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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 15:41
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Und was hatte das mit dem Bankenskandal zu tun? Das war doch der Grund, warum man ihm eine psychische Krankheit andichtete....

Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.
Vielleicht darf ich dich darauf hinweisen, dass es diesen Bankenskandal nie gab.
Das wurde sogar im Regensburger Gerichtsurteil ausgeführt.

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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 15:43
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht darf ich dich darauf hinweisen, dass es diesen Bankenskandal nie gab.
Das wurde sogar im Regensburger Gerichtsurteil ausgeführt.
Der Bankenskandal war nie Gegenstand des WAV - war auch gewollt so! Aber es gab diese Entlassung von Petra M. von der Hypovereinsbank, bzw. ein Vergleich war das dann?


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 15:56
@MrSpocks
Um den Bankenskandal ging es doch gerade auch nicht. Machen wir jetzt heiteres Themenhopping?

Soweit ich weiß ging es Mollath um einen Schwarzgeld- und Steuerskandal globalen Ausmaßes. Davon sind einige bankinterne Verfehlungen übrig geblieben. Er hatte sich da in einen Wahn reingesteigert, Dinge aufgebauscht, versucht sein Weltbild anderen überzustülpen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 16:05
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Der Bankenskandal war nie Gegenstand des WAV - war auch gewollt so! Aber es gab diese Entlassung von Petra M. von der Hypovereinsbank, bzw. ein Vergleich war das dann?
Wie soll etwas, was es nie gab, Gegenstand eines Verfahrens sein?
Und was war mit der Entlassung? Petra M. hat vor Gericht gewonnen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 17:48
Zitat von emzemz schrieb:Wie soll etwas, was es nie gab, Gegenstand eines Verfahrens sein?
Und was war mit der Entlassung? Petra M. hat vor Gericht gewonnen.
Zusammenhangloses Geschwurbel. Gegenstand des WAV war die Körperverletzung u.a. von G.M. Und wieso soll Petra M. gewonnen haben?


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 20:40
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht darf ich dich darauf hinweisen, dass es diesen Bankenskandal nie gab.
Das wurde sogar im Regensburger Gerichtsurteil ausgeführt.
Könntest Du hierzu die Stellen im Urteil zitieren. Ich habe nur in Erinnerung, dass das Urteil hierzu rein psychologische Betrachtungen bzgl. dem Gedankengebäude Mollaths angestellt hat.

Solche rein psychologischen Betrachtungen sind aber nicht geeignet festzustellen, dass es so einen Skandal nie gab. Also woher ziehst Du den Schluss, dass das Gericht es erwiesen ansieht, dass es diesen Skandal nie gab. Welche Beweise hat es hierzu konkret erhoben?


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 20:51
@JosefK1914-2

Ganz ehrlich, ich habe null Lust, immer wieder den gleichen Mist aufzubereiten.
Letztendlich ergibt sich die Nichtexistenz eines Bankenskandals allein schon dadurch, dass nie ein Bankenskandal verhandelt wurde.


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 21:11
@emz
Du hattest hier behauptet, dass es aus dem Urteil hervorginge. Daher wärst Du hier verpflichtet gewesen, die Stelle entsprechend aus dem Urteil zu zitieren.

Gut, dann weiß ich aber Bescheid, dass offenbar meine Erinnerung mich nicht getäuscht hat, denn genau das ging aus meiner Sicht nicht aus dem Urteil hervor. Offenbar reicht es Dir nun von einem Nichtvorhandensein eines Skandales auszugehen, wenn es dazu keine Verhandlung gab. Dir dürfte klar sein, dass das aber kein Nachweis ist.

Ich persönlich gehe nicht von einem erneuten Bankenskandal aus, wie er Anfang der 90er-Jahren definitiv vorlag. Aber es dürfte durchaus Einzelaktionen von Bankmitarbeitern gegeben haben, die durchaus einen berechtigten Verdacht ergeben konnten, dass sich der Skandal aus den 90ern wiederholt haben könnte. Die Bank hatte ja nicht nur bei Frau Mollath Unregelmäßigkeiten festgestellt. Etwas mehr Aufklärung außer einer rein psychologischen Betrachtung von Seiten des Gerichts hätte ich da unter den Umständen schon erwartet. Denn schließlich hätte es durchaus ein Motiv der Ex darstellen können, Mollath falsch zu belasten, denn ihr dürfte klar gewesen sein, dass ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet war, wenn Mollath ihre "Nebentätigkeit" (oder war es doch mehr?) preis gab. Schade, dass das in meinen Augen nicht ausreichend erfolgt war.


