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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 13:31
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Wie in den Protokollen ersichtlich handelt es sich bei den Pf Vernehmungen um ein Memorandum der Verwirrtheit, mit der Empfehlung, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, als logische Schlussfolgerung. Kurz gesagt: Du bist für uns ein Psycho, dem wir kein Wort mehr glauben. Wie geeignet solche Aussagen sind, die zweite tragende Säule eines Belastungsmosaiks zu bilden, wenn dem Befragten von seiten der Ermittler psychologische Hilfe angeboten werden muss kann glaube ich jeder Laie selbst beurteilen.
Das ist ein Punkt, der mir neben vielen anderen auch unerklärlich ist. Da wird bei den Vernehmungen festgestellt, dieser Mann ist schwerer Alkoholiker, er redet derart wirres Zeug, dass man zu einer psychiatrischen Behandlung rät und die Aussagen als wertlos einstuft und Jahrzehnte später als er tot ist, wird das alles als Null und nichtig erklärt und sämtliche Aussagen aus völlig plausibel und als klarer Beweis gewertet. Meines Erachtens darf es das nicht geben, dass Einschätzungen je nachdem wie es gerade nützlich erscheint sich wahllos ändern können. Auf diese Art und Weise kann man sich alles so Hundeehen, dass es passt. Das ist nicht seriös und es schafft weder vertrauen in Gericht und Ermittlungsarbeit noch erschafft es Respekt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Und jetzt kommen eine bis zwei Hände voller Juristen und eine Phonetikerin daher und erklären dem Fachmann knallhart, dass sein Wissen und seine Erfahrung nicht der Realität entsprechen. Sie erklären, dass die Realität etwas völlig anderes ist, als Physik und langjährige Erfahrung. Die wahre Ursache des Tinnitus ist die Ohnmacht, gegen derartige abstruse und irreale Behauptungen vorgehen zu können. Wenn jetzt auch noch der Schwachsinn durch eine Gerichtsverhandlung zur offiziellen Wahrheit erhoben wird, wundere zumindest ich mich nicht über die heftige Wirkung auf einen Menschen.
Danke, dass du es nochmal leicht verständlich zusammen gefasst hast.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 14:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie bitte? Es geht um die Aufklärung eines Verbrechens, nicht darum, auf Teufel komm raus Täter zu schützen. Zeig mir das Opfer und dessen Angehörige, die Verständnis für so eine ein parteiische Haltung des Gesetzgebers aufbrächten. Ich hätte als Staatsbürger für so was auch kein Verständnis.
Das befremdet mich.

Es wird in der rechtswissensschaftlichen Literatur (z.B. Roxin/Schäfer/Widmaier, StV 2006, 655) bei den Beweisverwertungsverboten durchaus folgende Auffassung vertreten: Wenn sich aus einer rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahme sowohl entlastende als auch belastende Umstände ergeben, solle der Beschuldigte der Verwertung der belastenden Umstände widersprechen dürfen, ohne dass sich daraus automatisch auch ein Verwertungsverbot hinsichtlich der entlastenden Momente ergebe.

Der BGH hat die Frage wohl bislang offengelassen, soll aber darauf hingewiesen haben, dass die Annahme eines „gespaltenen Beweisverwertungsverbotes“ fernliege.

https://www.burhoff.de/books/hauptverhandlung/beweisver.htm (Archiv-Version vom 07.07.2017)

Meine Ansicht ist nicht "parteiisch", sondern gut vertretbar und lässt sich auch nicht als "Täterschutz" diffamieren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 14:10
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das ändert an der realen Ursache der Krankheit nichts.
Ich persönlich vermute, dass das Tinnitus-Gutachten für Michael Herrmann von einem Wissenschaftler ähnlich zerpflückt werden könnte wie das vom LKA durch Dich. Ich bezweifle jedoch, dass man die Ursache seines Tinnitus auf "Ärger über das Gutachten" reduzieren kann. Bestimmt sind die Ursachen vielfältig so wie unten beschrieben.
Ursachen für Tinnitus: vielfältig und häufig unklar

Früher wurde Tinnitus als ein einheitliches Symptom verstanden. Aufgrund neuerer Forschungen wissen wir von verschiedenen Unterformen: Es gibt verschiedene Auslöser, unterschiedliche Krankheitsmodelle, unterschiedlichen Leidensdruck. Die Auswirkungen des Tinnitus auf den Betroffenen sind unabhängig von Tinnitus-Merkmalen wie Lautheit/Intensität, Qualität und Frequenz. Daher ist das allgemeine Ziel einer Intensitätsreduktion des Tinnitus für manche Menschen möglicherweise ohne Auswirkung und es wäre besser, an der Reduktion des negativen Tinnitus-Effektes zu arbeiten, anstatt nur die Verminderung der Lautstärke anzustreben.

In einer Vielzahl von Modellen wurde versucht, die Entstehung von Tinnitus auf den verschiedenen Ebenen des Hörsystems darzustellen, um mögliche therapeutische Vorgehensweisen abzuleiten. Ursachen, die in der Cochlea (Innenohr), dem Hörnerv und der zentralen Hörbahn liegen, können nur nach Anamnese- und Befunderhebung hypothetisch zugeordnet werden. Festlegungen auf Pauschalhypothesen wie „Durchblutungsstörung" oder „Stress" werden der Differenziertheit des Tinnitus nicht gerecht.
Idiopathischer Tinnitus

Bei etwa bis zu 45 Prozent der Fälle wird bei der Erstuntersuchung und auch später keine eindeutige Ursache des Tinnitus gefunden.
Die Medizin nennt dies den „idiopathischen Tinnitus“.

