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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.02.2017 um 13:57
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Paukenschlag-in-Augsburg-Fall-Ursula-Herrmann-wird-neu-aufgerollt-id40561766.html

Mehr kann ich leider nicht sagen, denn mein Soll an Beiträge in der Augsburger Allgemeinen ist bereits erfüllt. Aber ihr könnt den Bericht ja lesen und dementsprechende Passagen einkopieren. Danke. 

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.02.2017 um 00:27
http://www.focus.de/regional/augsburg/fall-ursula-herrmann-tod-vor-mehr-als-35-jahren-gericht-will-weitere-beweise-auswerten_id_6658044.html

"Das Augsburger Landgericht ordnete am Donnerstag an, dass am 22. Juni zwei Polizisten als Zeugen vernommen werden."


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.02.2017 um 09:23
Vielen Dank @ErwinKöster. Ist das eigentlich üblich, dass eine Zeugenvernehmung schon Monate zuvor angekündigt wird? Mich hat dieser Fall immer sehr berührt und ich hoffe, dass sich irgendwann klärt, was genau mit Ursula H. passiert ist und wer dafür verantwortlich ist. Der Verurteilte behauptet ja heute noch, dass er es nicht war. 


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.02.2017 um 15:05
@Robin76 Gerne geschehen! Ich  vermute dass es nach § 284 ZPO geht, dort steht 

"Mit Einverständnis der Parteien kann das Gericht die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen." Ist also nicht verboten das anzukündigen, gibt auch keinen Grund zur Verheimlichung. Bei der Vernehmung soll es um das widerrufene Geständnis von 1982 gehen.

Ich finde den Fall auch furchtbar, vor allem für die Angehörigen. Ich finde es auch beeindruckend wie die Familie Herrmann es irgendwie schafft mit diesem Horror umzugehen! 

Mal sehen was die erneute Beweisaufnahme ergibt, vor allem in Hinblick auf Komplizen.....aber nach 35 Jahren wird das sehr sehr schwer, siehe den Fall vom Mümmelmannsberg 1981.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.06.2017 um 00:53
Der Fall Barbara Jane Mackle aus dem Jahr 1968 ist fast spiegelgleich zum Fall Ursula Herrmann. War er das Vorbild für den Täter??

https://en.wikipedia.org/wiki/Barbara_Mackle_kidnapping


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.09.2017 um 23:51
Am Donnerstag war erneut Verhandlung in Augsburg.

Anwalt fordert neues Gutachten

Der Vorwurf, die Ermittler hätten ein anderes, öffentlich nicht zugängliches Jingle für ihr Gutachten herangezogen als bei den Anrufen verwendet wurde ist ja ein dicker Hund! Damit wird den Ermittlern Fälschung eines Beweismittels vorgeworfen. Da kann man nur den Kopf schütteln.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.09.2017 um 12:49
Wenn es stimmt, ist es ein dicker Hund das getan zu haben.

Und wenn dem so ist, gehört das aufgeklärt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.09.2017 um 00:36
Is ja klar: Das Hauptindiz ist das TK 148 und das soll in Zweifel gezogen werden bzw. ein neues Gutachten erstellt werden. Sonst gibts von vornherein keine Chance auf ao Wiederaufnahme. Ob ein so schwerwiegender Vorwurf wie oben angeführt dafür geeignet ist sei mal dahingestellt. Die Ermittler sind schließlich nicht verrückt. Was heisst ausserdem "ungeeignet"? Die Erpresseranrufe also auf gut deutsch das Mastertape wurde mitgeschnitten und es wurden dabei Besonderheiten festgestellt die es nur bei diesem einen Gerät gibt. Das Beweisstück ist also das TK 148 und nicht das Jingle.

Und warum soll es aussergewöhnlich sein dass der Tonkopf nach so langer Zeit die gleichen Parameter hat wenn es ganz einfach nie wieder benutzt wurde? Mazurek hätte nur mit dem Schraubenzieher daran herumdrehen müssen.

