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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

04.12.2018 um 02:07
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:


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Der Fall Gustl Mollath

04.12.2018 um 02:29
Oha, Editierzeit abgelaufen.

Was ich sagen wollte: Freispruch ist nun mal Freispruch. In den Rechtswirkungen bleibt sich das gleich, nur die Begründung für einen Freispruch kann verschieden sein. Wenn man freigesprochen wurde, das aber aus Gründen, die einem nicht gefallen, kann man nicht isoliert gegen die vermeintlich falschen Gründe für den Freispruch klagen, weil es auf das Ergebnis ankommt: Freispruch.

Bei einer zivilrechtlichen Zahlungsklage kann man schließlich auch nicht in extenso weiterklagen, wenn man, Hurra, ein Urteil erstritten hat, wonach der der Prozessgegener zahlen muss, man aber meint, das Gericht hätte den Prozessgegner aus anderen rechtlichen Gründen zu dieser Zahlung verurteilen müssen.

Wenn Herr Mollath also an seine Millionen vom Freistaat kommen will, muss er sich noch etwas anstrengen.


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 18:01
Zitat von emzemz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 04.12.2018:Was ich sagen wollte: Freispruch ist nun mal Freispruch. In den Rechtswirkungen bleibt sich das gleich, nur die Begründung für einen Freispruch kann verschieden sein. Wenn man freigesprochen wurde, das aber aus Gründen, die einem nicht gefallen, kann man nicht isoliert gegen die vermeintlich falschen Gründe für den Freispruch klagen, weil es auf das Ergebnis ankommt: Freispruch.
War es nicht so, dass der Staat dem Kläger bereits eine Summe anbot.
Das ist ein Anhaltspunkt, dass die Frage der Rechtmäßigkeit des Anspruchs unstrittig ist.
Strittig scheint die Höhe des Anspruchs.


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 18:09
"Das Bayerische Justizministerium verteidigt das Entschädigungsangebot in Höhe von 170.000 Euro, das es Gustl Mollath außergerichtlich unterbreitet hat. Mollath hätte eine gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen verstreichen lassen, so das Ministerium.", schrieb br.de.

https://www.br.de/nachricht/mittelfranken/inhalt/gustl-mollath-entschaedigungszahlung-justizministerium-verteidigt-angebot-100.html (Archiv-Version vom 06.02.2019)

Weshalb sollte das Bayerische Justizministerium ein Angebot unterbreiten, wenn kein Anspruch besteht?


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 18:20
@3THINKER
Natürlich besteht (bestand) ein Anspruch auf Entschädigung. War im Urteil ausdrücklich berücksichtigt.
Die Frage ist zum einen, ob der Anspruch trotz Fristversäumnis weiterhin besteht.
Und daran schließt sich die Frage an, in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Hier haben die Behörden wohl schon über die gesetzlichen Pauschalen hinaus Ihr Entgegenkommen gezeigt. Mollath möchte aber mehr als das Zehnfache.


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 18:53
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Frage ist zum einen, ob der Anspruch trotz Fristversäumnis weiterhin besteht.
Und daran schließt sich die Frage an, in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Das mag ja stimmen, wenn man den Fall betrachtet.
Doch hier stehen scheinbar andere Dinge im Vordergrund.
Zitat von emzemz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:



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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 19:17
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Doch hier stehen scheinbar andere Dinge im Vordergrund.
Das ist längst abgeschmettert worden und spielt keine Rolle mehr.
Dieser Versuch eines weiteren WAVs ist aber auch schon ewig her.


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 19:35
Zitat von emzemz schrieb:Das ist längst abgeschmettert worden und spielt keine Rolle mehr.
Dieser Versuch eines weiteren WAVs ist aber auch schon ewig her.
Was sollte dann damit zum Ausdruck gebracht werden?
Zitat von emzemz schrieb am 04.12.2018:Vielleicht wären seine Erfolgsaussichten ja besser, wenn er den "Freispruch erster Klasse" erlangt hätte :troll:
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.erneute-niederlage-fuer-mollath.128b63f4-754e-400d-9999-d979d9945880.html

Weshalb soll man sich, wenn das auch schon ewig her ist, ausgerechnet den fragwürdigen Artikel durchlesen?


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 19:43
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Was sollte dann damit zum Ausdruck gebracht werden?

Weshalb soll man sich, wenn das auch schon ewig her ist, ausgerechnet den fragwürdigen Artikel durchlesen?
Versuchs es mal unter dem Gesichtspunkt Hintergrundinfo zu betrachten.
Ansonsten - vergiss es einfach.


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 20:21
Zitat von emzemz schrieb:Versuchs es mal unter dem Gesichtspunkt Hintergrundinfo zu betrachten.
Ansonsten - vergiss es einfach.
Dann sollten die Hintergrundinformationen aber aus neutralen und seriösen Quellen stammen.
Der Autor des empfohlenen Artikels ist umstritten.

