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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 19:52
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:, Fehler im Urteil sind trotzdem vorhanden und die sind für alle Lesenden einsehbar und auch vorhanden.

Daran kann nicht gezweifelt werden.
Bitte anhand von konkreten Beispielen diese Aussage belegen.

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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 19:56
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Fehler im Urteil sind trotzdem vorhanden und die sind für alle Lesenden einsehbar und auch vorhanden.
Na dann aber bitte mal Beispiele nennen.
Behaupten kann das jeder
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Daran kann nicht gezweifelt werden.
Doch, ich bezweifele stark, das es im Urteil elementare Fehler gibt.
Ich denke ich bin da auch keine Ausnahme.

Auch hier wäre hilfreich, wenn Du Deine, in meinen Augen haltlose Bemerkung, konkret belegen könntest.


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 20:07
Ein Fehler im Urteil wurde bereits am 05.01.2022 genannt, auf Seite 54 und 56 bei den Aussagen der Zeugin Müller, was von den Wahrnehmungen der Zeugen zuerst zu ihrem Aufwachen führte, ergibt sich ein klarer Widerspruch.

Ein zweiter Fehler ist bspw. auf der Seite 26 zu lesen, da wird im Urteil von Petra Toll geschrieben beim zweiten Schuß auf Astrid Toll.

Ist keine große Sache, aber trotzdem falsch.

Einige Schlußfolgerungen des Gerichts sind auch nicht belegt durch Zeugen oder SV.


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 20:12
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Wagner wollte da auf Nummer Sicher gehen und sein Urteil revisionsfest machen.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Nightrider64 schrieb:
Schon das Niederschießen des Herrn Toll bei abgeklebtem Bewegungsmelder erfüllt das Merkmal der Heimtücke. Das erschießem der offensichtlich schlafenden Frauen erst recht

Bei Herrn Toll ja.

Bei den Frauen fragwürdig.
Die Vorwürfe gegen Richter Müller sind lächerlich. Ich zitiere einmal aus dem Prozessbericht von Veronika Szeherova, die die Feststellungen von Dr. Bux wiedergibt:
(...) Blut von Petra Toll wurde nur im Bereich ihrer Leiche gefunden – im Bett des Elternschlafzimmers. Die Spur wies keinerlei Dynamik auf, was darauf hindeute, dass sie sich nicht bewegt, also wohl noch geschlafen habe.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Die Frauen lagen in einer Schlafposition laut Urteil und SV der Rechtsmedizin, das heißt nicht, daß sie auch tatsächlich noch schliefen. (...)
Das ist nur Ihre Meinung! Wenn es keinen vernünftigen Anhaltspunkt gibt anzunehmen, dass Petra Toll wach war, dann muss es das Gericht auch nicht tun. Ganz einfach!
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Nightrider64 schrieb:
Das ist für mich keine Quelle zu Deiner Behauptung.

Dieses Gutachten mit den Angaben zur Fallanalyse des BKA ging auch nach Kassel zum zuständigen Gericht für eine Wiederaufnahme, und auch das kann die Ermittlungsakten einsehen und daher sind die Angaben von Winkelsdorf dazu vollkommen plausibel.

Im Urteil als Quelle, die Du ja nur akzeptierst, ist jedoch nicht alles richtig,

Wenn Du darauf bestehst, nenne ich auch Fehler im Urteil.
Ich sehe da keinen Widerspruch. Boro Suznjevic mag bei seiner Zeugenvernehmung von 6 Knallgeräuschen gesprochen haben. Entscheidend ist, was er vor Gericht ausgesagt hat.

In allen Prozessberichte die ich gefunden habe, ist davon die Rede, dass alle Zeugen von zwei Schüssen berichtet haben, was mit der Urteilsbegründung übereinstimmt (Zweiter Prozesstag, https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-tag2-tochter-astrid-lebensmittelpunkt-1135926.html)

Da ich hier nicht in der Bringschuld bin, so bitte ich Dich, eine einzige Quelle über den Prozess zu bringen, wo von 6 gehörten Schüssen die Rede ist.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:(...)
Sie müssen aber den Angaben von Winkelsdorf aus der Fallanalyse des BKA nicht vertrauen, Fehler im Urteil sind trotzdem vorhanden und die sind für alle Lesenden einsehbar und auch vorhanden.