Lärmschädigung des Innenohrs

Weil Lärm in unserer Industrienation so verbreitet ist, ist der Lärm einschließlich Knalltrauma die häufigste Ursache von Tinnitus (43 Prozent). In einer Studie der Deutschen Tinnitus-Liga e. V. gaben 26 Prozent der telefonisch befragten Personen an, dass der Tinnitus auf Lärm zurückgeführt werden konnte. 26 Prozent in der DTL-Studie führen ihren Tinnitus auf Stress zurück.
Schwerhörigkeit

Etwa zwei Drittel der Personen mit Schwerhörigkeit geben Tinnitus an, von denen wiederum etwa 20 Prozent sehr darunter leiden. Bei einem Drittel der Schwerhörigen lassen sich familiäre Veranlagungen feststellen (geerbte Schwerhörigkeit). Knapp 53 Prozent der Tinnitus-Betroffenen geben eine Hörminderung an, allerdings tragen die wenigsten ein Hörgerät.
Otosklerose

Die Otosklerose ist gekennzeichnet durch eine entzündlich bedingte, fortschreitende Immobilität der Mittelohrgehörknöchelchen (Schallleitungsschwerhörigkeit) und tritt zu 70 Prozent zusammen mit Tinnitus auf.
Hörsturz

Der idiopathische Hörsturz ist charakterisiert als ein akuter, aus scheinbarem Wohlbefinden heraus auftretender einseitiger Hörverlust im Sinne einer Schallempfindungsschwerhörigkeit. Bei etwa zwei Dritteln tritt in Folge ein Tinnitus auf. Spontanheilungen sind häufig, besonders bei Tieftonhörstürzen (Hydrops).
Schädel-Hirn-Trauma

Tritt der Tinnitus im Zusammenhang mit einem Schädel-Hirn-Trauma auf, zum Beispiel aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Sturzes aus größerer Höhe, muss neben der zentralen Verletzung des Gehirns auch an eine Innenohrläsion im Sinne eines Knallschadens gedacht werden, was anhand eines zeitnahen Hörtests nachweisbar ist.
Akustikus-Neurinom

Eine langsam fortschreitende oder schwankend auftretende einseitige Hörminderung mit intermittierendem hochfrequentem Tinnitus ist oft der erste Hinweis auf ein Schwannom (Akustikus-Neurinom). Oft tritt anfangs nur ein Tinnitus auf.
Vergiftungen des Innenohrs

Tinnitus wird häufig als Nebenwirkung auf den Beipackzetteln von Medikamenten aufgeführt (ototoxische Ursachen). Dies bedeutet nicht, dass diese Medikamente Tinnitus-Betroffenen vorenthalten werden sollten. Die Patienten sind jedoch darüber aufzuklären. In der Regel ist dies reversibel, und dosisabhängig gilt das für (vor allem trizyklische) Antidepressiva, Aminophyllin, Chinidin, Carbamazepin, Doxycyclin, Indometacin, Koffein, Salicylate, Salbutamol, Tetracyclin, Tuberkulostatika etc. Bei Aminoglykosiden (besonders Gentamycin, Kanamycin, Streptomycin, Neomycin, Bykomycin, Cisplatin etc.) sind bleibende Schäden möglich.
Muskulär bedingter oder somatoformer Tinnitus

Häufig finden sich traumatisch bedingte oder durch chronische Muskelverspannungen hervorgerufene degenerative Halswirbelsäulenveränderungen, die über Nervenverschaltungen mit der Hörbahn unterschiedliche Arten von einseitigem Tinnitus verursachen oder einen bestehenden Tinnitus schwankend verstärken (zervikogener Tinnitus). Dies gilt auch für Störungen im Kiefergelenkbereich und das häufig verbreitete Zähneknirschen (stomatognathogener Tinnitus).
Quelle: https://www.tinnitus-liga.de/pages/tinnitus-sonstige-hoerbeeintraechtigungen/tinnitus/ursachen.php


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 14:27
@robernd

Wenn das die Ursachen der Gesundheitsbeeinträchtigung sind - was ich gut für möglich halte - dann ist das als schädigendes Ereignis zwar kausal, aber kein schuldhaftes Verhalten erkennbar.

Richter genießen neben ihrer Unabhängigkeit auch das Spruchrichterprivileg, können also für ihre Entscheidung nicht haftbar gemacht werden. Bei sonstigen Verfahrensbeteiligten wie der LKA-Gutachterin ist eine schuldhafte Verursachung wohl kaum nachweisbar.

Und somit wäre diese Beziehung rechtlich irrelevant. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie viele Menschen sich durch rechtsstaatlich zulässige Entscheidungen (zu Recht oder Unrecht) ungerecht behandelt fühlen, hierdurch psychisch beeinträchtigt werden und erkranken, dann ist auf Anhieb klar, warum diese Ereignisse nicht für Schadensersatz oder Schmerzensgeld relevant sein kann. Wenn wir die Corona-Maßnahmen betrachten, wird das noch einsichtiger.

Nur wenn die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtlich festgestellt wird, können sich ggf. Zahlungsansprüche daraus ableiten lassen.

