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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

152 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Partner ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 14:25
Es gab mal so ein film glaub ich wo der Mann seine Frau für eine Nacht für 1 mio Dollar verkaufte, würdet ihr es für Geld tun wenn ja ab wieviel?

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Ja für 1 Mio
50 Stimmen (24%)
Nein niemals
113 Stimmen (55%)
Wenn der Partner will dann Ja
42 Stimmen (20%)

Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 14:37
@bafrali55

Hast wohl "Ein unmoralisches Angebot" angeschaut


Nein


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 14:38
Kommt darauf an, an wen und wozu :) :)


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 14:39
@D4VE
für eine Mio irgendein Mann der deine Frau für eine Nacht will


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 14:39
Nein niemals , für kein Geld der Welt ... nur wenn er selber wollen würde, dann könnte er aber auch gleich da bleiben, auch ohne Million!


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 14:50
lol, interessant, wie einfach angenommen wird, dass die Frau das dann auch macht...
Das erfüllt mal wieder alle Klischees. Sehr gut. :>


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 15:14
WTF. Niemals. Mein Freund ist doch kein Gegenstand, den man mal eben ohne dessen Einwilligung hin und her reichen kann.


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 15:38
Auf keinem Fall, vorausgesetzt, der Partner möchte es selbst,
doch dann kann er gleich von dannen ziehen.


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 19:15
ist schon verblüffend, wie schnell das weibliche Gechlecht 1 Million Euro ablehnt.

Ich denke jetzt, aus der Ferne, das es eine gute Möglichkeit wäre, viele Probleme lösen zu können. Ich würde, falls mir irgendeiner so ein Angebot für meine Freundin machen würde, zumindest mal drüber nachdenken.

Oh Gott ich hoffe sie liesst das nicht :D

Schatz ich liebe Dich!


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 19:20
Unglaublich, für wieviele ficken nicht alles bzw. nicht die Welt ist, die aber wegen einmal ficken den Partner in die Wüste schicken würden, selbst für ne astronomische Summe Geld, die einem alle Wünsche erfüllen kann.


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 22:39
äh, nein. da üwrde ich nichtmal ne sekunde drüber nachdenken...


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 22:47
Nein.. und wenn mein Partner es wollte.., dann würde ich mir Gedanken machen.

Geld ist nicht alles..


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 22:48
Würde meine Partnerin das wollen und ich würde sagen "nein, du bleibst hier" dann kanns ja sein, dass die sich einfach den Millionär schnappt und mit ihm durchbrennt. Dann hab ich keine Freundin mehr und auch kein Geld.

Lass ich sie es machen, habe ich ne Million und sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch. Selbst, wenn sie dann doch durchbrennt, bleibt mir immernoch die Million. Warum also riskieren sie zu verlieren?


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 23:02
Also tut mir ja leid das nun so schreiben zu müssen...
...aber rein von der Logik her hat unser Freund @GilbMLRS bislang schon die beste Argumentation vertreten... ;)
Sehe ich so. :)


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 23:10
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Würde meine Partnerin das wollen und ich würde sagen "nein, du bleibst hier" dann kanns ja sein, dass die sich einfach den Millionär schnappt und mit ihm durchbrennt. Dann hab ich keine Freundin mehr und auch kein Geld.

Lass ich sie es machen, habe ich ne Million und sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch. Selbst, wenn sie dann doch durchbrennt, bleibt mir immernoch die Million. Warum also riskieren sie zu verlieren?
Wie gesagt.. GELD ist nicht alles..
Und würde man vom Partner aus diesem Grund verlassen, dann ist es mit der Liebe auch nicht weit her.. offensichtlich zählen dann andere "Werte"..


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

08.10.2011 um 23:37
gut aber wenn sie dann mit dem andern durchbrennt kanns mit der liebe ja auch nicht weit her gewesen sein...


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

09.10.2011 um 02:41
@Charminbear

Mag sein, wenn sie aber durchbrennt, nachdem du den Deal abgenickt hast, biste wenigstens Millionär....wenn der Typ aber nen dickeren Schwanz hat und besser fickt, und du die nich gelassen hast,obwohl sie will, dann is die Alte weg, du hast kein Geld bekommen und somit doppelt verloren.

Wenn sies nicht will, brauchste sie ja nich weggeben. Wenn sie dich eh nicht liebt, was willste mit der? Kannste so abschießen oder kannstse abschießen und das Geld kassieren. Weil...wenn Geld nicht alles ist...und es mit der Liebe auch nichts ist....dann haste mit dem Deal wenigstens noch was davon, egal, wies ausgeht.


