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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

16.10.2014 um 14:56
@emz
Zitat von emzemz schrieb:@vielefragen
Nicht, dass es in Vergessenheit gerät, es steht immer noch die Beantwortung der Frage aus, wer ich bin.
Nicht nur in diesem Thread sieht er sich dazu außerstande.
Im besten Fall streitet er einfach ab, je sowas geschrieben zu haben.
Das dürfte aber ein generelles Problem derer sein, die gern mal was vom Pferd erzählen.

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Der Fall Gustl Mollath

16.10.2014 um 15:03
@geeky

Oh ja, hier gibt es noch so einen, der sich immer nur in irgendwelchen Behauptungen ergeht, dann behauptet, sowas nie geschrieben zu haben, aber nie konkret antwortet. Es ist ein gewisser "Zeitzeuge" ;)


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Der Fall Gustl Mollath

16.10.2014 um 19:20
Das schriftliche Urteil ist fertig und wird heute verschickt.

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/schriftliches-urteil-mollath-landgericht-regensburg-100.html (Archiv-Version vom 18.10.2014)
Sobald Ahmed oder Mollath das schriftliche Urteil zugestellt bekommen haben, läuft eine Frist von vier Wochen, in denen sie die angekündigte Revision begründen müssen.



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Der Fall Gustl Mollath

16.10.2014 um 21:58
Ist sogar eine Pressemeldung des Landgerichts Regensburg wert:

https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-6/gv_2014_6.pdf (Archiv-Version vom 10.10.2015)


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Der Fall Gustl Mollath

17.10.2014 um 07:44
facepalm

lieber br ... die revisionsbegründungsfrist beträgt nicht vier wochen, sondern einen monat ...

§ 345 StPO
[Revisionsbegründungsfrist]

(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung.

(2) ...

soviel dann zur journalistischen sorgfalt ...


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 12:52
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:facepalm
Les ich des Öfteren hier. WAS bedeutet das? Ich kenn den Ausdruck nicht *schäm*
Zitat von emzemz schrieb:Sobald Ahmed oder Mollath das schriftliche Urteil zugestellt bekommen haben, läuft eine Frist von vier Wochen, in denen sie die angekündigte Revision begründen müssen
Verstehe ich richtig @emz , dass , wenn der Revision statt gegeben wird (oder wie immer man das auch nennt), das ganze Theater wieder von vorn los geht?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 13:32
@Dumas
facepalm
Les ich des Öfteren hier. WAS bedeutet das? Ich kenn den Ausdruck nicht *schäm*
Schau mal hier: Die besten Facepalm Bilder
1275389857 naked gun facepalm
;)


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 13:34
Danke @geeky :) heißt also soviel wie "oh mein Gott" ?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 13:47
@Dumas

Ja, omg trifft es ziemlich gut.

"Damit sollen verschiedene Gefühle (Fassungslosigkeit, Scham, Verlegenheit, Skepsis, Frustration, Ekel oder Unglück), vor allem aber Ärger und „Fremdscham“ über die „Dummheit“ oder Ungeschicklichkeit einer Person oder Tat ausgedrückt werden."
Wikipedia: Facepalm


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 13:59
@Dumas

In Erwartung juristischer Ausführungen sag ich's mal so, wie ich es verstehe ;)

In einem Wiederaufnahmeverfahren prüft man nochmal alles, was an Beweisen und Zeugen beim ersten Verfahren zum Urteil geführt hat. Der Prozess wird also nochmal komplett wiederholt.

Bei der Revision geht es lediglich um Rechtsfehler. (aus Wikipedia) "Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist." "Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz."

" Hat eine Revision zumindest teilweise Erfolg, so trifft das Revisionsgericht grundsätzlich keine eigene Entscheidung, sondern hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Entscheidung an die Instanz zurück, die das angefochtene Urteil gesprochen hat. Es muss dann vor dem Ausgangsgericht neu verhandelt werden, wobei andere Richter die neue Entscheidung zu treffen haben.

Hätte die Revision Erfolg, so sieht es für mich aber tatsächlich so aus, als ginge der ganze Schmonzens wieder von vorne los, es gäbe also wieder ein Wiederaufnahmeverfahren. ???
Liebe Threadjuristen, bitte sagt, dass das nicht wahr ist und lediglich die Rechtsfehler überarbeitet werden von den neuen Richtern.