Das ist eine grundsätzliche Entscheidung des Verfassungs- und Gesetzgebers (vgl. Art. 34 GG), die auch sicherstellen soll, dass Amtsträger bereit sind, Entscheidungen zu fällen und Zeugen nicht Angst haben müssen, für eine belastende Aussage evtl. zivilrechtlich belangt zu werden. Auch nicht bei einem Freispruch.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 15:23
Zitat von monstramonstra schrieb:Richter genießen neben ihrer Unabhängigkeit auch das Spruchrichterprivileg, können also für ihre Entscheidung nicht haftbar gemacht werden.
Stimmt, das gilt genau so für Parlamentarier. Liegt aber bei einem Richter nachweislich Rechtsbeugung vor, kann er natürlich auf Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, aber nur vom durch die Rechtsbeugungshandlung Geschädigten, nicht von sonstigen Personen. Daneben kommen noch Ansprüche aus Staatshaftung in Betracht.

Bei gerichtlich bestellten Sachverständigen gilt, dass sie nur dann haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ein falsches Gutachten erstellt haben UND die gerichtliche Entscheidung auf dem falschen Gutachten beruht. Denn ansonsten würde sich kaum noch ein Sachverständiger finden lassen, der zur Erstellung eines Gutachtens bereit wäre. Daher hat der Gesetzgeber in § 839 a BGB ein kleines Gutachterprivileg vorgesehen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
(2) .....
Das heißt, in diesem Fall würde nur Mazurek von der Gutachterin Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können, sofern die Voraussetzungen des § 839 a BGB vollständig vorliegen. Denn nur Mazureck wäre durch die gerichtliche Entscheidung, also die auf dem falschen Gutachten beruhende Verurteilung, geschädigt. MH wäre es nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 15:57
Zitat von monstramonstra schrieb:Es wird in der rechtswissensschaftlichen Literatur (z.B. Roxin/Schäfer/Widmaier, StV 2006, 655) bei den Beweisverwertungsverboten durchaus folgende Auffassung vertreten: Wenn sich aus einer rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahme sowohl entlastende als auch belastende Umstände ergeben, solle der Beschuldigte der Verwertung der belastenden Umstände widersprechen dürfen, ohne dass sich daraus automatisch auch ein Verwertungsverbot hinsichtlich der entlastenden Momente ergebe.
Das hat doch mit der Frage, ob als Beweismittel im Prozess nur präsente Zeugen zugelassen sein sollen oder ob, wenn diese Zeugen, siehe Pfaffinger, aus irgendwelchen Gründen nicht greifbar sind, dann als Beweismittel auf Vernehmungsprotokolle dieser Zeugen zurückgegriffen werden kann, nicht das Geringste zu tun.

Du hättest in solchen Fällen keine Bedenken, nur Vernehmungsprotokolle mit entlastendem Inhalt als Beweismittel zulassen, aber keine mit belastendem Inhalt (was dann bedeutet hätte, dass im Fall Mazurek bei bereits verstorbenen Zeugen im Prozess von vornherein nur das im Wege des Urkundsbeweises hätte verwertet werden dürfen, was Mazurek entlastet, aber nichts, was ihn belastet).

Ich habe gesagt, dass ich Bedenken gegen eine derartige gesetzliche Regelung hätte. Ich halte eine solche Regelung, falls sie vom Gesetzgeber so beschlossen würde, auch für verfassungswidrig.

Denn der Staat hat das Strafverfolgungsmonopol, und das aus guten Gründen, damit Selbstjustiz verhindert wird. Als derartiger Monopolist hat der Staat dann aber auch die Verpflichtung, die Bürger vor Straftaten zu schützen. Dieser Verpflichtung wird er aber nicht mehr gerecht, wenn er in der StPO Regelungen schafft, die den Strafverfolgungsbehörden ihre Aufgaben erschweren bzw. unmöglich machen, einseitig Täter begünstigen und am Ende Opfer und Angehörige, die sich „vom Staat“ im Stich gelassen fühlen, zur Selbstjustiz geradezu einlädt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 16:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn du damit sagen willst, dass das falsche LKA-TK-Gutachten an MHs Tinnitus schuld ist, hätte MH die Gutachterin verklagen müssen, aber nicht Mazurek.
Wer wann von wem hätte verklagt werden dürfen, interessiert mich den feuchten Kehricht. Ebenso wenig, wie dich technische Zusammenhänge interessieren.
Ich behaupte nicht, dass speziell das Gutachten an MHs Tinnitus schuld ist. Der Hammer hängt viel höher:
Eine Allianz inkompetenter Leute stellt Naturgesetzte auf den Kopf und definiert sie per Mehrheitsbeschluss oder von mir aus auch durch eine Gesamtschau als Tatsache.

Das ist vergleichbar mit der Situation, dass du einen doppelstöckigen Omnibus gesehen hast und dir von "Fachleuten" in den Kopf gehämmert wird, dass es so etwas nicht gibt und aus technischen Gründen überhaupt nicht geben kann. Und jedes Foto davon ist selbstverständlich eine Fälschung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 16:43
Zitat von roberndrobernd schrieb:Eine Allianz inkompetenter Leute stellt Naturgesetzte auf den Kopf und definiert sie per Mehrheitsbeschluss oder von mir aus auch durch eine Gesamtschau als Tatsache.
Das ist immer das Ergebnis einer falschen Beurteilung von Tatsachen.

