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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 18:46
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Nichts weist daraufhin, dass die Kammer für erkannt hätte, die beiden Gesprächsteilnehmer würden ahnen, dass sie abgehört werden würden. Ich persönlich auch nicht. Ich nehme an, dass Fangschaltung lange vorher gelegt wurde, um im passenden Moment – wie an diesem 11.10.2007 – die richtigen Erkenntnisse zu bekommen.
Na klar haben sie davon nichts mitbekommen. Es war ja auch der PKW von WM verwanzt. Deshalb hat er noch weiterhin munter rum erzählt, er hätte das TK248 für 15€ anstatt für 20€ erhascht. Wenn er mal vorher geahnt hätte, dass ihm die 5 € mitunter vorgehalten werden, dann...
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Nun die Frage. Wer hätte sich nicht so eine Mühe gegeben? Es geht um eine männliche weitere Person im Bunde, bei dem was schiefgegangen ist? Das einzige was schiefgegangen war, war die mögliche Überdosierung des Kindes oder eher die Konstruktion der Belüftung.
Jetzt mal eine ganz banale logische Erwägung. Wenn noch jemand, bis dato unbekannt, verantwortlich (sogar eines höheren Grades, weil diese männliche Person mit Belüftung oder Betäubung des Kindes betraut wurde) an dem Tod von UH sein sollte, warum hätte Mazurek die ganze Zeit schweigen sollen? Er sitzt seit 10 Jahren. In dieser Zeit ist er körperlich allerdings um 20 Jahr gealtert. Er hätte sein Strafmaß sicherlich dann in einem Kronzeugendeal auf ein wesentlich geringeres Maß hin reduzieren können.

Alleine sich mit dem Gedanken abzufinden, wohlmöglich in den nächsten 10 Jahren nicht mehr frei zu kommen, hätte ihn zunehmend so denken lassen müssen.

Er wälzt aber lieber seine kompletten Akten von rechts nach links und verharrt in einer für ihn aussichtslosen Mühle? Warum dann das?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 19:09
Zitat von julina32julina32 schrieb:Jetzt mal eine ganz banale logische Erwägung. Wenn noch jemand, bis dato unbekannt, verantwortlich (sogar eines höheren Grades, weil diese männliche Person mit Belüftung oder Betäubung des Kindes betraut wurde) an dem Tod von UH sein sollte, warum hätte Mazurek die ganze Zeit schweigen sollen? Er sitzt seit 10 Jahren. In dieser Zeit ist er körperlich allerdings um 20 Jahr gealtert. Er hätte sein Strafmaß sicherlich dann in einem Kronzeugendeal auf ein wesentlich geringeres Maß hin reduzieren können.

Alleine sich mit dem Gedanken abzufinden, wohlmöglich in den nächsten 10 Jahren nicht mehr frei zu kommen, hätte ihn zunehmend so denken lassen müssen.

Er wälzt aber lieber seine kompletten Akten von rechts nach links und verharrt in einer für ihn aussichtslosen Mühle? Warum dann das?
Das hatte ich mich auch gefragt und kam zu folgender Meinung:

Angenommen er war es, und er würde gestehen, so wäre er für alle unten durch, hätte im Gefängnis nichts zu lachen gehabt und wäre nach seine Freilassung eine "persona non grata". Niemand wollte mit ihm etwas zu tun haben, mögl. auch nicht seine Kinder.

Wenn er es war, aber so wie jetzt das Image eines unschuldig Verurteilen pflegt, so hat er eine Unterstützergruppe, jede Menge Fans und nach seiner Freilassung viele Menschen, die ihn bedauern oder helfen wollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 19:23
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wenn er es war, aber so wie jetzt das Image eines unschuldig Verurteilen pflegt, so hat er eine Unterstützergruppe, jede Menge Fans und nach seiner Freilassung viele Menschen, die ihn bedauern oder helfen wollen.
Wenn er überhaupt lebend rauskommt. Wenn man seine Tat nicht zugibt und somit auch keine Reue zeigt, hat man wohl eher schlechtere Chancen auf eine vorzeitige Entlassung. Und naja, ist sein Unterstützerkreis so riesig? Wenn es nur um die paar Leute hier im Forum geht, die nicht von seiner Schuld überzeugt sind, ist das nicht wirklich ein Unterstützerkreis. Und "jede Menge Fans" sowieso nicht. Es würde mich angesichts seiner Persönlichkeit auch eher wundern, wenn er das hätte...

