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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 02:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gut, vielleicht war es Mazureks Pech, in Baur einer engagierten Staatsanwältin zu begegnen. Mit dem kurz vor der Pensionierung stehenden Oberstaatsanwalt A. damals 1982 hatte Mazurek vielleicht Glück gehabt. Der hielt ja auch Pfaffinger, obwohl er mit dem nie persönlich über den Entführungsfall gesprochen und diesen nie dazu vernommen hatte, für einen Wirrkopf.
Zurecht aber auch. Pfaffinger soll betrunken gewesen sein bei Vernehmungen und einen verwirrten Eindruck gemacht haben.
Gut, das Gericht hat das alles anders gesehen. Täterwissen soll Pfaffinger angeblich gehabt haben und von sich aus zugegeben haben, der Lochgräber gewesen zu sein.
Das ist völliger Blödsinn.
Der Fall wurde sehr breit getreten, außerdem lässt sich nicht leugnen, dass Pfaffinger scheinbar eine Anstellung bei einer Spedition in Aussicht gestellt wurde, durch den damaligen Leiter der Ermittlungen, S.
Auch die ausgesetzte Belohnung für Hinweise hatte mit Sicherheit eine Rolle gespielt.

Fakt ist, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Pfaffinger jemals ein Loch für WM gegraben hat.
Nur er behauptet das.
WM bestreitet das. Auch, dass er jemals gesagt haben soll, da müsse man Mal ein Loch graben.
Also gibt es nichts, was die Aussage, die ja so schon zweifelhaft ist, untermauert. Keine Beweise (Erdanhaftungen ) oder Zeugen, die ihn beim Graben gesehen haben.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 03:32
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Zurecht aber auch. Pfaffinger soll betrunken gewesen sein bei Vernehmungen und einen verwirrten Eindruck gemacht haben.
Pfaffinger wurde ziemlich oft vernommen und dann oft ziemlich lange. Er war dabei natürlich nicht jedesmal schwer betrunken und bekam während der Vernehmungen nichts Alkoholisches zu trinken. Mindestens einmal musste er die Nacht in einer Zelle verbringen und war am nächsten Tag, als er vernommen wurde, definitiv nicht betrunken. Ein Arzt hat seine Vernehmungsfähigkeit auch jeweils bestätigt.

Aber wer daran interessiert ist, Pfaffinger als jemanden hinstellen will, der total unglaubwürdig war, behauptet natürlich, gerne dass er stets betrunken gewesen sei.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Täterwissen soll Pfaffinger angeblich gehabt haben und von sich aus zugegeben haben, der Lochgräber gewesen zu sein.
Ja, das hat er wirklich zugegeben, diese Aussage aber kurz nachdem er sie gemacht hatte, schon widerrufen, weil ihm aufgegangen war, dass er sich damit selbst ziemlich belastet hatte.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der Fall wurde sehr breit getreten, außerdem lässt sich nicht leugnen, dass Pfaffinger scheinbar eine Anstellung bei einer Spedition in Aussicht gestellt wurde, durch den damaligen Leiter der Ermittlungen, S.
Nein, eine solche Anstellung wurde ihm definitiv nicht in Aussicht gestellt. S. hätte nicht Mittel gehabt, eine solche Anstellung der Spedition befehlen zu können. Außerdem hätte S. so eine Anstellung gar nicht versprechen dürfen, da das Versprechen von Belohnungen bei einer Beschuldigtenvernehmung eine verbotene Vernehmungsmethode ist. So was führt dazu, dass die Aussage des Beschuldigten im Prozess nicht verwertbar ist. Pfaffingers Aussagen waren aber im Prozess gegen Mazurek verwertbar.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Fakt ist, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Pfaffinger jemals ein Loch für WM gegraben hat.
Nein, eine Kamera oder Zeugen waren damals tatsächlich nicht dabei, als Pfaffinger das Loch grub. Wieso auch, die Sache war ja geheim und sollte nicht auffliegen. Pfaffinger sagte aber selber, das Loch für WM gegraben zu haben (bevor er es widerrief), und es haben ihn diverse Leute mit dem Spaten und in „Arbeitskleidung“ fürs Lochgraben, so, wie er selbst die Kleidung beschrieben hatte, gesehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 04:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Außerdem hätte S. so eine Anstellung gar nicht versprechen dürfen, da das Versprechen von Belohnungen bei einer Beschuldigtenvernehmung eine verbotene Vernehmungsmethode ist.
S. Ist auch in die Kiste gesprungen, noch ehe die spusi war, auch das hätte nicht geschehen dürfen. Er hat auch nicht Sorge dafür getragen, dass Spuren im Wald gesichert werden konnten, stattdessen hat er zugelassen, dass dort Horden von Leuten herumtrampeln.
Komischerweise wird das aber immer ausgeblendet.
Nur Rosinen herauspicken als Beweis für hervorragende Ermittlungsarbeit und hervorragende Arbeit des gerichts bei gleichzeitiger völliger Ausblendung aller Fehler ist nicht sehr überzeugend, egal wie oft man es wiederholt.


