Natur
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Hunde

19.738 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hund, Thread, Hunde ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hunde

21.01.2026 um 10:30
Zitat von RumoRumo schrieb:Vielleicht sollte man thematisieren, dass ein Hund seinen Halter tödlich verletzt hat und das Tierheim nun Drohungen bekommt und Angst vor einem wütenden Mob hat, weil es das Tier verwahrt.
vielleicht könntest Du dazu einfach etwas verlinken? Denn wie soll man etwas thematisieren, von dem man nichts weiß?

und das Menschen - gerade online - oftmals ganz anders reagieren als im "realen" Leben ist doch nun nichts, was irgendwie überraschen würde, oder?


melden

Hunde

21.01.2026 um 11:28
Macht das eine Gewaltandrohung milder, wenn sie online passiert?

Schau nach im Netz, ich werde hier keine Videos auch noch teilen und das weiter verbreiten. Es gibt ein Telefonat mit der Tierheimleitung, die davon berichtet, dass sie bedroht wird.


1x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 12:02
Zitat von RumoRumo schrieb:Schau nach im Netz, ich werde hier keine Videos auch noch teilen und das weiter verbreiten. Es gibt ein Telefonat mit der Tierheimleitung, die davon berichtet, dass sie bedroht wird.
Du verbreitest es doch auch so :ask:

ich habe eben nix gefunden, tut mir leid. Ich zähle mich auch nicht zu denen, die irgendwas "entmenschlichendes" gepostet hätten. Ich finde Deine Empörung übrigens auch irgendwie anstrengend, also die Art, wie Du sie hier vorträgst. Überreaktionen sind auf jeder Seite schädlich, wie ich finde.


1x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 12:58
"Wenn dem Hund was passiert, zünden wir euch die Hütte an"
Hier


1x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 13:48
@Rumo
aha. Das kann nun ein Bekloppter sein, viele Bekloppte, man weiß es nicht. Fakt ist doch, dass die Familie Kontakt hat zum Tierheim und zum Hund, dass es dem Hund den Umständen entsprechend gut geht, dass der Bruder den Wesenstest mit ihm macht usw. DAS ist doch wichtig! Das beruhigt doch auch die Gemüter, wenn so etwas öffentlich wird und man nicht mit so etwas kommt:
Zitat von RumoRumo schrieb:Ein Mensch ist ums Leben gekommen – das ist eine Tragödie. In einer solchen Situation darüber zu diskutieren, ob der Hund nun „eingezogen“, „abgegeben“ oder „eingeschläfert“ wird, wirkt auf mich erschreckend kalt und entmenschlichend.
Die Familie will ja offenbar auch, dass es dem Hund gut geht und die wären ja eh die Einzigen, die sich ggf. empören könnten, weil das Schicksal des Hundes diskutiert wird, meinste nicht?
Wobei Du ja auch noch gar nicht erklärt hast, was eigentlich "entmenschlichend" sein soll daran.

Interessant auch zu erfahren, worum es dem fröhlichen Poster aus Deinem link eigentlich geht.....um den verstorbenen Halter wohl nicht, oder?


1x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 14:15
@Tussinelda
Das die Familie Kontakt zum Tierheim hat und ein Bruder den Wesensstest mit ihm machen möchte ist mir entgangen. Hast du dazu einen entsprechenden Link / eine Quelle?
Jedenfalls besteht derzeit keine Gefahr das er eingeschläfert wird.
Bekloppte laufen viele rum, Bekloppte sind es die solche Drohungen aussprechen und es sind auch Bekloppte die dann ohne Sinn und Verstand irgendwelche Tiere befreien oder Molotow Cocktails in irgendwelche Häuser schmeißen. Von daher kann ich die reale Angst der entsprechenden Personen nachvollziehen.