Daran kann nicht gezweifelt werden.
Doch, insbesondere wenn man nur mit Unterstellungen arbeitet und seine Aussagen nicht belegen kann.


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 20:14
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Ein Fehler im Urteil wurde bereits am 05.01.2022 genannt, auf Seite 54 und 56 bei den Aussagen der Zeugin Müller, was von den Wahrnehmungen der Zeugen zuerst zu ihrem Aufwachen führte, ergibt sich ein klarer Widerspruch.

Ein zweiter Fehler ist bspw. auf der Seite 26 zu lesen, da wird im Urteil von Petra Toll geschrieben beim zweiten Schuß auf Astrid Toll.
Und das soll eine Revision rechtfertigen??
Vielleicht finden wir im Urteil ja auch noch ein paar falsche Satzzeichen, dann kann man Darsow direkt freilassen.
Ironie Off.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Ist keine große Sache, aber trotzdem falsch.
Nochmal die Frage.
Warum soll das überhaupt wichtig sein?
Was tragen diese Nichtigkeiten bezüglich der Richtigkeit des Urteils bei?


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 20:23
Nachtrag, da sich alter Beitrag nicht bearbeiten ließ:
Zitat von BlackRainBlackRain schrieb:Die Vorwürfe gegen Richter Müller Wagner sind lächerlich. Ich zitiere einmal aus dem Prozessbericht von Veronika Szeherova, die die Feststellungen von Dr. Bux wiedergibt:



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09.01.2022 um 20:29
Auch auf Seite 30 wurde von Petra Toll im Vorgarten liegend im Urteil geschrieben, daß diese Kleinigkeiten am Strafausspruch nichts ändern, wurde doch von mir bereits mehrfach geschrieben.

Ändert das etwas an solchen Ungenauigkeiten, die im Urteil vorhanden sind?


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 20:34
@P-Beobachter
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Ein Fehler im Urteil wurde bereits am 05.01.2022 genannt, auf Seite 54 und 56 bei den Aussagen der Zeugin Müller, was von den Wahrnehmungen der Zeugen zuerst zu ihrem Aufwachen führte, ergibt sich ein klarer Widerspruch.
Warum zitierst Du das denn nicht einfach? Keiner wird sich die Mühe machen, zu suchen, was Du vielleicht gemeint haben könntest. Wie man zitiert ist klar? Wenn nicht gibt es hier Hilfe.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Einige Schlußfolgerungen des Gerichts sind auch nicht belegt durch Zeugen oder SV.
Zum Beispiel? Und warum sollen diese Schlussfolgerungen Fehler sein? Wurden sie nicht erläutert oder als Schlussfolgerung benannt?


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09.01.2022 um 20:38
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Und das soll eine Revision rechtfertigen??
Nein, ein Rechtsfehler bei der Heimtücke kann Teil einer Revision sein, leider kennt niemand hier den gestellten und abgelehnten Revisionsantrag der damaligen Verteidiger.


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09.01.2022 um 20:43
Zitat von jaskajaska schrieb:Warum zitierst Du das denn nicht einfach?
Hatte ich zitiert.
Zitat von jaskajaska schrieb:Und warum sollen diese Schlussfolgerungen Fehler sein?
Habe ich nicht behauptet, daß diese Schlußfolgerungen den Tathergang eindeutig unrichtig wiedergeben, jedoch bleiben sie letztlich Mutmassungen.


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09.01.2022 um 20:44
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Ändert das etwas an solchen Ungenauigkeiten, die im Urteil vorhanden sind?
Ursprünglich ging es ja um die gerichtlich festgestellte Heimtücke und den Fakt, dass Petra Toll in Schlafposition in ihrem Bett erschossen wurde. Statt nachvollziehbarer Argumente zu Deine Alternativmeinung kam ein Ausweichen auf angebliche andere Fehler im Urteil, die auch hier Fehler möglich erscheinen ließen. Leider ist diese Argumentation noch substanzloser als die bemängelten Ungenauigkeiten, die das Urteil noch lange nicht zu einem Fehlurteil werden lassen.


