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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

4.587 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Coronavirus, Quarantäne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:23
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das hat ein Arzt in der Einrichtung unverzüglich festzustellen. Würde mich wundern, wenn es in der Zeitung stünde. Datenschutz, Schweigepflicht etc.
Die Unterbringugn darf nur erfolgen wenn:
(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Hört sich nicht danach an, dass das berücksichtigt wurde.
Erstens welche Rechtsgüter sind gefährdet, zweitens weshalb kann sie nicht nach Hause oder zu Freunden, trotz angeblicher Verwirrung?

Das riecht schwer nach rechtsbrüchiger Amtsanmassung bzw einfach einem kriminellen Akt zum Schaden von Frau Bahner.
Damit es legal wäre, müsste sie sich/andere gefährden. Derart intensiv, dass die Gefahr nur durch Zwangseinweisung abzuwehren ist.
Das wurde nicht dokumentiert. Und klingt extrem unrealistisch.
Ich hoffe es hat ein Nachspiel für die veranlassenden Ärzte und Polizisten.

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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:36
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Erstens welche Rechtsgüter sind gefährdet, zweitens weshalb kann sie nicht nach Hause oder zu Freunden, trotz angeblicher Verwirrung?
Der öffentliche Friede ist ein Rechtsgut (der Öffentlichkeit, vertreten durch den Staat), wer zu einer verbotenen Demonstration aufruft gefährdet dieses. Freunde sind kein juristischer Vormund der eine Betreuung übernehmen kann, ob Familie existiert (und kurzfristig aufzutreiben war) weiß man nicht.
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Die Unterbringugn darf nur erfolgen wenn:
Du musst schon das ganze Gesetz lesen, denn in §16 geht es weiter:
§ 16
Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen, und erscheint eine sofortige Unterbringung erforderlich, so kann eine anerkannte Einrichtung eine Person aufnehmen oder zurückhalten, bevor die Unterbringung beantragt oder angeordnet ist.

(2) Die dringenden Gründe für die Annahme einer Krankheit und der Unterbringungsbedürftigkeit müssen vor der Aufnahme in der anerkannten Einrichtung durch ein ärztliches Zeugnis belegt werden, wenn der Einholung eines solchen Zeugnisses keine besonderen Gründe entgegenstehen. Ein besonderer Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn die vorherige Einholung eines ärztlichen Zeugnisses nicht ohne wesentlichen Aufschub möglich ist und hierdurch eine unmittelbare Gefahr für Rechtsgüter von erheblichem Gewicht der betroffenen oder einer dritten Person besteht.

(3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen.

(4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Tags nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich erscheint. Fällt die Aufnahme oder Zurückhaltung auf einen Freitag, ist der Antrag spätestens bis zum darauffolgenden Montag, zwölf Uhr, zu stellen.



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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:39
@GhOuTa

An einem Osterwochenende, in Quarantäne, kannst du davon ausgehen, dass weder Richter noch psychologischer Gutachter "ohne besonderen Aufschub" aufzutreiben sind, da allenfalls Notdienste verfügbar sind. Der Notdienst ist aber ggf. sowieso mit dem Arzt in der entsprechenden Einrichtung identisch, womit es dann nur noch juristische, nicht aber sächliche Umwege gibt. Ebenfalls aus der Feiertags-Situation ergibt sich, dass der Antrag erst nach dem Osterwochende gestellt werden müsste.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:39
Zu erwähnen wäre auch, dass Frau Bahner ihr Büro in der Vosstraße 3 in Heidelberg-Bergheim hat.
Die Psychiatrie ist in der Vosstrasse 4.
Da sie auf Medizinrecht spezialisiert ist und Anwälte ihre Büros oft in der Nähe ihres Wirkens anmieten (Strafrechtsanwälte oft nahe des Landgerichts), kann man sich fragen, ob es bezüglich der Zwangseinweisung von Frau Bahner, die ja - wenn nicht auch noch diese Rechtsnotwendigkeit verletzt wurde - durch einen Psychiater/Neurologen mit einer entsprechenden Diagnose begleitet worden sein muss - es nicht ggf eine Vorgeschichte gibt, derart dass die Frau schon oft genug Probleme bereitete, nämlich als Anwältin von Menschen die ein Problem mit psychiatrischen Aufenthalten zb gegen ihren Willen hatten, oder in anderen Fragen wo Ärzte oder Psychiater die Beschuldigten waren.
Wäre jedenfalls spekuliert naheliegend bei ihrem fachlichen Fokus Medizinrecht plus der Lokalität ihres Büros.


