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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.364 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.03.2026 um 17:58
Ich sehe die Problematik des Indiz um das Tonband, auch wenn ich technisch null Ahnung habe, aber mal davon ausgehe, dass ein LKA Gutachten jetzt kein völliger Murcks sein kann. Ich sehe dazu aber auch, dass für mich relativ schlüssig im Urteil dargelegt wurde, dass durch akribische Ermittlungsarbeit schlüssig recherchiert wurde, dass WM mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Tonband diesen Typs bereits VOR der Tat besessen hat.
Das zweite problematische Indiz im juristischen Sinne ist die revidierte und Ex-Post und Post mortem wieder gültig erklärte Aussage des Zeugen P. Auch hier gilt aber, dass entsprechende Umstände und Beobachtungen im Zeitraum vor der Tat P.s später revidierte Aussage, der Grabende gewesen zu sein, nicht völlig abwegig erscheinen lassen.

Aber ganz unabhängig von diesen zwei umstrittenen Indizien bleibt in dem Urteil nicht wenig belastende Indizien übrig. Ob die im juristischen Sinne für eine Verurteilung ausgereicht hätten weiß ich nicht, aber sie lassen den Angeklagten in einem Bild stehen, dass die Täterschaft wahrscheinlich bleiben lässt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.03.2026 um 19:31
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich sehe die Problematik des Indiz um das Tonband, auch wenn ich technisch null Ahnung habe, aber mal davon ausgehe, dass ein LKA Gutachten jetzt kein völliger Murcks sein kann. Ich sehe dazu aber auch, dass für mich relativ schlüssig im Urteil dargelegt wurde, dass durch akribische Ermittlungsarbeit schlüssig recherchiert wurde, dass WM mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Tonband diesen Typs bereits VOR der Tat besessen hat.
Wenn man sich ein bisschen mit der Technik beschäftigt, dann fragt man sich, wie um Himmelswillen in dem ganzen Rauschen und Knacken mehrerer Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte auf dem Stand der 1970er Jahre eine noch so qualifizierte Physikerin eine Pause-Taste eines ganz bestimmten konkreten Geräts erkennen will. Die Knackgeräusche können genauso in der Telefonzelle oder am Polizeitonbandgerät entstanden sein.

Hier kann man die Aufnahme anhören: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/tondokumente/anruf-3.mp3
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Jingle wird im Radio gesendet -> das wird mit dem angeblich defekten TK 248 aufgenommen (und abgespielt) -> vom Lautsprecher des TK 248 wird der Jingle von einem unbekannten Aufnahmegerät (vermutlich mit Mikrofon eines Diktiergeräts) aufgenommen -> in einer Telefonzelle wird das Diktiergerät abgespielt (wobei das Knacken auch von diesem unbekannten Gerät stammen kann) -> es geht über analoge Telefonleitungen zum Telefon der Herrmanns -> wo der Anruf aufgezeichnet wird. Der Defekt von 1981 soll auf dem TK 248 von 2007 noch immer identifizierbar sein.
Es gibt auch eine detaillierte Gegendarstellung, die mich überzeugt hat (alle Dokumente finden sich wie auch das LKA-Gutachten im Wiki):

https://www.allmystery.de/dateien/lj5vcgkempty_Gegendarstellung-zum-Gutachten_vollstaen.pdf

Der Autor fertigte es für den Zivilprozess 2017.

Ich habe Anfang der 1980er Jahre als angehender Audiophiler noch mit Mikrofon und Kassettenrekorder Radiosendungen aufgenommen und Ausschnitte davon auf einen weiteren Kassettenrekorder überspielt. Das Ergebnis hatte halt nur Mittelwellenniveau, aber ich konnte ABBA hören, wann ich wollte.

Damals interessierte ich mich für jeden Plattenspieler, Kassettenrekorder und jedes Tonbandgerät. Aber wenn sich jemand Jahre oder Jahrzehnte später an ein ganz bestimmtes Tonbandgerät erinnern will, das in der Werkstatt eines Radio- und Fernsehtechnikers unter vielen anderen Geräten herumstand, dann bin ich skeptisch. Sicher stand da ein Tonbandgerät. Aber warum man sich ausgerechnet so fest an ein TK 248 erinnert, das will mir nicht eingehen. Mir ist damals am meisten ein Vierspurtonbandgerät im Gedächtnis geblieben, aber weder Marke noch Modell.