2x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 14:39
Zitat von RumoRumo schrieb:"Wenn dem Hund was passiert, zünden wir euch die Hütte an"
Hier
Okay, das sind ja einige gute Informationen, wenn auch die Verschriftung grottig ist.
Zitat von sybelsybel schrieb:Bekloppte laufen viele rum, Bekloppte sind es die solche Drohungen aussprechen und es sind auch Bekloppte die dann ohne Sinn und Verstand irgendwelche Tiere befreien oder Molotow Cocktails in irgendwelche Häuser schmeißen. Von daher kann ich die reale Angst der entsprechenden Personen nachvollziehen.
Absolut. Deswegen ist die Transparenz auch nicht verkehrt


melden

Hunde

21.01.2026 um 14:51
Zitat von RumoRumo schrieb:Ein Mensch ist ums Leben gekommen – das ist eine Tragödie. In einer solchen Situation darüber zu diskutieren, ob der Hund nun „eingezogen“, „abgegeben“ oder „eingeschläfert“ wird, wirkt auf mich erschreckend kalt und entmenschlichend.
Aber wir sind ja im Hunde Thread und da sollte man sich doch problemlos über Hunde und in dem Fall über den Hund Sam unterhalten können.

Das allein macht doch keine Entmenschlichung?! Ich zumindest habe hier noch keine gelesen.
Zitat von RumoRumo schrieb:Sie gehören aufgeklärt – sachlich, ruhig und von Fachstellen. Nicht in einem Forum, nicht aus der Ferne und schon gar nicht im Tonfall von Sensationslust oder moralischer Überlegenheit.
Willst du einem Forum hier so das Nutzen verbieten, weil du hier in dem Fall eben nicht dich an der Diskussionen beteiligen willst? Ich versteh dich nicht, sry.
Zitat von RumoRumo schrieb:Ein Mindestmaß an Respekt gegenüber dem Verstorbenen, den Angehörigen und auch irgendwie gegenüber dem Tier sollte selbstverständlich sein. Alles andere ist für mich kein Meinungsaustausch mehr.
Das ist dich hier gegeben! Und wenn einer das nicht tut, dann melde das und die Verwaltung wird sich kümmern. Du machst ein Fass auf und das Fass ist nichtmal da....
Zitat von RumoRumo schrieb:Komischerweise finden sind ja nun dutzende Leute, die den Hund aufnehmen wollen.
Das müssen doch die Leute selber entscheiden und nicht du oder wer anders. Wenn du deren Entscheidung so derartig abtust, entmenschlichst du diese Leute genau in der Weise in der du es, wie du selbst deutlich gemacht hast, nicht willst.
Zitat von RumoRumo schrieb:Da kommt man aus den Kopf schütteln gar nicht mehr raus.
Ja. Geht mir grad auch so.....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe eben nix gefunden, tut mir leid. Ich zähle mich auch nicht zu denen, die irgendwas "entmenschlichendes" gepostet hätten.
Ich erkenne auch bei keinem User so derartiges hier im Thread.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Familie will ja offenbar auch, dass es dem Hund gut geht und die wären ja eh die Einzigen, die sich ggf. empören könnten, weil das Schicksal des Hundes diskutiert wird, meinste nicht?
Das ist absolut korrekt. Ich bin voll bei dir.

Für Hundebesitzer und somit auch fast immer die Familie drumrum ist der Hund ein Familienmitglied.
Zitat von sybelsybel schrieb:Hast du dazu einen entsprechenden Link / eine Quelle?
Das stand im Text bei dem Video. Der Bruder des Verstorbenen Halters ist bei allem involviert, war der Text glaube ich.
Zitat von sybelsybel schrieb:Bekloppte laufen viele rum, Bekloppte sind es die solche Drohungen aussprechen und es sind auch Bekloppte die dann ohne Sinn und Verstand irgendwelche Tiere befreien oder Molotow Cocktails in irgendwelche Häuser schmeißen. Von daher kann ich die reale Angst der entsprechenden Personen nachvollziehen.
Ja.

Der Fall ist tragisch, ich finde es es aber bei aller Tragik nicht gut, wenn ohne Klärung was passiert ist, jetzt ggf der Hund getötet würde. Wenn der Wesenstest auffällig ist und der Hund ggf wirklich eine "Störung" hat, dann ist dieser ggf "gefährlich" oder mindestens an erfahrene Hundehalter zu geben.

Aber wir wissen alle nicht was passiert ist, Zeugen habe ich bis heute keine erfahren. Ein Tier sollte nicht sterben müssen, wenn nicht klar ist was passiert ist.

Und solange nichts klar, sollte man hier auch vernünftig diskutieren können. Das ist nichts was entmenschlicht, sondern Diskussionen sind menschlich.


