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Auftriebskraftwerk

55.955 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 10:20
welche Bedeutung die deutsche GmbH in dem ganzen Rosch-Unternehmensgeflecht hat.
Es geht um die Haftung der Firma. Die GmbH haftet mit ihrer Einlage, die ist bei Rosch 25 000 Euro.
Wenn "Geschäfte" getätigt werden, läuft das ja über die GmbH, also Gläubiger können nur von der GmbH was fordern, nicht von der AG.

Die AG ist ja nur die Gesellschaft, die die übergeordneten Geschäfte macht. Aber wer sind die Aktionäre? Die AG hat (so ich mich recht erinnere) ein Stammkapital von 100 000 Schweizer Franken.

Wer sind eigentlich die Gesellschafter der GmbH? Weiß das jemand? Der Gaedke und G. sind nach außen nur die Geschäftsführer. Das heißt gar nix. Der Schrade scheint lt. Psiram seit eurosch nirgends mehr auf, offiziell. Die werden das wohl auch im Handelsregister überprüft haben.

Die AG kann ja auch der einzige Gesellschafter der GmbH sein, nur so mal angemerkt.

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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 11:28
@Casa_blanca

Anmerkung:
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Die GmbH haftet mit ihrer Einlage, die ist bei Rosch 25 000 Euro.
Nein. Eine GmbH haftet mit ihrem Gesamtvermögen. Das Vermögen kann höher oder niedriger als das Stammkapital sein. Die 25000 liegen ja nicht auf einem Konto herum, sondern werden in der Regel für Investitionen verwendet.

Z.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 11:33
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Die 25000 liegen ja nicht auf einem Konto herum, sondern werden in der Regel für Investitionen verwendet.
Das dürfen sie ja gerade nicht. Sie sollen ja als "Sicherheit" für die Gläubiger der GmbH dienen. D.h. weniger als die 25.000 EUR werden es nicht.

Aber Du hast natürlich Recht, dass die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen haftet.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 11:33
@zaeld
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Nein. Eine GmbH haftet mit ihrem Gesamtvermögen.
Richtig. Und wenn das Gesamtvermögen weniger ist, wo ist dann für die Gläubiger was zu holen?

Die Gesellschafter haften lt. deutschem Recht nicht mit dem Privatvermögen.

Woraus besteht das Firmenvermögen bei Rosch? Immobilien, Fertigprodukte? Was gibt es für den Fall des Falles für Gläubiger zu holen, außer den max. 25 000?


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04.09.2014 um 11:40
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das dürfen sie ja gerade nicht. Sie sollen ja als "Sicherheit" für die Gläubiger der GmbH dienen.
Doch, das Geld kann für Investitionen ausgegeben werden. Wie sollte eine GmbH denn ansonsten ihren Betrieb starten, wenn nicht mit ihrem eigenen Geld? Sie wäre ja gezwungen, Fremdkapital aka einen Kredit aufzunehmen.

@Casa_blanca
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Und wenn das Gesamtvermögen weniger ist, wo ist dann für die Gläubiger was zu holen?
Nirgends. Bei einer Insolvenz und daraus folgender Liquidierung wird das Vermögen der GmbH zu Geld gemacht und unter den Gläubigern aufgeteilt, und wenn es weniger ist als was die GmbH schuldet, dann haben die Gläubiger Pech gehabt.
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Woraus besteht das Firmenvermögen bei Rosch? Immobilien, Fertigprodukte? Was gibt es für den Fall des Falles für Gläubiger zu holen, außer den max. 25 000?
Keine Ahnung. Vielleicht gibt die Bilanz darüber Aufschluß, wenn man daran kommt. Die 25000 können wie gesagt auch schon ausgegeben und müssen gar nicht mehr vorhanden sein.