Das Grundig TK 248 von 1981 konnte zudem technisch nicht das von 2008 sein, selbst wenn es selbe Gerät war. Jeder, der alte Kassettenrekorder aus den 1990er Jahren versucht in Gang zu bekommen, der weiß das. Das sind mechanisch sehr unzuverlässige Geräte, mit Gummis die ausleiern, Elektomotoren, die nicht mehr wie vor 30 Jahren laufen, Tonköpfe, die magnetisieren und deren Frequenzen sich ändern. Schließlich sind mir Lautsprechermebramen unter den Fingern zerbröselt - aber die Frequenzen des Lautsprechers des Grundig spielte im Gutachten eine wichtige Rolle. Schon deshalb ließ sich das beschlagnahmte Gerät nicht seriös mit dem vergleichen, das 1981 verwendet worden ist. Reine Funktionsfähigkeit hilft nicht weiter. Und wenn beim Grundig 2008 ein Lautsprecher kaputt war, muss das eben nicht schon 1981 der Fall gewesen sein.

Es geht nicht, weil der Vergleich fehlt. Weil das Gerät von 1981 nicht vorliegt. Weil nicht bewiesen werden kann, dass Defekte von 2008 schon damals existierten. Und wir haben zudem ein Problem, das immer wieder bei LKA-Gutachten, scheinbar besonders in Bayern, auftaucht: Die Gutachter wollen ihren Kollegen helfen. Das Gerät wird übergeben, es wird gefragt, was denn das Untersuchungziel ist. Und dann versucht der Gutachter ein gutes Gutachten zu machen.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ob die im juristischen Sinne für eine Verurteilung ausgereicht hätten weiß ich nicht, aber sie lassen den Angeklagten in einem Bild stehen, dass die Täterschaft wahrscheinlich bleiben lässt.
Wahrscheinlichkeit reicht für eine Anklage (hinreichender Tatverdacht), aber nicht für eine Verurteilung. Ich könnte jetzt auch nicht sagen, es ist unwahrscheinlich, dass M. der Täter ist. Wahrscheinlich? Ja. Sehr wahrscheinlich? Nein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2026 um 12:45
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich sehe die Problematik des Indiz um das Tonband, auch wenn ich technisch null Ahnung habe, aber mal davon ausgehe, dass ein LKA Gutachten jetzt kein völliger Murcks sein kann. Ich sehe dazu aber auch, dass für mich relativ schlüssig im Urteil dargelegt wurde, dass durch akribische Ermittlungsarbeit schlüssig recherchiert wurde, dass WM mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Tonband diesen Typs bereits VOR der Tat besessen hat.
WM hat diese Geräte professionell repariert. Daher ist es völlig unerheblich, ob es seines war oder ein Kundengerät. Die Schwäche des LKA-Gutachtens liegt in dem Ergebnis der Wahrscheinlichkeit für ein Tatwerkzeug. Es gibt nichts was WM überführt. Nur eine Summe an Indizien bis Ungereimtheiten die gegen ihn ausgelegt werden können. vom Alibi bis über den Hund weiter über die Zeugenaussagen, Abhörung bis hin zu Fernglas und Tonband. Selbst ein bestandener Lügendetektortest hätte ihn in den USA von der Liste der Tatverdächtigen gestrichen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2026 um 14:31
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:weiter über die Zeugenaussagen
Andere Zeugenaussagen, wie zB die Frau, die mehrmals schon früher beim Gassigehen Grabgeräusche vernommen haben will, wurden für die Indizienkette dann auch mal geflissentlich ignoriert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2026 um 15:08
Zitat von PhischPhisch schrieb:Andere Zeugenaussagen, wie zB die Frau, die mehrmals schon früher beim Gassigehen Grabgeräusche vernommen haben will, wurden für die Indizienkette dann auch mal geflissentlich ignoriert.
Das gegraben sein worden muss, liegt ja faktisch auf der Hand. Also erbringt diese Zeugenaussage keinen Mehrwert, da sie keine Täterbeschreibung dazu liefern konnte!


