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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:12
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:ch weiß nämlich nicht genau, um wie viele taten es konkret geht.
Nun, das steht halt in der Zeitung diesbezüglich:

http://www.nordbayern.de/gericht-spricht-gustl-mollath-frei-1.3828056?searched=true
Nach Auffassung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt.
Ist das konkret genug?

Zitat von Dir: "nun ja, juristen können das in der tat sehr gut. " Genau, sie verharmlosen alles ;)

Gruß, Dumas

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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:16
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:richtlinien in diesem sinne nicht. aber die kammern/senate haben in ihrem sprengel eine bestimmte spruchpraxis, an der sie sich grob orientieren. ansonsten ist es wie gesagt tat- und täterabhängig. jede tat und jeder täter ist anders. es daher gibt es auch keine festen richtlinien.
...sprich, jedem wie es ihm halt in dem Kram passt (natürlich im Sinne des Gesetzes) ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:20
@Dumas

nein, leider nicht. bedeutet nun mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt eine tat oder sind es mehrere taten und wenn ja, wieviele genau (anzahl)? so wie ich das bisher verstanden habe, allerdings habe ich das ganze inhaltlich nicht wirklich verfolgt, sollen es mehrere taten gewesen sein. das wäre dann tatmehrheit. also wäre für jede einzelne tat eine einzelstrafe zu bilden (§§ 46 StGB beachten) und anschließend ist aus diesen die gesamtstrafe zu bilden.

und nein, nicht so, wie es jedem in den kram passt. die art und weise der ermittlung der strafe ist im StGB normiert. aber es ist natürlich der würdigung des richters vorbehalten. es soll ja eine schuldangemessene strafe sein. da ist also genau zu schauen, was für und gegen den täter spricht. lies die §§. es ist leider nicht so einfach. im guten wie im schlechten.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:22
@DoctorWho
nein, leider nicht. bedeutet nun mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt eine tat oder sind es mehrere taten und wenn ja, wieviele genau (anzahl)? so wie ich das bisher verstanden habe, allerdings habe ich das ganze inhaltlich nicht wirklich verfolgt, sollen es mehrere taten gewesen sein. das wäre dann tatmehrheit. also wäre für jede einzelne tat eine einzelstrafe zu bilden (§§ 46 StGB beachten) und anschließend ist aus diesen die gesamtstrafe zu bilden.

und nein, nicht so, wie es jedem in den kram passt. die art und weise der ermittlung der strafe ist im StGB normiert. aber es ist natürlich der würdigung des richters vorbehalten. es soll ja eine schuldangemessene strafe sein. da ist also genau zu schauen, was für und gegen den täter spricht. lies die §§. es ist leider nicht so einfach. im guten wie im schlechten.
Danke für Deine ausführliche Erklärung.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:32
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb: "nun ja, juristen können das in der tat sehr gut. " Genau, sie verharmlosen alles ;)
nein, überhaupt nicht, juristen sind einfach nur vorsichtig und plappern im gegensatz von normalsterblichen nur los, wenn sie sich ihrer sache sicher sind.

@DoctorWho
dennoch, ich versuche es grad nochmal:
- einmalige tat
- würgen, treten, beißen
- täter nicht vorbestraft
kann da ein ehegatterich mit bewährung rauskommen?


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:34
@emz
Zitat von emzemz schrieb:dennoch, ich versuche es grad nochmal:
- einmalige tat
- würgen, treten, beißen
- täter nicht vorbestraft
kann da ein ehegatterich mit bewährung rauskommen?
ja


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:42
@DoctorWho
geht doch, danke ;)


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:42
Zitat von emzemz schrieb:nein, überhaupt nicht, juristen sind einfach nur vorsichtig und plappern im gegensatz von normalsterblichen nur los, wenn sie sich ihrer sache sicher sind.
...oder so ;)

Das heißt, wir Normalsterblichen sind uns unserer Sache bzw. Empfinden nicht sicher ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 20:44
@emz

lach ... die beschreibung des sachverhaltes ließ es ja auch zu. siehe § 56 StGB ... da siehst du ja anhand deiner beschreibung, dass er sich darunter ganz gut subsumieren lässt.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 21:04
@Dumas
Nur, es geht nicht um irgendwelche Empfindungen, die haben da wenig bis gar nichts verloren.

@DoctorWho
So gesehen kann man also eine ganze Menge veranstalten, bis man dran ist ...
wenn ich da früher mal drüber nachgedacht hätte ...