Das ist aber nicht nur ein Phänomen im Recht, sondern auch in der Politik. Wobei man hier wie dort ja nicht völlig konträr zu wissenschaftlichen Erkenntnissen agiert (jedenfalls in Deutschland), sondern eher hier wie dort gewisse Nuancen überbetont oder ignoriert werden. Und: Hätte die Gutachterin gesagt, sie halte es für unmöglich, das beschlagnahmte TK 248 anhand der Tonbandaufzeichnung zu identifizieren, hätte sich das Gericht nicht darüber hinweggesetzt und behauptet, seine geschulten Ohren seien anderer Auffassung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich habe gesagt, dass ich Bedenken gegen eine derartige gesetzliche Regelung hätte. Ich halte eine solche Regelung, falls sie vom Gesetzgeber so beschlossen würde, auch für verfassungswidrig.
Wenn Du das so gemeint hast: Gut vertretbar. Klar.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dieser Verpflichtung wird er aber nicht mehr gerecht, wenn er in der StPO Regelungen schafft, die den Strafverfolgungsbehörden ihre Aufgaben erschweren bzw. unmöglich machen, einseitig Täter begünstigen und am Ende Opfer und Angehörige, die sich „vom Staat“ im Stich gelassen fühlen, zur Selbstjustiz geradezu einlädt.
Jetzt wird es unsachlich. Rechtsstaatliche Hürden für Strafverfolgungsbehörden "laden nicht zur Selbstjustiz ein". Diese Polemik ließe sich auch den Grundsätzen in dubio, nemo tenetur, ne bis in idem, jedem Beweisverwertungsverbot oder dem Gebot der effektiven Verteidigung entgegenhalten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 17:25
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich behaupte nicht, dass speziell das Gutachten an MHs Tinnitus schuld ist. Der Hammer hängt viel höher:
Eine Allianz inkompetenter Leute stellt Naturgesetzte auf den Kopf und definiert sie per Mehrheitsbeschluss oder von mir aus auch durch eine Gesamtschau als Tatsache.
Michael Herrmann hat selbst erklärt, wie seine Einschätzung des Sachverhaltes war und wie sie sich im Laufe der Jahre veränderte. Man kann nicht von einer Allianz inkompetenter Leute sprechen, die ihn in den Tinnitus getrieben haben. Möge sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 20.02.2018:Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich Mazurek für unschuldig halte. Es wurden einige Indizien gegen ihn gesammelt und durch die Gesamtschau befand ihn das Gericht im Strafverfahren für schuldig. Aber diese Indizien sind nicht so klar, dass sich der Fall plausibel darstellt. Erst durch das aufgefundene TK 248 ist die Sache gekippt. Ihm kommt eine Schlüsselrolle zu. Ohne TK 248 keine Anklage.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 01.07.2018:Viele hier sind der Meinung, dass M unschuldig ist. So leicht dürfen wir es uns natürlich nicht machen. Es wurden einige Indizien gegen ihn gesammelt. Aber ich muss auch zugeben, dass ich im Verlauf der letzten Monate, auch dank dieses Forums hier, ebenso mehr und mehr der Überzeugung bin, dass M mit der Tat nichts zu tun hat.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 08.09.2018:Aber was du meinst ist, ob ich Mazurek für unschuldig halte. Mittlerweile muss ich sagen, dass ich ihn tatsächlich für unschuldig halte. Das sage ich nach fünf Jahren Zivilprozess , speziell nach dem Auftritt der Phonetik Gutachterin und auch nach Entdeckung einiger Details in den Akten.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 06.06.2019:Ich habe mich 2012 zu dem Zivilprozess entschieden, weil ich zu einen gewissen Prozentsatz davon ausging, dass Mazurek der Kopf einer Konspiration ist, die für den Tod meiner Schwester verantwortlich ist. Immerhin gab es ein Strafurteil, das ihn als tatbeteiligt auswies. Wie hoch dieser Prozentsatz war, ist schwer zu taxieren. Aber ich war keinesfalls von seiner Unschuld überzeugt. Das wäre ja wirklich irre, wenn ich in dieser Haltung Schmerzensgeld gewollt hätte.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 06.06.2019:Ich denke, das sollte ich geradebiegen:
Ich habe mich 2012 zu dem Zivilprozess entschieden, weil ich zu einen gewissen Prozentsatz davon ausging, dass Mazurek der Kopf einer Konspiration ist, die für den Tod meiner Schwester verantwortlich ist. Immerhin gab es ein Strafurteil, das ihn als tatbeteiligt auswies. Wie hoch dieser Prozentsatz war, ist schwer zu taxieren. Aber ich war keinesfalls von seiner Unschuld überzeugt. Das wäre ja wirklich irre, wenn ich in dieser Haltung Schmerzensgeld gewollt hätte.