1x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 15:03
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Fall ist tragisch, ich finde es es aber bei aller Tragik nicht gut, wenn ohne Klärung was passiert ist, jetzt ggf der Hund getötet würde. Wenn der Wesenstest auffällig ist und der Hund ggf wirklich eine "Störung" hat, dann ist dieser ggf "gefährlich" oder mindestens an erfahrene Hundehalter zu geben
sehe ich genauso.
Der Bruder und andere Familienmitglieder tun mir leid.
Schön, dass der Bruder den Hund nehmen will,
auch den Wesenstest machen will.
Hoffentlich malen die behördlichen Mühlen nicht zu lange.

Denn für den Hund ist es sicherlich auch nicht so schön, wenn er bis dahin im TH ist (auch wenn er da Kontakt zur Familie hat).
Denn:
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Für Hundebesitzer und somit auch fast immer die Familie drumrum ist der Hund ein Familienmitglied
und umgedreht braucht auch der Hund den ständigen Kontakt zu diesen.


melden

Hunde

21.01.2026 um 17:03
@sybel
Wurde in dem link von @Rumo so gesagt.


melden

Hunde

21.01.2026 um 18:03
@Tussinelda
@gagitsch
Ah OK habe es. Hatte das erst nicht ganz angeschaut. Danke . Ist doch super, das scheint für den Sam ja zum Glück ein positives Ende haben.


melden

Hunde

21.01.2026 um 20:04
Niedersachsen plant eine Gesetzesänderung im Niedersächsischen Hundegesetz.
In Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit schon, dass als "gefährlich" eingestufte Hunde eine zweite Chance bekommen. Das solle in das Niedersächsische Hundegesetz übernommen werden, so das zuständige Landwirtschaftsministerium. Damit werde berücksichtigt, dass eine dauerhafte Verhaltensänderung bei den Hunden erzielt werden könne.
Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/amnestie-fuer-gefaehrliche-hunde-land-plant-neues-hundegesetz,hundegesetz-100.html


melden

Hunde

21.01.2026 um 20:28
"Künftig sollen alle Halterinnen und Halter, die sich einen Hund anschaffen, einen sogenannten Hunde-Führerschein, den Sachkundenachweis, ablegen müssen. Bislang sind Halter, die in den vergangenen zehn Jahren über mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten haben, davon ausgenommen.Wer mit seinem Hund umzieht oder ihn an jemand anderes abgibt, soll das nach der Gesetzesänderung melden müssen.
Quelle:
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/niedersachsen-bremen/tiere--gefaehrliche-hunde-sollen-zweite-chance-bekommen-37063236.html

Auch diese geplante Neuregelung finde ich sehr sinnvoll. Der Sachkundenachweis ausnahmslos für alle Halterinnen und Halter ist überfällig.


2x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 21:23
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Auch diese geplante Neuregelung finde ich sehr sinnvoll
schade finde ich, dass sowas wieder mal nicht bundesweit gemacht wird.
Warum werden solche wichtigen Themen nur den Ländern überlassen?


melden

Hunde

21.01.2026 um 22:15
@Optimist
Da gebe ich dir Recht.

In den meisten Bundes­ländern ist ein Sach­kunde­nachweis verpflichtend für das Halten von gefährlich geltenden Hunde­rassen (sogenannte Listen­hunde).

In Nieder­sachsen ist seit 2013 ein Sach­kunde­nachweis für alle Hunde­halter:innen Pflicht (mit der bereits genannten, derzeit noch bestehenden Ausnahme im vorangegangenen 10 Jahreszeitraum), unab­hängig von der Hunderasse.

In Bremen gilt diese Pflicht ab Juli 2026, ebenfalls unabhängig von der Hunderasse.

Anscheinend folgt in diesem Jahr neben Österreich auch das Bundesland Baden-Württemberg.
Bei unserem Nachbarn Österreich wird der Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden ab 2026 zur Pflicht. Auch in Baden-Württemberg soll die Pflicht ab 2026 gelten.
Quelle:
https://www.agrarheute.com/land-leben/fuer-welche-hunderassen-brauchen-halter-sachkundenachweis-634145

Immerhin. Bleibt zu hoffen, dass dies der Anfang einer bundesweiten Pflicht ist.

Dann gibt es noch den Dog-Owners-Qualification-Test 2.0, kurz D.O.Q.-Test 2.0.
Mit diesem können sowohl Neuhundehalter als auch erfahrene Hundehalter seit Oktober 2007 ihre Sachkunde rund um den Hund auf freiwilliger Basis in einem bundesweit standardisierten Test unter Beweis stellen.