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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 21:46
@JosefK1914-2
Im 2014er Urteil wird dargelegt, dass das Motiv von Frau Maske, ihren Mann wegen des angeblichen Schwarzgeldskandals fälschlicherweise zu beschuldigen, nichts taugt. Das ergab allein die zeitliche Reihenfolge der Vorfälle.
Damit ist Sämtliches vom Tisch, was er als Anschuldigung bringt. Sowohl der Staat hatte die Bank nie angeklagt und die Bank selbst konnte interne Verfehlungen aufdecken und hat das für sich geklärt und geahndet.

Den Bankenskandal gab es nicht und ebenso nicht die Beweise, die Mollath selbst nun über etliche Jahre angekündigt hatte. Da war nichts außer ein wahnhafter Bezug zu dem Thema.




Urteil Landgericht Regensburg, 2014
AZ & KLs 151 Js 4111/2013 WA.

Ab Seite 31:
Die Kammer hält ein entsprechendes Motiv für eine Falschbezichtigung des
Angeklagten zu den maßgeblichen Zeitpunkten jedoch für nicht überzeugend.
Zu den Zeitpunkten der ersten konkreten Tatschilderungen... bestand nämlich keinerlei
nachvollziehbarer Anlass, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen, um die
Aufdeckung von Schwarzgeldverschiebungen und illegalen Bankgeschäften zu
verhindern. Zu diesen Zeitpunkten lebten Nebenklägerin und Angeklagter nicht
nur noch zusammen, sondern der Angeklagte war im Hinblick auf die im Zusammenhang
mit den Bankgeschäften der Nebenklägerin erhobenen Vorwürfen noch
nicht an Dritte herangetreten. Die Schreiben des Angeklagten an Banken und
Dritte, die in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, datieren sämtlich
vielmehr auf Zeiträume nach der Trennung. Sowohl die Information der
Nebenklägerin über die Einleitung der internen Revision am 9.12.2002 und die
Gespräche vom 30.12.2002 und 15.1.2003 als auch die Anzeige des Angeklagten
vom 9.12.2003 erfolgten mehrere Monate beziehungsweise mehr als zwei Jahre
nach den Schilderungen der Nebenklägerin gegenüber den Zeugen Simbek und
Reichel.
Auch wenn am 14.8.2001 bereits erhebliche Streitigkeiten zwischen den Eheleuten
im Hinblick auf die Bankgeschäfte der Nebenklägerin und deren Geldtransfers
in die Schweiz bestanden haben, lässt dies aus Sicht der Kammer
eine Falschbeschuldigung zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehbar erscheinen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Nebenklägerin bereits zu diesem Zeitpunkt die
spätere Trennung und die sich daran anschließenden Schreiben des Angeklagten
vorhergesehen hat, haben sich im Zuge der Beweisaufnahme in keiner Weise
ergeben.
Ab Seite 70:
Auch ist für die Karrmer nachvollziehbar, wenn der Sachverständige aus führt,
dass bei dem Angeklagten auffällige Verhaltensweisen feststellbar seien, die
auf die Integration von Erlebnissen in ein geschlossenes Denksystem um die
Thematik der HypoVereinsbank und der Bankgeschäfte der. Nebenklägerin im Sinne
einer wahnhaften Störung hinwiesen.
Ab Seite 80:
Die starke gedankliche Konzentration auf Schwarzgeldgeschäfte ist auch aus
Sicht der Kammer durchaus auffällig, zumal der Angeklagte in den Hauptverhandlungen
offensichtlich, ausblendete, worum es für ihn ging, nämlich um ihn
selbst betreffende, erhebliche Tatvorwürfe.



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Der Fall Gustl Mollath

14.02.2019 um 23:37
Zitat von jaskajaska schrieb:Im 2014er Urteil wird dargelegt, dass das Motiv von Frau Maske, ihren Mann wegen des angeblichen Schwarzgeldskandals fälschlicherweise zu beschuldigen, nichts taugt. Das ergab allein die zeitliche Reihenfolge der Vorfälle.
Zum einen ging es um die Frage, ob es den Skandal überhaupt gab, und dazu hat das Gericht keinerlei Feststellungen getroffen.

Selbst nach der Ansicht des Gerichts konnte aber dieses Motiv durchaus für den 2ten von Frau Mollath behaupten Vorfall gewesen sein. Daher ist es nach wie vor unerklärlich, warum das Gericht der Sache nicht nachgegangen war.