Das Gericht hat aber dann einige ungewöhnliche Dinge gemacht, die in einem Zivilverfahren nicht üblich sind und damit das Verfahren auffallend in die Länge gezogen. Im Lauf dieser Jahre (2013 - 2018) habe ich mich allmählich wieder mit den Akten beschäftigt, besonders intensiv ab 2018 und dabei festgestellt, dass Mazurek gar nicht Kopf einer Konspiration sein kann, weil ihm die Mittäter fehlen und kam Mitte 2018 zu dem Schluss, dass er unschuldig ist. Bestätigt wurde diese Erkenntnis durch den Auftritt der Phonetik-Gutachterin. Durch ihre Aussagen wurde klar (auch wenn sie das Gegenteil sagen wollte), dass die Verwendung des TK 248 äußerst unwahrscheinlich ist.
Ich bin jetzt also tatsächlich von der Unschuld überzeugt. Auslösend dafür war die Prozessführung der Zivilkammer, die Phonetik-Gutachterin und Erkenntnisse aus den Akten.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 27.10.2019:Ihr müsst euch das so vorstellen, dass ich mich nach dem Strafurteil mit dem Ergebnis abfinden wollte, obwohl ich Zweifel an der Schuld hatte. Ich war aber auch keinesfalls von der Unschuld überzeugt. Ich war einfach hin- und hergerissen.
Das war im Frühjahr 2010. Am Ende der Sommerferien überfiel mich dann aus dem Nichts der Tinnitus (Mir wurde vom HNO gesagt, das wäre eine typische Reaktion auf eine lang anhaltende Stressphase, der Tinnitus trete dann aber erst mit einer gewissen zeitlichen Distanz auf und zwar in einer Ruhephase).
Nach einem vergeblichen Kuraufenthalt Ende 2011 und etlichen anderen Therapieversuchen machte ich mir Gedanken, was es noch für Möglichkeiten gibt und dachte an die ungelöste Schuldsituation als Auslöser. Das brachte mich 2012 auf den Gedanken einer Zivilklage, bei der die Schuldfrage gelöst werden würde bzw. dass man zumindest näher an die Wahrheit kommt. Denn das Strafverfahren hat sehr viel Fragen aufgeworfen und sehr wenige davon gelöst. Das Strafverfahren mit seinen ganzen Merkwürdigkeiten war also der Auslöser für meinen Gesundheitszustand.
Als ich 2013 in die Zivilklage ging, war ich beileibe nicht von der Unschuld Mazureks überzeugt. Das wäre wirklich schizophren, wenn ich ihn mit so einer Haltung auf Schmerzensgeld verklagt hätte. Erst 2018, nach der Anhörung der Phonetik Sachverständigen kam ich zu dieser Haltung. Denn was da gesagt wurde, machte vollends klar, dass die Verwendung des TK 248 eine sehr unwahrscheinliche Hypothese war. Und weil auch die beiden wichtigsten Punkte ("Kenntnis des Weingartens" und "Mit Sicherheit mehrere Täter") gegen Mazurek sprachen (bei Pfaffinger waren ohnehin viel zu viele Fragezeichen - alleine schon seine Angabe, wann er gegraben haben will, ist erwiesenermaßen falsch) kam ich zu der Haltung, dass Mazurek mit hoher Wahrscheinlichkeit unschuldig im Gefängnis sitzt.
Und weil ich mich, nach den vielen Jahren Verzögerung, Anfang 2018 wieder mit den Akten beschäftigte, kam ich ungefähr zeitgleich auf den neuen Tatverdacht.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 17:38
Zitat von monstramonstra schrieb:Rechtsstaatliche Hürden für Strafverfolgungsbehörden "laden nicht zur Selbstjustiz ein".
Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn der Zugang zu Beweismitteln gesetzlich für bestimmte Prozessbeteiligte generell eingeschränkt wird, für andere aber nicht, und dadurch eine prozessuale Ungleichheit geschaffen wird. Denn man nimmt bestimmten Prozessbeteiligten, im Gegensatz zu anderen Prozessbeteiligten von vornherein die Möglichkeit, sich bestimmter Beweismittel zu bedienen bze. auf diese zurückzugreifen. Das wäre ebenso, als wenn man für die eine Prozesspartei ein Rechtsmittel zuläßt, für die andere nicht. Das geht nicht.

Beweisverwertungsvetbote sind etwas ganz anderes. Da war nicht der Zugang zu Beweismitteln von vornherein beschränkt, sondern es wird - zu Recht gesagt - dass natürlich prozessual das nicht verwertet werden darf, was durch rechtswidriges Handeln erlangt worden ist, etwa durch verbotene Vernehmungsmethoden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 18:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn der Zugang zu Beweismitteln gesetzlich für bestimmte Prozessbeteiligte generell eingeschränkt wird, für andere aber nicht, und dadurch eine prozessuale Ungleichheit geschaffen wird.
Warum? In dubio pro reo ist nun ein zentrales Element eines Rechtsstaats. Wenn es aus diesem Grundsatz es z.B. notwendig ist, solche Aussagen wie Pfaffinger genauer unter die Lupe zu nehmen, wenn es zum Nachteil des Angeklagten auslegen will, als es durch das LG erfolgt ist, dann kann dies vom BGH den Richtern auferlegt werden, aber der Gesetzgeber kann es genauso. Sicher wird der Gesetzgeber es nur ungern machen, weil seine Eingriffe nicht immer jedem Fall gerecht werden können. Aber wenn es Tendenzen gibt, bei denen die Gerichte (einschl. BGH) keine ausreichende Abhilfe geschaffen haben, dann gibt es keinen Grund, dass der Gesetzgeber hier nicht doch eingreift.

Vor nicht allzu langer Zeit hat es einen entsprechenden Eingriff gegeben. Dabei ging es um die forensische Unterbringung. Durch die Auffassung von Gericht/Gutachter stieg die Zahl der in der Forensischen untergebrachten immer weiter an. Hier war sicher auch die Presse indirekt ein Mitverursacher. Der Gesetzgeber musste hier den Wertungsspielraum der Gerichte für bestimmte Fälle ("harmloseren") reduzieren.