1x zitiertmelden

Hunde

21.01.2026 um 22:44
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Sachkundenachweis
Hoffentlich weisen die im Zuge dessen die zukünftigen Halter auch auf die Bedürfnisse der Hunde hin.
Weißt du zufällig etwas darüber?

Dass z.B. nicht sowas passieren kann, dass sich jemand einen Jack-Russel holt, der sehr viel ausgepowert werden will (oder eine andere Rasse, die das braucht) und nicht wirklich Zeit und Lust dafür hat.
Der kommt geschafft von seinem 9-Stunden-Tag (der Hund die ganze Zeit alleine), geht dann nur um 2 bis 3 Blöcke und das wars dann - zu mehr hat er keinen Bock.

Und dass man einen Hund (egal welche Rasse) möglichst nicht so viele Stunden alleine lassen sollte, das ist leider auch nicht Allen klar.

Hoffentlich wird wie gesagt, beim Sachkundenachweis auch über solche Dinge gesprochen.


2x zitiertmelden

Hunde

22.01.2026 um 03:59
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Sach­kunde­nachweis
Den Sachkundenachweis abzulegen ist kein großes Problem. So, wie auch einen Angelschein, die theoretische Führerscheinprüfung, ein Gesundheitszeugnis, wenn man mit Lebensmitteln zu tun hat oder sonstige behördliche Erlaubnisse, wo etwas schriftlich geprüft wird.
Man muss gut auswendig lernen können und ein wenig logisch denken können.

Das hat nichts damit zu tun, wie man sich dann vielleicht hinterher verhält.

Es ist etwas, auf das sich Behörden berufen können, das evtl. Versicherungen verlangen usw.

Es ist eine Bescheinigung, die im Grunde wenig aussagt und wenig Wert hat.


2x zitiertmelden

Hunde

22.01.2026 um 06:05
Zitat von nairobinairobi schrieb:Den Sachkundenachweis abzulegen ist kein großes Problem. So, wie auch einen Angelschein, die theoretische Führerscheinprüfung, ein Gesundheitszeugnis, wenn man mit Lebensmitteln zu tun hat oder sonstige behördliche Erlaubnisse, wo etwas schriftlich geprüft wird.
Man muss gut auswendig lernen können und ein wenig logisch denken können.

Das hat nichts damit zu tun, wie man sich dann vielleicht hinterher verhält.

Es ist etwas, auf das sich Behörden berufen können, das evtl. Versicherungen verlangen usw.

Es ist eine Bescheinigung, die im Grunde wenig aussagt und wenig Wert hat.
Mit deiner Aussage meinst du sicherlich nur den theoretischen Prüfungsteil. Die Theorie muss selbstverständlich auch erfolgreich in der Praxis umgesetzt werden können. Das ist bei jedem Führerschein so und selbst beim von dir erwähnten Angelschein gibt es z.B. in Niedersachsen einen praktischen Teil.

Der Sachkundenachweis besteht z.B. in Niedersachsen und künftig Bremen verpflichtend aus einer theoretischen Sachkundeprüfung (Multiple Choice Fragenkatalog) UND aus einer praktischen Sachkundeprüfung mit Hund.
Diese sinnvolle Kombination aus Theorie und Praxis wird auch gerne als "Hundeführerschein" bezeichnet.

https://www.hundeschulen.de/menschen-mit-hund/hundefuehrerschein/pruefungsaufgsben-praxisteil.html

Das Problem ist immer noch, dass in den Bundesländern unterschiedliche Sachkundenachweis von Hundehaltern verlangt werden.
Unterschiedliche Sachkundenachweise

Bei einem Sachkundenachweis für Hundehalter werden eigentlich nur die theoretischen Kenntnisse geprüft, eine praktische Prüfung erfolgt in der Regel nicht. Allerdings gibt es je nach Bundesland und Art des Nachweises deutliche Unterschiede, häufig sind Prüfungen mit theoretischen und praktischen Teilen erforderlich. Es gibt unterschiedliche Arten von Sachkundenachweisen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern sollten Sie sich daher nach den Anforderungen der jeweiligen Behörden erkundigen. Je nach Regelung kann ein Sachkundenachweis für die Haltung bestimmter Hunderassen oder sogar Voraussetzung für die generelle Hundehaltung sein. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass zusätzlich zum zertifizierten Hundeführerschein noch ein theoretischer Sachkundenachweis vorgelegt werden muss. Die Prüfung zum Sachkundenachweis wird in der Regel von anerkannten Sachverständigen, Hundetrainern und Tierärzten abgenommen. Neben dem behördlichen Sachkundenachweis gibt es noch die Sachkundeprüfung der Bundestierärztekammer sowie nichtbehördliche Varianten. Dazu zählt beispielsweise auch der Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen.