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 21:11
Zitat von emzemz schrieb:Nur, es geht nicht um irgendwelche Empfindungen, die haben da wenig bis gar nichts verloren.
Aber als Normalbürger sei trotzdem eine Meinung (nicht im juristischen Sinne) gestattet ;)
Zitat von emzemz schrieb:So gesehen kann man also eine ganze Menge veranstalten, bis man dran ist ...
wenn ich da früher mal drüber nachgedacht hätte ...
Warum? Hat Dich das Gesetz am Wickel oder denkst noch über gewisse Veranstaltungen nach? :D

Gruß, Dumas


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14.08.2014 um 21:23
@Dumas
Aber mal ganz im Ernst, da muss man schon ein bisschen was angestellt haben, denn so schnell kommt man nicht in den Knast.


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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2014 um 21:26
Zitat von emzemz schrieb:Aber mal ganz im Ernst, da muss man schon ein bisschen was angestellt haben, denn so schnell kommt man nicht in den Knast.
Ja, das meine ich doch auch @emz . So einfach wirst nicht weg gesperrt. Die machen das ja nicht aus Jux und Dollerei.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

15.08.2014 um 11:55
Hier ziemlich ausführlich die

Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg, 14. August 2014


http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-5/pressemitteilung_2014_5_urteil.pdf (Archiv-Version vom 25.08.2014)


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Der Fall Gustl Mollath

15.08.2014 um 12:40
@jaska

das ist zumindest mal etwas greifbarer und vor allem o-ton


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Der Fall Gustl Mollath

16.08.2014 um 18:14
Zitat von jaskajaska schrieb:Hier ziemlich ausführlich die
Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg, 14. August 2014
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-5/pressemitteilung_2014_5_urteil.pdf (Archiv-Version vom 25.08.2014)
Danke für die Einstellung @jaska
Eine Entschädigung des Angeklagten für die vollzogenen Unterbringungsmaßnahmenwurde angeordnet.
Verfahrenskosten und notwendige Auslagen des Angeklagten treffen die Staatskasse
Na, dann weiß man ja wofür man Steuern zahlt ;)
Nach 15 Hauptverhandlungstagen und umfangreichen Beweiserhebungen sah das Gericht
als erwiesen an, dass der Angeklagte die Nebenklägerin 2001 im Rahmen eines Ehekonflikts geschlagen, getreten, gebissen und bis zur unmittelbar bevorstehenden oder sogar schon eingetretenen Bewusstlosigkeit gewürgt habe.
Na ist ja schon mal was.
Er habe sich selbst auf ausdrückliche Nachfrage nicht zu den Ereignissen am Tattag geäußert, sondern die Anschuldigungen lediglich pauschal bestritten und auf Verschwörungstheorien beharrt.
Wenn man nichts zu verbergen hat, könnte man sich ja auch äußern ;)

usw. usw. ....

Ich glaub, ich bin zu doof um das Urteil oder den Ausgang des Verfahrens zu verstehen.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

16.08.2014 um 20:02
Auch interessant zu lesen:

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/nach-urteil-die-irrtumer-im-fall-gustl-mollath-1.3829453?searched=true

Ein paar Zitate daraus:
Dass Mollath nun auch noch diesen Freispruch am liebsten anfechten würde, zeigt seine Verbohrtheit.
Vergeblich hat er darauf gewartet, dass sich die Justiz auf Knien bei ihm für seine verlorenen Jahre entschuldigt.
Da mußte ich herzhaft lachen :D Stimmt, wennst beim Herrn Moallth nicht auf den Knien dahergerutscht kommst, hast es bei dem verschissen.
Im Zuge des damaligen Strafverfahrens ordneten sie seine Unterbringung an, weil er als gefährlich für die Allgemeinheit galt. Es lag jedoch einzig an ihm, in Gesprächen mit diversen Gutachtern mitzuwirken und so klarzustellen, dass er „normal“ ist.
Stimmt, sag ich doch die ganze Zeit. Herr Mollath ist an seiner "Misere" selbst Schuld.
Noch ein dritter Irrtum schwebte über dem Mollath-Verfahren. Dass dieser Strafprozess ein politischer war, stimmt schlichtweg nicht. Im Grunde ging es um eine Beziehungstat, um Animositäten zwischen einem Paar, das sich getrennt hatte. Dass Mollath immer wieder von seinen Taten ablenkte, zeigt nur eins: Er hatte sich in eine Verschwörungstheorie verrannt. Auch wenn seine Ex-Frau Schwarzgelder von A nach B geschafft hat, wäre dies kein Rechtfertigungsgrund für gewaltsame Übergriffe gewesen.
Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