Ich habe auch nen alten Betamax Recorder zuhause den ich nie wieder nutzen werde. Habe ich ihn weggeworfen? Nö steht immer noch herum.

Sieht mir alles etwas zu konstruiert und medial aufbereitet aus.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.09.2017 um 12:03
@ErwinKöster

Die Fehler fangen schon bei dem Tonbandgerät an.

Es war kein TK 148, sondern TK 248 !!

Ich hoffe der Fehler bezüglich des Jingles reicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens! Alles weitere wird dann hoffentlich anständig ermittelt bzw untersucht.

Zudem kommt Werner M von der Haftdauer her langsam in einen Bereich, dass Lockerungen im Strafvollzug möglich werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.09.2017 um 20:06
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Es war kein TK 148, sondern TK 248 !!
Und wenns ein TK 0815 wäre wäre es auch gleich, wenn es dieselben technischen Auffälligkeiten hätte die es einzigartig machen!

Ein Freund von mir ist ein Münchner Producer und Toningenieur, mal sehen was der zum neuen "Gutachten" sagt.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Zudem kommt Werner M von der Haftdauer her langsam in einen Bereich, dass Lockerungen im Strafvollzug möglich werden.
Vollzugslockerungen werden in der Regel nur in den letzten 18 Monaten vor der Entlassung zugestanden. Mazurek hat noch nicht mal Halbzeit. Man könnte ihm allerhöchstens seine geliebten Westernromane liefern :-)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.09.2017 um 20:36
@ErwinKöster

0815 ist ein gutes Stichwort!

Möchtest du die Diskussion tatsächlich auf dieses Niveau drücken?

Die beschriebenen Auffälligkeiten sind das Eine.
Den Nachweis zu führen, dass es das Gerät von M. war etwas anderes.

Dein Freund der Tontechniker wird dir dazu ganz sicher etwas kluges zu sagen können.

Vollzugslockerungen sind deutlich früher möglich. Oft nach zwei Dritteln der Haftzeit gibt es Möglichkeiten!

Selbst Herr Herrmann hat Zweifel an M's Schuld. Insofern kannst du dich entspannen.

Es ist ja nicht so, als das in Bayern immer alles glatt läuft bei öffentlichkeitswirksamen Ermittlungen!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.09.2017 um 23:36
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Vollzugslockerungen sind deutlich früher möglich. Oft nach zwei Dritteln der Haftzeit gibt es Möglichkeiten!
Na ja, Lockerungen gibt es ja eigentlich nur, wenn der Inhaftierte Reue zeigt. Da der Verurteilte die Tat bestreitet, kann er natürlich keine Reue zeigen und es wird folglich keinerlei Vorteile für ihn geben.

Horst Arnold hat beispielsweise die gesamten 5 Jahre absitzen müssen, obwohl er unschuldig war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.09.2017 um 23:46
@Mr.Crime68

Da gebe ich dir recht. Es handelt sich um Kann-Vorschriften.

Letztlich kommt es auf viele Faktoren an.

Horst Arnold ist leider einer dieser Fälle in denen etwas völlig schief gelaufen ist.

Mir kommt es subjektiv so vor, als ob es von solchen Sachverhalten mehr gibt als früher!

In dubio pro reo scheint bei Richtern in den Hintergrund gerückt zu sein!?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.09.2017 um 00:07
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Horst Arnold ist leider einer dieser Fälle in denen etwas völlig schief gelaufen ist.
Ja, das war echt schrecklich, was der durchgemacht hat.