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09.01.2022 um 20:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Warum zitierst Du das denn nicht einfach? Keiner wird sich die Mühe machen, zu suchen, was Du vielleicht gemeint haben könntest. Wie man zitiert ist klar?
Doch ich habe mir die Mühe gemacht. An der angegebenen Stelle steht genau aufgeführt, warum das Gericht in der Aussage der Frau Müller eben KEINEN Widerspruch zum vom Gericht rekonstruierten Tatablauf sieht.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Sie müssen aber den Angaben von Winkelsdorf aus der Fallanalyse des BKA nicht vertrauen, Fehler im Urteil sind trotzdem vorhanden und die sind für alle Lesenden einsehbar und auch vorhanden.

Daran kann nicht gezweifelt werden.
Natürlich muss niemand den Angaben eines Sachverständigen vertrauen, der Einblick in die für seine Begutachtung relevanten Ermittlungsergebnisse (z.B. Tatortfotos, Tatortvermessungen, Spurenauswertungen oder Obduktionsergebnisse) hatte. Es muss aber auch niemand einem anonymen Internetnutzer vertrauen, der genau wie wir, keinerlei Einsicht in all diese Dokumente hatte, (sehr wahrscheinlich) über keine Facherxpertise durch Ausbildung und Berufserfahrung auf dem relevanten Wissensgebiet verfügt (oder zumindest diese bisher uns gegenüber nicht nachgewiesen hat) und behauptet, dass alles ganz anders war.

Jeder hier mitlesende kann für sich bewerten, wessen Aussagen er mehr Vertrauen schenken möchte.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Ein zweiter Fehler ist bspw. auf der Seite 26 zu lesen, da wird im Urteil von Petra Toll geschrieben beim zweiten Schuß auf Astrid Toll.

Ist keine große Sache, aber trotzdem falsch.

Ändert das etwas an solchen Ungenauigkeiten, die im Urteil vorhanden sind?
Das ist genau die gleiche Argumentationsmasche wie der Hinweis, dass es in Deutschland in der Vergangenheit durchaus Justizirrtümer gegeben hat. Genauso wenig, wie die Tatsache, dass eine Harry Wörz oder eine Horst Arnold zu unrecht verurteilt wurden, einen Rückschluss darauf zu lässt, dass auch Andreas Darsow Opfer eines Justizirrtums geworden ist, genauso wenig belegt die Tatsache, dass es in dem Urteil Flüchtigkeitsfehler und Namensverwechselungen gibt, dass es auch in der Begründung und Findung des Urteils Fehler gibt.

Das sind einfach nur Nebelkerzen, und zwar welcher aus der untersten Schublade (dort, wo die ganz billigen und leicht durchschaubaren liegen...).


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09.01.2022 um 20:55
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Habe ich nicht behauptet, daß diese Schlußfolgerungen den Tathergang eindeutig unrichtig wiedergeben, jedoch bleiben sie letztlich Mutmassungen.
Das ist juristisch gesehen Quatsch. In den seltensten Fälle gibt es für eine Täterschaft wirklich handfeste Beweise, wie z.B. einen Videoaufnahme der Tat, auf der der Täter eindeutig identifizierbar ist. Selbst wenn es einen Zeugen gibt, der die Tat unmittelbar beobachtet hat, kann der sich irren oder lügen.

D.h. ein Gericht muss immer Schlußfolgerungen aus den ihm vorgelegten Beweisen und Indizien schließen. Allerdings sind das BEGRÜNDETE Schlußfolgerungen, und damit eben nicht einfach Mutmaßungen.

Das Urteil gegen AD zeigt das doch sehr gut auf. Da wird zu jeder ausführlich Schlußfolgerung beschrieben, warum die vorgelegten Tatsachen zu dieser Schlußfolgerung führen und auch, warum andere Schlußfolgerungen auszuschließen sind.