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 14:07
@emz
Danke für die Erklärung :) Ei ei ei...da kommt noch was auf uns zu :D
Zitat von emzemz schrieb:Hat eine Revision zumindest teilweise Erfolg, so trifft das Revisionsgericht grundsätzlich keine eigene Entscheidung, sondern hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Entscheidung an die Instanz zurück, die das angefochtene Urteil gesprochen hat. Es muss dann vor dem Ausgangsgericht neu verhandelt werden, wobei andere Richter die neue Entscheidung zu treffen haben.
Heißt aber, dass das bereits gesprochene Urteil nicht nach erneuter Aufnahme schlechter ausfallen darf. Hm, also will Herr Mollath mit der Revision bezwecken, dass er vollends frei von jeglicher Schuld gesprochen wird, oder wie? Aber die Mißhandlung seiner Frau, welches ja das Gericht eingeräumt hat, will er auch noch vom Tisch wischen?

Herr Mollath ist doch mit nix zufrieden. Soll er froh sein, dass er frei gesprochen wurde. Aber so bleibt man halt im Gespräch in der Öffentlichkeit ;) (Huch, ist das jetzt Mobbing?)

Danke @geeky :)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 14:21
@Dumas
Aber die Mißhandlung seiner Frau, welche ja das Gericht eingeräumt hat, will er auch noch vom Tisch wischen?
Ja, er will, wie er schon sagte, seine "weiße Weste" zurück haben.

Nur, wie das gehen könnte, da kann ich mir keine Lösung vorstellen. Denn ein Urteil wegen erwiesener Unschuld kann da doch nicht rauskommen, oder? Und ein "in dubio pro reo", das dürfte ihm auch nicht reichen, so wie ich ihn verstanden habe.


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 14:32
Zitat von emzemz schrieb:Ja, er will, wie er schon sagte, seine "weiße Weste" zurück haben.
War die jemals "weiß" ?
Zitat von emzemz schrieb:Nur, wie das gehen könnte, da kann ich mir keine Lösung vorstellen. Denn ein Urteil wegen erwiesener Unschuld kann da doch nicht rauskommen, oder? Und ein "in dubio pro reo", das dürfte ihm auch nicht reichen, so wie ich ihn verstanden habe.
Also ich verstehe das "in Revision gehen" so, dass Herr Mollath will, dass das Gericht sagt: "Oh entschuldigen sie bitte, natürlich sind sie auch freigesprochen bezüglich Mißhandlungen ihrer Frau. Sie haben sich in keinster Weise was zu Schulden kommen lassen".

Wahrscheinlich erwartet Herr Mollath, dass die Richter, auf die Knie zurutschend, ihn um Entschuldigung bitten. Aber auch dann wird es ihm nicht genügen, weil dann verdient er ja kein Geld mehr, wenn das alles so vom Tisch wär ;)
Zitat von emzemz schrieb:Liebe Threadjuristen,
Haben wir da mehrere? Ich kenne jetzt nur @DoctorWho , welcher das Juristische sachlich uns nahe bringt.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:03
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Also ich verstehe das "in Revision gehen" so, dass Herr Mollath will, dass das Gericht sagt: "Oh entschuldigen sie bitte, natürlich sind sie auch freigesprochen bezüglich Mißhandlungen ihrer Frau. Sie haben sich in keinster Weise was zu Schulden kommen lassen".
Das erwartet Mollath vermutlich. Nur "da bleibt ihm der Schnabel sauber", heißt, sein Wunsch wird nicht erhört werden. Es geht zunächst nur um Rechtsfehler, sonst nichts.

Das, was Mollaths neuer Anwalt zu der Sache sagt, ist schon etwas dürftig:

Der Jurist bezieht sich vor allem auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus den Jahren 1970 und 2004. Im ersten Fall urteilte der 1. Senat, dass gegen einen Freispruch im Strafverfahren eine Verfassungsbeschwerde des Angeklagten nicht schlechthin ausgeschlossen sei, da das freisprechende Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen könne. Im zweiten Fall befand der 1. Senat, dass man im Falle eines gegebenen Rehabilitationsinteresses ein freisprechendes Urteil durchaus angreifen könne.

Wäre ganz nett, wenn man erfahren würde, um was für Fälle es geht. Aber da hält er sich bedeckt, verständlich.

Und was ist mit kleinundgrün?