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20.02.2021 um 08:57
Der Beleg Hick-Hack fängt schon wieder an...

Wenn jemand einen Beleg haben möchte, dann erbringt man ihn.
Umgekehrt wird nicht in Spam-Kurzeiträgen nach "Beleg?" getrollt.

Und nochmal, weil es wohl immer noch nicht verstanden wurde:

Ihr schraubt jetzt alle euren Userbezug und die gegenseitigen Kosenamen zurück.

Sollte es euch nicht mehr möglich sein sachlich miteinander zu diskutieren, werden Sanktionen folgen oder wir schließen den Thread für eine Weile, damit ihr wieder abkühlen könnt.


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20.02.2021 um 09:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:monstra schrieb:
Für mich sind auch die Angehörigen Opfer eines Verbrechens.

Wo würdest du denn, wenn du Gesetzgeber wärest, haltmachen bei sehr vielen Schmerzensgeldberechtigten, so dass der Schädiger mit der Bedienung all der vielen Ansprüche realistischerweise noch nachkommen kann?
Ich gehe soweit zu sagen, dass Angehörige wie in diesem Fall vom Staat eine Art Prozesskostenerstattung bekommen müssten. Natürlich gedeckelt, weil sonst nie ein Ende gefunden wird. Aber für einen „just for fun“ Prozess. Ist es nicht die Aufgabe des Sozialstaates die Angehörigen von Opfern zu stützen, zu schützen, zu unterstützen? Letztlich ist es ja unser aller Interesse, eine Justiz zu haben, auf die man vertraut. Und die Zweifel am Urteil hat ja nicht nur MH. Ich warte mit Freude auf den Shitstorm.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 09:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wo würdest du denn, wenn du Gesetzgeber wärest, haltmachen bei sehr vielen Schmerzensgeldberechtigten, so dass der Schädiger mit der Bedienung all der vielen Ansprüche realistischerweise noch nachkommen kann?
Deshalb habe ich die Schock-Rechtsprechung des BGH als gut nachvollziehbar bewertet.

Der Gesetzgeber hat das u.a. mit § 844 Abs. 3 BGB entschieden:
Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.
Die Vermutungsregel in Satz 2 ist ebenfalls eine sachlich sinnvolle gesetzgeberische Einhegung, weil in Ausnahmefällen auch davon abgewichen werden kann.

Die Norm dürfte v.a. Verkehrsunfällen relevant sein, weil dort die Haftpflichtversicherung des Schädigers eine "deep pocket" darstellt. Haftpflichtversicherungen für kriminelle Taten gibt es aus gutem Grund nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 12:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gericht hat dann Pfaffinger für einen guten Zeugen gehalten und seine Aussage zur Grundlage einer Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe gemacht - obwohl es ebenfalls nie mit ihm persönlich über den Entführungsfall gesprochen und diesen nie dazu vernommen hatte. Gut, da war er tot. Aber es ist verständlich, dass man sich daran stört.
Für einen „guten Zeugen“ hat das Gericht den damals beschuldigten Pfaffinger sicher nicht gehalten, sondern über dessen Aussagensammelsurium sicher mehr als einmal geflucht. Allerdings war mit fluchen allein die Sache nicht getan, man musste sich notgedrungen im Rahmen der Erforschung des Sachverhalts nun mal mit dem Zeug beschäftigen, es existierte schließlich, und die StA hatte sich im Rahmen der Anklageschrift darauf bezogen.

