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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

16.622 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, Frankfurt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Birgit A. aus Lohmar

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.05.2026 um 21:54
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:BAs Bruder könnte dort angefangen haben, dann hat sie ihren Mann über den Bruder dort kennengelernt und schließlich, vielleicht auf Anraten/mit Unterstützung von Mann und Bruder, dann selbst dort angefangen
Nein, definitiv nicht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass BAs Bruder um einiges jünger war als sie, das haut dann zeitlich nicht hin.

Ich denke eher, dass BA und ihr Mann sich in der ,Branche' kennengelernt haben und einer von beiden später ihrem Bruder den Job beim DWD vermittelt haben.

Den Arbeitsort kann man sich als Beamter nicht immer aussuchen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.05.2026 um 22:14
Zitat von lambitalambita schrieb:Ich denke eher, dass BA und ihr Mann sich in der ,Branche' kennengelernt haben und einer von beiden später ihrem Bruder den Job beim DWD vermittelt haben.
Ja, stimmt, so herum wird es wohl gewesen sein.

Es läuft dann aber trotzdem darauf hinaus, dass es nicht so ungewöhnlich ist, dass mehrere Mitglieder einer Familie in einer Firma arbeiten und sich Beruf und Privatleben verquicken.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.05.2026 um 23:26
Warum soll es genau so gewesrn sein? Genauso gut kann BA erst nachdem die Kinder groß waren beim DWD eingestigen sein


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.05.2026 um 23:36
Zitat von FrauAnnemetteFrauAnnemette schrieb:Warum soll es genau so gewesrn sein? Genauso gut kann BA erst nachdem die Kinder groß waren beim DWD eingestigen sein
Das wäre ungewöhnlich, das wird dann schwierig mit der Verbeamtung in dem Alter. Ich denke, dass BA, da sie ein wenig älter war als ihr Bruder, vielleicht so etwas wie ein Vorbild war für den Bruder, was sich dann durchaus auch auf seine Berufswahl ausgewirkt haben könnte. Aber letztlich bleibt es spekulativ und für die Einordnung des Falls auch nur eine Randnotiz.


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14.05.2026 um 23:37
Die Ausbildung zum Wetterbeobachter dauert nur 20 Monate.


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14.05.2026 um 23:40
Das war damals mittlerer Dienst und die Altershöchstgrenze war 32 Jahre.


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15.05.2026 um 00:48
Screenshot 20260515 004502 Chrome


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15.05.2026 um 01:39
@FrauAnnemette Das ist jetzt so, aber BA fängt ja nicht jetzt erst damit an, sondern maßgeblich ist, wie es zu dem Zeitpunkt war als sie angefangen hat.


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15.05.2026 um 06:11
https://www.kischuni.de/beruf/flugwetterberater/

In dem Artikel wird beschrieben, wie die Ausbildung verläuft. Flugwetterberater ist ein hochspezialisierter Beruf, den man nicht mal soeben nebenbei erlernt, sondern für den ein sehr fachspezifisches Studium nötig ist. Es mündet in das Beamtentum des gehobenen Dienstes.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 08:27
Zitat von PlyxePlyxe schrieb:In dem Artikel wird beschrieben, wie die Ausbildung verläuft. Flugwetterberater ist ein hochspezialisierter Beruf, den man nicht mal soeben nebenbei erlernt, sondern für den ein sehr fachspezifisches Studium nötig ist. Es mündet in das Beamtentum des gehobenen Dienstes.
Ist das nicht ein anderer Job? Also einer, wo man entscheidet, ob Flüge überhaupt stattfinden? Ich hatte es so verstanden, dass sie vor Ort verschiedene meterologische Messergebnisse ablas und dokumentierte.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 08:46
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ist das nicht ein anderer Job? Also einer, wo man entscheidet, ob Flüge überhaupt stattfinden? Ich hatte es so verstanden, dass sie vor Ort verschiedene meterologische Messergebnisse ablas und dokumentierte.
Genau diese Frage habe ich mir eben auch gestellt!