Aber auch in diesem Fall hätte ich ein ´´im Zweifel für den Angeklagten´´ besser gefunden. Für mich reicht die Gesamtschau der Indizien nicht aus.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.09.2017 um 01:05
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Und warum soll es aussergewöhnlich sein dass der Tonkopf nach so langer Zeit die gleichen Parameter hat wenn es ganz einfach nie wieder benutzt wurde? Mazurek hätte nur mit dem Schraubenzieher daran herumdrehen müssen.
Die von dem Gutachter besonders hervorgehobenen Eigenschaft des Gerätes ist unabhängig von der Benutzung und auch Großteils unabhängig vom "herumdrehen".


Trotzdem glaube ich, dass die Zweifel an dem Gutachten durchaus berechtigt sind. Wenn ich mir die Ausschnitte des Gutachtens anschaue, die in der Presse zu lesen waren, kann ich da den Bruder des Opfers voll und ganz verstehen. Ich denke, er wird selber als Musiker ausreichenden Sachverstand besitzen, um das Gutachten zu hinterfragen. Und dieses enthält zumindest in Teilen (jedenfalls was veröffentlicht wurde) Sachfehler.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-ursula-herrmann-spurensuche-in-der-sinuskurve-1.33296

Bisher habe ich mich um diesen Fall nicht gekümmert, da mich aber das Thema interessiert, habe ich mir das mal genauer angesehen. Ich habe vor längerer Zeit selber ein Faible für Tonbandgeräte (Kassettenrecorder hatte ich immer abgelehnt) gehabt und hatte selber davon drei Stück und habe sie auch selber justiert und eingemessen.

Der Sachverständige meint als Hauptsache das Tonbandgerät daran zu erkennen, dass die beiden Köpfe des Stereotonkopfes so versetzt sind, dass dadurch eine zeitliche Differenz von 0,3ms entstanden sein soll, und damit bestimmte Töne weniger deutlich sein sollen. Diese Differenz von 0,3ms ist produktionsbedingt und daher nicht von dem Alter abhängig.

Hinter dieser Überlegung steckt ein schwerer Fehler. Er geht von idealen Voraussetzungen aus, dass die beiden Lautsprecher des Tonbandgerät genau mittig zum Mikrofon ausgerichtet waren. 0,3 ms bedeutet bei 300m/s Schallgeschwindigkeit eine Distanz von 10cm. Wenn also das Mikrofon etwas versetzt zu den Lautsprechern war (z.B. 5cm), sahen die Verhältnisse schon ganz anders aus. Da er überhaupt nicht weiß, wie das Tonbandgerät zum Mikrofon stand, ist das Gutachten an diesem Punkt reine Spekulation. Es fehlt mindestens eine Unbekannte im Gleichungssystem.

Außerdem dürfte der Gutachter auch überhaupt nicht wissen, mit welcher Geschwindigkeit das Tonbandgerät lief. Hat er die Zeitdifferenz bei einer Bandgeschwindigkeit von 19cm/s gemessen, wäre diese bei 9,5cm/s 0,6ms gewesen. Eine weitere Unbekannte, welche der Gutachter nicht kennen konnte.

Außerdem sind die Überlegungen des Gutachters rein theoretischer Natur. Selbst bei mittiger Ausrichtung und richtiger Geschwindigkeit würde seine Überlegung nur im sogenannten schalltoten Raum zutreffen. In der Praxis hat man es in einem realen Raum mit sehr vielen Reflexionen zu tun, der direkte Schall spielt fast schon eine untergeordnete Rolle. Auch das hat der "Gutachter" wohl nicht berücksichtigt. Die Frequenzeinbrüche können allein nur durch diese Reflexionen entstanden sein und damit eher eine Eigenschaft des Raumes sein.

Ob die "Krächslaute" der Start und Pause-Taste wirklich so speziell war, kann ich nicht beurteilen. Hier muss zum einen berücksichtigen, dass der Übertragungsweg "Telefon" ein nur für die Sprache optimierter Übertragungsweg ist und sich nur bedingt für die Analyse solcher Dinge eignet, es werden tiefe und hohe Frequenzen einfach weggeschnitten. Zum anderen kommt es auch darauf an, wie man die Taste betätigt (langsam oder schnell , mittig oder am Rande drücken) Offenbar ist sich die Gutachterin ihrer Sache auch nicht so sicher gewesen, da sie besonders  den obigen erwähnten Unterschied von 0,3ms hervorhebt.