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

10.10.2011 um 13:56
@sternenstein
Zitat von sternensteinsternenstein schrieb:"...dann ist es mit der Liebe auch nicht weit her.. offensichtlich zählen dann andere "Werte"..."
Gut erkannt - also doch und "Bargeld lacht"! :D
Und solange es sich bei mir nicht um den ersten intimen Partner meiner Frau oder Freundin handelt, ist das doch ein leicht verdientes, nachträgliches "Kranzgeld". Klar, für´n "Hunni" würd´ ich da auch keinen anderen "ranlassen". Aber ´ne Million...? Nur immer zu! Und dann ab in wärmere Gefilde. Gemeinsam mit dem Mädel - versteht sich... ;)

Wer mit dem Begriff "Kranzgeld" nix anfangen kann - unser aller "wiki" weiß Bescheid:

Als Kranzgeld bezeichnete man eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern konnte, wenn sie ihm auf Grund eines Eheversprechens die Beiwohnung gestattet hatte, also die Jungfräulichkeit verlor und er anschließend das Verlöbnis löste. Gleiches galt auch für neuverlobte Witwen.
Es existieren zwei Erklärungen zur Wortherkunft: Eine nicht mehr jungfräuliche Braut, die Strohjungfer, musste nach altem Brauch bei der Hochzeit einen Strohkranz tragen. Die unbescholtene Braut durfte sich dagegen im Myrtenkranz präsentieren. Die andere Version ist, dass die jungfräuliche Braut einen geschlossenen Kranz trug und die nicht mehr jungfräuliche Braut oder Witwe einen offenen.
Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden (vgl. § 253 Abs. 1 BGB). Die „Entehrung“ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz. Der Anspruch war in § 1300 im Vierten Buch (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1896 geregelt und trat mit ihm am 1. Januar 1900 in Kraft.

§ 1300 BGB lautete:
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Begründet wurde der Schadenersatzanspruch damit, dass die Ledige wegen des Verlusts ihrer Jungfräulichkeit geringere Chancen auf eine standesgemäße Heirat mit einem anderen Mann habe. War die Ledige oder die Witwe hingegen schon vor der „Beiwohnung“ nicht mehr „unbescholten“, so stand ihr auch kein Kranzgeld zu. Wobei sich der Begriff „bescholten“ nicht nur auf die Unkeuschheit bezog, sondern auch auf andere Sachverhalte, wie z. B. Gefängnisaufenthalte.

Im Jahre 1993 wurde vom Amtsgericht Münster (Urteil vom 08.12.1992, Az: 50 C 628/92) eine Klage auf ein Kranzgeld in Höhe von 1.000 DM mit der Begründung abgewiesen, der § 1300 BGB verstoße wegen der gewandelten Moralvorstellungen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und sei deshalb nicht mehr anzuwenden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen (Beschluß vom 5. 2. 1993, Az.: 1 BvR 39/93). Große praktische Bedeutung hatte die Vorschrift zum damaligen Zeitpunkt ohnehin nicht mehr. Sie wurde daher durch das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechtes vom 4. Mai 1998 ersatzlos gestrichen. Die Vorschrift war vorkonstitutionelles Recht mit der Folge, dass einzelne Fachgerichte selbst die Möglichkeit hatten, die Vorschrift als verfassungswidrig einzustufen und zu ignorieren. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war nicht erforderlich. Das Gesetz wurde in der DDR bereits 1957 abgeschafft.

Die übrigen Paragrafen zwischen § 1297 bis § 1302 BGB bestehen weiterhin. Daraus lassen sich eventuelle monetäre Ersatzansprüche (Schadensersatz, Rückgabe von Geschenken) ableiten. Die Verjährung der Ansprüche ist in § 1302 BGB geregelt.


Wikipedia: Kranzgeld

@GilbMLRS
Und Du mein Freund beherrscht Dich mal bisserl und gebrauchst statt dem ordinären Begriff "f....." das schöne deutsche Wort "beiwohnen"... :D :D :D


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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

10.10.2011 um 14:40
Welchen Partner?

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Würdet ihr für Geld eine Nacht euren Partner hergeben?

10.10.2011 um 14:47
Für eine Million? Selbstverständlich.
Und wäre er nicht willig, dann müsste ich Überzeugungsarbeit leisten.

Eine Nacht geht vorbei und eine Million....also ich bitte euch.
Mal nicht so scheinheiligerweise den Moralapostel raushängen lassen. Läge die Kohle vor euch auf dem Tisch, würdet ihr alle genauso überlegen.


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