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Wird YouTube immer schlechter?

446 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Youtube, Ebay ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wird YouTube immer schlechter?

04.04.2012 um 00:40
@tunnelblick der gema gehts um macht, nicht um geld. die gema blockt ja auch die offiziellen seiten der künstler. auch sind große gesellschaften wie sony gegen das blockieren ihrer musik.

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04.04.2012 um 20:05
gegen diese gema müsste man eigentlich mal vorgehen naja... vlt ändern piraten etwas daran ich denk ich werde sie wählen


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06.04.2012 um 20:24
@kbvor4

Ja, die haben einiges an Auswahl.


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06.04.2012 um 20:28
@Wolfshaag
Das heißt "Halt/Stopp!" hochgeladen wird noch eine Menge, wovon 99% völliger Scheiß ist, wie irgendwelche Kiddies, die ihre ach so witzigen Jokes promoten...
Meinst du sowas? :D
Youtube: Trve and a Half Men 02: GEISTERJAGD!
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06.04.2012 um 20:33
@Xenvarkas
Das geht ja noch, aber im Prinzip ja. :D


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06.04.2012 um 20:34
Dachte ich mir doch :troll:


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07.04.2012 um 17:20
Ich finde YT hat sich verbessert, im Bezog auf die Qualität gibt es die Videos nun in viel höherer Auflösung. Das ist schon mal positiv im Vergleich zu früher.

Die GEMA gesperrten Videos sind aber echt blöd, aber man sollte sich wahrscheinlich eh nicht dran gewöhnen über YT Musik zu hören :D

Dafür gibt es so geniale Erfindungen wie Spotify wo man die Musik noch komfortabler kostenlos hören kann.

Und was den inhaltlichen Müll angeht, den gab es schon immer, liegt ja an einem selbst welche Videos man öffnet und welche nicht.


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08.04.2012 um 11:10
@Lightstorm
also früher war youtube nicht nur eine plattform zum musikhören, sondern auch eine regelrechte fundgrube. das machte ja youtube aus, jetzt unterscheidet es sich kaum von myvideo .. absoluter mist ...


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08.04.2012 um 12:40
ja, vor allem durch die gema


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10.04.2012 um 12:08
Das deutscheYoutube geht den BAch runter, ganz eindeutig. Bald gibt es da nurnoch Videos von dicken elfjährigen Jungen die irgendeinen Mist vor ihren webcams machen.

glg


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20.04.2012 um 16:49
Und noch mehr Stoff warum YouTube in Deutschland bald noch schlechter werden wird.

YouTube muss alle neuen Uploads prüfen

Jetzt könnte es für YouTube teuer werden: Ein Gericht hat entschieden, dass die Plattform bei jedem neuen Upload prüfen muss, ob der Beitrag die Rechte von Gema-Mitgliedern verletzt. Es geht derzeit nur um sieben Werke, doch die umfassende Prüfpflicht könnte leicht auf weitere Stücke ausgeweitet werden.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist ein Erfolg für die Gema. Nicht der ganz große, denn das Gericht hat YouTube im Streit um von Dritten hochgeladene Musikclips nicht als Täter verurteilt, sondern nur als Störer. Das Gericht argumentiert: YouTube macht sich die Videos nicht zu eigen, die andere dort hochladen. YouTube ist ein Hosting-Anbieter, eine Plattform, die von Dritten für Rechtsverstöße genutzt werden kann. Zum Beispiel, wenn sie Videos mit jenen sieben Liedern von Komponisten und Textautoren hochladen, deren Rechte die Gema in dem Hamburger Verfahren vertritt.

Doch das Gericht hat die Prüfpflichten für YouTube recht hoch angesetzt. Die Gema muss nicht jeden neuen Upload der Werke bei YouTube melden, der die Rechte der sieben Künstler verletzt. YouTube hat ab sofort alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit die Werke nicht wieder auf der Videoplattform veröffentlicht werden. Sonst drohen Ordnungsgelder.
Diese Prüfpflicht gilt ab sofort, auch wenn YouTube oder die Gema oder beide in die nächste Instanz gehen. Solange es kein neues, anderslautendes Urteil in der Sache gibt, muss YouTube die Uploads seiner Nutzer mit einer Filtersoftware vorab prüfen. Das dürfte für YouTube einigen Aufwand bedeuten - pro Minute laden Nutzer nach Angaben des Portals 60 Stunden neues Videomaterial hoch. Da hilft es wenig, dass YouTube nicht auch noch das bestehende Material nicht komplett scannen muss.

Das Gericht hat YouTube konkrete Auflagen gemacht, wie das Unternehmen neue Uploads der bislang sieben Werke zu verhindern hat. Diese Auflagen dürften Google nicht gefallen, denn sie können sehr leicht eine Menge Aufwand und Kosten verursachen.