Ich denke, dass der Bruder des Opfers ähnliche Gedanken sich gemacht hat und zu ähnlichen Bedenken gekommen ist, schließlich ist er Musiker und mit Akustik sicherlich vertrauter als die Richter der beurteilenden Kammer, vielleicht sogar mit der Praxis vertrauter als die Gutachterin.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.09.2017 um 22:59
Die besagte Gutachterin beschäftigt sich eigenen Angaben zufolge seit 1989 mit den mitgeschnittenen Anrufen. Eine sehr lange Zeit, also kann man davon ausgehen dass sie irgendwelche Auffälligkeiten sicherlich besser beurteilen kann als irgendjemand anderer. Ebenso steht fest, dass es bei diesem Beweismittel so umfangreiche wie akribische Untersuchungen gegeben hat, um das Gerät von allen anderen abzugrenzen. Wie gesamten Fall liegt auch beim Tonbandgerät ein aus Puzzleteilen zusammengesetztes Gesamtindiz vor! Bei dem Knacken der Starttaste, nur einem von drei akustischen Auffälligkeiten von Mazureks TK248, war jedenfalls für jeden im Gerichtssaal erkennbar dass es dasselbe Gerät sein muss, zu ähnlich sind die Geräusche. Selbiges gilt für die Pausentaste.
„Der Vorteil analoger Geräte ist, dass die Funktionen Start, Stopp und Pause verschiedene akustische Signaturen haben“, sagt Angelika Braun, die 15 Jahre lang als forensische Phonetikerin beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden gearbeitet hat und nun an der Universität Trier Phonetik lehrt. Mit entsprechender Erfahrung könne man anhand der Impulse („Knacksgeräusche“) in einem Oszillogramm gut unterscheiden, wann welche Taste gedrückt wurde.
Quelle

Der fehlerhafte Azimut wurde ebenfalls aufgrund umfangreichster Untersuchungen als Kennzeichen des individuellen Geräts festgestellt, mit der Einschränkung, dass es "wahrscheinlich" das betreffende Gerät sei.

Das allein wird jedoch zu wenig sein: Rubachs Versuche, die Glaubwürdigkeit des ehemals leitenden Ermittlers zu erschüttern waren den Berichten der Gerichtsreporter zufolge wenig Erfolg beschieden. "Wissen Sie immer alles, was Sie gemacht haben"? war nur eine der Gegenfragen. Außerdem wurde er ermahnt, Versuche zu unterlassen diesen Zivilprozess in einen Strafprozess umzuwandeln.....
Zitat von Mr.Crime68Mr.Crime68 schrieb am 10.09.2017:Na ja, Lockerungen gibt es ja eigentlich nur, wenn der Inhaftierte Reue zeigt. Da der Verurteilte die Tat bestreitet, kann er natürlich keine Reue zeigen und es wird folglich keinerlei Vorteile für ihn geben.
Ich bilde mir ein irgendwo gelesen zu haben (kann mich aber auch täuschen), dass im Urteil aufgrund der besonders verwerflichen Tatumstände und der qualvollen Umstände für das Opfer eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, sollte das der Fall sein wird es mit den 15 Jahren eher nix, sondern es kann uU noch weitere 10 Jahre dauern bis der Täter freikommt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.09.2017 um 01:11
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die besagte Gutachterin beschäftigt sich eigenen Angaben zufolge seit 1989 mit den mitgeschnittenen Anrufen. Eine sehr lange Zeit, also kann man davon ausgehen dass sie irgendwelche Auffälligkeiten sicherlich besser beurteilen kann als irgendjemand anderer.
Das ist nicht gesagt, u.U. ist so etwas kontraproduktiv. Bei der Bewertung der Geräusche der Start/Stop-Taste hätte man eigentlich Blindversuche machen müssen, ob das erfolgt ist, wissen wir nicht. Wenn sei von Anfang an in den Fall involviert war, wusste sie vermutlich, von wem das Gerät stammt und war da u.U. nicht mehr ganz neutral. Gerade die Psychologie geht bei solchen Hörversuchen stark ein und die kann man nur mittels Blindversuchen versuchen zu umgehen.