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28.03.2026 um 15:35
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wahrscheinlichkeit reicht für eine Anklage (hinreichender Tatverdacht), aber nicht für eine Verurteilung. Ich könnte jetzt auch nicht sagen, es ist unwahrscheinlich, dass M. der Täter ist.
In der Sky-Doku sagt W.M., dass er doch einfach den Jingle, der regelmäßig (alle halbe Std.) zu jedem Verkehrsfunk kam, direkt auf ein Diktiergerät aufnehmen gekonnt hätte. (Ein Tonband hat sicherlich niemand in die Telefonzelle geschleppt.)
Ich frage mich auch, wieso er den Jingle umständlich vom Tonband aufnehmen gesollt hätte anstatt direkt vom Radio.
M. H. merkte an, dass die Aufnahme, die die Gutachterin prüfte, ja auch noch über das Telefon auf das Aufnahmegerät der Polizei gespielt wurde (also zwei zusätzliche Übertragungswege).
Für die Doku wurden auch weitere Wissenschaftler mit Untersuchungen beauftragt. Ca. ab Min 70.
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb am 09.03.2026:Die Sky-Doku "Das Mädchen in der Kiste" wurde jetzt auch auf ZDF-info gezeigt:
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-das-maedchen-in-der-kiste-100
- - -
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Vernehmungsprotokoll K.P. Seite 8+9 (Blatt 6+7 in der Originalnummerierung)
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf
Zu dem Teil, den ich bisher gelesen habe:

Pdf-S.
4
Nachtrag zum Thema Suchtdruck.
Pf. während der Vernehmung (lt. Datum am 25.02.82): "Geben sie mir ein Glas Bier, dann ist das Zittern vorbei." Im Vermerk steht nicht, dass Pf. Bier bekam.

6
Der Hund des Vermieters hatte am 02.11.1981 die Ehefrau von Pf. in den Unterleib gebissen. Sie lag deswegen anschließend im Krankenhaus, es muss also schon heftig gewesen sein.
Pf. nannte den Biss als Ursache dafür, dass sie inzw. arbeitslos war.
Der Vermieter soll den Hinweis gegeben haben, dass Pf. regelmäßig mit einem Spaten in den Wald fuhr (lt. einer der Dokus o. dem Podcast). Das Verhältnis dürfte wegen o. g. Vorfalls nicht das beste gewesen sein.

Wenn ich mich richtig erinnere, steht die Vermutung, dass der arbeitslose Pf. mit dem Spaten irgendwo Schwarzarbeiten ausgeführt haben könnte, schon im Thread.

8
Pf,. dessen Alkoholkrankheit im späteren Prozess heruntergespielt wurde, saß wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ab 27.04.81 bis 29.05.1981 im Gefängnis (Rechenfehler? Ich lese als Angabe von Pf. "25 Tage").

9
Nach seiner Entlassung brachte Pf. das Kfz, das seine Frau von W.M. gekauft und nicht bezahlt hatte, in eine Werkstatt. Der Werkstatt-Inhaber gab es wegen der Schulden des Ehepaars nicht mehr heraus und wollte es verkaufen.
Pf. will W.M. zuletzt wegen des Streits um das Kfz gesehen resp. gesprochen haben, als dieser nachträglich noch in den Kaufvertrag einfügte, dass das KfZ bis zur Bezahlung sein Eigentum bleibt. Das müsste Anfang Juni gewesen sein.


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28.03.2026 um 16:07
@Zig_Stardust