Die Frage nach behördlicher Anerkennung

Ob Hundeführerschein oder Sachkundenachweis – die verwirrende Vielfalt unterschiedlicher Kursangebote erschwert Hundebesitzern deutlich die Auswahl. Unterschiedliche Trainingsinhalte und Prüfungsanforderungen sorgen bei Vergleichen für Verwirrung und nicht jeder Anbieter kann die behördliche Anerkennung des erworbenen Zertifikats garantieren. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung für einen bestimmten Kurs unbedingt nach den jeweiligen Rahmenbedingungen erkundigen. Nicht jede Prüfung wird auch automatisch behördlich anerkannt, daher ist eine frühzeitige Abklärung dieser Frage sehr wichtig. So ersparen Sie sich späteren Ärger und zusätzliche Kosten für einen korrekten Nachweis gemäß behördlicher Anforderungen.

Übersicht über Regelungen einzelner Bundesländer

Wie bereits erwähnt wurde, gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen zum Sachkundenachweis, daher unterscheiden sich die Vorgaben je nach Bundesland. Zum besseren Verständnis haben wir nachstehend die wichtigsten Fakten in einer übersichtlichen Darstellung der einzelnen Bundesländer aufgelistet:

Baden-Württemberg
Generell wird für die Hundehaltung kein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis verlangt, für die Haltung eines Kampfhundes ist in Baden-Württemberg jedoch die behördliche Erlaubnis erforderlich. Um diese zu erhalten, ist die Vorlage eines Sachkundenachweises erforderlich. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im praktischen Bereich werden folgende Bereiche geprüft:

– Grundgehorsams des Hundes
– Leinenführigkeit im Straßenverkehr oder in vergleichbarer Situation (auch bei erschwerten Bedingungen)
– Leinenführigkeit im freien Geländer oder auf einem Übungsplatz (mit und ohne Ablenkung)
– Vermeidung und Bewältigung gefährlicher Situationen

Der theoretische Prüfungsabschnitt besteht aus einem Multiple-Choice-Test oder einem Fachgespräch zu folgenden Themenbereichen:

– tiergerechte Haltung von Hunden
– tierschutzrechtliche Vorschriften
– Ausbildung und Erziehung von Hunden
– Hundepflege und Umgang mit Hunden
– Entwicklungsphasen von jungen Hunden
– Grundkenntnisse über Verhaltensweisen von Hunden (Lern- und Sozialverhalten, Aggression & Aggressionsbewältigung, etc.)
– Erkennen möglicher Gefahrensituationen
– Bewältigung von Alltagssituationen
– wichtige Bestimmungen (Ordnungswidrigkeiten, Polizei-, Zivil- und Strafrecht)

Zuständig ist als Ortspolizeibehörde jeweils die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung als, in deren Einzugsbereich sich der Hauptwohnsitz des Hundehalters befindet. Im Einzelfall kann auch ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis aus einem anderen Bundesland anerkannt werden, wenn dieser die geschilderten Anforderungen erfüllt.

Bayern
Eine generelle Verpflichtung für Hundeführerschein oder Sachkundenachweis gibt es in Bayern nicht. Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes ist jedoch die Vorlage eines Negativzeugnisses für Hunde der Kategorie II. Durchgeführt wird die erforderliche Prüfung durch speziell geschulte Gutachter. Geprüft wird, ob der Halter das Tier unter Kontrolle hat und ob er potenziell gefährliche Situationen erkennen und richtig einschätzen kann. Es gibt in Bayern keine genauen Regelungen zu den erforderlichen Kenntnissen für die Sachkunde. Nach Angaben der Bayerischen Landestierärztekammer bieten entsprechend ausgebildete Tierärzte Kurse für den Hundeführerschein an. Die Teilnahme ist freiwillig, in einigen Gemeinden wird die Prüfung jedoch mit einer Reduzierung der Hundesteuer belohnt.