YouTube muss sich kümmern, nicht die Gema

Google hatte im Vorfeld des Verfahrens angeboten, dass die Gema das sogenannte Content-ID-System der Plattform nutzt, um Musikclips zu identifizieren, deren Komponisten und Textautoren die Verwertungsgesellschaft vertritt. Das Content-ID-System sieht vor, dass die Rechteinhaber eigenständig Referenzdateien in eine YouTube-Datenbank laden. Anhand dieser Vorlagen erkennt die YouTube-Software dann Clips, welche dieselbe Musikaufnahme enthalten. Die Rechteinhaber geben bei Content-ID an, wie YouTube mit diesen Funden umgehen soll.

Das Gericht hat aber entschieden, dass die Gema nicht zwangsläufig dieses System nutzen muss. YouTube kann die Gema nicht gegen ihren Willen in den Prozess der Verhinderung von Uploads einbinden. Die Gema hat der Plattform nur mitzuteilen, um welche Titel welcher Interpreten es geht. Das kann sie in jeder Form tun, per E-Mail, Fax oder Datei-Upload. Die Gema entscheidet das, nicht YouTube.

Ein weiteres Detail der Entscheidung im Hinblick auf die Form der Prüfung dürfte YouTube die Arbeit erschweren. Das Gericht hat entschieden, dass die Videoplattform zusätzlich zum Content-ID-System auch einen Wortfilter nutzen muss. Das Gericht argumentiert so: Die Komponisten und Textdichter haben das Recht an allen Formen der Interpretation ihrer Werke, doch Content-ID kann nur eine bestimmte Aufnahme erkennen. Einen Live-Auftritt könnte das System zum Beispiel übersehen, obwohl der Autor auch hier die Rechte an seinem Text oder seiner Komposition hat.

Wortfilter gegen Live-Auftritte und Interpretationen

Der Wortfilter soll helfen, solche Uploads erkennen. Diese Entscheidung könnte das Einfallstor für eine Reihe weiterer Prüfpflichten in der Zukunft sein. Einen Wortfilter hat das Gericht nun ausdrücklich aufgeführt, weil allgemein bekannt ist, dass diese Technik funktioniert. In Zukunft können Gerichte bei solchen Entscheidungen zu Prüfpflichten von Hosting-Anbietern aber auch andere, zumutbare Technik aufführen. Wenn einmal anerkannt ist, dass eine Technik hinlänglich funktioniert, die Melodien oder Texte erkennt, kann es sehr gut sein, dass YouTube diese Verfahren wird einsetzen müssen.

Nach der gängigen Rechtsprechung zu Verfahren wie Wortfiltern wird YouTube die entsprechenden Filter kontinuierlich erweitern müssen. Wenn die Gema feststellt, dass Menschen Rolf Zuckowskis Lied "Im Kindergarten" bei YouTube als R01f Zuckowski hochladen und das YouTube mitteilt, wird YouTube seinen Wortfilter entsprechend erweitern müssen.

Es ist anzunehmen, dass die Prüfverfahren einigen Aufwand für YouTube mit sich bringen werden: Einerseits will man Nutzer nicht verärgern, weil zum Beispiel ein Video von Rolf Zuckowskis Besuch in einem Kindergarten gesperrt wird. Andererseits muss die Plattform prüfen, ob sich nicht vielleicht doch ein Mitschnitt einer Live-Aufführung des entsprechenden Songs unter dem Videotitel "Rolf Zuckowski im Kindergarten" verbirgt. Das werden Menschen beurteilen müssen - und die Arbeit von Menschen kostet Geld.

Mehr Druckmittel für Gema

Die Gema hat dank der Entscheidung des Landgerichts mehr Potential, Druck gegen YouTube zu machen: Die Verwertungsgesellschaft könnte die Liste der sieben zu sperrenden Werke leicht um neue erweitern. Hierzu ist kein neues Gerichtsverfahren nötig, sobald die Gema bemerkt, dass bei YouTube ein Werk eines von ihr vertretenen Künstlers abrufbar ist, kann sie Googles Videoplattform eine E-Mail oder ein Fax mit Angaben zum entsprechenden Titel schicken. YouTube unterliegt ab Kenntnis dieses Rechtsverstoßes auch für diesen neuen Titel den vom Hamburger Landgericht nun formulierten Prüfpflichten.
Das Urteil entspricht einem seit Jahren zu beobachtenden Trend in der Rechtsprechung zur Haftung von Online-Plattformen: Sie gelten zwar als Hosting-Provider und genießen entsprechende Haftungsprivilegien, sind zum Beispiel erst ab Kenntnis konkreter Rechtsverstöße dafür verantwortlich, diese abzustellen. Doch zugleich erweitern deutsche Gerichte bei Videoplattformen, die über reines Webhosting hinausgehen, die Prüfpflichten wie nun bei YouTube.