Aber ja, grundsätzlich kann ich den Gedankengang nachvollziehen und halte das auch für realistisch. Insbesondere das:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:hätte im Gefängnis nichts zu lachen gehabt



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 19:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man darf halt die Plausibiltätskontrolle nicht auf die Lochgröße reduzieren, das wurde hier aber schon ausreichend diskutiert.
Ich weiß, dass hier schon viel diskutiert wurde, das hat nicht viel gebrachtt.

Der große Manko des Geständnisses ist der, dass das Zustandekommen nicht protokolliert wurde. Das kann man nicht wegdiskutieren. Ich sehe das eben so wie die damalige StA und auch die Ermittler. Was das Gericht 30 Jahre später da untersucht hat, ist für mich nicht ausreichend und auch nicht nachzuvollziehen.

Und wenn ich dann auf Seite 153 die Sache mit der Schreibtischgröße lese, dass die zusammen exakt 100%ig genau 6qm gewesen sein sollen, dann denke ich mir auch zu dem sogenannten Plausibilitätsüberprüfung meinen Teil. Ich habe noch nie einen Schreibtisch gesehen, der 3qm groß gewesen war. Da hätte ich mir doch schon etwas mehr Inhalt gewünscht und genau wissen wollen, was der Zeuge wirklich behauptet hat. Denn solche Zeugenaussagen kann immer auch ein Schätzfehler vorliegen. Wenn ich etwas schätze und dann wirklich nachrechne, sind die gerade bei Flächenangaben der Schätzwert stark daneben, meist zu groß. Wenn das alles dann so genau stimmen soll, da werde ich hellhörig (100% exakt, ich dachte Richter rechnen nicht). "Überzeugend" ist alles andere.

Und viel zu viel war in der Presse veröffentlicht worden. Aus den Tatort-Fotos kann man schon durchaus die Größenordnung schätzen.

Und man darf auch nicht vergessen, nach renommierter Presse hat der Vorsitzende selber gesagt, dass ohne das TK248 M nicht verurteilt worden wäre.

Und genau das stimmt mit meiner Ansicht und genaugenommen auch der damaligen Ermittler und auch StA überein. So wie Du die damalige StA und Ermittlungen hier darstellen willst, waren sie in Wirklichkeit nicht.

Meine Sichtweise geht vollkommen konform mit diesen Aussagen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 19:46
Zitat von laikaaaaalaikaaaaa schrieb:Wenn er überhaupt lebend rauskommt. Wenn man seine Tat nicht zugibt und somit auch keine Reue zeigt, hat man wohl eher schlechtere Chancen auf eine vorzeitige Entlassung. Und naja, ist sein Unterstützerkreis so riesig? Wenn es nur um die paar Leute hier im Forum geht, die nicht von seiner Schuld überzeugt sind, ist das nicht wirklich ein Unterstützerkreis. Und "jede Menge Fans" sowieso nicht. Es würde mich angesichts seiner Persönlichkeit auch eher wundern, wenn er das hätte...
Naja 5 oder 6 Jahre könnte das schon ausmachen, aber er hat jetzt schon einen Unterstützerkreis (auf facebook). Und da das ja nur ein Indizienurteil war, hofft er ja auch über ein Wiederaufnahmeverfahren früher freizukommen. Solange er sich unschuldig gibt und viele das Urteil als ungerecht erachten, hat er ja auch Hilfe von außen, indem Menschen nach Fehlern im Urteil oder nach neuen Indizien suchen, um ihm zu helfen oder aus anderen Gründen, die ihm dann indirekt zu Gute kämen.


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14.01.2021 um 19:49
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Und man darf auch nicht vergessen, nach renommierter Presse hat der Vorsitzende selber gesagt, dass ohne das TK248 M nicht verurteilt worden wäre.
Nein, das hat er ganz sicher nicht gesagt. Das wäre eine Verletzung des Beratungsgeheimnisses gewesen.