Berlin
Im Bundesland Berlin besteht eine generelle Leinenpflicht. Wenn Sie Ihren Hund ohne Leine führen möchten, müssen Sie einen Hundeführerschein absolvieren. Diese Regelung gilt seit Juli 2016 und die Prüfung besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil. Anerkannt werden beispielsweise die Hundeführerscheine vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) oder vom Berufsverband Zertifizierter Hundetrainer.

Brandenburg
Einen Sachkundenachweis müssen im Bundesland Brandenburg lediglich die Halter von Kampfhunden vorlegen. Dieser ist erforderlich, damit die zuständige Behörde ein Negativzeugnis und somit die Erlaubnis zur Haltung des Tieres erteilt. Spezielle Vorgaben gibt es nicht, ein solcher Nachweis kann in Form eines Wesenstest oder Gutachtens durch einen offiziellen Sachverständigen erfolgen.

Bremen
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist in Bremen ausdrücklich die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Neben den explizit aufgelisteten Hunderassen gelten auch andere Hunde als gefährlich, wenn sie durch erhöhte Kampfbereitschaft, Bissigkeit, Angriffslust oder ähnliches Fehlverhalten aufgefallen sind. Für den Sachkundenachweis werden Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die Haltung und den Umgang mit Hunden geprüft.

Hamburg
Grundsätzlich gilt in Hamburg für alle Hunde die Anleinpflicht. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung können Sie beantragen, wenn Sie den Nachweis einer Gehorsamsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung vorlegen können. Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein, durchgeführt wird der Test durch einen ausgebildeten Sachverständigen. Alternativ zur Gehorsamsprüfung wird beispielsweise auch ein Hundeführerschein einer seriösen Hundeschule oder eines überregionalen Hundeverbandes akzeptiert. Halter von gefährlichen Hunden müssen einen Sachkundenachweis vorlegen.

Hessen
Für das Halten eines gefährlichen Hundes ist in Hessen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Nach § 3 Abs. 1 HundeVO sind für die Erteilung dieser Erlaubnis ein Sachkundenachweis sowie eine positive Wesensprüfung des Hundes erforderlich.

Mecklenburg-Vorpommern
Halter von gefährlichen Hunden benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde. Dazu ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der bei der Kreisordnungsbehörde oder einer vergleichbaren Stelle (staatlich oder nichtstaatlich) absolviert werden kann. Es müssen Nachweise zu folgenden Kenntnissen erbracht werden:

– zum Wesen und den Verhaltensweisen von Hunden,
– zum richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden
– zu den wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Niedersachsen
Als erstes Bundesland führte Niedersachsen im Juli 2013 verpflichtend den Hundeführerschein für Ersthundehalter ein. Diese Verordnung besitzt nach Ansicht von Experten Vorbildcharakter, da alle Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Teilnahme an der Prüfung kann ohne Vorbereitungskurs erfolgen, der Besuch einer Hundeschule ist im Vorfeld jedoch durchaus empfehlenswert. Zur Abnahme der Prüfung sind ausschließlich anerkannte Prüfer berechtigt. Den theoretischen Teil der Prüfung zur Sachkunde müssen Sie nach den gesetzlichen Vorgaben bereits vor der Anschaffung des Hundes absolvieren. Die Themenbereich aus denen die Fragen gewählt werden, entsprechen den Angaben, die wir Ihnen zu Baden-Württemberg genannt haben. Der praktische Teil der Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Tieres erfolgen. Wesentliche Punkte der Prüfung sind Kenntnisse zu den Punkten, die wir Ihnen bereits zu den Anforderungen in Mecklenburg-Vorpommern genannt haben.

Alternativ werden auch „sonstige Prüfungen“ anerkannt, dazu zählen beispielsweise:

– D.O.Q.-Test 2.0 / Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H)
– BHV-Hundeführerschein Stufe 1 oder Stufe 2
– Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis
– Hundeführerschein des BVZ Hundetrainer e.V.
– DHVE-Hundeführerscheinprüfung (Stufe 1, 2 oder 3)

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen Halter von Listenhunden und gefährlichen Hunden einen Sachkundenachweis erbringen. Die Regelungen für diese Tiere sind besonders streng und gelten nicht nur für den Hundehalter. Ein entsprechender Nachweis muss hier für jede Person vorliegen, die den Hund führt. Nach den Vorgaben in § 11 LHundG NRW muss auch für große Hunde ein Sachkundenachweis erbracht werden. Umgangssprachlich werden diese Tiere auch als „20/40 Hunde“ bezeichnet, da die gesetzlichen Vorgaben für ein Tier hier eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg nennen. Bei einem großen Hund gelten weniger Strenge Regeln, hier muss lediglich der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen.