In der Praxis aber leider etwas theoretisch, weil die in meinen Augen nicht ausreichende Behandlung des Pfaffinger-Komplexes sich nicht in Statistiken nieder schlägt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 19:05
Eine Frage zwischendurch:
1.) WM
2.) HW
3.) LEH
Aber was ist eigentlich mit Nummer 4, Stichwort Thailand? Weiß da jemand mehr oder welche Stichwörter muss ich in die Wiki- Suchfunktion eingeben?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 19:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn der Zugang zu Beweismitteln gesetzlich für bestimmte Prozessbeteiligte generell eingeschränkt wird, für andere aber nicht, und dadurch eine prozessuale Ungleichheit geschaffen wird. Denn man nimmt bestimmten Prozessbeteiligten, im Gegensatz zu anderen Prozessbeteiligten von vornherein die Möglichkeit, sich bestimmter Beweismittel zu bedienen bze. auf diese zurückzugreifen. Das wäre ebenso, als wenn man für die eine Prozesspartei ein Rechtsmittel zuläßt, für die andere nicht. Das geht nicht.
Dein Bild vom Strafprozess verwundert mich etwas.

Wir haben aber im Strafprozess kein kontradiktorisches Verfahren mit gleichberechtigten Parteien wie im Zivilprozess. Sondern einen Amtsermittlungsgrundsatz und einen Schuldspruch am Ende. Und Du hast zu Recht selbst immer wieder darauf hingewiesen.

Wenn Du nun Überlegungen anführst, die mich an das Prinzip der Waffengleichheit oder das Strafprozessrecht der USA erinnern, aber wenig auf den Strafprozess passen, wo der Bürger hoheitlichem Handeln unterworfen ist, um die von Dir gesehene Verfassungswidrigkeit zu begründen, dann halte ich das für wenig überzeugend. Deine systematischen Argumente und die Erwägungen des BGH (keine Aufsplittung) finde ich da schon nachvollziehbarer.

Ausgangspunkt war ja, dass solche Dokumente verwertet werden dürfen. Vom Grundsatz habe ich wie Du nichts dagegen, wie ich schon dargelegt habe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 19:46
Ich möchte klar stellen, dass ich mich nie über eine Verbindung zwischen der Ursache MHs Tinnitus und der Schuld oder Unschuld Mazureks ausgelassen habe.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn der Zugang zu Beweismitteln gesetzlich für bestimmte Prozessbeteiligte generell eingeschränkt wird, für andere aber nicht, und dadurch eine prozessuale Ungleichheit geschaffen wird.
Genau das ist der konkrete Anlass, warum ich mich um das TK 248 Gutachten bemüht habe. Ein Bekannter war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ein Verkehrs-Gutachter sollte die Umstände des Unfalls ermitteln. Der Gutachter hat sich darauf beschränkt, mit ihm zur Verfügung stehenden technischen Mitteln, nachträglich die Geschwindigkeit des Bekannten herauszubekommen. Dafür hat er an einem anderen Tag bei anderen Straßenverhältnissen Bremsversuche und Beschleunigungsmessungen mit ungeeichten Geräten für den Motorsport gemacht. Eine Abschätzung des Messfehlers laut Fehlerfortpflanzungsgesetz ist nicht erfolgt. So etwas lernen Physiker während des Anfängerpraktikums. Ähnlich wie der Verkehrs-Gutachter hat auch die Phonetikerin offenbar nie ein Anfängerpraktikum gemacht. Deshalb gibt es auch in den LKA-Ausführungen keine Abschätzung eines Messfehlers oder einer Wahrscheinlichkeit.

Die mangelhafte Technik ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Verkehrs-Gutachten lag dem Rechtsanwalt des Bekannten vor. Er hat uns keine Kopie ausgehändigt mit dem Argument, dass der Beschuldigte sie gar nicht haben dürfe. Ob das so rechtens ist, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass dadurch meine fachliche Unterstützung des Bekannten massiv behindert wurde. Stattdessen durften wir Einsicht nehmen. Bevor wir damit fertig waren, hat uns der Anwalt aus der Kanzlei geworfen (Mittagspause). Der Rechtsanwalt hatte meine Ausführungen dazu nicht ansatzweise zur Kenntnis genommen. Offenbar tritt man in der Branche einem Gutachter nicht vor das Schienbein. Beim Verfahren hat der Bekannte dann Teile meiner Ausführungen selbst vertreten. Bemerkenswert ist, dass er damit die Staatsanwältin überzeugen konnte, die dann für eine mildere Strafe gesorgt hat als sie ursprünglich gefordert hatte.

Diese Anekdote war der einzige Grund, warum bei mir auch ein "Anfangsverdacht" gegen das Gutachten des LKA aufgrund der Berichterstattung in der Zeitung über das Zivilverfahren aufkeimte. Während des Strafprozesses war ich noch unbeleckt von Erfahrung mit Juristen. Ursache meines Engagements zu WMs Gunsten ist die Justiz. Dieses beruht also auf negativen Erfahrungen mit unserem Rechtsstaat und nicht auf möglicher Schuld oder Unschuld von WM.

Als MH Anklage erhob, gab es seitens der Verteidigung keine Strategie gegen das LKA-Gutachten. Die hat sich erst durch meine Mitwirkung ergeben. Zu der Zeit ging es darum, das vorhandene Gutachten zu entkräften. Eine Stunde nachdem das Gericht sein Desinteresse daran bekundet hatte, war meine vollständige Gegendarstellung im Internet verfügbar.