Er hat gesagt, dass WM nach seiner Vermutung ohne das TK 248-Gutachten nicht angeklagt worden wäre.

Nun kann ein Richter ja bloß schätzen, was einen Staatsanwalt zur Anklage bewogen hat. Wissen kann es der Richter nicht. Im übrigen ist es, wie schon oft gesagt, egal, warum angeklagt oder warum nicht angeklagt wurde. Wichtig ist, wie und warum verurteilt wurde. Nur das Urteil, nicht die Anklage, ist auch maßgebend für Rechtsmittel wie Berufung und Revision und auch für einen Antrag auf Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:09
@245HCT74

Ich verstehe auch die Logik nicht, die hinter der Diskussion um die Anklage steckt. Soll es heißen, dass es ein Unschuldsbeweis für WM ist, dass er damals nicht angeklagt wurde? Ok, dann ist es nach dieser Logik eben nun ein Schuldbeweis, dass er später doch noch angeklagt wurde. Prima, da braucht man dann ja gar kein Urteil mehr. Anklage reicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Klar hat keiner Zeit und Lust, sich die kompletten Akten anzusehen, selbst wenn man es könnte. Aber zumindest das Endprodukt, das Urteil, möchte doch zugänglich für alle Interessierten sein, um zu prüfen, ob es wirklich so haarsträubend ist wie einem ständig erzählt wird. Ich finde es unbefriedigend, wenn man von anderen vorgekaut bekommt, was angeblich im Urteil steht, ohne das man das selber nachprüfen kann. Weiß ich denn, wer ein Interesse hat, mir oder anderen ausgerechnet das zu erzählen und anderes nicht?
Warum nötigt ihr Privatleute, für den Urteilstext zu sorgen. Wäre es nicht Pflicht der Gerichte, Urteile zu veröffentlichen, von denen anzunehmen ist, dass sich jede Menge Leute dafür zu interessieren? Die Gerichte machen das aber nicht. Ist es vielleicht pure Angst, dass sich Horden von Hobby-Juristen auf das Urteil stürzen und nicht wasserdichte Stellen suchen?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nachprüfen konnten die Medien das nicht. Denn das Urteil war ja öffentlich nicht zugänglich. Aber sie haben fleißig weiter verbreitet, was ihnen da erzählt worden war, und die Medienkonsumenten haben es geglaubt.
Glaubst du wirklich, dass die Gerichtsreporter nicht genügend viele "Gönner" in der Branche haben, die ihnen das Urteil zuspielen? Da gibt es ganz andere, die auch Kopien des Urteils haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:17
Es gibt noch einen Gutachter in Europa der in der Lage wäre das Gutachten von Fr. Dr. Dagmar B. gerichtsfest beurteilen zu können.



Chris Mills


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:24
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wäre es nicht Pflicht der Gerichte, Urteile zu veröffentlichen, von denen anzunehmen ist, dass sich jede Menge Leute dafür zu interessieren?
Alle Urteile (nicht alle Beschlüsse!) der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts werden veröffentlicht. Da sitzen auch genügend wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich die Mühe der Anonymisierung und der Verfassung von Leitsätzen machen.

Urteile der unteren Instanzen können veröffentlicht werden, wenn sich einer der Richter selbst diese Mühe macht, wozu im Regelfall keine Zeit ist. Denn in den unteren Instanzen gibt es keine wissenschaftlichen Hilfskräfte, die für die Richter Entscheidungsentwürfe fertigen, Voten machen, Anonymisierungen durchführen, Leitsätze verfassen, Literatur heraussuchen, Intetnetrecherche betreiben. So was haben nur Bundesrichter.

Landgerichtliche Urteile sind für die Allgemeinheit meistens auch nur von Interesse, wenn die betreffende Rechtsfrage eine Vielzahl von vergleichbaren Fällen betrifft. Ein Einzelfall, und sei er für die neugierige Öffentlichkeit auch noch so interessant, ist meist nicht veröffentlichenswert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:28
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wäre es nicht Pflicht der Gerichte, Urteile zu veröffentlichen, von denen anzunehmen ist, dass sich jede Menge Leute dafür zu interessieren? Die Gerichte machen das aber nicht. Ist es vielleicht pure Angst, dass sich Horden von Hobby-Juristen auf das Urteil stürzen und nicht wasserdichte Stellen suchen?
Der BGH will das nicht (2018):
Der BGH hat einen Antrag des Piratenpolitikers Patrick Breyer auf Übersendung eines Strafurteils des LG Kiel abgelehnt. Der Senat widerspricht damit nicht nur den Kollegen aus dem Zivilrecht, sondern auch dem BVerfG, erklärt Martin W. Huff.

Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen um die Frage, wie Journalisten, Rechtsanwälte und Bürger an sie interessierende Gerichtsentscheidungen kommen. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus September 2015 (Az. 1 BvR 857/15) versprach zwischenzeitlich Rechtsklarheit, doch wer das glaubte, wurde enttäuscht.

Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass Medien im Grundsatz einen Anspruch auf Zugang zu anonymisierten Gerichtsentscheidungen haben, auch wenn es sich um ein nicht rechtskräftiges Strafurteil handelt. Zwei Jahre später setzte dann der Bundesgerichtshof (BGH) diese Entscheidung ausgesprochen verbraucherfreundlich um und bestätigte auch in Zivilsachen einen Anspruch interessierter Dritter auf Zugang zu anonymisierten Abschriften (Beschl. v. 05.04.2017, Az. IV AR(VZ) 2/16).

Der 5. Strafsenat dagegen sieht dies für strafrechtliche Urteile nun wieder anders. In seinem bisher nicht auf der Homepage des Gerichts veröffentlichen Beschluss (20.6.2018, Az. 5 AR (Vs) 112/17*) weist er einen Antrag des Bürgerrechtlers Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) auf Übersendung einer anonymisierten Abschrift eines Strafurteils des Landgerichts Kiel (LG) ab.

...

Offener Widerspruch zu Zivilsenat und BVerfG

Nach § 475 Strafprozessordnung (StPO), so die Begründung, sei eine Übersendung auch anonymisierter Entscheidungen überhaupt nur bei einem berechtigten Interesse möglich, argumentiert der Senat. Ansonsten werde das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen (Angeklagter, Opfer, Zeugen) tangiert. "Denn Strafurteile enthalten teilweise bis in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts hineinreichende Angaben insbesondere über den Verurteilten, das Opfer der Straftat oder über das Tatgeschehen selbst, bei denen kaum je auszuschließen ist, dass ein Personenbezug trotz Anonymisierung hergestellt werden kann", schreiben die Richter zur Begründung.

Demnach, so die Leipziger Strafrichter, lasse sich auch darüber hinaus "jedenfalls für private Dritte kein neben § 475 StPO tretender voraussetzungsloser Anspruch auf Herausgabe einer anonymisierten Urteilsabschrift herleiten". Sie setzen sich damit in offenen Widerspruch zum BVerfG und ihren Kollegen aus dem 4. Zivilsenat, die einen solchen Anspruch aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung hergeleitet hatten.

...
Quelle:https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-5arvs11217-gerichtsurteile-anonymisiert-anspruch-medienvertreter/


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14.01.2021 um 20:33
@JosephConrad

Du sprichst da nicht die Veröffentlichung eines Urteils an, sondern die Überlassung einer (anonymisierten) Fassung eines Urteils auf private Anfrage eines Bürgers.

Also: Habe ich als Bürger einen Anspruch darauf, dass ich vom Gericht (egal von welchem Gericht, kann auch ein Amtsgericht sein) ein Urteil bekomme, wenn es mich persönlich interessiert, und wenn es das Scheidungsurteil meines Nachbarn oder das Urteil gegen meinen Chef wegen Steuerhinterziehung ist?

In der Tat, da sind bisher die Meinungen geteilt, wie weit die Transparenz gehen sollte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:34
Vor der Hausdurchsuchung und vor dem Tonbandfund wurden WMs Telefone abgehört und Wohnung und Auto verwanzt. Es wurde ein Verdeckter Ermittler (VE) auf ihn angesetzt. Ich wüsste gern, unter welchen Umständen eine derartig umfangreiche Aktion überhaupt erlaubt ist. Und wenn sie erlaubt ist, was kann es dafür für Gründe gegeben haben?
DNA-Gutachten, tatverdächtige Tonbandgeräte und Telefongespräche scheiden aus. Außerdem wurden zwei weitere VE beantragt und genehmigt.