Mir persönlich wäre da ein ganz andere Tonbandgerätespezialist lieber gewesen, denn die Einarbeitung in den Fall spielt da keine Rolle. Hier wären nur rein technische Fragen zu beantworten gewesen.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Der fehlerhafte Azimut wurde ebenfalls aufgrund umfangreichster Untersuchungen als Kennzeichen des individuellen Geräts festgestellt, mit der Einschränkung, dass es "wahrscheinlich" das betreffende Gerät sei.
Auch wenn es technisch ist, es geht hier nicht um einen fehlerhaften Azimut , d.h. um die Schrägstellung des Aufnahme/Wiedergabekopfes, sondern um die etwas unterschiedliche Lage des Wiedergabekopfes bezogen auf den Aufnahmekopfes bzgl. der beiden Stereospuren. Ein fehlerhaft eingestellter Azimuth würde nur die Höhen dämpfen, mehr aber auch nicht. Vorliegend scheint es sich aber um einen sogenannten Kammeffekt zu handeln, der rein theoretisch durch das Tonbandgerät verursacht worden sein könnte. Bei dem C soll der 6. Oberton angeblich durch diese Abweichung schwächer gewesen sein.

Aber wenn folgendes wirklich zutreffend sein sollte:
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 08.09.2017:Der Vorwurf, die Ermittler hätten ein anderes, öffentlich nicht zugängliches Jingle für ihr Gutachten herangezogen als bei den Anrufen verwendet wurde ist ja ein dicker Hund! Damit wird den Ermittlern Fälschung eines Beweismittels vorgeworfen. Da kann man nur den Kopf schütteln.
könnte das Gutachten u.U. doch fraglich sein, denn man muss genau wissen, wie stark im Orginal der 6. Oberton ausgeprägt war. Wenn man ein anderes Jingle für das Gutachten heranzieht, sind die Verhältnisse u.U. anders. Man muss eben wissen, ob der schwächere 6. Oberton schon bei der Orginalaufnahme existierte oder erst durch die Wiedergabe durch das Tonbandgerät verursacht wurde.


Wass man auch nicht vergessen darf, wichtig bei der Beurteilung dieses Gutachtens ist eben auch, dass die Gutachterin nur von einem "wahrscheinlich" ausgeht. Das ist in der gerichtlichen Umschreibungssprache die zweitschlechteste Wahrscheinlichkeit und kommt direkt nach dem "möglich". Das sollte man eben auch bedenken.

Hier die Stufen, von der die Gutachterin selber sprach:

"nicht entscheidbar"
"möglich"
"wahrscheinlich"
"mit hoher Wahrscheinlichkeit"
"mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit"
"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit"

Der Richter hatte hier extra noch mal nachgefragt, vielleicht weil diese Wertung doch etwas gegensätzlich zu ihrem Vortrag stand. Von einer "Einzigartigkeit" kann man offenbar wohl nicht die Rede sein, da hätte sie dann von "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" sprechen müssen und nur "wahrscheinlich" ist davon weit entfernt.

Ein reines "wahrscheinlich" ohne stützende weitere Indizien hätten vermutlich nicht zu einer Verurteilung gereicht.