Bereits mit der Befragung der Gutachterin ist ein Strategiewechsel deutlich geworden. Meine ursprüngliche Gegendarstellung ist damit juristisch von untergeordneter Bedeutung. Sie ist aber noch immer nützlich, um Schwächen des Gutachtens aufzuzeigen.
Als ich das erste Mal vorsichtig mit MH Kontakt aufnahm, war ich erstaunt, dass meine wesentlichen Argumente bereits bekannt waren, aber eben nur MH. Deshalb kann ich gut nachempfinden, wie es ihm mit diesem Wissen ging. Mir wäre es auch nicht besser gegangen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 20:00
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die mangelhafte Technik ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Verkehrs-Gutachten lag dem Rechtsanwalt des Bekannten vor. Er hat uns keine Kopie ausgehändigt mit dem Argument, dass der Beschuldigte sie gar nicht haben dürfe. Ob das so rechtens ist, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, dass dadurch meine fachliche Unterstützung des Bekannten massiv behindert wurde. Stattdessen durften wir Einsicht nehmen. Bevor wir damit fertig waren, hat uns der Anwalt aus der Kanzlei geworfen (Mittagspause). Der Rechtsanwalt hatte meine Ausführungen dazu nicht ansatzweise zur Kenntnis genommen. Offenbar tritt man in der Branche einem Gutachter nicht vor das Schienbein. Beim Verfahren hat der Bekannte dann Teile meiner Ausführungen selbst vertreten. Bemerkenswert ist, dass er damit die Staatsanwältin überzeugen konnte, die dann für eine mildere Strafe gesorgt hat als sie ursprünglich gefordert hatte.
Das klingt ja so, als wäre der Anwalt der Gegner Deines Bekannten gewesen, vielleicht hätte er den Anwalt wechseln sollen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich möchte klar stellen, dass ich mich nie über eine Verbindung zwischen der Ursache MHs Tinnitus und der Schuld oder Unschuld Mazureks ausgelassen habe.
Das habe zumindest ich auch nicht behauptet, Michael Herrmann hat sich dazu selbst ausgelassen:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 27.10.2019:Nach einem vergeblichen Kuraufenthalt Ende 2011 und etlichen anderen Therapieversuchen machte ich mir Gedanken, was es noch für Möglichkeiten gibt und dachte an die ungelöste Schuldsituation als Auslöser. Das brachte mich 2012 auf den Gedanken einer Zivilklage, bei der die Schuldfrage gelöst werden würde bzw. dass man zumindest näher an die Wahrheit kommt.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 20:07
Zitat von max63max63 schrieb:Aber was ist eigentlich mit Nummer 4, Stichwort Thailand? Weiß da jemand mehr oder welche Stichwörter muss ich in die Wiki- Suchfunktion eingeben?
Thailand? suche nach "Taiwan" oder "Drogendealer"


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 20:19
Zitat von roberndrobernd schrieb:Er hat uns keine Kopie ausgehändigt mit dem Argument, dass der Beschuldigte sie gar nicht haben dürfe. Ob das so rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.
Anwälte dürfen Kopien aushändigen. Das ist zulässig. Ob sie auch dazu verpflichtet sind, ist eine andere Frage. Da müsste ich nachsehen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Diese Anekdote war der einzige Grund, warum bei mir auch ein "Anfangsverdacht" gegen das Gutachten des LKA aufgrund der Berichterstattung in der Zeitung über das Zivilverfahren aufkeimte.
Ich finde es in höchstem Maße anerkennenswert, wie Du Dich in dieser Sache engagierst. Und wie Du trotz gelegentlicher persönlicher Angriffe gegen Dich noch immer so offen über Deine Beweggründe berichtest. Man muss ja nicht Deiner Meinung sein, aber ein Mindestmaß an Respekt dafür wäre wünschenswert.

Weil Du durch Deine Erfahrungen und Deine Involvierung ein negatives Bild von der Justiz bekommen hast (was ich sehr verstehe), versuche ich trotzdem hin und wieder eine Lanze für unseren Rechtsstaat zu brechen, der trotz aller Unzulänglichkeiten das Beste ist, was uns passieren konnte. Was aber kein Grund für Selbstzufriedenheit sein sollte, denn das wäre schon die erste fatale Unzulänglichkeit.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 20:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Anwälte dürfen Kopien aushändigen. Das ist zulässig. Ob sie auch dazu verpflichtet sind, ist eine andere Frage. Da müsste ich nachsehen.
Das hätte ich dazu gefunden:
Rz. 84

Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben. Auch Kopien der vollständigen Akten dürfen dem Mandanten zur Vorbereitung der Verteidigung übergeben werden. Hat der Verteidiger Bedenken, dass der Mandant die ausgehändigten Aktenkopien nicht für sich behält, sollte er sich von ihm eine Erklärung unterzeichnen lassen, in der sich der Mandant verpflichtet, den Aktenauszug Dritten nicht zugänglich zu machen.
Quelle:https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/39-strafrecht-e-aushaendigung-der-akten-an-den-mandanten_idesk_PI17574_HI11460967.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 20:37
Zitat von roberndrobernd schrieb am 06.12.2018:Hier eine vollständige Liste der gefundenen Roman-Hefte. Die Hefte steckten zunächst in einer weiße Plastiktüte. Diese wiederum steckte in einer Plastik-Tragetasche (Fa. Tengelmann). Beide ohne Spuren.
Die ersten 18 Hefte lieferten keine DNA. Die letzten drei tauchen in der DNA-Liste nicht auf.
Ich wüsste gerne, warum bei den letzten drei heften keine DNA genommen wurde? Gab es einen bestimmten Grund?