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 21:00
@P-Beobachter
Du hast nichts zitiert sondern Seiten benannt und das ohne Verfasser oder Uhrzeit, so dass das Raussuchen eines eventuell gemeinten Beitrags Zeit kostet.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Habe ich nicht behauptet, daß diese Schlußfolgerungen den Tathergang eindeutig unrichtig wiedergeben, jedoch bleiben sie letztlich Mutmassungen.
Du warst eben dabei, Fehler zu benennen. Nun ist eine Schlussfolgerung also doch kein Fehler per se. Du windest Dich, hast anscheinend keine konkreten Details.
Insofern sind Deine Argumente halt auch keine.


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09.01.2022 um 21:01
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Leider ist diese Argumentation noch substanzloser als die bemängelten Ungenauigkeiten, die das Urteil noch lange nicht zu einem Fehlurteil werden lassen.
Ein Lagerdenken führt zu solchen Fehlurteils-Unterstellungen, nur weil ich ein paar Ungenauigkeiten und reichlich Mutmassungen, die für das Gericht zu Gewissheiten und Überzeugungen führten, angesprochen hatte.

Wer jedoch kann mit absoluter Gewissheit sagen, dass der oder die Täter kein anderes Behältnis als eine dünne PET-Flasche für seinen Schalldämpfer mit einer Befüllung mit Bauschaum benützte, wie es die 10 Videos aus dem BKA und die vielen anderen bei Strate zeigten?

Denn so etwas Instabiles dürfte wahrscheinlich nicht verwendet worden sein, da haben Strate und seine Gutachter Winkeldorf und Cacheé durchaus Recht mit den Videos für ihren Wiederaufnahmeantrag.

Bitte darauf mal antworten!


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 21:05
@P-Beobachter
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Bitte darauf mal antworten!
Ach so funktioniert das? Antworten einfordern, selbst keine liefern?
Aber: im Prozess wurden ebenfalls Schussversuche gemacht, die Videos vorgeführt. Die Gutachter (und denen schloss das Gericht sich an) legten das Funktionieren eines solchen Schalldämpfers dar.
Wenn nun Strate beweisen mag, dass das Prinzip nicht funktioniert, so ist das unmöglich.
Wenn überhaupt wäre hätte aufgezeigt werden können, dass die vom Gericht angenommene wahrscheinlichste Konstruktion nicht funktioniert. Aber soweit ich das noch weiss waren sowohl bei der Internetanleitung als auch im Urteil durchaus Variationen benannt.


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09.01.2022 um 21:07
Zitat von jaskajaska schrieb:Nun ist eine Schlussfolgerung also doch kein Fehler per se.
Was soll das denn noch? Eine Schlußfolgerung ist eben eine Schlußfolgerung.

Diese kann sich mit einer realen Tatausführung decken, aber eine absolute Garantie dafür gibt es nicht.


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09.01.2022 um 21:14
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Gutachter (und denen schloss das Gericht sich an) legten das Funktionieren eines solchen Schalldämpfers dar.
Es gab nur einen Gutachter dafür, das war der SV Pfoser vom BKA.
Was er aber genau per Videos zeigte in der HV, daß also mehr als 10 Schüsse zusammen mit den Probeschüssen vorher gemacht werden konnten ohne Störungen (Ladehemmungen) mit dem Spurenbild von immer weniger ausgeworfenen Bauschaum-Partilkeln, das läßt sich nicht mehr rekonstruieren, die 10 Clips aus dem BKA jedenfalls können das nicht gewesen sein.


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 21:14
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Denn so etwas Instabiles dürfte wahrscheinlich nicht verwendet worden sein, da haben Strate und seine Gutachter Winkeldorf und Cacheé durchaus Recht mit den Videos für ihren Wiederaufnahmeantrag.
wie bemisst man denn "Instabilität"?
woher weißt du welches Maß an "Instabilität" für Darsow noch "handelbar" gewesen wäre?
inwiefern haben dann Strate und Winkelsdorf Recht?
Falls du diese Fragen beantworten kannst, dann selbstverständlich bitte mit seriösen Quellenangaben.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Wer jedoch kann mit absoluter Gewissheit sagen, dass der oder die Täter kein anderes Behältnis als eine dünne PET-Flasche für seinen Schalldämpfer mit einer Befüllung mit Bauschaum benützte, wie es die 10 Videos aus dem BKA und die vielen anderen bei Strate zeigten?
"eine dünne PET-Flasche"...dünn verglichen mit was denn? was heißt "dünn" in diesem Kontext eigentlich?
Bitte Belege und Quellenangaben dazu.
Kannst du mit absoluter Gewissheit sagen das KEIN PET Schalldämpfer verwendet wurde?
Am Tatort wurden PET Rückstände gefunden.
Zitat von P-BeobachterP-Beobachter schrieb:Bitte darauf mal antworten!
habe ich nun getan und ich fordere von dir nun Quellen ein, um deine Thesen zu belegen.