Und bzgl. des 1. Vorfalls ist das ganze auch vom Gericht auch zu kurz gedacht. Ein mögliches Motiv kann durchaus schon vorher vorgelegen haben, nicht erst, als Mollath es Dritten weiter gegeben hat. Für ein Motiv reicht durchaus nur die Gefahr, dass die Ehe scheitert und Frau Mollath dann der Möglichkeit ausgesetzt sah, dass ihr Mann etwas in der Hand haben könnte, das ihre wirtschaftliche Grundlage zerstört hätte, evtl. sogar strafrechtlicher Folgen gehabt hätte. Das Datum, wann Mollath das Dritten weitergegeben hatte ist da in Wirklichkeit nicht entscheidend, das überzeugt in Wirklichkeit nicht.

Die restlichen Zitate sind eben rein die psychische Betrachtungsweise, die aber nichts über die Berechtigung der Vorwürfe aussagen. Letztlich hat Frau Mollath die Transfers postum auch zugegeben.

Das Problem in solchen Gerichtsverhandlungen ist eben, dass ein Angeklagter nicht verstehen kann, warum ihm das Gericht kein rechtliches Gehör gewährt. Das kann dann bewirken, dass man immer und immer wieder versucht, das Motiv von der Ehefrau den Gericht klar zu machen. Man versteht dann manchmal die Welt nicht mehr (Josef K. lässt grüßen).

Da den Vorwürfen Mollaths das Gericht aber sichtlich erst gar nicht nachgegangen war, hatte so u.U. selber den Grund für den Vortrag Mollaths gelegt. Die Versuch Mollaths sich rechtliches Gehör zu verschaffen, als "auffällig" anzusehen, ist schon mehr als seltsam.

Auch wenn es sich hier doch um einen wahnhafte Störung gehandelt haben sollte, entbindet das das Gericht nicht, der Sache nachzugehen um ein mögliches Motiv von Frau Mollath aufzuklären.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 06:37
Zitat von jaskajaska schrieb:Den Bankenskandal gab es nicht und ebenso nicht die Beweise, die Mollath selbst nun über etliche Jahre angekündigt hatte. Da war nichts außer ein wahnhafter Bezug zu dem Thema.
Mollath stellte Beweisanträge, die abgelehnt worden sind! Bereits am 1. Verhandlungstag verlangte Anwalt Horn die Ablehnung der Beweisanträge.

Für mich wären diese Anträge nicht bedeutungslos gewesen, weil sie ja ein Motiv hätten aufdecken können.

RA Horn: Ich möchte weitergehen. Bin der Meinung, dass die Beweisanträge
bereits jetzt als bedeutungslos nach § 244 III 2 StPO abzulehnen sind.
Mit der von OStA zu Recht aufgeworfenen Frage der Glaubwürdigkeit
bzw. Glaubhaftigkeit der Angaben wird das, was unter Beweis gestellt
werden soll, nichts zu tun haben, wird sich kein Zusammenhang
herstellen lassen. Für die weiterhin aufgeworfene Frage, ob
Verhaltensweisen Mollath ggf. unter dem Schlaglicht einer wahnhaften
Störung, ob diese vorliegt oder nicht, bewertet werden können, dass das
nicht der entscheidende Punkt ist. Wahnhaftes Erleben – unabhängig
davon ob es vorliegt oder nicht, bezieht sich auf konkret Erlebtes.
Deshalb kann die Frag die hier mittelbar unter Beweis gestellt werden
soll, nicht redlich sein. Beantrage, Anträge abzulehnen.

Und dann gleich die Antwort der Richterin:

VRiinLG Escher: Kammer wird zuwarten und dies zu einem späteren Zeitpunkt erledigen.

Anmerkung von mir. Warum sagte sie nicht, das wäre zu prüfen? Sondern äußert sich doch sofort dahingehend, dass sie ablehnen wird!


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 06:57
Zitat von EC145EC145 schrieb:ERGO: Ein Gutachten muss aus zwei Teilen bestehen. 1. In Schriftlicher Form. 2. In Fotografischer Form.
Das mit dem Attest war sowieso merkwürdig. Wurde das Attest nicht erst zum WAV dem Oberstaatsanwalt Meindl zugesandt? Der das dann wiederum dem Strate übersandte?

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 06:59
@MrSpocks

So ist es.

Statt den Vorgängen wirklich auf den Grund zu gehen, hat man diese von vornherein mit der Behauptung "der spinnt ja" abgetan. Auch die 2. Tatsacheninstanz hat es nicht besser gemacht, weil es bei der Frage nach einem möglichen Motiv der Falschbezichtigung von Frau Mollath auf halbem Wege stehen geblieben ist (s.o.).

