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Hunde

19.724 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hund, Thread, Hunde ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hunde

um 08:25
Ah interessant. In Niedersachsen ist das nicht falsch. Da geht es um die Eignung eines Hundehalters generell und das wird nur einmalig gemacht.
Soll das auch geändert werden?
Ich musste sowas nicht machen, hab meine Eignung durch lange Haltung ohne Vorfälle bewiesen. Und vorher in NRW den 20/40er gemacht einmalig.

Find ich witzig, als Züchter haben wir oft viele Hunde, teils mehr als 10 Stück. Wie soll das da gehen?


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Hunde

um 08:28
Zitat von RumoRumo schrieb:Also in Niedersachsen kontrolliert das aber niemand, ob man vorher die theoretische Sachkunde abgelegt hat. Ich als Züchter habe danach gefragt, die Leute wissen das bis heute gar nicht. Und es wird wie gesagt auch nicht behördlich kontrolliert.
Wen meist du denn jetzt mit "die Leute"? Die Hundekäufer, die zu dir als Züchter kommen?
Klärt ein Züchter Interessenten nicht vorher auf?
IdR wird die theoretische Sachkundeprüfung bei Anmeldung des Hundes vorgelegt. Die praktische Sachkundeprüfung erfolgt idR innerhalb des 1. Jahres nach Erwerb des Hundes.


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Hunde

um 08:39
Zitat von RumoRumo schrieb:Ah interessant. In Niedersachsen ist das nicht falsch. Da geht es um die Eignung eines Hundehalters generell und das wird nur einmalig gemacht.
Soll das auch geändert werden?
Ich musste sowas nicht machen, hab meine Eignung durch lange Haltung ohne Vorfälle bewiesen. Und vorher in NRW den 20/40er gemacht einmalig.
Du meinst diese Bestimmungen hier, insbesondere bei als "gefährlich" eingestuften oder auch einfach nur großen Hunden, welche unterschiedlich zu den Bestimmungen bzgl. Hundeführerschein in Niedersachsen und HB sind:
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen Halter von Listenhunden und gefährlichen Hunden einen Sachkundenachweis erbringen. Die Regelungen für diese Tiere sind besonders streng und gelten nicht nur für den Hundehalter. Ein entsprechender Nachweis muss hier für jede Person vorliegen, die den Hund führt. Nach den Vorgaben in § 11 LHundG NRW muss auch für große Hunde ein Sachkundenachweis erbracht werden. Umgangssprachlich werden diese Tiere auch als „20/40 Hunde“ bezeichnet, da die gesetzlichen Vorgaben für ein Tier hier eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg nennen. Bei einem großen Hund gelten weniger Strenge Regeln, hier muss lediglich der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen.



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Hunde

um 08:48
Zitat von RumoRumo schrieb:Find ich witzig, als Züchter haben wir oft viele Hunde, teils mehr als 10 Stück. Wie soll das da gehen?
Fur deine Zuchttiere, die du dauerhaft bei dir hast, würde der Hundeführerschein gelten., d.h. praktischer Sachkundenachweis für diese Hunde durch den Züchter weil Halter. Für die zu verkaufenden Tiere, idR die Welpen, wäre der praktische Sachkundenachweis des Hundeführerschein dann zusammen mit den Welpenkäufern innerhalb des 1.Jahres nach Erwerb zu absolvieren.


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Hunde

um 09:10
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Wen meist du denn jetzt mit "die Leute"? Die Hundekäufer, die zu dir als Züchter kommen?
Klärt ein Züchter Interessenten nicht vorher auf?
Ja ich meine die neuen Besitzer.
Ich frage da schon nach, erwarte aber prinzipiell, dass sich die Menschen selbst über die Voraussetzungen informieren.
Meine paar gezüchteten Hunde leben in ganz Europa, da habe ich nicht jede Bestimmung für jedes Bundesland und jeden Kanton im Kopf.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:IdR wird die theoretische Sachkundeprüfung bei Anmeldung des Hundes vorgelegt
Meiner Erfahrung nach (habe nun auch keine zig Würfe) achtet nur Berlin auf etwas, denn die dürfen einen Hund nur bei gewerblichem Züchtern kaufen. Da gebe ich eine Kopie mit.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Fur deine Zuchttiere, die du dauerhaft bei dir hast, würde der Hundeführerschein gelten., d.h. praktischer Sachkundenachweis für diese Hunde durch den Züchter weil Halter.
Für mich gilt das nicht, ich hab den sog. 11er und habe meine Sachkunde als gewerbsmäßiger Züchter nachgewiesen, da ich 3 Hündinnen habe, die ich potentiell zur Zucht "benutzen" könnte.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Für die zu verkaufenden Tiere, idR die Welpen, wäre der praktische Sachkundenachweis des Hundeführerschein dann zusammen mit den Welpenkäufern innerhalb des 1.Jahres nach Erwerb zu absolvieren.
Je nach Bundesland eben oder je nach Ausland. Aber wie gesagt, ist eh nonsense, weil's keiner kontrolliert. Oder wurdest du schon mal beim Hund ausführen angesprochen und solltest deinen SKN dabei haben?


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Hunde

um 09:16
Zitat von RumoRumo schrieb:Für mich gilt das nicht, ich hab den sog. 11er und habe meine Sachkunde als gewerbsmäßiger Züchter nachgewiesen, da ich 3 Hündinnen habe, die ich potentiell zur Zucht "benutzen" könnte.
was für Rasse(n) züchtet ihr denn?


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Hunde

um 09:42
@Rumo
Das ist richtig. Wenn du als gewerbsmäßigeer Züchter die Erlaubnis nach § 11 TierSchG hast, ist der Sachkundenachweis schon ein Teil davon, der dir bereits spezielle Kenntnisse belegt.
Zitat von RumoRumo schrieb:Oder wurdest du schon mal beim Hund ausführen angesprochen und solltest deinen SKN dabei haben?
Nein, wird wohl auch nicht grundlos auf der grünen Wiese vorkommen. Ich denke, kontrolliert wird der theoretische Teil bei Anmeldung. Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung dann bei Versicherungsabschluss o.ä. und insbesondere dann bei "Vorkommnissen". Dabei könnte man doch ganz einfach 1 Jahr nach Anmeldung eines Hundes die erfolgte oder nicht erfolgte praktische Sachkundeprüfung kontrollieren?


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Hunde

um 10:23
Als ich noch städtisch gewohnt habe und viel auf der üblichen Hundewiese unterwegs war, war dort das Ordnungsamt ab und zu unterwegs und hat die Steueranmeldung kontrolliert. Aber nie den 20/40 Schein.


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Hunde

um 10:48
Zitat von RumoRumo schrieb:Aber nie den 20/40 Schein.
Vielleicht waren/sind deine Hunde in der Erscheinung grenzwertig, sodass man mutmaßen könnte, sie hätten weniger als 20 kg oder weniger als 40 cm Schulterhöhe?
Hätte bei meinen Hunden nicht geklappt 😉


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