BA war doch keine Flugwetterberaterin? Sie hat doch ,nur' Messergebnisse abgelesen und weitergegeben, dachte ich. Die Entscheidung über die Daten und Konsequenzen haben doch andere getroffen?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 10:14
Zitat von lambitalambita schrieb:BA war doch keine Flugwetterberaterin? Sie hat doch ,nur' Messergebnisse abgelesen und weitergegeben, dachte ich. Die Entscheidung über die Daten und Konsequenzen haben doch andere getroffen?
Ja, ich denke, ihr Job war, bei der Wetterstation die Ergebnisse abzulesen und z.B. digital zu verarbeiten, dass jemand anders die Lage ggf. bewertet. Ohne viel von der Materie zu verstehen, würde ich mal behaupten, dass das in windstillen, niederschlagsfreien lauen Sommernächten ein ziemlich obsoleter Job war. Er wurde ja dann wegdigitalisiert, viele Wetterstationen (vermutlich alle) lesen sich ja nun selbst ab und schicken die Daten weiter.
Daher denke ich, dass das zwei verschiedene Jobs sind.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 10:20
Interessanter als der genaue berufliche Werdegang und die Tatsache, dass mehrere Familienmitglieder beim DWD arbeiteten, scheint mir zu sein, dass Frau A. wohl Beamtin war.

Das bedeutet, dass sie sich mehrere Jahre, u.U. bis zu 15 Jahre lang, vom Dienst beurlauben lassen konnte, unter Verzicht auf Dienstbezüge und Beihilfe zur Krankenversicherung. Auch das Ruhegeld wäre ggf. später niedriger ausfallen.

Eine solche Beurlaubung kann z.B. für Zeiten der Kindererziehung gewährt werden - es kommt natürlich nur für Personen in Frage, die anderweitig (z.B. über den Partner) finanziell abgesichert sind. Die Private Krankenversicherung muss zu hundert Prozent bezahlt werden - es kommt heute eigentlich nur für Menschen mit gut verdienendem Partner in Betracht.

Ich frage mich immer wieder, ob das geplante "berufliche Kürzertreten" für die Enkel so zu verstehen ist.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 10:52
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Die Private Krankenversicherung muss zu hundert Prozent bezahlt werden - es kommt heute eigentlich nur für Menschen mit gut verdienendem Partner in Betracht.
Gibt es dafür nicht die Beihilfe für Beamte? Ich kenne mich da nicht gut genug aus, aber ist es nicht so, dass, wenn man früh genug in die PK eintritt, der Beitragssatz recht niedrig ist und die Beihilfe einen Teil der Arztrechnungen übernimmt?

Der PK-Satz selbst ist wohl kaum derart hoch, dass ihn der Ehepartner, womöglich selbst auch Beamter, nicht mitstemmen könnte, oder?


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 11:03
Zitat von lambitalambita schrieb:Der PK-Satz selbst ist wohl kaum derart hoch, dass ihn der Ehepartner, womöglich selbst auch Beamter, nicht mitstemmen könnte, oder?
Ein Beamter im aktiven Dienst erhält üblicherweise eine Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung in Höhe von 50%, d.h. für die anderen 50% muss der Beamte sich privat krankenversichern, zahlt dafür beispielsweise einen Beitrag von €300,- im Monat (das variiert nach Lebensalter, Geschlecht, bestehenden Anwartschaften, Versicherungsgesellschaft usw.).

Lässt sich der Beamte beurlauben, bekommt er nicht nur keine Dienstbezüge während der Beurlaubung, sondern zahlt statt den 300,- im Beispiel dann €600,- für die PKV.

Automatisch mitversichert in der GKV des Ehepartners ist er ggf. auch nicht. Einmal raus aus der GKV, kommt man kaum wieder hinein.

Das bedeutet, bei einer solchen Beurlaubung fehlen aus Sicht des Partners nicht nur die Dienstbezüge in der Haushaltskasse, er muss auch noch für eine erheblich teurere PKV der Partnerin aufkommen.

