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Organspende im Islam

250 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam, Ethik, Organspende ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:37
@nin

das wäre dann eine Notsituation (Zarura) was dann etwas verbotenes aufheben würde.
Mir ging es darum ob Hirntod ausreicht. Ich als jemand der sehr geringe medizinsche Kenntnisse besitzt kann das nicht beurteilen. Ist Hirntod mit dem richtigen Tod denn gleichzusetzen!?
Ich verstehe gar nicht warum da jetzt so ein Drama draus gemacht wird.

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Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:46
"Das Thema Gehirntod wurde in keiner dieser Fatwas angesprochen; es wurde erstmals auf der im Jahre 1985 in Djidda abgehaltenen zweiten Internationalen Konferenz Islamischer Rechtsge-lehrter diskutiert. Die Entscheidung wurde vertagt - man wollte neue Forschungsergebnisse abwarten und die Meinungen weiterer Experten hören. Auf der im Jahre 1986 in Amman durchgeführten dritten Internationalen Konferenz Islamischer Rechtsgelehrter wurde von der Mehrheit die Resolution Nr. 5 verabschiedet, die Gehirntod und Herz- bzw. Atemtod einander gleichsetzt (Jeddah Fiqh Academy, 1988). Nach strenger islamischer Lehre gelte ein Mensch dann als Tod, wenn seine Seele aus dem Körper entwichen ist; weil der genaue Zeitpunkt dieses Entweichens jedoch nicht bestimmt werden könne, müsse man sich an die äußeren Anzeichen halten. Dieses Dekret aus dem Jahre 1986 ebnete seinerzeit der Ausweitung von Organtransplan-tations-Projekten den Weg. Sowohl in Saudi-Arabien als auch in Kuwait wurden Kampagnen gestartet, die Organspenden von Hirntoten unterstützten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ziffer von Hirntoten in der Golfregion besonders hoch ist. Zurückzuführen ist dieser Umstand vor allem auf eine ausgesprochen hohe Rate von Verkehrsunfällen. Während man einerseits versuchte, diesem traurigen Umstand durch strengere Verkehrsregeln und weitere gezielte Maßnahmen zu begegnen, entschied man sich andererseits dafür, die Organe Betroffener zum Wohle kranker Menschen zu verwenden."

http://www.fontaene.de/archiv/nr-9/organtransplantationen04.htm (Archiv-Version vom 23.02.2005)



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Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:48
Einleitung

Der Islam ist eine Religion, die in den Bereichen des Säkularen, des Spirituellen, des Irdischen und des Himmlischem gleichermaßen Anwendung findet. Sie spricht die ganze Bandbreite menschlichen Lebens an. Der Mensch gilt im Islam als Stellvertreter Gottes auf Erden, was im Koran eindeutig klargestellt wird:

... Fürwahr, Ich setze auf der Erde einen Stellvertreter ein... (2:30)

Alsdann formte Er ihn ebenmäßig und hauchte in ihn von Seinem Geist ein... (32:9)

Diese Textstellen beziehen sich nicht nur auf Adam, den ersten Menschen auf Erden, dem Gott hier seinen Respekt erweist, sondern auch auf seine Nachkommen - vorausgesetzt sie kommen nicht vom rechten Weg ab.

Und Wir haben ja die Nachkommen Adams geehrt und sie zu Wasser und zu Lande getragen und sie mit Gutem versorgt und sie mit einem Vorzug vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, ausgezeichnet. (17:70)

Das menschliche Leben beginnt in dem Moment, in dem die Seele in den Körper des Menschen fährt. Dies geschieht nach Aussage des Propheten Muhammad am 120. Tag nach der Empfängnis (Bukhari, Band 4). Auch vor diesem Tag besitzt der Embryo schon den Status der Unantastbarkeit, gilt aber noch nicht als vollwertiges menschliches Wesen. Das Leben endet in dem Moment, in dem die Seele (oder der Geist) den Körper verlässt. Wir Menschen sind nicht im Stande, den genauen Zeitpunkt dieses Vorgangs zu bestimmen. Allenfalls können wir ihn anhand von begleitenden Umständen wie dem Aussetzen der Atmung und dem Zusammenbruch des Kreislaufs ungefähr ermitteln. Die Unantastbarkeit des menschlichen Körpers bleibt jedoch auch nach dem Entweichen der Seele und der Feststellung des Todes bestehen. Für den Respekt vor dem menschlichen Körper spielt es keine Rolle, ob ein Mensch tot oder lebendig ist. Der Prophet Muhammad hat einmal einen Mann zurechtgewiesen, der auf dem Friedhof einen Knochen von einem Verstorbenen gefunden und entzwei gebrochen hatte. Der Prophet wies den Mann zurecht: "Die Knochen eines toten Menschen zu brechen ist eine genauso große Sünde, wie die Knochen eines lebenden Menschen zu brechen." (Abu Dawud, Ibn Hanbal).