Der Mehrwert der Zeugenaussage der Gassi-Geherin liegt in der Zeitangabe. Wenn z.B. ein Verdächtiger zur angegebenen Zeit möglicher Grabgeräusche im Wald nachweislich im Gasthaus gewesen wäre, hätte er ein Alibi. Man hat belastende Indizien zusammengeschustert und entlastende Indizien ignoriert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2026 um 19:16
Ich habe einen alten Post zum Thema DNA an der Schraube gefunden.
Zitat von roberndrobernd schrieb am 07.03.2018:Im Fall Herrmann wurde "nur" an einer einzigen Schraube eine passende DNA-Spur gefunden. Die Kiste hatte aber viele Schrauben.
Es gibt nur eine kleine Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Spur die Reinigungsprozedur der Schrauben übersteht. Nehmen wir einmal an 1:100 = 0,01. Grund genug, bei nur einer Schraube insgesamt zu zweifeln. Spätestens bei 100 Schrauben ist die statistische Wahrscheinlichkeit 100 x 0,01 = 1. Also durchaus im Bereich des Möglichen. (Wie viele Schrauben hatte die Kiste?)
Dass man nach 25 Jahren an einer Schraube die durch viele Hänfe gegangen ist und auch noch gerenigt wurde (Lösungsmittel?) mit 1% Prozent Wahrscheinlichkeit noch authentische DNA Spuren finden soll ist eine Sache. Die andere Sache ist, dass in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit bei 100 Schrauben nicht 1 sondern 1 - (0,99)^100 = 0,63 also 63% beträgt. Bei 1:1000 wären das nur noch 1% und bei 1:10000 nur noch 0,1%. Da im Holz selbst überhaupt keine DNA gefunden wurde, gehe ich von einer Trugspur aus.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2026 um 19:50
Und im obigen Rechenbesipiel müsste auf jeder Schraube DNA gewesen sein. Wenn man etwa eine 10% Wahrscheinlichkeit annimt, dass auf einer Schraube DNA zu hinterlassen wurde, dann fällt schon bei einer ang. Überlebenswahrscheinlichkeit der DNA von 1:100 die Wahrscheinlichkeit bei 100 Schrauben mindestens eine mit DNA zu finden auf 9,5%.


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28.03.2026 um 20:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Dass man nach 25 Jahren an einer Schraube die durch viele Hänfe gegangen ist und auch noch gerenigt wurde (Lösungsmittel?) mit 1% Prozent Wahrscheinlichkeit noch authentische DNA Spuren finden soll ist eine Sache. Die andere Sache ist, dass in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit bei 100 Schrauben nicht 1 sondern 1 - (0,99)^100 = 0,63 also 63% beträgt. Bei 1:1000 wären das nur noch 1% und bei 1:10000 nur noch 0,1%. Da im Holz selbst überhaupt keine DNA gefunden wurde, gehe ich von einer Trugspur aus.
???

Mein mathematisch völlig unbegabter Verstand sagt mir jedenfalls: Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich an diesen Schrauben nach 25 Jahren noch Täter-DNA findet. Dass man irgendeine DNA findet, das ist eine andere und für mich irrelevante Frage.

Und die gefundene DNA hat auch nichts mit dem verurteilten Täter zu tun. Es ist Fremd-DNA. Quod erat demonstrandum...


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28.03.2026 um 21:25
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Da im Holz selbst überhaupt keine DNA gefunden wurde, gehe ich von einer Trugspur aus.
Da die Schrauben dennoch untersucht wurden, wundere ich mich ja, dass z. B. das Fernglas nicht auseinandergenommen und untersucht wurde. Denn die
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wahrscheinlichkeit noch authentische DNA Spuren
in einer Ritze zu finden, kann nicht geringer gewesen sein als bei den Schrauben.

- - -
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Knackgeräusche können genauso in der Telefonzelle oder am Polizeitonbandgerät entstanden sein.
Das Abspielen für etliche Kopien, die von den Original-Bändern hergestellt wurden, haben deren Qualität laut der SV nicht geschadet. Der Zahn der Zeit war dann woh auch nicht schädlich (s. u., S. 206).

S. 191 ff: Beschreibung der Erpresseranrufe
Der Sachverständigen Dr. Leiterin des Sachgebiets Phonetik beim
Bayerischen Landeskriminalamt, lagen zur Untersuchung fünf bei der Familie
Herrmann am 17.09.1981 um 17.00 Uhr sowie am 18.09.1981 um 09.39 Uhr,
09.43 Uhr, 10.32 Uhr und 12.50 Uhr eingegangene Schweigeanrufe vor, die
mittels eines direkt an das Telefon. angeschlossenen Tonbandgerätes
aufgezeichnet wurden.

