Mysteriöser (Mord)Fall auf einsamer Landstrasse
14.08.2014 um 09:56Anzeige
Angel2ooo schrieb:Ich glaube du meinst RudiRatlos..Nichts für ungut, aber das passt so nicht.
Der hat behauptet, dass die Polizei 10 Min später am Tatort war. Beobachtet hat der aber nichts. Außerdem hat er behauptet, dass dort täglich stau wäre.
Wurde aber von anderen wiederlegt. Es gab letzt auch ein Gerücht über diesen User....
Masterblunt schrieb:3.Beziehen sich die im Beitrag geschriebenen 10 Minuten doch nicht auf das Eintreffen der Polizei sondern auf das Vorbeifahren von möglichen Zeugen.Ja, so sehe ich das auch.
missbüttgen 01.01.2014 um 15:21
@Siegessicher
vilt hat sie einfach nur gedacht es wäre ein Unfall spielt ja eig auch keine rolle hauptsache überhaupt einer hat Bescheid gesagt gott sei dank wer weis wie lange er sonst noch dort gelegen hätte bis man ihn gefunden hätte
oceanghost schrieb:Die Nebenklage wollte sie als Zeugin haben, sie hat aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und wurde nicht vorgeladen.Aufgrund welches Umstandes hatte die Dame denn ein -du meinst sicher- Zeugnisverweigerungsrecht?
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen. Zu unterscheiden vom Aussageverweigerungsrecht sind die zu Gunsten von Zeugen unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte. International empfehlen alle Verteidiger als Grundregel jedermann, das Recht auf Aussageverweigerung und Anwalt unbedingt in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht und ob der Befragte überhaupt bereits einer Tat beschuldigt wird oder Ermittler bzw. Polizei aus anderen Gründen Fragen stellen (informatorische Befragung, „Plauderei/Small Talk“). Der Verzicht auf diese Rechte ist in der Praxis so gut wie nie zum Vorteil des Beschuldigten und kann im Extremfall selbst dann für ihn nachteilige Konsequenzen haben, wenn er unschuldig ist, sich durch die Aussagen nicht belastet, nur die Wahrheit sagt und die Befragung unverfälscht und vollständig aufgezeichnet wird.Wikipedia: Aussageverweigerungsrecht
Angel2ooo schrieb:Vorallem sieht sie nicht so aus als hätte sie das nötig...Typischer Bild-Artikel, bei dem man nur die Hälfte glauben sollte. Wenn sie G. Scheine unberechtigterweise ausgestellt hat, ist sie ihren Job los. Aber ich glaube nicht, dass es um Sex ging; eher tischte ihr G. eine Geschichte über sein armes Mütterlein auf - oder Ähnliches. G. wusste ja, wie man auf der Klaviatur des Mitleids spielte.
oceanghost schrieb:Mag ja sein, aber sie hatten eine sexuelle Beziehung und er hat Scheine bekommen. Deswegen läuft ein Verfahren.Woher weißt du, dass sie eine sexuelle Beziehung hatten?