Ein toter Körper sollte so schnell wie möglich zur Beisetzung vorberei-tet werden, um der besonders in heißen Klimazonen sehr schnell einsetzenden Verwesung vorzubeugen. Er ist in der Erde zu begraben, eine Einäscherung ist nicht gestattet. Einem Begräbniszug sollte man Respekt und Ehrerbietung zuteil werden lassen. Vom Propheten selbst wird berichtet, dass er vor einem vorbeiziehenden Trauerzug für einen verstorbenen Juden ehrfurchtsvoll stehen blieb. Da dies in einer Phase geschah, in der die Juden seine erbitterten Feinde waren, sprach ihn einer seiner Gefährten an: "Das ist das Begräbnis eines Juden!" Der Prophet erwiderte: "Ist es nicht eine menschliche Seele?" (Bukhari)


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:49
Historischer Hintergrund

Organtransplantationen sind keine Errungen-schaft des 20. Jahrhunderts - wie oft fälschlicherweise angenommen wird. Sogar in prähistorischen Zeiten wurden bereits bestimmte Formen solcher Transplantationen durchgeführt. Schon Hinduistische Chirurgen der Antike haben Defekte an Nase und Ohren behandelt, indem sie Hautstücke anderer Körperteile an betroffene Stellen transplantierten. Diese Technik wird auch heute noch erfolgreich angewandt. Ein altes indisches Dokument aus dem Jahre 700 v. Chr. namens Susruta Sanhita beschreibt in eleganter Form, wie man bei diesem Verfahren vorzugehen hat. Der Italiener Tagliacozzi (im 16. Jahrhun-dert) und britische Chirurgen, die im 17. und 18. Jahrhundert in Indien arbeiteten, griffen auf diese Vorgehensweise zurück (Bollinger und Stickel, 1986). Zahntransplantationen wurden bereits im alten Ägypten, in Griechenland, Rom und im vor-kolumbianischen Nord- und Südamerika vorge-nommen. Arabische Chirurgen waren in dieser Technik schon vor tausend Jahren Experten (Guthrie 1946; Peer, 1955).

Einer der Gefährten des Propheten Muham-mad, Qatada Ibn Nu´man, verlor in der Schlacht von Uhud sein Auge. Der Prophet aber setzte es wieder ein. Fortan konnte der Betroffene auf diesem Auge sogar besser sehen als auf dem anderen (Hawwa, 1971). In der Schlacht von Badr verfuhr der Prophet auf ähnliche Weise mit dem Arm von Mu´awath Ibn ´Afra und der Hand von Habib Ibn Yasaf (Asch-Schibani, Al-Chafadschi).

Muslimische Juristen billigten Zahn- und Knochentransplantationen, die dann von muslimischen Chirurgen praktiziert wurden. Imam Nawawi (1233-1272) erörterte das Thema Knochen- und Zahntransplantation ausführlich u.a. in seinem umfassenden Quellenlehrbuch zur Rechtsprechung Al-Madschmu´. Imam Asch-Schirbini äußerte sich in seinem Buch Mughniu-l-Muhtadsch zum Thema. Zakaria Al-Qazwini (1203-1283) sprach sich - obwohl Muslime das Schwein und seine Produkte als unberührbar einschätzen - für die Verwendung von Transplan-taten aus Schweineknochen aus, da diese viel haltbarer als andere Transplantate aus nicht menschlichen Körpern seien und effektiver arbeiten würden. Generell könne es aber bei Transplantationen aus artfremdem Gewebe zu einer intensiven Immunreaktion beim Menschen kommen. Die Rechtsgelehrten billigten also die Verwendung von Teilen des Schweins in der Medizin - unter der Voraussetzung, dass keine adäquate Alternative zur Verfügung stehe.