aa. Allgemeines
Nach den Ausführungen der Sachverständigen Dr. waren für die
phonetischen Untersuchungen nur die Anrufe am 18.09.1981 um 09.43 Uhr,
um 10.32 Uhr und um 12.50 Uhr relevant, da sie jeweils das B 3-Signal
enthielten, jene Kennung, die auf dem Radiosender Bayern 3 vor und nach (...)
S. 206:
Zwar seien von den Erpresseranrufen, die ihr im Original auf
einer Tonbandspule vorlägen, im Laufe der Jahre etliche Kopien gefertigt
worden. Hierdurch habe sich aber der Inhalt der Aufzeichnungen nicht
verändert. Für ihre eigenen Untersuchungen seien an sachgebietseigenen
Geräten digitale Kopien des Originalbandes hergestellt worden, die als
verlustfrei angesehen werden können.
Quelle: https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

28.03.2026 um 22:38
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das Abspielen für etliche Kopien, die von den Original-Bändern hergestellt wurden, haben deren Qualität laut der SV nicht geschadet. Der Zahn der Zeit war dann woh auch nicht schädlich (s. u., S. 206).
Es kann sich hier nur um die Tonbänder des Polizeitonbandgeräts handeln, das am Telefonanschluss der Familie Herrmann geschaltet war. Diese werden durch ein paar Mal Abspielen nicht schlechter. Natürlich hat sich "der Inhalt der Aufzeichnungen" dadurch "nicht verändert". Aber im Laufe der Jahrzehnte, weil sich Tonbänder entmagnetisieren, Bänder die ursprüngliche Magnetisierung auf anliegende Bänder "durchdrücken" und der Kunststoff brüchig werden kann. Und damit die Qualität signifikant nachlassen.

Eine verlustfreie digitale Kopie von einem alten Tonband beseitigt nicht dessen Fehler und verbessert nicht schlechtes Ausgangsmaterial.

Entscheidender ist aber, dass bereits das Tonsignal, das vom Polizeitonbandgerät aufgezeichnet worden war, über mehrere Geräte, Lautsprecher und Mikrofone und Magnettonbänder gelaufen war und zu keinem Zeitpunkt seriösen Rückschlüsse auf ein Grundig TK 248 zuließ.

Die Auszüge aus dem Urteil zeigen, dass sich das Gericht der Problematik nicht bewusst war und der Gutachterin ziemlich blind glaubte.


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28.03.2026 um 22:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Auszüge aus dem Urteil zeigen, dass sich das Gericht der Problematik nicht bewusst war und der Gutachterin ziemlich blind glaubte.
Das ist aber nicht dem Gericht anzulasten. Das sind schließlich keine Fachleute auf diesem Gebiet und nehmen das auch nicht für sich in Anspruch. Das Problem ist die Verteidigung, die insgesamt ohne Fortune auftrat und es in diesem Punkt versäumt hat, dem LKA-Gutachten etwas entgegenzusetzen. Erst dadurch konnte der Vortrag der Gutachterin der Weisheit letzter Schluss werden.


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29.03.2026 um 14:08
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:Daher ist es völlig unerheblich, ob es seines war oder ein Kundengerät. Die Schwäche des LKA-Gutachtens liegt in dem Ergebnis der Wahrscheinlichkeit für ein Tatwerkzeug.
Ich verstehe deinen Punkt, ich sehe das aber im Kontext etwas anders.
Wenn das unerheblich ist, hätte WM ja zugeben können, dass er das Grundig Gerät vsl. schon seit den späten 1970ger Jahren besessen hat. WM leugnet aber, jemals ein solches Gerät vor dem als Unwahrheit nachgewiesenen „Erwerb“ des Geräts auf dem Flohmarkt von Beverungen (2007, wenige Wochen vor seiner Verhaftung) besessen zu haben. Mit welchem Zweck leugnet er, aus welcher Motivation heraus, wenn das Gerät doch offenkundig gar keine Bewantniss haben soll? Weshalb erfindet WM eine Abenteurgeschichte über den angeblichen Erwerb, wenn er doch gar nicht wissen kann, welche potentielle Belastungssituation aus dem Gerät erwachsen könnte? Dass WM dies aber annimmt, ist erkennbar an den abgehörten Telefonaten 2007: WM spricht über das Tonbandgerät auffällig am Telefon, zumindest erweckt er den Anschein, als könnte das mittlerweile von der Polizei beschlagnahmte Gerät für ihn belastend wirken- ohne dass ihm das zum Zeitpunkt bereits eröffnet worden wäre. Das macht den Komplex „Tonbandgerät“ auch völlig jenseitig der technischen Analyse belastend.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