Für YouTube dürfte eine Einigung mit der Gema auf eine Lizenz durch das Urteil attraktiver geworden sein. Andererseits könnte die Gema bei der eigentlichen Streitfrage - soll YouTube pro Abruf eines Clips zahlen oder nicht - nun noch weniger kompromissbereit auftreten als bisher. Wie das Gericht so schön bei der Verkündung formulierte: "Welche Schlüsse in Zukunft aus der Entscheidung zu ziehen sind, wird sich in Zukunft zeigen."

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,828801,00.html (Archiv-Version vom 21.04.2012)


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20.04.2012 um 16:59
@Wolfshaag
ich frag mich, wie youtube die überprüfung schaffen will ?
das wars dann wohl - good bye youtube ...


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20.04.2012 um 17:02
@IronMike
Zumindest für Youtube Deutschland, wenn sie keine Lizenzgebühren berappen wollen.


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20.04.2012 um 17:04
iss doch egal...sollen sie halt die Deutschlanddienste über die .com-Addresse laufen lassen...und schon gucken die Witzfiguren bei GEMA in die Röhre!


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20.04.2012 um 17:05
Ganz so einfach ist es wohl nicht, wie ich es mir vorstelle, aber wäre es theoretisch nicht möglich, dass Youtube seinen Dienst hier in DE einfach abstellen kann?
Dann kanns ja auch keinen Stress mit der Gema geben, oder?
Übers WWW wäre YT ja noch zu erreichen.


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20.04.2012 um 17:42
Deutschland ist ein Markt in dem es Millionen konsumfreudiger Menschen gibt. Youtube wird mit dem Urteil leben können und sich drauf einstellen und nicht die Pforten schließen


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20.04.2012 um 17:57
@Jedimindtricks
YT unterliegt genauso wie jeder andere Dienstleister den Marktgesetzen. Wird die Leistung immer schlechter, verringern sich die Userzahlen und geringere Userzahlen bedeuten weniger Werbeeinnahmen, über die sich YT finanziert.

Nun sind aber nunmal 90% der User auf YT, weil sie dort Musikvideos, oder Dokus gucken wollen.
Nur ist das nirgendwo so stark reglementiert, wie eben in Deutschland.

Fazit: Wenn im deutschen YT die interessanten Beiträge gesperrt sind, wegen bescheuerter Rechtsprechung und einem noch bescheuerterem Urheberrecht, dann werden die Userzahlen sinken, besonders da man mit einer deutschen IP nicht einfach mal eben YT.com, oder so aufrufen kann und so YT.de umgehen. Selbst wenn Google YT.de weiter mit durchziehen würde/wird, ändert das nichts daran, dass sich YT.de auf die Weise selbst marginalisiert.

Bleibt zu hoffen, dass entweder Google/Youtube selbst, oder irgendein anderer (ausländischer) Hoster, es für gewinnbringend genug hält, seine Server in .to oder wo auch immer aufzustellen und dem deutschen Urheberrecht so den Mittelfinger zu zeigen.


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20.04.2012 um 18:01
Ich bin von all dem eigtl nicht betroffen und sehr zufrieden mit Youtube. Ich Schau mir hauptsächlich Videos über Airbus,boeing und Co an, und ab und zu mal ne Doku oder gesprachsrunde( wie Grade maybrit illner ) :) .
Youtube hat halt google im ruecken, von daher schätz ich nicht das ein großer qualitätsverlust stattfindet, im gegenteil


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Wolfshaag Diskussionsleiter
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20.04.2012 um 18:20
@Jedimindtricks
Wenn Du davon nicht betroffen bist, hast Du natürlich Glück.
Das YT Google im Rücken hat muss nicht unbedingt heißen, dass sich die Qualität von YT.de nicht drastisch verschlechtert.
Wenn man das heutige YT.de mit dem YT.de von vor einigen Jahren vergleicht, dann hat bereits ein riesiger Qualitätsabfall stattgefunden.
Nahezu alle großen Doku-Uploader haben mittlerweile ihre Seiten geschlossen, oder wurden gesperrt. Genauso, wie man sich früher sämtliche Musikvideos anschauen konnte, wohingegen heute von vielen beliebten Bands nahezu 100% der Videos gelöscht sind, bzw. nur noch verwackelte und verrauschte Live-Mitschnitte zu sehen sind.


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20.04.2012 um 19:17
In den Nachrichten im Radio hab ich gehört, es werden mit dem Urteil sogar Uploads als Urheberrechtsverletzung gewärtet, wenn man ein (bekanntes) Lied im seinem Wohnzimmer nach singt (akapella) und das dann bei YT.de hochlädt.

Dazu fällt mir echt nichts mehr ein außer: Was'n Blödsinn!


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