Z.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 11:43
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Doch, das Geld kann für Investitionen ausgegeben werden.
Na, ja. Man kann das Eigenkapital "ersetzen". Aber der Ersatz darf eben nicht weniger als die 25 TEUR wert sein und muss für die Gläubiger verwertbar sein. Eine echte Investition ist das eher nicht.
Das bedeutet, eine GmbH hat mindestens eine Insolvenzmasse in Höhe von 25 TEUR.
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Wie sollte eine GmbH denn ansonsten ihren Betrieb starten, wenn nicht mit ihrem eigenen Geld?
Indem sie mehr als 25 TEUR hat. Oder indem sie ein Darlehen aufnimmt.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 11:45
@zaeld
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Keine Ahnung. Vielleicht gibt die Bilanz darüber Aufschluß, wenn man daran kommt. Die 25000 können wie gesagt auch schon ausgegeben und müssen gar nicht mehr vorhanden sein.
Na eben, das Gebäude in Asbach kann gemietet sein von der GmbH, gibt es dort für die Produktion von irgendwelchen "Erfindungen" notwendige Maschinen oder irgendwelch verwertbares Firmenvermögen?
Keiner weiß es.

Was wird überhaupt produziert, außer den angeblichen Anlagen, die im Ausland bereits in Betrieb sind.
Wo sind diese angeblichen Anlagen?
Gibt es sie überhaupt?
Das Web findet absolut nichts über die vielen ausländischen Anlagen, die von Rosch bereits laufen sollen.

Außer das komische Dings in Serbien, das sich alle anschauen können.


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04.09.2014 um 11:52
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na, ja. Man kann das Eigenkapital "ersetzen". Aber der Ersatz darf eben nicht weniger als die 25 TEUR wert sein und muss für die Gläubiger verwertbar sein.
Wenn aber z.B. für 1000 Euro Möbel gekauft werden, dann haben die Möbel zwar einen Wert von 1000 Euro, werden bei der Verwertung aber kaum wieder 1000 Euro einbringen. Insofern kann das Vermögen des Unternehmens auch unter 25000 sinken.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Indem sie mehr als 25 TEUR hat.
Wenn die Gesellschafter mehr einbezahlen (können sie ja ruhig tun), fließt das aber auch ins Stammkapital, welches dann nach deiner Argumentation nicht für den Geschäftsbetrieb ausgegeben werden darf.

Die GmbH kann sich jedoch aus diesem Geld bedienen und muß nicht auf andere Finazierungsmethoden ausweichen. Das ist ja der Sinn des ganzen: Gesellschafter gründen zusammen ein Unternehmen und geben diesem Geld, damit das Unternehmen damit arbeiten kann.

Z.


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04.09.2014 um 11:56
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Gesellschafter gründen zusammen ein Unternehmen und geben diesem Geld, damit das Unternehmen damit arbeiten kann.
Oder Gesellschafter gründen eine Gesellschaft, haben über das Firmenkapital eine Bankgarantie oder ein Darlehen.

Finden dann zehn Depperte, die eine Anzahlung von je 2 400 leisten, zahlen damit das Darlehen.
Und schon steht die Finanzierung.

Die GmbH hofft natürlich, mehr als zehn Depperte zu finden.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 11:56
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Wenn aber z.B. für 1000 Euro Möbel gekauft werden, dann haben die Möbel zwar einen Wert von 1000 Euro, werden bei der Verwertung aber kaum wieder 1000 Euro einbringen. Insofern kann das Vermögen des Unternehmens auch unter 25000 sinken.
Nein. Dei Einlage DARF nicht unter 25.000 EUR sinken. Dann kann man eben keine Möbel für 25 TEUR kaufen, sondern man muss 50.000 investieren.

Die GmbH muss zu jeder Zeit mindestens 25.000 EUR wert sein. Wenn das Kapitalsurrogat weniger wert ist, haften die Gesellschafter/Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen.

Das macht eine GmbH für Gründer auch eher unattraktiv. Man braucht eine Menge Geld, um anfangen zu können.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:04
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Dei Einlage DARF nicht unter 25.000 EUR sinken.
Das Mindeststammkapital muß nur bei der Gründung der GmbH komplett vorhanden sein. Danach darf das Geld ausgegeben werden. Natürlich sinkt der Gesamtwert des Unternehmens, wenn Geld in z.B. neue Möbel getauscht wird, weil Möbel ab ihrem ersten Tag weniger Wiederverkaufswert haben als der Neupreis.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dann kann man eben keine Möbel für 25 TEUR kaufen, sondern man muss 50.000 investieren.
Dann hätte man 50000 als Stammkapital. Und nun? Wenn man vom Stammkapital keine Möbel kaufen darf, was dann?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die GmbH muss zu jeder Zeit mindestens 25.000 EUR wert sein. Wenn das Kapitalsurrogat weniger wert ist, haften die Gesellschafter/Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen.
So eine Regel gibt es nicht. Ich will dich ja nicht ärgern, aber so ist das nunmal.

