwachet-Artikel aus dem Jahre 1974 noch erwähnen
aus dem Jahr 1974? Muahhhh :D :D Etwas lang her....
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb: Das wäre aber für Zeugen Jehovas unannehmbar gewesen, da sie jegliche Form von politischer Unterstützung des Staates ablehnen.
logisch, weil sie ihre eigene Politik berteiben wollen. Den Staat nehmen sie nur in Anspruch wenn es zu deren Vorteil ist.


ach ich liebe diese Berichte aus deren Hefte.........


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JPhys ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

08.03.2012 um 10:35
@Enterich007
Entschuldigung ich habe mich verklickt und dich irrtuemliche angesprochen


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