Wenn man die Pfaffinger-Protokolle nur einmal flüchtig durchliest, erschließt sich in der Tat so gut wie nichts, weil dort natürlich nicht ein Themenkomplex nach dem anderen fein säuberlich abgearbeitet ist. Da wird in jeder Vernehmung mal dies, mal das wieder thematisiert, da wird ergänzt, anders dargestellt, verkürzt, vom Hölzchen aufs Stöckchen gekommen etc. Aber wenn man für sich da eine Art thematische Gliederung bzw. Aufstellung macht, steigt man durch vieles schon hindurch und stellt fest, dass P. gar nicht so viel unzusammenhägenden Blödsinn erzählt hat, wie es auf den ersten Blick aussieht. Man erkennt gewisse Absichten, die der Beschuldigte Paffinger damals mit seinen Angaben verfolgte, und gewisse Strukturen.

Dass P nicht mehr persönlich, diesmal als Zeuge, in der der Hauptverhandlung gegen Mazurek vernommen werden und ihm keine weiteren Fragen von allen Seiten gestellt werden konnten, läßt sich nicht ändern. Aber gerade deshalb wurde der Aufmarsch von sehr vielen Zeugen veranlasst, um die Pfaffingerschen Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Man kann rechtspolitisch die Ansicht vertreten, dass als Beweismittel vor Gericht nur präsente Zeugen zugelassen sind und protokollierte Aussagen von Beschuldigten oder Zeugen, die in der Hauptverhandlung nicht persönlich aussagen können, weil sie verstorben oder aus anderen Gründen nicht greifbar sind, nicht zu berücksichtigen sind.

Wie gesagt, kann man vertreten, aber man nimmt damit natürlich gleichzeitig in Kauf, dass auch entlastende protokollierte Aussagen unter den Tisch fallen.

Wohl deshalb hat der Gesetzgeber bisher von einer gesetzlichen Regelung abgesehen, die es generell verbietet, in Fällen, in denen ein Zeuge nicht greifbar ist, wenigstens dessen protokollierte Angaben als Urkundsbeweis in die Hauptverhandlung einzuführen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 12:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Pfaffinger wurde ziemlich oft vernommen und dann oft ziemlich lange. Er war dabei natürlich nicht jedesmal schwer betrunken und bekam während der Vernehmungen nichts Alkoholisches zu trinken. Mindestens einmal musste er die Nacht in einer Zelle verbringen und war am nächsten Tag, als er vernommen wurde, definitiv nicht betrunken. Ein Arzt hat seine Vernehmungsfähigkeit auch jeweils bestätigt.
Ich wundere mich immer, wie wenig Gedanken Du Dir über Menschen in solchen Situationen machst.

Grundsätzlich weiß eigentlich jeder erwachsen Mensch, dass ein Mensch, der in Übermaß Alkohol zu sich nimmt, bleibende Hirnschäden davon trägt.

Nach dem folgenden Artikel treten Schäden selbst in den folgenden 6 Wochen nach Alkoholentzug auf. Was diese Schäden bedeutet, weiß kein Mensch, auch was diese Schäden auf Aussagen dieser Menschen machen, ist ebenfalls unklar.

https://www.esanum.de/today/posts/hirnschaeden-alkohol-wirkt-sechs-wochen-nach

Zumindest ein Kriminalfall ist bekannt, wo ein Alkoholsüchtiger erst in der Verhandlung sein Geständnis widerrufen hatte. Das sind für einen normalen Menschen alles Sachen, welche man nicht verstehen kann. Auch das damalige Gericht hat es nicht verstanden. Erst viel später wurde erkannt, dass die Geständnisse nicht der Wahrheit entsprachen.

Das Du hier einzig und allein auf den nicht mehr vorhanden Alkoholkonsum abstellst, ist extrem vereinfachten. Nein, das ist kein Schalter, der einen Alkoholabhängigen zum Nichtalkoholiker ohne jede Schäden macht, das weiß in Wirklichkeit jeder und sicher auch Du.

Gerade unter diesen vorliegenden Bedingungen ist für mich die Urteilsbegründung viel zu oberflächlich erfolgt. Dir mag das genügen, aber dann versuch hier nicht Dinge so darzustellen, die fern von jeglicher Realität sind und jeder in Wirklichkeit auch weiß.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 12:11
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Grundsätzlich weiß eigentlich jeder erwachsen Mensch, dass ein Mensch, der in Übermaß Alkohol zu sich nimmt, bleibende Hirnschäden davon trägt.
Wir hatten die Ferndiagnostik schon mal durch. Willst du jetzt noch mal auf das Korsakow-Syndrom hinaus? Bitte nicht schon wieder....


