Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
25.03.2015 um 10:30Anzeige
Bei der Reparatur nach einem Tailstrike auf dem Osaka International Airport am 2. Juni 1978 war eine Ausbesserung am Druckschott im Heck der Maschine nur mit einer einfachen, statt wie gefordert mit einer doppelten Nietreihe befestigt worden. Diese Reparatur war von Boeing durchgeführt worden. 12.319 Landungen nach dieser Ausbesserung trat die Katastrophe ein: In einer Flughöhe von rund 7300 Metern barst das Druckschott, wobei sich der Kabinendruck in das Leitwerk entlud und daraufhin das Seitenleitwerk regelrecht absprengte. Infolge des Absturzes trat Yasumoto Takagi von seinem Posten als Präsident von Japan Airlines zurück. Der für die fehlerhafte Wartung in Haneda zuständige Boeing-Mitarbeiter beging Suizid.
Wattwurm schrieb:Und natürlich kann ich ein Billigteil aus China einbauen, wenn dieses alle Prüfungen besteht und den Anforderungen gerecht wird. Wo steht das, dass ich das nicht darf? Wer will mir das als Unternehmer verbieten?Sofern der Hersteller zugelassen ist, ja. Wenn nicht, nein. Und wenn es dann den Anforderungen entspricht und alle Tests ohne Beanstandungen besteht, ist es wohl auch kein Sicherheitsrisiko.
Wattwurm schrieb:Habe ich selbst in der Praxis erlebt. Ging um Schleifscheiben für Kurbelwellen etc. Hier in Dtl. top Qualität. Produktion ausgelagert, unter den gleichen Bedingungen, selbes Verfahren etc., auch die Warenausgangsprüfung wurde erfüllt, aber in der Praxis qualitativ schlechter.Du weißt aber schon, dass in der Luftfahrt daher auch nur bestimmte Produktionsstandorte zugelassen sind? Ändert sich der, muss neu zertifiziert werden.
Verstehst du worauf ich hinaus will?