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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.03.2022 um 11:05
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Regelmäßig ist die Güteverhandlung dem Haupttermin vorgelagert. Die fehlende Ladung von Zeugen indiziert regelmäßig, dass es auf diese nicht ankommt.
Okay. Also kann man davon ausgehen, dass das heute der Haupttermin ist und keine Gütetermin?

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09.03.2022 um 11:08
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Okay. Also kann man davon ausgehen, dass das heute der Haupttermin ist und keine Gütetermin?
Beides. Der Regelfall ist folgender: Das Zivilgericht versucht erst einmal eine gütliche Einigung (es sei denn, die Klage ist dergestalt unsinnig, dass sich das nicht gehören würde). Das Gericht ist dazu gemäß der ZPO verpflichtet, § 278 Abs. 1 ZPO. Scheitert ein solcher Vergleich, geht das Gericht unmittelbar in den Haupttermin über. Dann stellen die Parteien die Anträge und die Kammer entscheidet.


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09.03.2022 um 11:08
Zitat von Pinki2019Pinki2019 schrieb:Das Land Hessen klagt im Namen von Astrid Toll (der Tochter des ermordeten Ehepaares) in einem Zivilprozess auf Schadensersatz gegen Andreas Darsow. Astrid Toll hat den Mordanschlag überlebt und ist Autistin. Durch den Mord an beiden Eltern sind natürlich Kosten der Unterbringung, etc. entstanden, die das Land einfordern möchte. Man hofft von Seiten der Familie Darsow auf eine neue Beweisaufnahme, damit der Fall ggf. wieder neu aufgerollt werden kann.
Gibt es denn nun eigentlich echte "neue" Beweise?
Oder erhofft man sich, dass bei einer erneuten Beweisaufnahme, diesmal dann einfach "andere" Schlüsse gezogen werden sollen?

Wie kann man sich dann überhaupt sicher sein, dass eine erneute Beweisaufnahme überhaupt das gewünschte Ergebnis bringen wird?
Vor allem, ist das im Falle des Falles für die Familie Darsow nicht auch wieder mit gewaltigen Kosten verbunden usw. wenn die "Rechnung" nicht aufgeht?

Selbst wenn es hier zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen sollte und man zu dem Schluss kommt, dass das ursprüngliche Urteil gegen Darswo fehlerhaft ist.
Was konkret würde dann passieren?


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Doppelmord Babenhausen

09.03.2022 um 11:12
Lieben Dank fürs Wiederöffnen, @Lepus



Hier ist ein Artikel, der die Hintergründe ein wenig beleuchtet, worin genau die Chance besteht, in dem Fall noch einmal eine Wende zu erreichen:

rnd, 09. März 2022
https://www.rnd.de/panorama/babenhausen-doppelmoerder-um-freilassung-ein-zivilprozess-soll-helfen-D74SK3526VEODMNQAPMHNDG2HI.html
Strafverfahren und Zivilverfahren voneinander getrennt

In Deutschland sind Strafverfahren, bei denen der Staat seinen Strafverfolgungsanspruch durchsetzt, und Zivilverfahren, bei denen sich Privatpersonen gegenüberstehen und der Staat nicht beteiligt ist, voneinander getrennt. Deswegen muss das Zivilgericht erneut feststellen, ob D. die Tat begangen hat. Zwar kann das Urteil aus 2011 dazu herangezogen werden. Der Beklagte, wie D. nun bezeichnet wird, kann jedoch beantragen, dass etwa eigene Gutachten in das Verfahren eingebracht oder Zeugen geladen werden, um sich gegen die Klage zu wehren. Und die Zivilkammer kann zu einem anderen Schluss kommen als das Strafgericht, sie ist an dessen Entscheidung nicht gebunden.

Sollte das eintreten, bedeutet das für D. zwar nicht die sofortige Freiheit – das Urteil aus dem Strafverfahren bleibt gültig. Er könnte jedoch erneut einen Wiederaufnahmeantrag stellen oder die Staatsanwaltschaft „von Amts wegen“ entlastend tätig werden.
Hat Jemand eigentlich eine Vorstellung, in welcher Höhe ein realistischer Streitwert ist für 13 Jahre Unterbringung, Betreuung und Entschädigung für erlittenes Leid?
Das kann Darsow doch so richtig ruinieren finanziell.