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20.02.2021 um 12:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wir hatten die Ferndiagnostik schon mal durch. Willst du jetzt noch mal auf das Korsakow-Syndrom hinaus? Bitte nicht schon wieder....
Gut anders herum, weise nach, dass keine Hirnschäden möglich waren oder diese auf die Aussagen sicher keinen Einfluss hatten. Erst dann wäre Deine extrem vereinfachende Argumentation anwendbar.


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20.02.2021 um 12:26
@245HCT74

Hatten wir auch schon. Negative Tatsachen kann man nicht nachweisen. Du behauptest eine positive Tatsache, nämlich das P. durch seinen - unbestrittenen - regelmäßigen Alkokolkonsum so hirngeschädigt gewesen sei, dass seine Aussagetüchtigkeit generell beeinträchtigt gewesen wäre. Dann weise diese von dir behauptete positive Tatsache nach.

Zur Anregung, also worauf es im einzrlnen ankommt, kannst du dir ja vorher S. 158 des Urteils ansehen:

AADCC168-F42E-43E1-BEFD-1EF4823B2F0FOriginal anzeigen (0,5 MB)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 12:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hatten wir auch schon. Negative Tatsachen kann man nicht nachweisen.
Das ist richtig. Aber das bedeutet nicht gleichzeitig, dass diese nicht vorgelegen haben. Das wirst Du auch nicht abstreiten können. Man kann also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Beeinträchtigungen vorliegen. Normalerweise müsste das in Form der "freien richterlichen Beweiswürdigung" auch ein Gericht berücksichtigen. Es kann nicht davon ausgehen, dass solche Schäden nicht vorliegen. "Verhandlungsfähigkeit" ist komplett etwas ganz anderes und hat mit der Problematik nur wenig zu tun.

Die in dem oberen Abschnitt erwähnte Mängel sind nur Extreme, bei denen ein Mensch auch kaum mehr vernehmungsfähig wäre.

Wie gesagt, mir geht es auch um Deine extrem vereinfachte Argumentation, die da lauten "kein Alkoholgenus, und damit ein vollkommen normaler Mensch". Das ist sehr naiv gedacht.

Wenn so vereinfachend Gerichte vorgehen, braucht man sich über solche Fälle wie Rupp eben nicht wundern.

Und wie gesagt, wir haben recht viele Fakten, die mit dem Geständnis nicht im Einklang stehen, wenn es anders wäre, brauchen wir uns über den Punkt nicht auseinander setzen. Hätte er alles so exakt beschrieben, wie das aus den Gutachten hervor geht und hätte er auch die an dem Vergrabungsort gefundene Gegenstände darin eingebaut, dei mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Ausheben der Grube verwendet wurde, dann gäbe es keinerlei Zweifel. Aber genau an diesen Stellen passt eben rein gar nichts. Aber das ist hier schon ausreichnd erörtert worden und manch einem ist das alles vollkommen egal, der andere sieht hier, dass das P-Geständnis eher in den Bereich der Phantasie gehört, den damaligen Ermittlern ging es jedenfalls genauso.


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20.02.2021 um 12:50
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gericht hat dann Pfaffinger für einen guten Zeugen gehalten und seine Aussage zur Grundlage einer Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe gemacht - obwohl es ebenfalls nie mit ihm persönlich über den Entführungsfall gesprochen und diesen nie dazu vernommen hatte. Gut, da war er tot. Aber es ist verständlich, dass man sich daran stört.
Wie in den Protokollen ersichtlich handelt es sich bei den Pf Vernehmungen um ein Memorandum der Verwirrtheit, mit der Empfehlung, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, als logische Schlussfolgerung. Kurz gesagt: Du bist für uns ein Psycho, dem wir kein Wort mehr glauben. Wie geeignet solche Aussagen sind, die zweite tragende Säule eines Belastungsmosaiks zu bilden, wenn dem Befragten von seiten der Ermittler psychologische Hilfe angeboten werden muss kann glaube ich jeder Laie selbst beurteilen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 13:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich hatte schon mal beschrieben, wie sich Angehörige und Freunde in Vergleichsfällen verhalten, die wirklich von der Unschuld ihres Mannes, Vaters oder Freundes überzeugt sind. Die zeigen ihre Fassungslosigkeit und ihr authentisches Misstrauen gegenüber der Justiz. So wie du es machst als vollkommen Unbeteiligter oder robernd oder Michael Herrmann, der WM ebenfalls nicht kennt.