Als er seine Urkaubsfahrt begonnen hat, wurde jede Überwachung (angeblich) ausgesetzt und alle VE abgezogen. Gibt es Gesetze/Vorschriften, die Urlaubsfahrten weniger überwachungswürdig machen? Genau dann, wenn anzunehmen ist, dass er Kontakt zu Mittätern aufnimmt.
Und nach dem Urlaub waren alle wieder zur Stelle und haben weiter gewanzt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du sprichst da nicht die Veröffentlichung eines Urteils an, sondern die Überlassung einer (anonymisierten) Fassung eines Urteils auf private Anfrage eines Bürgers.
Das kommt auf das gleiche hinaus, nur wenn das Urteil nicht veröffentlicht ist, will ich es übersendet haben. Es wird ja auf das informelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen verwiesen. Das wäre ja bei einer Veröffentlichung nicht mehr existent.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Urteile der unteren Instanzen können veröffentlicht werden, wenn sich einer der Richter selbst diese Mühe macht, wozu im Regelfall keine Zeit ist. Denn in den unteren Instanzen gibt es keine wissenschaftlichen Hilfskräfte, die für die Richter Entscheidungsentwürfe fertigen, Voten machen, Anonymisierungen durchführen, Leitsätze verfassen, Literatur heraussuchen, Intetnetrecherche betreiben. So was haben nur Bundesrichter.
Das WM-Urteil ist auffallend umfangreich. Die Erfahrung zeigt trotzdem, dass eine Anonymisierung durchaus in endlicher Zeit machbar ist. Wofür braucht es noch Entscheidungsentwürfe, Voten, Leitsätze, Literatur und Intetnetrecherche? Ich sehe da nur schwarze Farbe.

Außerdem gibt es genügend viele interessierte Laien (wie du vermutlich), die zu gerne solche Aufgaben übernehmen würden. Oder wäre es dir auch zuviel Arbeit?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 20:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Landgerichtliche Urteile sind für die Allgemeinheit meistens auch nur von Interesse, wenn die betreffende Rechtsfrage eine Vielzahl von vergleichbaren Fällen betrifft. Ein Einzelfall, und sei er für die neugierige Öffentlichkeit auch noch so interessant, ist meist nicht veröffentlichenswert.
Dann verstehe ich nicht, warum wir uns über das WM-Urteil so die Köpfe heiß reden, wenn es für die Allgemeinheit nicht von Interesse ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 21:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich verstehe auch die Logik nicht, die hinter der Diskussion um die Anklage steckt. Soll es heißen, dass es ein Unschuldsbeweis für WM ist, dass er damals nicht angeklagt wurde? Ok, dann ist es nach dieser Logik eben nun ein Schuldbeweis, dass er später doch noch angeklagt wurde. Prima, da braucht man dann ja gar kein Urteil mehr. Anklage reicht.
Niemand kann wissen, ob M unschuldig ist oder nicht. Es ist wieder ganz typisch für die Urteilsbefürworter, dass sie Leuten, welche das Urteil kritisch sehen, immer in den Mund legen und damit meist persönlich werden wollen. Ich habe mich schon mal zu dem Niveau der Diskussion hier beklagt.

Wie gesagt, der Plausibilitätsüberprüfung ist in dieser Form vollkommen unzureichend, wenn man nicht weiß, wie das Geständnis zustande gekommen war.

Bei den wenigen Punkten, wo das Gericht mal mit wirklichen konkreten Fakten vergleicht, zeigt es sich eher ein äußerst laienhaftes Bild. 100%ig und exakt bei Zeugenaussagen ist normalerweise nie zu erwarten. Normalerweise sind Zeugenaussagen immer nur Schätzwerte. Selbst wenn P die Lichtung gesehen hätte, dann waren 2 Schreibtische nur eine Schätzung, mehr aber auch nicht. Wenn dann ein Polizist die Schreibtischgröße nach 30! Jahren vor Gericht abschätzt, ist das einen zweite sehr unvollkommene Schätzung. Dies Aussage dass das 100%ig und exakt dann stimmen würde, ist äußerst laienhaft, eines Richters eigentlich vollkommen unwürdig.