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14.04.2020 um 12:40
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:An einem Osterwochenende, in Quarantäne, kannst du davon ausgehen, dass weder Richter noch psychologischer Gutachter "ohne besonderen Aufschub" aufzutreiben sind, da allenfalls Notdienste verfügbar sind. Der Notdienst ist aber ggf. sowieso mit dem Arzt in der entsprechenden Einrichtung identisch, womit es dann nur noch juristische, nicht aber sächliche Umwege gibt. Ebenfalls aus der Feiertags-Situation ergibt sich, dass der Antrag erst nach dem Osterwochende gestellt werden müsste.
Ohne psychiatrischen Gutachter ist es rechtswidrig. Danke für die Bestätigung.

EDIT
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Du musst schon das ganze Gesetz lesen, denn in §16 geht es weiter:

1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen, und erscheint eine sofortige Unterbringung erforderlich, so kann eine anerkannte Einrichtung eine Person aufnehmen oder zurückhalten, bevor die Unterbringung beantragt oder angeordnet ist.
Und die Dringlichkeit ist dann welche? Du kommst nicht drum rum, dass sie erst einmal gefährlich sein muss.
Das ist zu bezweifeln, dass das gegeben ist.

Dringlich ist es nur politisch. Und skandalös.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:44
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Und die Dringlichkeit ist dann welche? Du kommst nicht drum rum, dass sie erst einmal gefährlich sein muss.
Das ist zu bezweifeln, dass das gegeben ist.

Sie hat für den Ostersamstag zum Landfriedensbruch aufgerufen. Dringlichkeit: gegeben.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:49
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Sie hat für den Ostersamstag zum Landfriedensbruch aufgerufen. Dringlichkeit: gegeben.
Sie wurde aber am Sonntag "inhaftiert", dadurch kann man die "Gefahr" einer Demo am Samstag zuvor nur abwehren wenn man selbst massiv einen an der Klatsche hat, zum anderen ist das keine Argumentation im medizinschen Sinne, sondern wie gesagt im politischen.
QED.
Das sind Massnahmen die man zuvor nur aus autoritären Staatswesen kannte. Aber jetzt nicht mehr.
Oder vll immer noch, nur dass man die Bewertung des unsrigen diesbzgl updaten muss.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:56
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Das sind Massnahmen die man zuvor nur aus autoritären Staatswesen kannte. Aber jetzt nicht mehr.
Nur beruht diese Einschätzung ausschließlich auf Spekulationen! Keiner hier weiß, mit welcher Begründung und mit wessen Autorität die Einweisung durchgeführt wurde.

Schön wäre, wenn du mir noch die eine oder andere erbetene Quelle von weiter oben zukommen lassen könntest. Danke.

kuno


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 12:58
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:zum anderen ist das keine Argumentation im medizinschen Sinne, sondern wie gesagt im politischen.
QED.
Doch, denn es handelt sich sowohl um Fremd- (der öffentliche Frieden wird gestört) als auch Eigengefährdung (wenn sie es durchzieht, steht sie vor Bußgeldern in Höhe von potenziell mehreren zehntausend Euro). Da kannst du QEDen bis du schwarz wirst.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 13:16
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Doch, denn es handelt sich sowohl um Fremd- (der öffentliche Frieden wird gestört)
Bla bla, sie nimmt grundgesetzlich verbriefte Rechte in Anspruch, die durch die Massnahmen, die sie kritisiert, genommen wurden.
Was du sagst setzt eine Aufhebung/Ausserkraftsetzung dieser GG-Rechte voraus. Um genau diese Topic geht es aber Frau Bahner.
Und außerdem meinst du lächerlicherweise, dass es eine Zwangsmassnahme zur Abwehr einer Gefahr, die bereits vorüber ist, rechtens wäre. Das ist gaga.
Und dass Du autoritäre Anmassung eines übergriffigen Staats mit einer nach Psychiatrie definierten Fremdgefährdung verwechselst spricht auch Bände.