29.03.2026 um 16:02
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Wenn das unerheblich ist, hätte WM ja zugeben können, dass er das Grundig Gerät vsl. schon seit den späten 1970ger Jahren besessen hat. WM leugnet aber, jemals ein solches Gerät vor dem als Unwahrheit nachgewiesenen „Erwerb“ des Geräts auf dem Flohmarkt von Beverungen (2007, wenige Wochen vor seiner Verhaftung) besessen zu haben. Mit welchem Zweck leugnet er, aus welcher Motivation heraus, wenn das Gerät doch offenkundig gar keine Bewantniss haben soll? Weshalb erfindet WM eine Abenteurgeschichte über den angeblichen Erwerb, wenn er doch gar nicht wissen kann, welche potentielle Belastungssituation aus dem Gerät erwachsen könnte?
Wenn es denn so war. Den vermeintlichen Nachweis, dass M. dieses Grundig TK 248 bereits schon 1981 besessen hat, den erbringt doch nur das LKA-Gutachten. Das hält den Komplex "Tonbandgerät" zusammen, denn sonst wäre das Gerät kein betlastendes Indiz, könnte kein Zusammenhang mit der Tat bzw. den Anrufen bei der Familie Herrmann hergestellt werden.

Und die erfolglose Suche nach dem Flohmarktverkäufer von 2007 widerlegt ja nicht, dass er es nicht dort erworben hat. Sondern die Ermittlungen erbrachten keinen Nachweis dieses Erwerbs. Ohne das LKA-Gutachten wäre das ebenso eine wertlose Erkenntnis.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Dass WM dies aber annimmt, ist erkennbar an den abgehörten Telefonaten 2007: WM spricht über das Tonbandgerät auffällig am Telefon, zumindest erweckt er den Anschein, als könnte das mittlerweile von der Polizei beschlagnahmte Gerät für ihn belastend wirken- ohne dass ihm das zum Zeitpunkt bereits eröffnet worden wäre. Das macht den Komplex „Tonbandgerät“ auch völlig jenseitig der technischen Analyse belastend.
Sollte M. während der abgehörten Telefonate das Tonbandgerät verdächtig erwähnt haben, wusste er ja nicht, dass das Gerät für ihn außerordentlich belastend werden würde. Er kannte das LKA-Gutachten nicht. Warum erwähnte er es?

Musste er davon ausgehen, dass man ihm aus dem bei ihm beschlagnahmten Tonbandgerät einen Strick drehen könnte? Eigentlich nicht. Weshalb sollte er? Und wenn er es doch in Unkenntnis phonetischer Ermittlungsergebnisse als belastend betrachtet hätte, hätte er es als Tatmittel nicht nach 1981 entsorgt? Warum hat er ein defektes Tonbandgerät behalten? Als Erinnerungsstück an glanzvolle Zeiten?

Soweit ich mich entsinne, sind die im Urteil zitierten Passagen aus der Abhörmaßnahme ziemlich zweideutig. Hier kann jemand versuchen, potentielle Zeugen zu beeinflussen. Aber eigentlich taugen die Passagen nicht dazu. Genaus könnte aus dem Wortlaut eine Person sprechen, die sich über die Ermittlungsmaßnahmen und etwaige Beschuldigungen empört. Ein Mitteilungsbedürfnis hat. Sich zugleich verteidigt.

Die "Lügen" M.s halten das Urteil zusammen. Viele Indizien erlangen ihre Bedeutung erst daraus, dass M. die Unwahrheit gesagt hat - oder gesagt haben soll. Ob er die Unwahrheit gesagt hat oder nicht, ergibt sich wieder aus den Indizien. Das ist zwar kein Zirkelschluss des Gerichts, sondern in einer wertenden Gesamtschau aller Verdachtsmomente möglich, aber alles wäre nichts ohne das falsche LKA-Gutachten.