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 21:19
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Wohnzimmer zumeist Richtung Süden
Und die Terrasse. So auch hier: Die Terrassen liegen nach Süden zur Friedrich-Ebert-Straße. Die Eingänge zu den Häusern liegen im abgeschiedeneren Bereich hinter den Häusern, wo nur ein Stichweg entlangführt. Grund für diese Ausrichtung ist, dass dies die nach Norden gelegene Seite ist.
Hier die Nordseite mit den Haustüren. Rechts von Anja Darsow (im Hintergrund sieht man ihre Haustür) wohnten die Tolls.
Spoiler
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Quelle s. Video im wiki zum Fall

Die Tolls haben ihre Haustür nicht genutzt. Sie hatten eine Souterraintür auf der Südseite (zur Friedrich-Ebert-Straße). Sie nutzten nur diesen Ein- und Ausgang. Der Bereich wurde durch Lampen mit Bewegungsmelder ausgeleuchtet. Der Bewegungsmelder war zur Tatzeit abgeklebt.
Der Täter wartete an dieser Souterraintür morgens um vier Uhr auf K. Toll, er wartete nicht bei der eigentlichen Haustür auf der anderen Seite, er drang auch nicht einfach ins Haus ein, wie man es wohl beim Klllerkommando der Hells Angeles erwarten würde.
Andreas Darsow hat in seiner Vernehmung angegeben, über den genutzten Eingang Bescheid gewusst zu haben (lässt sich ja als direkter Nachbar auch schlecht leugnen).
Der Täter wusste, dass Herr Toll um vier Uhr erscheinen würde und er wartete zur richtigen Zeit auf der richtigen Seite des Hauses. Herr Toll schöpfte auch von drinnen keinen Verdacht, weil etwa Licht draußen anging, denn Andreas Darsow hatte den Bewegungsmelder abgeklebt, bevor er sich für sein Tötungsvorhaben direkt in dem von Bewegungsmelder erfassten Bereich postierte.
Der Täter betrat nach dem Mord an Klaus Toll das Haus und tötete Petra Toll (im Bett liegend) im oberen Stockwerk. Astrid Toll schlief im Dachgeschoss, auch dort ging der Täter noch extra hoch, um sie (im Bett liegend) ebenfalls hinzurichten.
Die Leiche von Petra Toll zeigte keine Abwehrspuren und der Tatort kein dynamisches Geschehen mit Bewegung. @Nightrider64 hatte darauf hingewiesen, dass die Kugel einen auf dem Kopfkissen liegenden Kopf durchbohrte, die Augen des Opfers waren geschlossen.
Es ergibt sich insgesamt nach Auswertung der Szenerie das Bild eines schlafenden Opfers.

Zusammenfassend ist es berechtigt, beim Täter sowohl von näheren Kenntnissen der Lokalitäten und Gewohnheiten im Haus der Tolls auszugehen als auch von Heimtücke im Fall Petra Toll.
Der BGH sah das bekanntlich auch nicht anders, es wurde Revision eingelegt, diese wurde verworfen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:D.h. ein Gericht muss immer Schlußfolgerungen aus den ihm vorgelegten Beweisen und Indizien schließen. Allerdings sind das BEGRÜNDETE Schlußfolgerungen, und damit eben nicht einfach Mutmaßungen.
Begründete und logische Schlussfolgerungen. Der BGH prüft auch die Verletzung von Denkgesetzen. Offensichtliche Unrichtigkeiten wie Schreibfehler können jederzeit berichtigt werden, über so etwas muss man sich hier nicht unterhalten.


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