Die ganzen Zwangsgelder gegen sind auch keine Selbstgefährung, sondern ihrerseits ein gezielter Schuss auf ihre berufliche Existenz seitens der übergriffigen Polizei, die Corona missbraucht um durchzugreifen. Aber da dürfte die Polizei auch nur auf Anweisung handeln. Von der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft und die ihrerseits im Sinne ihrer Dienstherren.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 13:19
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Bla bla, sie nimmt grundgesetzlich verbriefte Rechte in Anspruch, die durch die Massnahmen, die sie kritisiert, genommen wurden.
Wo wird ihr ein Grundrecht genommen?

§8 des Grundgesetzes lautet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Jetzt wird aufgrund der Pandemielage die Option des Absatz 2 angewendet - wo ist ihr damit ein Recht genommen worden?
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:spricht auch Bände.
Ja, das sind so die Formulierungen die man verwendet wenn man tatsächlich gar nichts mehr zu sagen hat :D


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 13:20
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Dringlich ist es nur politisch. Und skandalös.
Nö, wie @kuno7 zutreffend feststellte, wissen wir nicht, mit welcher Begründung die Dame in Gewahrsam genommen wurde. Wenn aber jemand auf die Strasse läuft, weil er sich verfolgt fühlt, ist das schon ein recht starkes Indiz für eine Psychose.

Und rechtlich hat die Dame nur Unsinn verzapft. Ihre Corona-Auferstehungs-Verordnung (kein Witz, das Ding von ihr heißt wirklich so) ist rechtlich grober Unfug. Ich darf mal zitieren: "Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung) Hiermit ergehen auf Basis der vorgenannten Artikel des Grundgesetzes und der darin verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Verfügungen: ... Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten."

Dümmer geht es wirklich nicht. Wenn mir einer meiner Rechtsreferendare so etwas präsentieren würde, würde ich nur mit Augen zudrücken und viel good will 0 von 18 Punkten geben.

Auch dieses "rechtliche" Machwerk klingt nicht nach einem gesunden Juristenverstand ...

Also einfach mal einen Gang runterschalten.


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14.04.2020 um 13:21
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Nur beruht diese Einschätzung ausschließlich auf Spekulationen! Keiner hier weiß, mit welcher Begründung und mit wessen Autorität die Einweisung durchgeführt wurde.
Sie wurde ohne richterlichen Beschluss zwangeingewiesen, das ist belegt (auch hier) und als Begründung wurde angegeben sie mache einen "wirren Eindruck" und fühle sich verfolgt. Was ja nicht auszuschkleissne das selbiges faktisch stattfindet. Es wurden keinerlei Indizien für die notwendige Gefährdungspotential genannt, das einer Einweisung dringend vorauszusetzen ist. Ausser den haltlosen politsch-motivierten Konstruktionen, die letztlich rechtsstaat-feindlich in ihrer Tonalität sind.


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14.04.2020 um 13:24
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Es wurden keinerlei Indizien für die notwendige Gefährdungspotential genannt, das einer Einweisung dringend vorauszusetzen ist.
Wie soll es der amtlichen Seite gelingen dir diese überhaupt mitzuteilen, wenn sie es aus ärztlicher Schweigepflicht nicht dürfen?

Auch ein mögliches öffentliches Interesse berechtigt dich nicht dazu, die Diagnosen von völlig fremden zu erfahren.


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14.04.2020 um 13:25
@GhOuTa

Liest du eigentlich auch mal die Normen, die hier bereits zitiert und verlinkt wurden?

