Auftriebskraftwerk
um 12:07
Ich denke das der Herr Dipl. Physiker welcher die beiden Anmeldungen vertritt sein Diplom besser zurück geben sollte.
-rag-
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Auftriebskraftwerk
um 12:29
Die Patentanträge sind identisch, bis auf die Hinzunahme der Mikroblasen.
Ob die für DE102014016202A1 geforderten Änderungen in DE102014019254A1 angebracht wurden, lässt sich wohl erst abschließend sagen, wenn die Patentschrift veröffentlicht wird, in der Akteneinsicht habe ich allerdings diesbezüglich nichts gefunden. Bin gespannt, ob dann immer noch der "Abrieb" genutzt wird. :D
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