Rheinland-Pfalz
Ebenso wie in vielen anderen Bundesländern ist in Rheinland-Pfalz zur Haltung eines gefährlichen Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich. Im praktischen Teil der Prüfung liegt der Fokus in erster Linie auf der Leinenführigkeit und der Theorieteil besteht aus einem Fragebogen. Für die Ernennung der Sachverständigen ist die Landestierärztekammer zuständig.

Saarland
Im Saarland ist für die Haltung eines gefährlichen Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich, der durch einen anerkannten Lehrgang erworben werden kann. Dieses Dokument ist jedoch keine Bescheinigung über die generelle Sachkunde eines Halters und bezieht sich ausschließlich auf den vorgestellten Hund. Die erforderlichen Kenntnisse sind identisch mit den Anforderungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Sachsen
Auch in Sachsen müssen Halter von gefährlichen Hunden nach gesetzlicher Vorgabe (GefHundG, Sachsen) einen Sachkundenachweis erbringen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 müssen theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Die Anforderungen sind größtenteils identisch mit den Vorgaben in den meisten anderen Bundesländern.

Sachsen-Anhalt
Wenn ein Tier nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes zu einer gefährlichen Hunderasse gehört, wird für die Erlaubnis zur Haltung ein Wesenstest gefordert. Zusätzlich muss der Halter einen Sachkundenachweis vorlegen. Verantwortlich für die Abnahme des theoretischen Prüfungsteils ist das Landesverwaltungsamt. Die praktische Prüfung erfolgt durch spezielle Sachverständige, die von der zuständigen Behörde ernannt werden (Hundetrainer, etc.). Im Mittelpunkt der Prüfung stehen insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine gefahrlose Hundehaltung sicherstellen.

Schleswig-Holstein
Zur Haltung von gefährlichen Hunden ist in Schleswig-Holstein ein Sachkundenachweis erforderlich. Neben Kursen mit anschließender Prüfung durch entsprechend ausgebildete Tierärzte wird auch ein Hundeführerschein von VDH oder BHV anerkannt.

Thüringen
Auch in Thüringen wird generell kein Hundeführerschein für die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes gefordert. Wie in den meisten anderen Bundesländern bilden gefährliche Hunde jedoch ein Ausnahme. Hier sind die Halter nach gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis vorzulegen. Im theoretischen Teil werden rund 40 Fragen zur Hundehaltung gestellt (siehe Anforderungen in anderen Bundesländern) und im praktischen Teil wird in erster Linie Gehorsam und Verhalten des Hundes getestet.

Fazit: Unterschiede & Gemeinsamkeiten

Ob ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis den geforderten Bestimmungen im jeweiligen Bundesland entspricht und anerkannt wird, entscheidet jeweils die verantwortliche Behörde. Im Zweifelsfall ist vor der Buchung eines Kurses eine Rücksprache mit dem zuständigen Amt empfehlenswert.
Quelle:
http://xn--hundefhrerschein-sachkundenachweis-gtd.de/

Meiner Meinung nach macht nur der Sachkundenachweis mit theoretischer UND praktischer Sachkundeprüfung ("Hundeführerschein") wie in Niedersachsen und künftig Bremen wirklich Sinn und sollte bundesweit zur Pflicht werden.

Baden-Württemberg denkt bereits darüber nach.

https://hundefuehrerschein.net/hundefuehrerschein-baden-wuerttemberg/


1x zitiertmelden

Hunde

22.01.2026 um 07:52
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Der Sachkundenachweis besteht z.B. in Niedersachsen und künftig Bremen verpflichtend aus einer theoretischen Sachkundeprüfung (Multiple Choice Fragenkatalog) UND aus einer praktischen Sachkundeprüfung mit Hund.
Also in Niedersachsen kontrolliert das aber niemand, ob man vorher die theoretische Sachkunde abgelegt hat. Ich als Züchter habe danach gefragt, die Leute wissen das bis heute gar nicht. Und es wird wie gesagt auch nicht behördlich kontrolliert.