Bei WM zeigen diese Empörung angesichts des großen Unrechts eines Justizirrtums die falschen Leute.

Das nahe Umfeld, vor allem der ehemalige beste Freund, der in den Tagen vor der Tat immer mit ihm abhing und die Ex-Frau wissen mMn. Bescheid und lassen den Mantel des Schweigens da, wo er sie selbst auch mit einhüllt.
Genau das kommt mir auch immer komischer vor: die Psyche des offiziell verurteilten Täters, und seiner Angehörigen vor, während und nach der Tat. Warum wurde das nie untersucht?

... in der Radio-Doku von Katja Paysen-Petersen kann man WM ja im Originalton hören, als sie ihm im Gefängnis besucht. Besonders interessant finde ich ja, was er redet, als er den Raum betritt und vor allem, wie er das sagt, mit welchem Ton. Zum einen kommt diese Überheblichkeit die WM sehr zu eigen ist gut heraus, und die besagt zum anderen, wie er seinen Mitmenschen sieht.

Gedächtnisprotokoll:
WM (im überlegnen Tonfall): "... Also! Was? Wo?"
Wärter" (freundlich): "Wo sie wollen."
WM (wieder so überlegen und verachtend im Ton), äfft den Wärter nach: "Wo ich will!"

Ich kenne diesen Ton von ähnlichen Menschen nur zu gut ...

Dieser Ton der verrät wie WM mit seinen Mitmenschen umgeht, wie er seine Mitmenschen eben sieht: Alle sind Dumm außer er selbst! Und das hat nichts mit dem Umstand zu tun, dass er (angeblich zu unrecht) im Gefängnis sitzt. So ist WM! Für so einen Typ Mensch sind immer die anderen Schuld ...!

Und dann erfindet er aus dem Stegreif diese Geschichte mit dem Tonbandverkäufer und seinem angeblichen Detektiv ... auch sehr selbst sicher, wohl auch typisch WM?!

Und dann wiederholt er vor laufenden Mikro auch noch, wie wirklich extrem kaltblütig er die Tatsche sieht, dass ein kleines, unschuldiges, lebensfrohes, und wehrloses Mädchen, mit gerade mal 10 Jahren brutal aus dem Leben gerissen wurde. Er spricht doch allen Ernstens davon, dass Sauerstoffmangel euphorisierend wäre, und impliziert quasi einen "schönen" Tod der kleinen Ursula!!!! UNFASSBAR!!! Vor offenen Mikro so eine kaltblütige Schönfärberei!

So was kann jemand vielleicht am Stammtisch vor seinen Kumples daher labern, aber in einer Doku, der angeblich unschuldige Täter????

Außerdem klingt das auch wirklich, als würde er sich damit selbst eine Last von den Schultern nehmen wollen, in dem er sich vorsagt: "Das war ja für das Kind gar nicht so schlimm" ... " es war ja euphorisierend für das Kind! Also nicht so schlimm!"

UNd genau dazu fehlt die Analyse eines Psychologen ... oder Profiler!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 13:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, das hätte er nicht. Schädigendes Ereignis war ja die Tat, also Entführung und Tod von Ursula. Wie sonst sollte Mazurek denn MHs Tinnitus verursacht haben, wenn nicht dadurch?
Du hast noch immer nicht verstanden, was der Grund für MHs Tinnitus ist. Offenbar kannst du dich auch nicht in seine Lage hineinversetzten. Es ist nicht der Tod der Schwester. Damit hatte er lange vor dem Strafprozess seinen inneren Frieden gefunden.

MH hat ein gewisses Fachwissen, das auf Naturgesetzen basiert. Genau diese sollten jedem bekannt sein, der jemals dem Physikunterricht in der Schule mit minimalem Interesse gefolgt ist. MH weiß (und wusste) sehr genau, welche Rolle Lautsprecher- und Mikrofonaufstellungen sowie die Raumakustik bei Tonaufnahmen spielen. Ich bestätige, dass MHs Wissen kein Fantasieprodukt ist, sondern mit der Realität im Einklang steht. Und wer es mir oder uns nicht glaubt, kann es jederzeit in beliebig vielen Büchern nachlesen. Falls vorhanden tut es sogar die Betriebsanleitung des heimischen Surround-Verstärkers.