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:50
Islamische Prinzipien und Regeln, die in Bezug auf Organtransplantationen von Bedeutung sind

Der Islam betrachtet Krankheiten als ein natürliches Phänomen, das nicht von Dämonen, Sternen, bösen Geistern oder irgendwelchen Geschöpfen des Himmels hervorgerufen wird. Auch der Zorn Gottes ist nicht für das Ausbrechen von Krankheiten verantwortlich. Krankheit-en und Gebrechen sind vielmehr eine Art Kummer, der Sünden sühnt. Diejenigen, die geduldig sind und ihre Krankheit in Würde tragen, werden in dieser Welt und am Tage des Jüngsten Gerichtes belohnt werden.

Der Mensch sollte nach Heilmitteln für seine Leiden suchen. Auch der Prophet Muhammad empfahl den Muslimen, nach Medizin und Behandlungsmöglichkeiten zu forschen (Ibn Qaijim, 1970). Er wies seinen Cousin Sa´d Ibn Abi Waqqas an, medizinischen Rat bei Al-Harith Ibn Chalada, einem berühmten Arzt jener Zeit, einzuholen. Darüber hinaus bestätigte der Prophet, dass es für jede Krankheit ein Heilmittel gebe, wenn es auch in der Zeit, in der wir leben, noch nicht bekannt sein mag (Bukhari). Zumindest ermutigt uns der Prophet, nach ihm zu suchen (Muslim). Neue Behandlungsmethoden sollen erprobt und bei nachgewiesenem Erfolg angewandt werden. Jeder Mensch sollte außerdem jederzeit darauf achten, dass er sich seine Würde bewahrt - selbst bei Krankheiten und Unglücksfällen. Was den Umgang mit anderen Menschen betrifft, so wies der Prophet die Muslime an, gegenüber ihren Mitmenschen mitfühlend zu sein. Er sagte auch: "Die gesamte Menschheit ist die Familie (der ‚´Ijal') Gottes; diejenigen, die ihrer Familie am besten dienen, werden von Gott am meisten geliebt."

Der menschliche Körper ist auch nach dem Ableben eines Menschen in jedem Fall zu respektieren. Eine notwendige Untersuchung nach dem Tod oder eine Organspende gelten jedoch nicht als Verstümmelung des Körpers oder als Zeichen von Geringschätzung. Sollte bei der Entnahme eines Organs aus einem verstorbenen Körper letzterem irgendein Schaden entstehen, wird dieser sicherlich durch den gewonnenen Nutzen, durch das bewahrte Leben des Empfängers aufgewogen. Das Prinzip der Rettung eines Menschenlebens hat also Vorrang gegenüber allem, was den Körper des toten Spenders negativ beeinträchtigen könnte.

Im Falle eines lebenden Spenders beruft man sich auf das Prinzip, diesem keinen größeren Schaden zufügen zu dürfen. Dem Spender selbst ist es verboten, ein lebensnotwendiges Organ herzugeben und dabei sein Leben zu riskieren. Dies wäre den Verbrechen von Totschlag bzw. Selbstmord gleichzusetzen, die der Islam gleichermaßen verurteilt. Die Spende eines Organs, dessen Verlust normalerweise nur einen sehr geringen Schaden oder ein nur sehr begrenztes Risiko für die Gesundheit oder das Leben des Spenders nach sich zieht, gilt dagegen als akzeptabel. Man beruft sich hierbei auf das Prinzip des geringeren Übels. Eine leichte Verletzung in Folge einer Organspende ist dem Schaden, der durch eine ohne Transplantation möglicherweise tödlich verlaufende Krankheit entsteht, unterzuordnen. Die Transplantation von Organen stellt eine Behandlungsmethode dar, die menschliches Leben retten und die Lebensquali-tät von Menschen verbessern kann. Eine Organ-spende ist ein Akt der Wohltätigkeit, der Güte, der Selbstlosigkeit und der Liebe. Gott liebt diejenigen, die ihre Mitmenschen lieben und versuchen, deren Nöte zu lindern und deren Unglück zu erleichtern.