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29.03.2026 um 18:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn es denn so war. Den vermeintlichen Nachweis, dass M. dieses Grundig TK 248 bereits schon 1981 besessen hat, den erbringt doch nur das LKA-Gutachten. Das hält den Komplex "Tonbandgerät" zusammen, denn sonst wäre das Gerät kein betlastendes Indiz, könnte kein Zusammenhang mit der Tat bzw. den Anrufen bei der Familie Herrmann hergestellt werden.
Genauso denke ich auch. Es ist schwierig sich vorzustellen unter Mordverdacht zu geraten. Wahrscheinlich wird man automatisch aufgrund von Befragungen nicht wahrheitsgetreue Schutzbehauptungen aufstellen, von denen man antizipiert, dass die wahre Version einen tieferen Belastungscharakter hat. Beispiel Bildzeitung im Haushalt von WM. Wenn hinten raus dann eine andere Version näher liegt oder sich ergibt, würde man vorher auch nicht vermuten, dass man sich gemäss der sich ergebenen Belastungssituation im Zusammenhang mit einer Tattheorie, doppelt in die Scheisse geritten hat. Immerhin wurde WM noch dazu zweimal verdächtigt.


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30.03.2026 um 07:32
Zitat von camelotcamelot schrieb:Der Mehrwert der Zeugenaussage der Gassi-Geherin liegt in der Zeitangabe. Wenn z.B. ein Verdächtiger zur angegebenen Zeit möglicher Grabgeräusche im Wald nachweislich im Gasthaus gewesen wäre, hätte er ein Alibi. Man hat belastende Indizien zusammengeschustert und entlastende Indizien ignoriert.
Mittlerweile sollte man die Vorgehensweise der Justiz doch so gut einschätzen können, dass so eine Zeugenaussage unter Umständen bei weitem nicht ausreicht.

Allenfalls wenn der Zeuge ein Polizist ist. Wenn sich die Ermittler auf den Verdächtigen eingeschossen haben, die Theorie zum Tatortvorgang steht, wird die Zeugenaussage einfach in Frage gestellt.

Ist doch bei Darsow genauso. Dort müssen sich die Spürhunde geirrt haben. So wie auch die Tochter der Opfer, die zwei Männerstimmen gehört haben will.


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30.03.2026 um 09:01
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:Mittlerweile sollte man die Vorgehensweise der Justiz doch so gut einschätzen können, dass so eine Zeugenaussage unter Umständen bei weitem nicht ausreicht.
Sie mag nicht ausreichen, aber ist auch nicht zu widerlegen. Zumal das nicht nur einmal der Fall gewesen sein soll.

Sollte sie aber zutreffen, würde der von Gericht angenommene Zeitablauf zumindest etwas wackeln. Zusammen mit der ursprünglichen Aussage des P, er hätte den Abraum in den See gekippt, dürfen sich zumindest leise Fragen gestellt werden.

Ich suche gerade die Quelle zu der Zeugin. Ich meine, das war in einer der Reportagen auf ARD oder ZDF. Hat das zufällig noch wer zur Hand?


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30.03.2026 um 12:20
Zitat von PhischPhisch schrieb:er hätte den Abraum in den See gekippt, dürfen sich zumindest leise Fragen gestellt werden.
Eigentlich hat er das gesagt:

Screenshot 2026-03-30 122308

Q: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf Blatt 24

Und dafür, was man ihm nachsagte, war darüberhinaus die ganze Schilderung detailreich und präzise.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

30.03.2026 um 13:31
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und dafür, was man ihm nachsagte, war darüberhinaus die ganze Schilderung detailreich und präzise.
Und wenige Stunden später widerrief er das Geständnis, nachdem es ihm nicht gelungen war, im Weingarten die Stelle zu finden, an der die Kiste vergraben war.

Auf die Frage der Polizisten, wie er denn die Beschaffenheit der Erde dort so genau schildern konnte, sagte er: Er lebe in Schondorf und habe bei Kanalarbeiten die Erde dort gesehen, die steiniger Lehm sei. Und die habe er beschrieben.

https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf (Blatt 33 der Akten)

Für mich ist der Widerruf seines Geständnisses auf jeden Fall glaubhafter als seine Schilderung der Grabung, die er so auch nicht alleine bewerkstelligt haben konnte.


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