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Doppelmord Babenhausen

09.03.2022 um 11:13
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Gibt es denn nun eigentlich echte "neue" Beweise?
Oder erhofft man sich, dass bei einer erneuten Beweisaufnahme, diesmal dann einfach "andere" Schlüsse gezogen werden sollen?
Also laut Anja Darsow soll es wohl neue Hinweise geben. Was auch immer das heißen mag.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Wie kann man sich dann überhaupt sicher sein, dass eine erneute Beweisaufnahme überhaupt das gewünschte Ergebnis bringen wird?
Kann man nicht. Ich persönlich glaube auch nicht, dass das Zivilgericht signifikant andere Schlüsse ziehen wird. Aber wir werden sehen.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Vor allem, ist das im Falle des Falles für die Familie Darsow nicht auch wieder mit gewaltigen Kosten verbunden usw. wenn die "Rechnung" nicht aufgeht
Dann wird AD, und somit auch seine Frau indirekt, den Schadenersatz zahlen müssen. On Top kämen dann noch die Gerichtskosten und die Auslagen der Gegenseite.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Selbst wenn es hier zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen sollte und man zu dem Schluss kommt, dass das ursprüngliche Urteil gegen Darswo fehlerhaft ist.
Was konkret würde dann passieren?
Theoretisch kann das Munition für einen erneuten WAA sein, der dann gute Chancen hätte, dass dem stattgegeben wird.


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09.03.2022 um 11:14
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Selbst wenn es hier zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen sollte und man zu dem Schluss kommt, dass das ursprüngliche Urteil gegen Darswo fehlerhaft ist.
Was konkret würde dann passieren?
Nichts. Das ist es ja.

Eine Wiederaufnahme wäre nur im Rahmen des § 359 StPO möglich. Eine andere Einschätzung eines Zivilgerichts, das obendrein noch naturgemäß über keine strafrechtliche Expertise verfügt, würde in keiner Weise unter § 359 StPO fallen.


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09.03.2022 um 11:17
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Gibt es denn nun eigentlich echte "neue" Beweise?
Laut Anja Darsow und RA Dr. Strate ja. Aus taktischen Gründen will man diese wohl aber erst bei Gericht vorbringen, was sicherlich auch sinnvoll ist. Manchmal hält man Dinge besser zurück, um sie an geeigneter Stelle dann vorzubringen.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Oder erhofft man sich, dass bei einer erneuten Beweisaufnahme, diesmal dann einfach "andere" Schlüsse gezogen werden sollen?
Sicherlich werden auch die alten Beweise nochmal aufgerollt, bzw. durchgekaut. Und dann muss man eben schauen, was die zuständige Kammer draus macht.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Wie kann man sich dann überhaupt sicher sein, dass eine erneute Beweisaufnahme überhaupt das gewünschte Ergebnis bringen wird?
Sicher kann sich hier niemand sein. Das ist auch Familie Darsow und Co. nicht. Es ist einfach ein kleiner Hoffnungsschimmer. Zumal es auch erstmal der letzte Hoffnungsschimmer sein wird, denn strafrechtlich sind die Optionen aktuell ausgeschöpft.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Vor allem, ist das im Falle des Falles für die Familie Darsow nicht auch wieder mit gewaltigen Kosten verbunden usw. wenn die "Rechnung" nicht aufgeht?
Absolut! Sollte Andreas Darsow auch zivilrechtlich verurteilt werden, wird das aller Voraussicht nach den finanziellen Ruin für die Familie bedeuten. Schließlich werden nicht nur die vergangenen Jahre berechnet werden, sondern auch die spekulativen Kosten bis zum Rest des Lebens von Astrid Toll.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Selbst wenn es hier zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen sollte und man zu dem Schluss kommt, dass das ursprüngliche Urteil gegen Darswo fehlerhaft ist.
Was konkret würde dann passieren?
Zunächst würde Andreas Darsow natürlich nicht entlassen werden. Aber es würde die Türen für einen neuen Strafprozess, bzw. eine Wiederaufnahme des Prozesses, öffnen. Siehe Fall "Harry Wörz".