Jede Handlung, die mit einer guten Absicht ausgeübt wird und darauf abzielt anderen zu helfen, sollte respektiert und unterstützt werden - vorausgesetzt sie richtet keinen größeren Schaden an. Der menschliche Körper ist das Eigentum Gottes; er und viele andere Dinge auch wurden dem Menschen aber zur Treuhänder-schaft übergeben. Der Mensch hat seinen Körper daher so einzusetzen, wie ihm von Gott vorgeschrieben und von Seinen Gesandten offenbart wurde. Über jeden Missbrauch wird Gott am Tage des Jüngsten Gerichtes urteilen, und jeder, der sich an seinem Körper versündigt, wird ein gerechte Strafe erhalten. Selbstmord wird im Islam dem Totschlag gleichgesetzt. Wenn hier hervorgehoben wird, wie wichtig eine gute Absicht beim Spenden eines Organs ist, soll damit auch zum Ausdruck gebracht werden, dass menschliche Organe keine Ware sind. Sie sollten freiwillig und selbstlos mit einem Gefühl von Verbundenheit und Liebe zu den Mitmenschen gespendet und nicht gehandelt werden.


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:50
Fatwas (Rechtsgutachten) zum Thema Organtransplantation

Über einen langen Zeitraum hinweg nahmen muslimische Chirurgen Transplantationen mit Transplantaten aus eigener Haut vor, wie sie es von anderen Nationen, insbesondere von den Indern, gelernt hatten. Nachdem die Rechtsge-lehrten zu einem Konsens gelangt waren, wurden auch Zahn- und Knochentransplantate von Tieren oder anderen Menschen verwendet (so genannte Xeno- oder Homotransplantate). Im 20. Jahrhun-dert billigten muslimische Rechtsgelehrte auch Bluttransfusionen, obwohl Blut im Allgemeinen für unrein gehalten wird. Die Fatwa des Großmuftis von Ägypten (Nr. 1065, 9. Juni 1959) ist nur ein Beispiel für die positive Einstellung islamischer Rechtsgelehrter gegenüber neuen Behandlungsmethoden (Daru-l-Iftai-l-Misrija, 1982, Band 7).

Die meisten muslimischen Gelehrten und Juristen berufen sich unabhängig von ihrer Zuge-hörigkeit zu unterschiedlichen Rechtsschulen auf das Prinzip der Priorität der Rettung menschlichen Lebens vor allen anderen Überlegungen. Scheich Hasan Ma´mun (Großmufti von Ägypten) sanktionierte neben Hornhauttrans-plantationen von Freiwilligen, die sich damit einverstanden erklärten, nach ihrem Tod zu spenden, auch solche von Leichen, deren Identität nicht mehr festzustellen ist (Nr. 1087, 14. April 1959). Sein Nachfolger, Scheich Huraidi, erweiterte diese Fatwa im Jahre 1966 auf andere Organe (Nr. 993, Band 6). Scheich Chatir, Großmufti von Ägypten im Jahre 1973, veröffentlichte eine weitere Fatwa, nach der es erlaubt ist, die Haut von nicht identifizierten Leichen zu medizinischen Zwecken zu verwenden (Band 7).

Der Großmufti Dschadu-l-Haq billigte Organspenden von Lebenden, solange diese dadurch keinen Schaden erleiden und ihr Geschenk freiwillig und in gutem Glauben um Gottes und um der Sorge um die Menschheit willen machen. Weiterhin stimmte er der Entnahme von Organen aus den Körpern von Toten unter der Bedingung zu, dass ein legales Testament oder die Zustimmung der Angehörigen vorliege. Im Falle von nicht identifizierten Toten solle vor der Organentnahme eine Genehmigung vom Magistrat eingeholt werden (Nr. 1323, 5. Dezember 1979; Band 10).

Die saudi-arabische Groß-Ulema-Fatwa Nr. 99 aus dem Jahre 1982 beschäftigte sich mit dem Thema Selbsttransplantationen, die einstimmig sanktioniert wurden. Die Fatwa gestattete außerdem per Mehrheitsbeschluss Organspenden sowohl von Lebenden als auch von Verstorbenen, sofern ein legales Testament existiere oder die Angehörigen ihre Zustimmung gegeben hätten (Madschallatu-l-Madschma´, 1987, Band 1). In Kuwait wiederholte das Gesetz Nr. 7 (1983) die vorangegangenen Fatwas und wies darauf hin, dass der lebende Spender über 18 Jahre alt sein sollte, damit seine Einwilligung eine rechtliche Grundlage besitze.