Durch diese fehlende Aufklärung von Seiten der Justiz kann man daher nicht sagen, dass es diesen Skandal nie gegeben hat. Man weiß es schlicht und einfach nicht, ob es sich hier nur um Einzelaktionen einer MA ging, einer ganzen Gruppe von MA oder noch weit darüber hinaus, wie es eben schon mal Anfang der 90er geschehen war. Warum soll so etwas nicht erneut geschehen sein? In welchem Rahmen, hätten die Gerichte eruieren müssen.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 07:14
Zitat von EC145EC145 schrieb:Meines Wissens gab es keinerlei Fotos die diese Verletzungen dokumentiert haben. Hier in der Schweiz muss zum Schriftlichen Gutachten auch Fotos vorhanden sein die die Verletzungen dokumentieren. Ansonsten wird ein solches Gutachten nur Unter Vorbehalt in einem Prozess zugelassen. ERGO: Ein Gutachten muss aus zwei Teilen bestehen. 1. In Schriftlicher Form. 2. In Fotografischer Form.
Vor allem wurde diese Körperverletzung dann anscheinend gar nicht zu Anzeige gebracht? Bzw. wenn, dann hätte doch die Polizei Bilder von der Verletzung gemacht?

Weiterhin scheint es um dieses Attest noch weiteres Unzulänglichkeiten gegeben haben?

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Regensburg-Verfuegung-2013-07-16.pdf

Das ist alles total verwirrend, vor allem für mich jetzt ganz neu, dass dieses Attest ja nicht einmal in der Hauptverhandlung 2006 eine Rolle gespielt haben soll.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 07:26
Wieso druckt man ein Attest zwei mal aus? Einmal am 14.08.2001 und am 03.06.2002. So viel in in Erinnerung habe wurde das erklärt, dass sich das Datum nicht ändern hatte lassen beim 2. Ausdruck? Erklärt aber immer noch nicht, was das 1. Attest bei den Papieren und Unterlagen von Gustl Mollath im Jahr 2013 zu suchen hatte..... Dachte es sind alle Unterlagen von ihm verschwunden gewesen?
Und warum wurde das Attest zwei mal ausgestellt?

09.07.2013 – Der Nordbayerische Kurier schreibt in dem Artikel „Und Mollath schreibt immer nur Briefe“ über ein Attest -datiert auf den

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.gustl-mollath-hat-keine-persoenliche-habe-mehr-und-mollath-schrieb-immer-nur-briefe.10caa507-f91f-40bc-a4f8-92a578057b72.html14.8.2001- das diesem vorliegt


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 07:35
@MrSpocks
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Für mich wären diese Anträge nicht bedeutungslos gewesen, weil sie ja ein Motiv hätten aufdecken können.
Nun sah das Gericht das wohl anders. Welche Motivation rechtfertigt auch Gewalt?
Diese Gewalttat aber war Gegenstand des Verfahrens. Nicht, ob der größte Schwarzgeldskandal bewiesen werden kann oder nicht.


@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Statt den Vorgängen wirklich auf den Grund zu gehen, hat man diese von vornherein mit der Behauptung "der spinnt ja" abgetan.
Hatte das Gericht 2014 nicht im Sinne Mollaths die Vorwürfe gegen die Bank als gegeben vorausgesetzt, weil es eben nicht in der Lage war (und keinen Auftrag hatte), diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen?


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 07:38
Zitat von jaskajaska schrieb:Nun sah das Gericht das wohl anders. Welche Motivation rechtfertigt auch Gewalt?
Das war ja zu beweisen gewesen und auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 07:53
Hier im WAV-Antrag ist nachzulesen, dass nicht Oberstaatsanwalt Meindl das i.V. gefunden hat...

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anordnung-der-Wiederaufnahme-2013-08-06.pdf#page=5


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 08:05
@MrSpocks
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Das war ja zu beweisen gewesen und auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers.
Ist ja gelungen.


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Der Fall Gustl Mollath

15.02.2019 um 08:37
@jaska

Für mich ist es in keinster weise Erwiesen das es die Verletzungen bei Frau Petra Mollath jemals gab. Denn die Verletzungen wurden nur in einem Unechtem Zeugnis bzw Unechtem Gutachten dokumentiert. Es existieren keine Lichtbilder die diese Verletzungen dokumentieren.

Wurde von Gustl Mollaths UK ( Unterkiefer ) und OK ( Oberkiefer ) jemals von einem Zahntechniker bzw Zahnarzt ein Gebissabdruck genommen ?


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