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:08
Zitat von emzemz schrieb:Es geht zunächst nur um Rechtsfehler, sonst nichts.
Ach so @emz . Gut, bezüglich Rechtsfehler kann ich nicht mit reden, weil ich da nicht firm bin.
Das, was Mollaths neuer Anwalt zu der Sache sagt, ist schon etwas dürftig:

Der Jurist bezieht sich vor allem auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus den Jahren 1970 und 2004. Im ersten Fall urteilte der 1. Senat, dass gegen einen Freispruch im Strafverfahren eine Verfassungsbeschwerde des Angeklagten nicht schlechthin ausgeschlossen sei, da das freisprechende Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen könne. Im zweiten Fall befand der 1. Senat, dass man im Falle eines gegebenen Rehabilitationsinteresses ein freisprechendes Urteil durchaus angreifen könne.

Wäre ganz nett, wenn man erfahren würde, um was für Fälle es geht. Aber da hält er sich bedeckt, verständlich.
Hm, das verstehe ich jetzt in der Gänze so auch nicht.
Mollaths neuer Anwalt hat sich diesbezüglich schon geäußert?

Genau, welcher 1. und 2. Fall? Ich weiß nicht was gemeint ist oder ob das mit Fall Mollath vergleichbar ist.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:12
Ich habe mich zugegebener Maßen bisher wenig mit dem Fall befasst, aber dieses allgemeine
Aufjaulen geht auch an mir nicht ungehört vorbei und so habe ich mich u.a. bei Wikipedia
schlau gemacht und dabei fiel mir Folgendes auf:
Ihre (Frau Mollath's) Anzeige erfolgte am 2. Januar 2003, just dem Tag, an dem die Innenrevision der Hypovereinsbank begann, Mollaths Vorwürfe zu überprüfen.
Na, ist das nicht ein Zufall? Ca. 1 Jahr, nachdem ihr Mann sie verdroschen hat?
Man könnte glatt annehmen, dass die Innenrevision der Bank die Sache nun dringlich machte. ;-)
Der Umstand, dass die angeblichen Schwarzgeldvorwürfe nicht umfassend gerichtlich untersucht wurden, führte zudem zu Spekulationen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden. Insbesondere, da ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe teilweise bestätigten.
Na ja, auch wenn er seine Gattin verdroschen und Reifen zerstochen haben sollte,
"Unregelmäßigkeiten" bei Bankgeschäften hat er sich offenbar doch nicht aus den
Fingern gesogen.
Dem entgegnete Inge Aures, für die SPD im Untersuchungsausschuss: „Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat nur einseitig ermittelt, der Generalstaatsanwalt hat gemauert, und die Justizministerin hat vertuscht.“
Die resolute Inge! Hat sie da wirklich ein wahres Wort geröchelt?
Wenn dem so ist, ist es eine Sauerei!

Ich weiß, das hat jetzt nix mit dem Revisionsverfahren und Gustl's Geisteszustand
zu tun, interessiert die breite Masse aber trotzdem. Es ist aber kaum anzunehmen,
dass DIESE Thematik noch mal zur Sprache kommt. Schade!


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:13
@Dumas

http://www.kanzlei-ahmed.de/presseservice/detailansicht/article/mollath-will-vollstaendige-rehabilitation-mittelbayerischede/ (Archiv-Version vom 04.10.2014)

Mein Zitat findest du unten.


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:20
Zitat von ramisharamisha schrieb:Ich habe mich zugegebener Maßen bisher wenig mit dem Fall befasst, aber dieses allgemeine
Aufjaulen geht auch an mir nicht ungehört vorbei
Prima @ramisha
Aber ich denke schon, dass da Detailwissen und Verfolgung der Berichte und des Threads von Vorteil wär ;)
Zitat von ramisharamisha schrieb: Es ist aber kaum anzunehmen,
dass DIESE Thematik noch mal zur Sprache kommt. Schade!
Du irrst. Wir sprechen ständig darüber. Und nicht nur wir ;)
Zitat von ramisharamisha schrieb:Ich weiß, das hat jetzt nix mit dem Revisionsverfahren und Gustl's Geisteszustand
zu tun, interessiert die breite Masse aber trotzdem
Revisionsverfahren ist ja noch nicht durch. Herr Mollaths Geisteszustand können wir nicht beurteilen. Aber wie er sich öffentlich gibt (auch vor Gericht) sagt schon einiges aus ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:22
Danke @emz für den Link. Na Herr Rechtsanwalt Ahmed wird noch sein blaues Wunder erleben :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

18.10.2014 um 15:22
@ramisha

Das, was du hier anführst, wurde in diesem Thread aber schon bis zur Bewusstlosigkeit durchgekaut. Ich werde jedenfalls nicht weiter auf die Punkte eingehen. Wäre es nicht einfacher, du setzt dich selbst damit auseinander und liest dich ein? ;)


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