Diese "sinnvolle" praktische Prüfung muss man nicht mal mit dem eigenen Hund ablegen. Ich habe immer schon Scherze gemacht, dass ich jedem für nen Fuffi meine Hunde in die Hand drücken kann und der größte Depp das mit denen besteht, denn die sind einfach nur nett und umweltsicher. Die laufen auch mit dem größten Depp an der Leine heiter und entspannt durchs Leben.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Den Sachkundenachweis abzulegen ist kein großes Problem. So, wie auch einen Angelschein, die theoretische Führerscheinprüfung, ein Gesundheitszeugnis, wenn man mit Lebensmitteln zu tun hat oder sonstige behördliche Erlaubnisse, wo etwas schriftlich geprüft wird.
Man muss gut auswendig lernen können und ein wenig logisch denken können.

Das hat nichts damit zu tun, wie man sich dann vielleicht hinterher verhält.

Es ist etwas, auf das sich Behörden berufen können, das evtl. Versicherungen verlangen usw.
So sehe ich das auch. Weder gibt es weniger Vorfälle mit Hunden noch sonst irgendwas.
Übrigens ist in NDS zumindest auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung obligatorisch und auch das wird nicht gemacht. Dabei ist es ja wirklich sinnvoll, dass ich mich als Halter absichere, wenn wirklich etwas durch meinen Hund passiert. Im Zweifelsfall könnte ich dadurch sonst insolvent werden und meines Lebens nicht mehr froh. Gibt aber auch genug Leute, die nicht mal eine Haftpflicht für sich selbst abgeschlossen haben.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hoffentlich weisen die im Zuge dessen die zukünftigen Halter auch auf die Bedürfnisse der Hunde hin.
Weißt du zufällig etwas darüber?

Dass z.B. nicht sowas passieren kann, dass sich jemand einen Jack-Russel holt, der sehr viel ausgepowert werden will (oder eine andere Rasse, die das braucht) und nicht wirklich Zeit und Lust dafür hat.
Der kommt geschafft von seinem 9-Stunden-Tag (der Hund die ganze Zeit alleine), geht dann nur um 2 bis 3 Blöcke und das wars dann - zu mehr hat er keinen Bock
Nein, das wird im Sachkundenachweis nicht abgeprüft. Es wird abgeprüft, was im TSchG drin steht. Dort steht drin, dass ein Hund mindestens eine Stunde am Tag außerhalb seines Zwingers verbringen muss und Kontakt zu seinem Menschen haben muss. Damals ist das als "Gassigesetz" durch die Medien als Sommerloch gegangen, was ja so gar nicht drin steht.


3x zitiertmelden

Hunde

22.01.2026 um 08:13
@Rumo
Ich sprach in meinem Beitrag vom "Hundeführerschein" als Sachkundenachweis (theoretische + praktische Sachkundeprüfung mit Hund)
Zitat von RumoRumo schrieb:Diese "sinnvolle" praktische Prüfung muss man nicht mal mit dem eigenen Hund ablegen. Ich habe immer schon Scherze gemacht, dass ich jedem für nen Fuffi meine Hunde in die Hand drücken kann und der größte Depp das mit denen besteht,
Das ist falsch.

Die praktische Prüfung des Hundeführerscheins ist nicht übertragbar.

Heißt, der Hundeführerschein gilt immer nur für den spezifischen Hund, mit dem die Prüfung abgelegt wurde und ist nicht auf andere Hunde übertragbar, auch nicht auf Familienmitglieder oder Freunde. Er ist ein personenbezogener Nachweis, der belegt, dass der Halter in der Lage ist, diesen bestimmten Hund sicher und verantwortungsvoll zu führen, weshalb bei mehreren Hunden für jeden einzeln eine Prüfung nötig ist.
Sie müssen mit jedem einzelnen Hund die praktische Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen. Jeder Hund hat einen eigenen Charakter. Sie müssen als Hundehalterin und Hundehalter nachweisen, dass Sie in der Lage sind, jeden Ihrer Hunde sicher und verantwortungsvoll zu führen.
Quelle:
https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149#:~:text=3.,sicher%20und%20verantwortungsvoll%20zu%20f%C3%BChren.


melden