"Aber es gab auch eigenartige journalistische Fehlleistungen. Gabriele Wolff bloggt dazu: »Das Thema Wahn und Wirklichkeit ist ›ein weites Feld‹. Eine Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten Position journalistische Herolde wie Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Beate Lakotta (Spiegel) bedient, ist eine bedenkliche Kulturerscheinung, die ich den LaLa-Journalismus getauft habe, der lässt sich nur mehr schwer Vertrauen entgegenbringen. Denn Realitätsansprüchen genügt er nicht.«"

https://m.focus.de/panorama/welt/tid-34637/fricke-fricke-lala-journalismus_aid_1156519.html


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 20:42
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Dann sollten die Hintergrundinformationen aber aus neutralen und seriösen Quellen stammen.
Der Autor des empfohlenen Artikels ist umstritten.
So, so, der Nordbayerische Kurier mit seinem Chefredakteur Otto Lapp ist also eine umstrittene Quelle. Und das gilt dann bestimmt auch für die Zeit, für die Lapp recht häufig schreibt.
Aber klar, wenn das der Focus schreibt :D


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 20:53
Zitat von emzemz schrieb:Aber klar, wenn das der Focus schreibt :D
Was Gabriele Wolff schreibt, im FOCUS hat man sie zitiert.
"Gabriele Wolff bloggt dazu: »Das Thema Wahn und Wirklichkeit ist ›ein weites Feld‹. Eine Psychiatrie allerdings, die sich zur Vermittlung ihrer bereits widerlegten Position journalistische Herolde wie Otto Lapp ...", steht in dem Artikel.


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Der Fall Gustl Mollath

12.12.2018 um 21:15
@3THINKER

Nicht geschrieben sondern zitiert.
Der Focus entspricht dennoch nicht der von mir bevorzugten Lektüre.


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Der Fall Gustl Mollath

13.12.2018 um 22:43
Zitat von emzemz schrieb:Der Focus entspricht dennoch nicht der von mir bevorzugten Lektüre.
Darum geht es nicht.
Wenn der FOCUS Fachleute mit Ansehen zitiert, ändert das nichts an der Aussage und der Kompetenz der Fachleute.


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Der Fall Gustl Mollath

13.12.2018 um 23:02
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Wenn der FOCUS Fachleute mit Ansehen zitiert, ändert das nichts an der Aussage und der Kompetenz der Fachleute.
Ansehen als Staatsanwältin oder als Krimiautorin?
Und ich ich halte dennoch nichts vom Focus.


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Der Fall Gustl Mollath

13.12.2018 um 23:15
Was Sie vom FOCUS halten, hat nicht mit dem Fall G.M. zu tun.
Die Frau Gabriele Wolff wurde vom FOCUS zitiert.
Welchen Einfluss hat das auf die Qualität der Aussage von Frau Gabriele Wolff ?


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Der Fall Gustl Mollath

17.12.2018 um 16:59
Zitat von emzemz schrieb am 04.12.2018:Wer sich den Fall nochmal in sachlich, kurzweilig geschriebener Form zu Gemüte führen möchte

https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)
Schön ist hier das Schlusskapitel:

Mollath steigt in seinen Mercedes, gebrandmarkt als ein Mann, der pleiteging, seine Frau schlug, tritt, biss und würgte, sich in Schwarzgeld-Fantasien verrannte und den Medien und seinen Unterstützern eine komplexe Verschwörungstheorie auftischte, die er trotz mehrfacher Ankündigung nie beweisen konnte.

Gustl Mollath sagte, er würde gern wieder nach Nürnberg ziehen, aber da wohne ja seine Ex-Frau, die ihm das Leben schwermache. Sie sagte, sie sei froh, dass alles vorbei ist. Ihre Version der Geschichte hat das Gericht bestätigt. Sie sieht sich rehabilitiert. Jeder könne jetzt sehen, sagte sie, dass Mollath nicht der Ehrenmann sei, zu dem er sich selbst stilisiert habe.

Die Akte Mollath, Aktenzeichen 6 KLs 151 Js 4111/2013 WA., ist geschlossen.

Der Ehekrieg schwelt weiter.



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Der Fall Gustl Mollath

19.12.2018 um 08:11
@JosephConrad

Guten Morgen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb: Ihre Version der Geschichte hat das Gericht bestätigt
Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Sie sieht sich rehabilitiert.
Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.
Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.


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Der Fall Gustl Mollath

19.12.2018 um 09:09
Zitat von EC145EC145 schrieb:Bist du Dir ganz Sicher dass das Gericht die Version der Ex Frau bestätigt hat bezüglich Körperverletzung und Freiheitsberaubung und Reifenstecherei ?
Zitat von EC145EC145 schrieb:Nicht Sie ist rehabilitiert sondern Gustl Ferdinand Mollath.
Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Diese Zitate sind aus dem schönen Schlusskapitel von https://www.der-fall-mollath.de/

Ich schließe mich diesen an, bin mir ganz sicher und freue mich darüber dass die Akte Mollath, Aktenzeichen 6 KLs 151 Js 4111/2013 WA., geschlossen ist. Mollath sollte das besser auch tun, um seinen Frieden zu finden. Ist aber seine Sache.


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Der Fall Gustl Mollath

19.12.2018 um 09:19
Zitat von EC145EC145 schrieb:Meines Wissens wurde Gustl Ferdinand Mollaht im Wiederaufnahmeverfahren von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Ach so, hast Du den Artikel "https://www.der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 24.01.2019)" überhaupt gelesen?

Doch die Verhandlung bewies, wie der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages ein Jahr zuvor: Einen Monster Schwarzgeld-Skandal hat es nie gegeben. Einen Rachefeldzug von Mollaths Frau auch nicht. Ebensowenig ein Komplott von ihr, in das Ärzte, Richter, Staatsanwälte und Polizisten verwickelt waren. Stattdessen bestätigte ein Rechtsmediziner die „stumpfe Gewalt“, der sie ausgesetzt war. Das Attest, das zur Wiederaufnahme geführt hat, hielt das Gericht ebenso für glaubwürdig wie die Zeugen, die von Mollaths Gewaltausbruch gegen seine Frau berichteten. Ihm glaubte das Gericht nicht, wenn er sagte, er habe sich nur gewehrt, oder die Verletzungen seiner Frau auf ihren angeblichen Sprung aus einem fahrenden Auto schob.


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