Und wie gesagt, ich kenne keine 3qm großen Schreibtische sicher auch das Gericht nicht.

Und das passt dann ins Bild, dass wirkliche Überprüfung mit den Fakten des Loches nicht erfolgt war.

Da glaube ich den damaligen Ermittlern und StA eben einfach mehr, sie waren viel näher am Geschehen, kannten teilweise P noch persönlich. Dieses fehlende Wissen kann ein Gericht nach 30 Jahren nicht mehr kompensieren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 22:08
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich wüsste gern, unter welchen Umständen eine derartig umfangreiche Aktion überhaupt erlaubt ist. Und wenn sie erlaubt ist, was kann es dafür für Gründe gegeben haben?
Der Grund dafür ist ein totes 10 Jähriges Mädchen und ein konkreter Tatverdacht. Wenn Dir das als Grund nicht ausreicht: Was sollte es Deiner Ansicht nach für Gründe geben?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

14.01.2021 um 22:51
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das kommt auf das gleiche hinaus, nur wenn das Urteil nicht veröffentlicht ist, will ich es übersendet haben. Es wird ja auf das informelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen verwiesen. Das wäre ja bei einer Veröffentlichung nicht mehr existent.
Das ist nicht dasselbe, Man hat ja als Bürger nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer auch einen Anspruch darauf, in bestimmtem Umfang Auskunft von den Behörden zu erhalten, was dort in den Akten steht, nicht nur über sich selber. Und die Behörden müssen dann individuell Auskunft erteilen. Aber sie müssen die entsprechenden Behördenvorgänge nicht generell im Netz oder in der Zeitung für alle zugänglich veröffentlichen.

Was Urteile betrifft, ist die Frage, wo die in voller Länge veröffentlicht werden sollten. In der Zeitung geht ja schlecht, und nicht jedes Gericht hat Personal, um derlei auf der HP einzustellen und zu pflegen.

Veröffentlicht wird schon, aber halt begrenzt. Es haben alle Landesjustizverwaltungen mit juristischen Datenbanken Verträge. Die Gerichte dieses Landes sind gehalten (sprich sie werden von der Landesjustizverwaltung dringend gebeten), möglichst alles, was sie an Urteilen schreiben, der Datenbank anonymisiert zu übersenden, die es dann dort veröffentlicht. In der Datenbank können es dann Nutzer wie etwa Rechtsanwälte (kostenpflichtig) ansehen. Und die Richter können kostenlos (wegen der Verträge des Landes mit den Datenbanken) dort Recherche für die eigenen Fälle betreiben. Viele Richter geben aber nichts oder wenig an die Datenbanken, weil sie keine Zeit zum Anonymisieren ihrer Werke haben. Auch ist für die Nutzer der Datenbank ja nun nicht jeder Routinefall interessant. Auch der Fall Mazurek wäre es nicht, der interessiert lediglich einen sehr kleinen Teil der Öffentlichkeit, sprich ein paar allmy-User....


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14.01.2021 um 23:30
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das WM-Urteil ist auffallend umfangreich. Die Erfahrung zeigt trotzdem, dass eine Anonymisierung durchaus in endlicher Zeit machbar ist. Wofür braucht es noch Entscheidungsentwürfe, Voten, Leitsätze, Literatur und Intetnetrecherche? Ich sehe da nur schwarze Farbe.
Ja meinst du, Richter hätten nur einen einzigen Fall pro Monat oder Jahr? Die haben zig Fälle gleichzeitig, um die sie sich mit gleicher Intensität kümmern müssen, und zwar MIT Literatur- und Rechtsprechungsrecherche, wenn es um Rechtsfragen geht. Daneben noch Sitzungen machen, Akten lesen, mit der Kammer beraten, Urteile schreiben und Korrekturlesen, Hinweisbeschlüsse machen etc. Zeit für das Anonymisieren von Urteilen oder das Fertigen von Leitsätzen für die Urteile bleibt da nicht. Es gibt bisher auch keine zuverlässige Software, die das übernimmt.


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