Und jetzt kommen eine bis zwei Hände voller Juristen und eine Phonetikerin daher und erklären dem Fachmann knallhart, dass sein Wissen und seine Erfahrung nicht der Realität entsprechen. Sie erklären, dass die Realität etwas völlig anderes ist, als Physik und langjährige Erfahrung. Die wahre Ursache des Tinnitus ist die Ohnmacht, gegen derartige abstruse und irreale Behauptungen vorgehen zu können. Wenn jetzt auch noch der Schwachsinn durch eine Gerichtsverhandlung zur offiziellen Wahrheit erhoben wird, wundere zumindest ich mich nicht über die heftige Wirkung auf einen Menschen.

Wer oder was juristisch gesehen Schuld an der Krankheit ist, mag für einige Leute (nicht nur hier im Forum) eine wunderschöne Spielwiese von Wer oder Wer nicht, Wenn und Aber zu sein. Das ändert an der realen Ursache der Krankheit nichts.

Bei einer naturwissenschaftlich fundierten Arbeit (also auch einem LKA-Gutachten) ist es selbstverständlich, die Versuchsanordnung, also alle verwendeten Geräte und Methoden, so ausführlich zu beschreiben, dass es auch von anderen Leuten jederzeit reproduziert werden kann.
Das ist (aus gutem Grund?) unterblieben. Es ist aber sehr wohl aufgefallen, weil die Verteidigung sich fachliche Unterstützung beschafft hatte. Daraufhin gab es den Antrag, die Versuchsanordnung zu beschreiben. Die Gutachterin lieferte tatsächlich ein Schriftstück ab. Allerdings hat sie auch in diesem alle wichtigen Informationen verschwiegen. Welche Geräte wurden verwendet? Wie wurden diese woher mit Signalen versorgt? Wie sah der Laborraum samt akustischen Eigenschaften aus? Wie wurde der Zeitversatz zwischen den Tonbandspuren berechnet? Nichts - außer einer Teilwiederholung des Gutachtens und zwei völlig irrelevanten, handgemalten Schablonen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 13:25
Zitat von roberndrobernd schrieb:Du hast noch immer nicht verstanden, was der Grund für MHs Tinnitus ist. Offenbar kannst du dich auch nicht in seine Lage hineinversetzten. Es ist nicht der Tod der Schwester. Damit hatte er lange vor dem Strafprozess seinen inneren Frieden gefunden.

MH hat ein gewisses Fachwissen, das auf Naturgesetzen basiert. Genau diese sollten jedem bekannt sein, der jemals dem Physikunterricht in der Schule mit minimalem Interesse gefolgt ist. MH weiß (und wusste) sehr genau, welche Rolle Lautsprecher- und Mikrofonaufstellungen sowie die Raumakustik bei Tonaufnahmen spielen. Ich bestätige, dass MHs Wissen kein Fantasieprodukt ist, sondern mit der Realität im Einklang steht. Und wer es mir oder uns nicht glaubt, kann es jederzeit in beliebig vielen Büchern nachlesen. Falls vorhanden tut es sogar die Betriebsanleitung des heimischen Surround-Verstärkers.
Wenn du damit sagen willst, dass das falsche LKA-TK-Gutachten an MHs Tinnitus schuld ist, hätte MH die Gutachterin verklagen müssen, aber nicht Mazurek.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 13:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man kann rechtspolitisch die Ansicht vertreten, dass als Beweismittel vor Gericht nur präsente Zeugen zugelassen sind und protokollierte Aussagen von Beschuldigten oder Zeugen, die in der Hauptverhandlung nicht persönlich aussagen können, weil sie verstorben oder aus anderen Gründen nicht greifbar sind, nicht zu berücksichtigen sind.

Wie gesagt, kann man vertreten, aber man nimmt damit natürlich gleichzeitig in Kauf, dass auch entlastende protokollierte Aussagen unter den Tisch fallen.
Wieso? Es ist sehr gut möglich, entlastende Aussagen zu berücksichtigen und belastende nicht.

Dessen unbenommen halte ich es im Prinzip für richtig, auch solche Beweismittel vor Gericht zu verwerten. Es handelt sich schließlich um ein Dokument, um eine Urkunde, die eingeführt werden kann. Warum sollte sie nicht berücksichtigt werden?