Hat sich schonmal jemand inhaltlich mit den Heften befasst?
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb am 07.12.2018:Von der ganzen Machart her würde ich es schon eher für ein Werk von Jugendlichen halten. Allerdings wundert es mich, dass hier offenbar über längere Zeit nach Herzenslust Bäume abgesägt und auch Feuer gemacht werden konnte, ohne Ärger zu bekommen. Die Stelle ist etwa 100 m südlich des Auffindeortes. Vor etwa 3 Jahren habe ich dieses „Lager“ schon einmal gesehen, allerdings sah es da noch etwas anders aus, offenbar wird da immer wieder umgebaut. Es gibt auch an anderen Stellen im Wald verschiedene Lager und Bauten, die aber näher am LEH sind und ganz sicher von Schülern stammen (z.T. innerhalb des Schulgeländes).
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 07.12.2018:Das ist wirklich eine grundlegende Frage: Wieso kriegen die, die die ganzen Sachen errichtet haben keinen Ärger mit der Jagdaufsicht? Insbesondere die Feuerstelle geht schon mal überhaupt nicht.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 07.12.2018:Danke für die wertvollen Hinweise.
Es scheint so, dass es Sonderrechte für LEH Schüler gibt. Und gab. Ich hatte früher schon mal geschrieben, dass dieses Gewohnheitsrecht sicherlich mit der Konstellation Eltern/von Perfall/Jagdberechtigte zu tun haben, die dieses Gebiet einfach unreglementiert halten wollen, damit es attraktiv für die LEH Klientel bleibt. Es wird geduldet, dass hier Dinge passieren, die anderswo schon lange geahndet worden wären.
Dieser Wald schien einige Eigenarten aufzuweisen, die normalen Wäldern nicht vergönnt ist. Wer ausser den Jagdpächter und LEH Schülern kann von diesen Besonderheiten noch gewusst haben? Können diese Besonderheiten ein ausschlaggebender Grund als Auswahl für den Tatort gewesen sein?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.02.2021 um 21:08
robernd schrieb:
Du hast noch immer nicht verstanden, was der Grund für MHs Tinnitus ist.

Zitat von roberndrobernd schrieb:
Und jetzt kommen eine bis zwei Hände voller Juristen und eine Phonetikerin daher und erklären dem Fachmann knallhart, dass sein Wissen und seine Erfahrung nicht der Realität entsprechen. Sie erklären, dass die Realität etwas völlig anderes ist, als Physik und langjährige Erfahrung. Die wahre Ursache des Tinnitus ist die Ohnmacht, gegen derartige abstruse und irreale Behauptungen vorgehen zu können. Wenn jetzt auch noch der Schwachsinn durch eine Gerichtsverhandlung zur offiziellen Wahrheit erhoben wird, wundere zumindest ich mich nicht über die heftige Wirkung auf einen Menschen.
Da scheint bei jemanden ordentlich Druck auf dem Kessel zu sein!

Du möchtest nun sagen, dass Michael Herrmann das Gutachten falsch fand (weil er als Religions- und Musiklehrer "Fachmann" sei) und weil er es falsch fand, hat er den seiner Ansicht nach unschuldigen Mazurek auf Schmerzensgeld verklagt?

Was sagt Michael Herrman zum Grund seines angestrengten Schmerzensgeldprozesses:
2r2n schrieb:
Ich habe mich 2012 zu dem Zivilprozess entschieden, weil ich zu einen gewissen Prozentsatz davon ausging, dass Mazurek der Kopf einer Konspiration ist, die für den Tod meiner Schwester verantwortlich ist. Immerhin gab es ein Strafurteil, das ihn als tatbeteiligt auswies. Wie hoch dieser Prozentsatz war, ist schwer zu taxieren. Aber ich war keinesfalls von seiner Unschuld überzeugt. Das wäre ja wirklich irre, wenn ich in dieser Haltung Schmerzensgeld gewollt hätte.
Irre, oder? Der hat den Mazurek verklagt, weil er ihn für schuldig hielt.

Hielt er Mazurek wegen oder trotz des vermeintlich total falschen Gutachtens für schuldig?
monstra schrieb:
Es wird in der rechtswissensschaftlichen Literatur (z.B. Roxin/Schäfer/Widmaier, StV 2006, 655) bei den Beweisverwertungsverboten durchaus folgende Auffassung vertreten: Wenn sich aus einer rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahme sowohl entlastende als auch belastende Umstände ergeben, solle der Beschuldigte der Verwertung der belastenden Umstände widersprechen dürfen, ohne dass sich daraus automatisch auch ein Verwertungsverbot hinsichtlich der entlastenden Momente ergebe.
Das ist total off-topic. Um rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen ging und geht es hier doch gar nicht.
robernd schrieb:
Wer wann von wem hätte verklagt werden dürfen, interessiert mich den feuchten Kehricht.
Das glaube ich Dir sofort. Wichtig wäre bloß, jemand möge endlich die sog. Gegendarstellung zur Kenntnis nehmen. Macht halt nur keiner.


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