Mord an Judith Thijsen (23)
Mord an Judith Thijsen (23)
26.01.2022 um 17:45Der Zeitplan ist vom 8. September und bei einer Veränderung der geplanten voraussichtlichen Verhandlungstage, und das kann verschiedene Gründe haben: Wir haben Pandemie und Verordnungen, zur möglichst umfassenden gesundheitlichen Sicherheit und diese Verordnungen sind durch Landesfürsten gestaltbar und teilweise uneinheitlich - statt "federales" oder neue Beweise oder Zeugen Krankheiten und Unfälle und also alle menschlichen Ursachen für Langsamkeit der Verhandlung und mit etwas Pech kommt noch ein Wasserschaden im Verhandlungssaal dazu oder hinter den Kulissen rollen Köpfe usw usf
Nun ist es der gesamten Justiz seit Menschengedenken eigen, eine Prozessfreie Zeit von 15. Dezember bis zum 15. Januar zu zelebrieren, ohne Verhandlungen, und für die anderen, ihre "Kunden", verurteilte JVA Gefangene, die auf Endstrafe machen, aber die anderen auch, also für alle JVA Insassen, die ihr Entlassungsdatum innerhalb dieser 31 Tagen haben, ist der Begriff "Weihnachtsamnestie" von grösster Wichtigkeit, mit der Bedeutung, dass alle am 15. "springen" dürfen, sie werden also früher freigelassen.
Somit kann darauf geschlossen werden, dass der Prozess irgendwann weitergehen wird, denn "die Justiz" ist seit 11 Tagen an ihre Strafarbeit zurückgekehrt
Nun ist es der gesamten Justiz seit Menschengedenken eigen, eine Prozessfreie Zeit von 15. Dezember bis zum 15. Januar zu zelebrieren, ohne Verhandlungen, und für die anderen, ihre "Kunden", verurteilte JVA Gefangene, die auf Endstrafe machen, aber die anderen auch, also für alle JVA Insassen, die ihr Entlassungsdatum innerhalb dieser 31 Tagen haben, ist der Begriff "Weihnachtsamnestie" von grösster Wichtigkeit, mit der Bedeutung, dass alle am 15. "springen" dürfen, sie werden also früher freigelassen.
Somit kann darauf geschlossen werden, dass der Prozess irgendwann weitergehen wird, denn "die Justiz" ist seit 11 Tagen an ihre Strafarbeit zurückgekehrt
Mord an Judith Thijsen (23)
29.01.2022 um 12:46KT schrieb:Es gab also insgesamt 23 Verhandlungstage bis Dezember 2021.
Somit sollte doch ein Urteil gesprochen sein. Warum berichtet darüber niemand?
Es gibt Landgerichte, die ihre Terminsplanung offen ins Netz stellen. Das LG Osnabrück scheint nur akkreditierten Jounalisten diesen Einblick zu ermöglichen. Damit würde auch ich annehmen, dass bislang noch kein Urteil ergangen ist.EchoM1 schrieb:Somit kann darauf geschlossen werden, dass der Prozess irgendwann weitergehen wird, denn "die Justiz" ist seit 11 Tagen an ihre Strafarbeit zurückgekehrt
Mord an Judith Thijsen (23)
25.02.2022 um 12:04wieder mal ein Fall von besonderem justizversagen. unglaublich...ich arbeite selbst bei der Justiz... von innen ist es noch schlimmer...
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04.03.2022 um 12:06Verfahren um mutmaßlichen Mord im Klosterwald - Entscheidung des Gerichts für den 10. März 2022 erwartetQuelle:
Pressemitteilung 8/22
04.03.2022
OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes des Mordes nach dem Tod einer 23-jährigen Studentin im Wald am Kloster Loccum (Kreis Nienburg) wird am kommenden Donnerstag, dem 10. März 2022, mit einem Urteil gerechnet (Geschäftszeichen: 6 Ks 5/21).
Dem nunmehr 54-jährigen Angeklagten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, im September 2015 während eines Freiganges aus dem Maßregelvollzug eine Studentin ermordet zu haben.