Eine sofortige Unterbringung ist rechtlich möglich; dies ist im Übrigen in allen Bundesländern so. Alle Psychischkranken- bzw. Unterbringungsgesetze sehen derartiges vor. Und die konkrete Begründung wirst du in der Presse auch nicht erfahren. Das sind Gesundheitsdaten, die einem besonders hohen Schutz unterliegen. Einfach mal die Datenschutzgrundverordnung lesen ...

Warum diskutieren Rechtslaien eigentlich immer über Normen, die sie nicht kennen?


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14.04.2020 um 13:29
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Sie wurde ohne richterlichen Beschluss zwangeingewiesen, das ist belegt (auch hier) und als Begründung wurde angegeben sie mache einen "wirren Eindruck" und fühle sich verfolgt.
Ja und? Dir wurde dir doch hier schon mit Quelle verlinkt, dass sowas für 48h möglich is. Wir drehen uns im Kreis.

kuno


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 13:35
. Nach dem Gespräch mit einer Ärztin habe sie die Nacht als einzige Patientin in einer Isolierstation verbracht. Am Sonntag habe sie dann ein Zimmer mit Bad und ihr Handy erhalten sowie Bücher gebracht bekommen. Sie sage außerdem, sie sei dort in Sicherheit "vor ganz dunklen Mächten", Besuche seien nicht möglich.
https://www.google.de/amp/s/www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/tid_amp/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html

Die Dame hört sich mMn doch etwas Paranoid an.

Ach ja auf YT gibt's auch das Audio File. Hört sich doch etwas verwirrt an.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 13:38
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Jetzt wird aufgrund der Pandemielage die Option des Absatz 2 angewendet - wo ist ihr damit ein Recht genommen worden?
Lustig wie Du Dich immer um die relevanten Punkte drückst. Erstens meinst Du es sei schon OK, jemand weg Gefährdung des Rechtsfriedens zwangszupsychiatrisieren, wenn sie zu einer Demonstration aufruft, weil sie die völlige Einschränkung des Demonstrationsrechts als nicht verhältnismässig ansieht - das tun ja nicht wenige angesichts neuer epidemiologischer Studien -
und das findest du auch noch legal, nachdem die anberaumte Demonstration längst vorüber ist und nicht stattfand gerechtfertigt, also gar keine Gefahr mehr abzuwehren ist.
Ist das Ernst gemeint :D
Zweitens ist es in der Tat autoritär, es so darzustellen, dass Kritik an den in ihrer Tragweite einzigartigen Einschränkungen von Grundrechten durch Corona, als Gefährdung des Rechtsfriedens zu bezeichnen.
Drittens wäre eine Gefährdung des Rechtsfriedens, durch Aufruf zu einer Demonstration, kein legitimer Grund für eine Zwangseinweisung. Deine Auslegung von Fremdgefährdung öffnet Willkürhandlung unter Vorwand und missbräuchlicher Deutung von "Fremdgefährdung" Tor&Tür.
Da könnte man jeden zwangpsychiatrisieren, der irgendeine juristisch strafbare Handlung begeht oder dem es vorzuhaben unterstellt wird.
Und das kennt man nur aus Diktaturen diese Form von Rechtsbeugung.


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14.04.2020 um 13:40
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Ja und? Dir wurde dir doch hier schon mit Quelle verlinkt, dass sowas für 48h möglich is. Wir drehen uns im Kreis.
Aber nicht willkürlich sondern nur bei einer nachgewiesenen schweren psychischen Erkrankung und Fremd- o. Selbstgefährdung.
Wie Dir und deinen Kollegen schon nachgewiesen, aber wie ihr immer hartnäckig ignoriert.
Wir drehen uns im Kreis.


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Corona-Virus - Wuhan National Biosafety Laboratory

14.04.2020 um 13:41
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Aber nicht willkürlich sondern nur bei einer nachgewiesenen schweren psychischen Erkrankung und Fremd- o. Selbstgefährdung.
Und wo is jezt dein Beleg dafür, dass eben dies nich gegeben war?

kuno


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