Z.


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04.09.2014 um 12:04
Wikipedia: GmbH-Geschäftsführer-Haftung

Ganz interessant die Haftung, wenn ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist...

Sind deswegen eventuell andere die Geschäftsführer als die nicht bekannten Gesellschafter?

Ziemlich undurchsichtig, das Ganze.

Wie hat der Beiser in einem Interview geantwortet, auf die Frage wegen der Anzahlung?

So ungefähr, naja, das Risiko muss man eingehen, aber er geht nicht davon aus, dass das mit dem Antriebskraftwerk nix wird, weil Rosch ist ja ne seriöse Firma.

Klar, wenn die irgendwelche Teile liefern, sind sie rechtlich aus dem Schneider. Aber wenn die Leute, die sich dadurch wirklich Autonomie in der Energiebeschaffung erhoffen, merken, dass sie über den Tisch gezogen wurden und sich gar nix ersparen?
Wenn wollen sie dafür haftbar machen? Gaia, Rosch oder beide?


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04.09.2014 um 12:10
@zaeld
Edit wg. Blödsinn


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:17
@zaeld
Sorry, ich habe mich verrannt. Mea maxima culpa....


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04.09.2014 um 12:19
@kleinundgrün

Guckst du hier

Wikipedia: Existenzvernichtungshaftung


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:20
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Oder Gesellschafter gründen eine Gesellschaft, haben über das Firmenkapital eine Bankgarantie oder ein Darlehen.

Finden dann zehn Depperte, die eine Anzahlung von je 2 400 leisten, zahlen damit das Darlehen.
Und schon steht die Finanzierung.

Die GmbH hofft natürlich, mehr als zehn Depperte zu finden.
Ha, da haben wir doch schon das Problem: Die 2.400 Stutz gehen ja nicht an Rosch sondern an den Verein GAIA.

Ich weiß ja nicht, wie das mit dem Vereinsrecht ist, ob der Verein dann haften muss? Das kann sicher ein Jurist unter uns sagen?!


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:22
@liezzy
Zitat von liezzyliezzy schrieb:Ha, da haben wir doch schon das Problem: Die 2.400 Stutz gehen ja nicht an Rosch sondern an den Verein GAIA.
Vorerst wohl an Gaia, aber in weiterer Folge als Anzahlung an Rosch.

Vereinsrecht: Ein Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen, sprich den Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einkünften.

Edit: Abschnitt 5 nachzulesen wegen der Haftung

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Vereinswesen/gesetzestexte/Vereins_Gesetz.aspx


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:25
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Vereinsrecht: Ein Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen, sprich den Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einkünften.
Und was ist, wenn die Vereinsbeiträge - denn das sind diese 2400 Stutz ja - zur Zahlung der Einzelteile des Auftriebkraftwerkes investiert wurden? Dann haftet weder der Verein noch Rosch, oder?!


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:27
Zitat von liezzyliezzy schrieb:Und was ist, wenn die Vereinsbeiträge - denn das sind diese 2400 Stutz ja - zur Zahlung der Einzelteile des Auftriebkraftwerkes investiert wurden? Dann haftet weder der Verein noch Rosch, oder?!
Die Anzahlung ist ja nicht als Vereinsbeitrag definiert, sondern als Anzahlung für ein noch nicht geliefertes Produkt von Rosch. Also kann Gaia das Geld nicht selber behalten, sondern muss es, wenn es einen Liefervertrag gibt, an Rosch weiterleiten.
Der Verein fungiert somit nur als Vermittler.


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Auftriebskraftwerk

04.09.2014 um 12:34
Der komische Vertrag selber ist schon genial: http://www.gaia-energy.org/wp-content/uploads/Anmeldungsformular-GAIA-Workshop-Energieerzeugung-mit-Luft-und-Wasser.pdf (Archiv-Version vom 03.10.2014)

Zum Beispiel:
Weiters ist eine Wasserversorgung für das Befüllen der Anlage
und eine Stromversorgung für den Betrieb des Luftkompressors erforderlich. Ich verfüge über
einen solchen Platz und über Anschlußmöglichkeiten an meine Strom- und Wasserversorgung.
Dachte eine Batterie tuts auch? :)


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