Quelle:


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09.03.2022 um 11:20
@Pinki2019
Zitat von Pinki2019Pinki2019 schrieb:Laut Anja Darsow und RA Dr. Strate ja. Aus taktischen Gründen will man diese wohl aber erst bei Gericht vorbringen, was sicherlich auch sinnvoll ist. Manchmal hält man Dinge besser zurück, um sie an geeigneter Stelle dann vorzubringen.
Was hindert die denn dran, direkt einen neuen Wiederaufnahmeantrag zu stellen? Bei geeigneten Beweisen sollte doch keine Zeit verloren gehen.
Ich vermute, die spielen auf den Bürgermeister P. Koch an, der diese mitteilsame Email an Dr. Strate schickte und eine Voreingenommenheit bekunden mag.


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09.03.2022 um 11:21
Bevor hier die wilden Spekulationen in Bezug auf den heutigen Verhandlungstag beginnen mit "Was wenn", wartet doch bitte ab, was die Verhandlung ergibt.


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09.03.2022 um 11:21
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Eine Wiederaufnahme wäre nur im Rahmen des § 359 StPO möglich. Eine andere Einschätzung eines Zivilgerichts, das obendrein noch naturgemäß über keine strafrechtliche Expertise verfügt, würde in keiner Weise unter § 359 StPO fallen.
Wobei hier ja noch der Witz ist, dass nicht der im Strafverfahren verurteilte AD hier der Kläger des Zivilverfahrens ist, also diese Klage gar nicht angestrengt hat, um eine Wiederaufnahme in der Strafsache zu erreichen.

Das Zivilverfahren angestrengt hat vielmehr das Opfer Astrid Toll bzw. dessen Vormund, und es kann sich zur Begründung der Zivilklage ja durchaus auf die - die Zivilkammer letztlich nicht bindenden, aber als Klagebegründung durchaus erst mal ausreichenden - Feststellungen der Strafkammer berufen.

AD als Beklagter im Zivilverfahren wird es nun sehr schwer haben, dagegenzuhalten…..


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09.03.2022 um 11:22
Zitat von jaskajaska schrieb:Was hindert die denn dran, direkt einen neuen Wiederaufnahmeantrag zu stellen? Bei geeigneten Beweisen sollte doch keine Zeit verloren gehen.
Du solltest dich nochmal einlesen. Hier findest du alle Dokumente zu den bereits abgeschmetterten Verfahren: https://strate.net/verfahren/wiederaufnahmeverfahren-fuer-andreas-darsow/
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich vermute, die spielen auf den Bürgermeister P. Koch an, der diese mitteilsame Email an Dr. Strate schickte und eine Voreingenommenheit bekunden mag.
Das denke ich eher nicht, da dies ja bereits ein offengelegter Hinweis ist.


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09.03.2022 um 11:24
@all danke für die zahlreichen Antworten.
Zitat von Pinki2019Pinki2019 schrieb:Laut Anja Darsow und RA Dr. Strate ja. Aus taktischen Gründen will man diese wohl aber erst bei Gericht vorbringen, was sicherlich auch sinnvoll ist. Manchmal hält man Dinge besser zurück, um sie an geeigneter Stelle dann vorzubringen.
Ja das macht durchaus Sinn.
Zitat von Pinki2019Pinki2019 schrieb:Sicher kann sich hier niemand sein. Das ist auch Familie Darsow und Co. nicht. Es ist einfach ein kleiner Hoffnungsschimmer. Zumal es auch erstmal der letzte Hoffnungsschimmer sein wird, denn strafrechtlich sind die Optionen aktuell ausgeschöpft.
Aus Sicht der Familie Darsow ist es durchaus legitim, sich an jeden Hoffnungsschimmer zu klammern.
Zitat von Pinki2019Pinki2019 schrieb:Zunächst würde Andreas Darsow natürlich nicht entlassen werden. Aber es würde die Türen für einen neuen Strafprozess, bzw. eine Wiederaufnahme des Prozesses, öffnen. Siehe Fall "Harry Wörz".
Ok, das heißt, selbst wenn die Dinge hier aus Sicht der Darsows positiv laufen, steht immer noch ein sehr langer Marsch an.