Da gab es eben noch andere, die Sache, dass er das Tonbandgerät angeblich auf dem Flohmarkt erstanden haben soll und dies nicht verifiziert werden konnte. Das war aber auch nur ein Indiz, das auch anders erklärt werden kann. Auch die Wohnortnähe ist sicherlich ein Indiz gewesen und es gibt weitere.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ich bilde mir ein irgendwo gelesen zu haben (kann mich aber auch täuschen), dass im Urteil aufgrund der besonders verwerflichen Tatumstände und der qualvollen Umstände für das Opfer eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, sollte das der Fall sein wird es mit den 15 Jahren eher nix, sondern es kann uU noch weitere 10 Jahre dauern bis der Täter freikommt.
Ich glaube, dass Du das verwechselst. Es gab folgenden Bericht im ZDF:
https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/ich-war-es-nicht-zwei-urteile-und-viele-zweifel-100.html
Und da wurden die zwei Fälle betrachtet. Im Fall Böhringer wurde der Täter zu lebenslanger Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Der Fall Ursula Herrman taucht wegen der DNA-Spur bei vielen Artikeln auf.

Aber hier nochmal der Arikel aus der FAZ bzgl. des ursprünglichen Urteils von 2010:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-29-jahre-nach-der-tat-lebenslange-haft-fuer-mord-an-ursula-herrmann-1950837.html
Dort wird "nur" von lebenslanger Haft gesprochen, keine Feststellung der Schwere der Schuld.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.11.2017 um 11:36
http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/fall-ursula-herrmann-einige-akten-sind-spurlos-verschwunden-sitzt-tatsaechlich-seit-jahren-ein-unschuldiger-im-gefaengnis-d34601.html (Archiv-Version vom 07.12.2017)

Es geht weiter in den Prozess, jetzt wurde der Leiter der damaligen Sonderkommission vernommen.

Und es kam heraus, dass das angebliche Täterwissen des damaligen Hauptzeugen zuvor in den Medien veröffentlicht worden war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.11.2017 um 18:35
Auch bei SPON wird ausführlich über diesen Prozess berichtet:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/augsburg-mordfall-ursula-herrmann-das-ominoese-gestaendnis-des-klaus-p-a-1180181.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.11.2017 um 10:29
Ja, heftig, befragt wurde an diesem Termin der damalige Leiter der Sonderkommission, die im Fall Herrmann ermittelte.

Es ging bei dieser Befragung hauptsächlich um die Aussage des damaligen Hauptbelastungszeugen, der angegeben habe,  vom Verurteilten Werner M. den Auftrag erhalten zu haben  das Loch zu graben, in dem die Kiste mit der toten Ursula Herrmann später gefunden wurde.

Diese Befragung führte der damalige Leiter der Soko selber durch. Den Aussagen  des Hauptbelastungszeugen, eines Alkoholikers wurde   dabei Glauben geschenkt,  weil er angeblich über detailliertes Täterwissen verfügte. Später stellte sich allerdings heraus, dass genau dieses Wissen zuvor in einer Polizeimeldung öffentlich gemacht worden war.

Ein ausführliches Protokoll der BEfragung,bei der es darüberhinaus zu vielen wiedersprüchlichen Aussagen kam, existiert nicht, es wurde lediglich ein GEdächtnisprotokoll angefertigt.

Liest man den obigen Artikel, dann stellt sich die Frage, wieso es überhaupt  auf GRundlage dieser  Zeugenaussage zu einer Verurteilung kommen konnte. Hinzu kommt nun das  ERgebnis  des vom Bruder des Opfers in Auftrag gegebenen  Gutachtens bezüglich des Tonbandgerätes, das besagt, dass auch hier  falsche Schlüsse  vom GEricht  gezogen wurden.

Ich denke auch, dass im Fall Herrmann ein Falscher verurteilt wurde.  Dies ist auch insofern interessant, als identische DNA Spuren  bei den Untersuchungen in einem anderen Mordfall, dem Fall Charlotte Böhringer  gefunden wurden.

Und es drängt sich die Frage auf, ob vielleicht ein Serienmörder noch immer frei herumläuft?


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