17.08.2014 um 11:32
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Na, dann weiß man ja wofür man Steuern zahlt ;)
Im " SWR Nachtcafe" hat er ja gesagt, er hat das nur gemacht um UNS, den Steuerzahler zu schützen. Ich hoffe ja stark, dass er auf die Entschädigung verzichtet um UNS auch weiterhin zu schützen.
Zitat von DumasDumas schrieb:Stimmt, sag ich doch die ganze Zeit. Herr Mollath ist an seiner "Misere" selbst Schuld.
Genau, jetzt wird er dafür auch noch finanziell belohnt. Eine etwas ungewöhnliche Art um als Pleitier wieder an Geld zu kommen aber es funktioniert. :D


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Der Fall Gustl Mollath

17.08.2014 um 13:28
Focus, 16.08.2014
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2014-verteidiger-strate-kritisiert-seinen-mandanten-mollath_id_4064008.html
Verteidiger Strate kritisiert seinen Mandanten Mollath
...
Nach seinem Freispruch ist Gustl Mollath von seinem Verteidiger Gerhard Strate kritisiert worden. „Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“, sagte Strate in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Es sei „problematisch“, wenn Mandant und Verteidiger „nicht auf einer Linie“ seien.
...
„Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat.“

Mollath will nach Ende des Prozesses weiter für eine strafrechtliche Aufklärung der Schwarzgeldgeschäfte kämpfen. Strate kommentierte dies: „Es bringt wahrscheinlich nichts.“ Die Spitzen von Banken zur Verantwortung zu ziehen, sei „sehr schwer“ und er bezweifle, dass Mollath Gehör finde. Der Hamburger Jurist wird Mollath bei einem solchen Vorhaben nicht unterstützen. „Ich habe meine Aufgabe erfüllt. Jetzt ziehe ich mich aus dem Mandat zurück.“ Er habe „die Beseitigung eines massiven Justizirrtums“ erreicht.

Insgesamt habe er 1400 Stunden am Fall Mollath pro bono gearbeitet, sagte Strate FOCUS. Hinzu kämen 50.000 Euro Unkosten, die er zum Teil mit einer Summe verrechne, die Mollath als Schadenersatz vom Autovermieter Sixt bekommen habe. „Die eigentliche Arbeitszeit und ein großer Teil der Unkosten werden unbezahlt bleiben.“ Er gehe „nicht davon aus“, dass er von Dritten oder von Mollath noch Geld erhalten werde. Darauf habe er aber auch nicht spekuliert.



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Der Fall Gustl Mollath

18.08.2014 um 08:30
Ein Kommentar der taz:

taz, 16. August 2014
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a2&dig=2014%2F08%2F16%2Fa0147&cHash=ad50854708c2f9136ac4de1b9630be8f
ENTSCHEIDENDES DETAIL

Schwarzgeld

Gustl Mollath sah sich als Opfer einer Schwarzgeld-Verschwörung. Deren Kreise hätten dafür gesorgt, dass er in der Psychiatrie landete. Vermutlich war es wohl andersherum: Weil sich Mollath in seine Verschwörungstheorie verrannte, wurde er psychiatrisiert und nicht mehr ernst genommen.

Auch die angeblichen Schwarzgeld-Schiebereien seiner Frau waren wohl nicht der Grund der Ehekrise. Wahrscheinlicher ist: Je mehr Petra Mollath sich von ihrem Mann entfremdete, umso verzweifelter machte dieser die vermeintlichen Machenschaften der HypoVereinsbank dafür verantwortlich.

Doch am Ende - das ist die bittere Ironie - hat ausgerechnet das Schwarzgeld Mollath gerettet. Nur weil immer mehr Menschen glaubten, in Bayern werde ein Bankenkritiker psychiatrisiert, begann sich die Justiz gründlicher mit dem Fall zu beschäftigen. Nur weil der Vorwurf so ungeheuerlich klang, stellte die Öffentlichkeit Fragen, die letztlich zu seiner Entlassung führten.

Der gute Ausgang - Entschädigung für Mollath - ist kein gutes Zeichen für den Rechtsstaat. Funktioniert der nur, wenn er von Verschwörungstheoretikern mit Massenzulauf in Frage gestellt wird, dann ist er kein Rechtsstaat. In der forensischen Psychiatrie sitzen wahrscheinlich noch mehr ein, denen zu Unrecht oder unnötig Gemeingefährlichkeit unterstellt wird. Sollen sie nur eine Chance auf Gerechtigkeit haben, wenn sie mit Fantasie den Staat unter Druck setzen? CHRISTIAN RATH
Und zum Schmöckern:
http://strafblog.de/2014/08/16/ach-ja-der-gustl-ein-freispruch-ist-ein-freispruch-ist-ein-freispruch/ (Archiv-Version vom 19.08.2014)


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