Das Thema Gehirntod wurde in keiner dieser Fatwas angesprochen; es wurde erstmals auf der im Jahre 1985 in Djidda abgehaltenen zweiten Internationalen Konferenz Islamischer Rechtsge-lehrter diskutiert. Die Entscheidung wurde vertagt - man wollte neue Forschungsergebnisse abwarten und die Meinungen weiterer Experten hören. Auf der im Jahre 1986 in Amman durchgeführten dritten Internationalen Konferenz Islamischer Rechtsgelehrter wurde von der Mehrheit die Resolution Nr. 5 verabschiedet, die Gehirntod und Herz- bzw. Atemtod einander gleichsetzt (Jeddah Fiqh Academy, 1988). Nach strenger islamischer Lehre gelte ein Mensch dann als Tod, wenn seine Seele aus dem Körper entwichen ist; weil der genaue Zeitpunkt dieses Entweichens jedoch nicht bestimmt werden könne, müsse man sich an die äußeren Anzeichen halten. Dieses Dekret aus dem Jahre 1986 ebnete seinerzeit der Ausweitung von Organtransplan-tations-Projekten den Weg. Sowohl in Saudi-Arabien als auch in Kuwait wurden Kampagnen gestartet, die Organspenden von Hirntoten unterstützten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ziffer von Hirntoten in der Golfregion besonders hoch ist. Zurückzuführen ist dieser Umstand vor allem auf eine ausgesprochen hohe Rate von Verkehrsunfällen. Während man einerseits versuchte, diesem traurigen Umstand durch strengere Verkehrsregeln und weitere gezielte Maßnahmen zu begegnen, entschied man sich andererseits dafür, die Organe Betroffener zum Wohle kranker Menschen zu verwenden.

Das Dekret Nr. 2 der 10. Sitzung der Konferenz der Rechtsgelehrten der Islamischen Liga im Dezember 1987 in Mekka schloss sich der Auffassung jener Resolution nicht an und unterschied zwischen Herz- und Hirntod. In diesem Schriftstück hieß es außerdem, der Hirntod könne auch nicht als tatsächlicher Tod betrachtet werden. Alle vorangegangenen Fatwas zum Thema Organtransplantationen wurden jedoch auch hier bestätigt. Diesem Dekret wurde in den Medien nur geringe Aufmerksamkeit zuteil. Auch die amtlichen Stellen in Saudi-Arabien ignorierten es weitgehend. Herz- und Nierentrans-plantate von Hirntoten wurden ohne Bean-standung von Rechtsge-lehrten auch weiterhin verwendet.

Die detaillierteste Fatwa zum Thema Or-gantransplantationen war die der vierten In-ternationalen Konferenz der Islamischen Rechts-gelehrten, die im Feb-ruar 1988 in Djidda abgehalten wurde (Re-solution Nr. 1). Sie bestätigte erneut alle früheren Fatwas, lehnte aber eindeutig jede Art von Organhandel ab und betonte das Prinzip der Selbstlosigkeit.

Nach dieser Konfe-renz wandten sich die Rechtsgelehrten neuen Einzelbereichen zu, die inzwischen ins Blickfeld der modernen Medizin gerückt waren: Trans-plantationen von Nervengeweben als eine Behandlungsmethode bei der Parkinson'schen Krankheit oder bei anderen Leiden; Transplan-tationen bei Anenzephalie (schwere, angeborene Fehlbildung bzw. vollständiges Fehlen der Großhirnhemisphären, der Hirnanhangdrüse am Boden des Zwischenhirns, des Zwischenhirns oder des Schädeldaches); Transplantationen von Geweben aus freiwillig, medizinisch oder ausgewählt abgetriebenen Embryonen und Präembryonen aus IVF-Projekten (IVF: In-vitro-Fertilisation; Methode des Embryotransfers, zum Beispiel bei der Austragung von so genannten Retortenbabys von Leihmüttern.) (Fiqh Academy, Kuwait, 1989). Details der Debatte würden aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Abschließend bleibt jedoch festzuhalten, dass die Grenzen der Medizin in Zukunft wohl immer weiter gesteckt werden. Die islamischen Rechts-gelehrten haben die Aufgabe, sich über neue Entwicklungen zu informieren und diese vor dem Hintergrund etablierter islamischer Prinzipien zu analysieren. Dann werden sie auch weiterhin in der Lage sein, Muslimen bei neuen Fragestellun-gen Handlungskonzepte und Richtschnuren anzubieten und die Gesundheit und Vitalität des Islam unter Beweis zu stellen.