Aber mal angenommen, das Tonbandgutachten sei gar nicht so bedeutend gewesen (wie einige behaupten), dann baut die Verurteilung ganz wesentlich auf diesem Vernehmungsprotokoll nebst flankierenden Zeugenaussagen auf. Freie richterliche Beweiswürdigung, ich weiß. Aber schön finde das trotzdem nicht.

Und das ist jedenfalls viel problematischer, als ein Staatsanwalt, der einen problematischen Zeugen nicht selbst vernimmt. Oder ging eher darum, die abweichende Auffassung dieses Staatsanwalts zu P. abzutun? Dabei ist es im Übrigen sowieso sehr unüblich, dass der Staatsanwalt selbst Vernehmungen durchführt. Dafür gibt es eigens geschulte Vernehmungsbeamte, die sich darauf spezialisiert haben.
Zitat von vierundzwanzigvierundzwanzig schrieb:Ich kenne diesen Ton von ähnlichen Menschen nur zu gut ...

Dieser Ton der verrät wie WM mit seinen Mitmenschen umgeht, wie er seine Mitmenschen eben sieht: Alle sind Dumm außer er selbst!
Kenne ich auch. Solche Persönlichkeitsmerkmale kommen aber häufig vor. Bei Handwerkern, Lehrern, Richtern, Politikern, Ärzten, Beamten, Arbeitslosen, Automechanikern. Und auch in Internet-Foren. Dort sogar besonders häufig.

Ich denke, die mangelnde Empathiefähigkeit von Mazurek steht außer Frage. Deshalb passt er ja so gut als Täter. Denn derjenige, der Ursula in die Kiste gesteckt hat, kann auch nur ein Mensch mit mangelnder Empathiefähigkeit gewesen wein. Ein Typ vom Schlage Mazurek. Und dann noch der Hund...

Ein Tatnachweis ist das aber nicht. Und Menschen mit mangelnder Empathiefähigkeit sind nicht immer kriminell. Sie können beruflich sehr erfolgreich sein. Psychiatrische Gutachten werden zumeist nur eingeholt, wenn es die Möglichkeit der verminderten Schuldunfähigkeit gibt. Dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.


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20.02.2021 um 13:30
@Palio
Wie ich dem Feld "Info" entnehmen kann, fiel einer deiner interessanten Beiträge dem Rotstift zum Opfer.

In dem Beitrag ging es um die Spurensuche des Anwaltes von M.

Was die neue Spurensuche des Rechtsanwaltes von Mazurek anbelangt, habe ich da für ihn einen kleinen Strohhalm gefunden, der sich als Pfund entwickeln könnte.

Ich weiß nicht, warum diese Gegebenheiten bisher keine Beachtung fanden.

(1)
Bzgl. deines Posting ist mir aber nur eine Sache 100% bekannt. Das Gutachten bzgl. des Tonbandgeräts. Es scheint tatsächlich der Fall zu sein, dass das Tonbandgerät, welches beim dem Angeklagten gefunden wurde, in der Gegend des Tatorts wirklich nicht im Einsatz war. Das lässt sich anhand der Pollenbildung in diesem Gebiet feststellen. Dieser Umstand wurde jedoch weder von Anklage noch von der Verteidigung vor Gericht gebracht.
(2)
Bereits in den 90er Jahren sei bei einem Verdächtigen ein Tonbandgerät gefunden worden, das dieselben Tonmerkmale vorweise, wie das, das bei Werner M. gefunden wurde. Das Gerät wurde zurückgegeben, aber die Kassetten wurden 14 Jahre später, also 1998, dem Bayerischen Landeskriminalamt zur Begutachtung vorgelegt. Sie enthielten unter anderem das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3, das auch in den Erpresseranrufen zu hören war. Weiter war auf den Kassetten ein Schaltimpuls zu hören, der so hohe Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen aufwies.

Die Anklage fordert die Zurückweisung der Anträge. Der von der Verteidigung in Vordergrund gestellte Verdächtige scheide als Täter aus, da damals nachweislich im Ausland gelebt habe.
Quelle: : http://azxy.communityhost.de/t298189111f354157108-FF-Kripo-Fuerstenfeldbruck-MORDFALL-URSULA-HERRMANN-GEKL-RT-5.html

Wenn die Gegebenheiten (1) und (2) der Wahrheit entsprechen, sind sie aktenkundig und auffindbar.

(1) wäre auf jeden Fall ein Entlastungsindiz. Ist also neben dem Gutachten des LKA ein weiteres (Pollen)Gutachten erstellt worden? Das ist hier die Frage oder ist es so zu verstehen?

