Shiloh schrieb:Wen meist du denn jetzt mit "die Leute"? Die Hundekäufer, die zu dir als Züchter kommen?
Klärt ein Züchter Interessenten nicht vorher auf?
Ja ich meine die neuen Besitzer.
Ich frage da schon nach, erwarte aber prinzipiell, dass sich die Menschen selbst über die Voraussetzungen informieren.
Meine paar gezüchteten Hunde leben in ganz Europa, da habe ich nicht jede Bestimmung für jedes Bundesland und jeden Kanton im Kopf.
Shiloh schrieb:IdR wird die theoretische Sachkundeprüfung bei Anmeldung des Hundes vorgelegt
Meiner Erfahrung nach (habe nun auch keine zig Würfe) achtet nur Berlin auf etwas, denn die dürfen einen Hund nur bei gewerblichem Züchtern kaufen. Da gebe ich eine Kopie mit.
Shiloh schrieb:Fur deine Zuchttiere, die du dauerhaft bei dir hast, würde der Hundeführerschein gelten., d.h. praktischer Sachkundenachweis für diese Hunde durch den Züchter weil Halter.
Für mich gilt das nicht, ich hab den sog. 11er und habe meine Sachkunde als gewerbsmäßiger Züchter nachgewiesen, da ich 3 Hündinnen habe, die ich potentiell zur Zucht "benutzen" könnte.
Shiloh schrieb:Für die zu verkaufenden Tiere, idR die Welpen, wäre der praktische Sachkundenachweis des Hundeführerschein dann zusammen mit den Welpenkäufern innerhalb des 1.Jahres nach Erwerb zu absolvieren.
Je nach Bundesland eben oder je nach Ausland. Aber wie gesagt, ist eh nonsense, weil's keiner kontrolliert. Oder wurdest du schon mal beim Hund ausführen angesprochen und solltest deinen SKN dabei haben?