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 14:53
omg freestyler..wer soll das alles lesen?naja ich tus trotzdem :)

danke


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 15:02
Deine Frage ist damit beantwortet.


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 15:29
mashallah danke..


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 17:51
das heist nach denn texten von freestyler@ das Organspenderausweise Haram sind, denn Organspende muss freiwillig oder mit zu Stimmung von spender,verwanden ,eltern oder Erzieher vorgenommen.und man muss denn wiesen wer der empfangen ist sowohl auch Gewissheit haben das auch mit denn Organ überleben wird,

nicht das so ein alter sack wie trun und taxis mit 2 herz Herztransplantationen stirbt....

oder bei Körperwelten ladet oder sonst welcher Unfug gemacht wird mit denn körper von Organspender das sicherlich nicht halal ist.

und und dieses gesetz in DE erfullt die islamischen regeln nicht, also Organspenderausweis bei muslimische ist absolut haram.

aber spenden an verwanden Brüdern oder Schwestern, ist erlaubt.


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 18:03
ich denke so sieht es aus...


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 19:42
pescado

schau dich mal in denn verschiedenen Forums um, da gibt es immer was über organspende,mindestens 1 thema, wie toll ,und wie sicher und cool dort denn jungen User vorgegaukelt, und wehe man ist dagegen..

ich denke das es absichtlich so ist, das sie junge einsamer menschen die hauptsächlich in forren rum treiben zu potentialen Organ spender züchten wollen, weist ja die medien wie hinterhältig und verlogen sie sind.

ein Grund mehr sich nicht als Weihnachtsgans ausnehmen zu lasen für die eliten....


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 19:51
Abendländer

nein tu es uns bitte nicht an:)

du schreibst ja längere texte als Freestyler und al-chidr zusammen;):D


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 19:54
tut mir leid aber wir achten unsere leben und unsere tode....


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 19:56
ichdem fragezeichen meinte ich abendländer..niht weil ih deine beiträge nicht verstehe..

ich bin zu meinem entschluss gekommen...subhanallah


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11.08.2008 um 20:06
weist du wir Muslime lassen uns nach denn tod nicht abschlachten, und finden solche taten wie Körperwelten pervers und krank, und manche leute versuchen halt ,krampft zu überden, das die Muslime ihren krper nach denn tode auch auszuschlauchen und wie ein apfall anzusehen,

ein toter körper ist für uns kein apfall sondern immer noch ein toter MENSCH und man hat ihn zu ehren und zu respektieren...


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 20:13
@LibanonGirl
:D ich werde in Zukunft nicht mehr so lange Posts veröffentlichen. ;)


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Organspende im Islam

11.08.2008 um 20:18
@dr
Ich verstehe dich. Ich finde sowas wie Körperwelten auch abartig und weiß nicht was daran Lkunst sein soll. Ich meine sowas soll nichtmal ne Botschaft so rüberbringen, sondern einfach nur provozieren.
Aber ob ein Mensch immernoch ein Mensch ist wenn er ot ist.... das wesentöliche an uns ist doch unser Geist, unsere Psyche, unsere sogenannte Seele. Und wenn dies nicht mehr da ist, dann ist unser Körper ja nur noch eine Leere Hülle. Klar sollte man sowas auch respektvoll behandeln, aber das jheißt kja nicht dass man keinen Nutzen daraus ziehen kann. Klamotten spendet man ja auch oft den Bedrüftigen wenn man sie nicht emhr braucht, und wenn man tot ist legt mn ja auch den Körper ab als wäre er ein Kleidungsstück.


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