Die spätere Pension fällt ggf. auch niedriger aus.

Das muss man sich schon leisten können.


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15.05.2026 um 11:08
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ein Beamter im aktiven Dienst erhält üblicherweise eine Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung in Höhe von 50%, d.h. für die anderen 50% muss der Beamte sich privat krankenversichern, zahlt dafür beispielsweise einen Beitrag von €300,- im Monat (das variiert nach Lebensalter, Geschlecht, bestehenden Anwartschaften, Versicherungsgesellschaft usw.).
Laut Freunden 70:30, mit Kindern, in Baden-Württemberg.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Lässt sich der Beamte beurlauben, bekommt er nicht nur keine Dienstbezüge während der Beurlaubung, sondern zahlt statt den 300,- im Beispiel dann €600,- für die PKV.
Laut Freunden, die in den 90er/2000ern verbeamtet wurden und völlig gesund bei der Versicherung waren, um die 180 Euro PK. Nicht 300. Wenn man die 180 € verdoppelt, ist das zwar schon ein gewisser Betrag, aber eben noch stemmbar.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 11:45
Die Regelungen sind teils unterschiedlich. Einen Überblick verschafft die folgende Internetseite:

https://info-beihilfe.de/ratgeber-beihilfe/beihilfemessungssatz-wie-hoch-ist-die-beihilfe-fuer-beamte-und-familie/

Da die Kinder von Frau A. erwachsen waren, und nicht mehr kindergeldberechtigt gewesen sein dürften, gehe ich bei ihr von 50% Beihilfeberechtigung aus.
Zitat von lambitalambita schrieb:180 Euro PK. Nicht 300
Bei 70:30 widerspricht das doch meinem Beispiel nicht, das von 50:50 ausgeht.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 12:04
Auch wenn wir nun vom Thema abdriften: Tatsächlich ist es so, dass der Job wohl er kein Traumjob war. Lange Anfahrt, starre Schichten, lange Schichten, keine Kollegen, Job vermutlich sehr monoton und auch nicht anspruchsvoll. Dazu noch die Schlafstätte und die Abgelegenheit des Flughafens.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 12:15
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Da die Kinder von Frau A. erwachsen waren, und nicht mehr kindergeldberechtigt gewesen sein dürften, gehe ich bei ihr von 50% Beihilfeberechtigung aus.
Eine Tochter war wohl ,erwachsen', vielleicht verheiratet, da bin ich daccord, aber die beiden Geschwister waren jünger, vielleicht in Studium oder Ausbildung, und da wäre BA durchaus noch beihilfeberechtigt gewesen.

Aber bevor wir abschweifen: Miss Mary spricht von langen Fahrten, einsamen und monotonen Arbeitsabläufen.

Manche Menschen, die gerne allein und eher introvertiert sind, brauchen genau solche Jobs. Für jemanden, der Abwechslung, Lautstärke und Remmidemmi braucht, wäre so ein Job die Hölle gewesen.

Ich könnte mir vorstellen, dass BA ihn geliebt hat, er hat wohl zu ihrem Charakter gepasst. Sie war ja selbst eher ruhig und bedächtig.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

15.05.2026 um 12:23
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Tatsächlich ist es so, dass der Job wohl er kein Traumjob war.
Nun, was heißt schon Traumjob. Kommt halt immer drauf an, wie die Ansprüche sind, für manche ist es wichtiger, finanziell abgesichert zu sein als die superinteressanten Inhalte zu haben. Das ist halt Geschmackssache. Aber ich weiß nicht, ob das für diesen Fall so die große Rolle spielt. Wir wissen ja noch nicht mal, ob sie sich dort einigermaßen wohlgefühlt hat oder überhaupt nicht. Im Sternartikel steht zwar, sie sah gern die Flugzeuge abfliegen, aber nun ja. In diesen Berichten, auch bei AZ XY wird ja in den seltensten Fällen was Negatives gesagt, da war immer alles prima.


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