Bei (2) gibt es folgende Ungereimtheiten: Wenn lt. StA der Verdächtige nachweislich im Ausland gelebt hatte, wie konnte dann sein zunächst beschlagnahmte und lt. Verteidiger ausgewertete Tonbandgerät zurückgegeben werden? Und die 14 Kassetten? Die verblieben bei BLKA und warum? Warum wurden diese nicht zurückgegeben? Und dann wurden sie 14 Jahre später ausgewertet?

Und genau diese Auswertung der Gutachterin Dr. Bxxx auf Seite 212 des Urteils Verwendung findet, aber von der Kammer keine Beachtung findet?
Die überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen Dr. Boss zum gegenständlichen Grundig TK 284 werden auch nicht dadurch erschüttert, dass sie sich in einer gutachtlichen Stellungnahme vom 02.03.1998 zu zwei ihr am 18.02.1998 vorgelegten Audiokassetten des anderweitig Verfolgten Pxxxx dahingehend äußerte, dass das auf einer dieser beiden Kassetten enthaltene B3-Signal durchaus als Grundlage für das Tatmaterial gedient haben könne. Die Sachverständige schränkte das seinerzeit formulierte Ergebnis dahingehend ein, dass dieses B3-Signal aus heutiger Sicht nur theoretisch verwendet worden sein könnte, da spätere Untersuchungen ergeben hätten, dass die darauf enthaltenen Inhalte (z. B. Meldungen über Boris Becker) erst aus der Zeit nach 1981 stammten. Zutreffend sei, dass eine der beiden Kassetten eine Sprachaufzeichnung enthalte, bei der die Art der Frequenzschwankungen an diejenigen erinnern würden, die in der vom Erpresser am Telefon abgespielten Sequenz aufträten. Auch weise ein Schaltimpuls auf einer Pxxxx-Kassette eine auffällige Ähnlichkeit mit einem Geräusch aus dem Tatmaterial und eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Geräusch der Pausentaste des Grundig TK 248, das allerdings nicht das Geräusch mit dem „Aha-Erlebnis“ sei, auf. Bis auf die gemeinsame Schnittmenge, die sich ein Geräusch aus dem Tatmaterial mit einem am fraglichen Grundig TK 248 produzierten Geräusch und der akustischen Realisierung, eines Impulses auf der Pxxxx-Kassette teilten, lägen keine Überschneidungen vor. Die im Tatmaterial abgespielte Sequenz weise aber etliche andere spezifische Merkmale auf, wie weitere Schaltgeräusche und die Besonderheiten des darin enthaltenen B3-Signals. Während es sich bei dem Schaltimpuls auf der Pxxxx-Kassette nur um ein Gruppenmerkmal handele, seien die beim fraglichen Grundig TK 248 vorstehend beschriebenen Merkmale und Normabweichungen eher als individualtypisch anzusehen. Ihre damaligen Ausführungen zur Pxxxx-Kassette stünden daher nicht im Widerspruch zu ihrem Gutachten in Bezug auf das fragliche Grundig TK 248.
Quelle: Urteil S. 212

Da fragt man sich doch gleich, wo da ein Zusammenhang dieses Verdächtigen Pxxxx zum Fall und zu Mazurek war! Wie kam er in den Fokus und warum hatte er das Tonband und entsprechendes Kassettenmaterial? Und dann soll die Grundlage für das Tatmaterial und Schaltimpuls i.e. Sinne übereinstimmen, so die Gutachterin. Und das wurde von der Kammer ignoriert?
Nur zu sagen, dass wegen Boris Becker nach 1981 datiert werden kann, ist meiner Meinung nach Unsinn, wenn sich einer die Sachen zusammenschneiden kann.

Das Ganze wirft Fragen auf.

JagBlack


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20.02.2021 um 13:31
Zitat von monstramonstra schrieb:Wieso? Es ist sehr gut möglich, entlastende Aussagen zu berücksichtigen und belastende nicht.
Wie bitte? Es geht um die Aufklärung eines Verbrechens, nicht darum, auf Teufel komm raus Täter zu schützen. Zeig mir das Opfer und dessen Angehörige, die Verständnis für so eine ein parteiische Haltung des Gesetzgebers aufbrächten. Ich hätte als Staatsbürger für so was auch kein Verständnis.


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