Ich werde da jetzt nicht zu sehr weiter drauf eingehen, weil ich nicht gegen den roten Warnbeitrag von @pluss verstoßen möchte.


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09.03.2022 um 11:25
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Okay. Also kann man davon ausgehen, dass das heute der Haupttermin ist und keine Gütetermin?
Beides. Der Regelfall ist folgender: Das Zivilgericht versucht erst einmal eine gütliche Einigung (es sei denn, die Klage ist dergestalt unsinnig, dass sich das nicht gehören würde). Das Gericht ist dazu gemäß der ZPO verpflichtet, § 278 Abs. 1 ZPO. Scheitert ein solcher Vergleich, geht das Gericht unmittelbar in den Haupttermin über. Dann stellen die Parteien die Anträge und die Kammer entscheidet.


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09.03.2022 um 11:30
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Die Vorsitzende der Kammer hat den Parteien sicherlich Fristen zum Vortrag gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird tatsächlicher Vortrag als verspätet zuürckgewiesen.
Eben, im Zivilprozess herrscht - im Gegensatz zum Strafprozess - kein Amtsermittlungsgrundsatz. Die Parteien des Zivilprozesses müssen selber die Umstände vortragen, die ihnen günstig sind.

Dafür kann ihnen das Gericht Fristen setzen. Werden diese Fristen aus von den Parteien nicht ausreichend entschuldigten Gründen nicht eingehalten, kann das Gericht den entsprechenden Parteivortrag als verspätet zurückweisen.

Das heißt, er wird vom Gericht nicht mehr beachtet. Und zwar auch in den weiteren Instanzen nicht mehr.


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09.03.2022 um 11:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Deus_ex_Machin schrieb:
Die Vorsitzende der Kammer hat den Parteien sicherlich Fristen zum Vortrag gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird tatsächlicher Vortrag als verspätet zuürckgewiesen.
Allerdings liegen diese Hinweise wohl schon länger vor, sodass sie sicherlich fristgerecht angemeldet worden sind. Aber das werden wir ja noch erfahren.


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09.03.2022 um 15:39
Zitat von jaskajaska schrieb:Hat Jemand eigentlich eine Vorstellung, in welcher Höhe ein realistischer Streitwert ist für 13 Jahre Unterbringung, Betreuung und Entschädigung für erlittenes Leid?
Das kann Darsow doch so richtig ruinieren finanziell.
Zum Schadensersatz (Schmerzensgeld oder wie man das nennt) kann ich nichts sagen, aber zu den anderen Kosten würde ich mal als Vergleich die Heimunterbringung meines Vaters ansetzen. Da lag der monatliche Eigenanteil zuletzt bei EUR 2.650. Der Pflegeanteil je nach Pflegegrad wird über die Pflegeversicherung getragen - ich weiß jetzt nicht, ob diese ggf auch Ersatz geltend machen kann.

Die Krankenkasse z.B. könnte das - so erhält man bei einem Krankenfall, bei dem potentiell ein Dritter beteiligt war, einen entsprechenden Fragebogen. Auch das weiß ich vom Heim, da mein Vater aufgrund seiner Demenz immer wieder gestürzt ist und in Folge per Ambulanz ins Krankenhaus musste. Der Fragebogen sagt explizit, dass man ggf. Kostenerstattung geltend macht.

Mein Vater war noch in einem sehr preisgünstigen Heim, wobei die Kosten in 2 Jahren um gut 25% gestiegen sind und die nächste Erhöhung auch schon anstand.

Dann noch die Betreuungskosten des gerichtlich bestellten Betreuers - wobei das geringste Anteil sein wird.

Ich denke mal, es geht schlicht ums Haus. Wenn A Toll der Schadensersatz zugesprochen wird und Herr Darsow für die Heimkosten, etc. aufkommen muss, wird das Haus dabei drauf gehen.


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