Nachdem der Angeklagte bereits 2017 durch das Landgericht Verden zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, wurde er nach einer Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens durch den Bundesgerichtshof in einem zweiten Urteil des Landgerichts Verden freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wurde das zweite Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Osnabrück verwiesen (siehe auch Pressemitteilung 33/21).
Nach Schluss der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft am 10. Februar 2022 ihr Plädoyer. Sie beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Die Beweisaufnahme habe eindeutig die Täterschaft des Angeklagten bewiesen. Dem folgten die Vertreter der Nebenklage.
Die Verteidigung des Angeklagten kam hingegen zu einer anderen Einschätzung. Sie beantragte im Termin am 24. Februar 2022, den Angeklagten freizusprechen. Die Täterschaft des Angeklagten sei nicht zweifelsfrei zu belegen.
Das Urteil der 6. Großen Strafkammer wird am Donnerstag, dem 10. März 2022, 11.00 Uhr, Saal 272 des Landgerichts (Schwurgerichtssaal) erwartet.
Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - vor Beginn der Verhandlung am 10. März 2022 für 15 Minuten im Saal 272 des Landgerichts filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.
Im Anschluss an die Verhandlung am 10. März 2022 steht Ihnen der Pressesprecher des Landgerichts für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.
Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
- Pressestelle -
Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2,
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 1325
Telefax: 05 41 - 3 15 6138
christoph.willinghoefer@justiz.niedersachsen.de
Web: http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Twitter:https://twitter.com/LandgerichtOS
https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verfahren-um-mutmasslichen-mord-im-klosterwald-entscheidung-des-gerichts-fur-den-10-marz-2022-erwartet-209262.html
Mord an Judith Thijsen (23)
08.03.2022 um 15:05Der Termin ist um eine Woche verschoben worden.Goldanne schrieb am 04.03.2022:OSNABRÜCK. In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück wegen des Vorwurfes des Mordes nach dem Tod einer 23-jährigen Studentin im Wald am Kloster Loccum (Kreis Nienburg) wird am kommenden Donnerstag, dem 10. März 2022, mit einem Urteil gerechnet
(neu: 17. März um 9.00 Uhr)
Mord an Judith Thijsen (23)
17.03.2022 um 14:41So, Urteil ist da.
Lebenslange Haftstrafe + SV.
Rechtsmittel sind zulässig.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-osnabrueck-verurteilung-wegen-frauenmordes-im-klosterwald-prozess-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220316-99-547903
Able_Archer.
Lebenslange Haftstrafe + SV.
Rechtsmittel sind zulässig.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-osnabrueck-verurteilung-wegen-frauenmordes-im-klosterwald-prozess-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220316-99-547903
Able_Archer.
Mord an Judith Thijsen (23)
18.03.2022 um 13:33@Able_Archer
Hier noch die Verlautbarung des Landgerichts Osnabrück:
Anmerkung:
Statt “Hang zu erheblichen Strafen“ ist offenbar “Hang zu erheblichen Straftaten“ gemeint.
Hier noch die Verlautbarung des Landgerichts Osnabrück:
Urteil im Verfahren wegen Mordes im Klosterwald LoccumQuelle: Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück
Pressemitteilung 10/22
18.03.2022
OSNABRÜCK. Die 6. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Osnabrück hat am Donnerstag, dem 17. März 2022, ihr Urteil in dem Verfahren wegen Mordes an einer 23- jährigen Frau im Wald am Kloster Loccum (Landkreis Nienburg) gesprochen, Geschäftszeichen 6 Ks 5/21. Der Angeklagte ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ferner ist seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet worden.
Wie die Kammer in ihrer Urteilsbegründung ausgeführt hat, steht für sie fest, dass der heute 54-jährige Angeklagte am 12. September 2015 die 23-Jährige entweder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tötete.
Zur Überzeugung der Kammer griff der Angeklagte sein Opfer, welches im Wald am Kloster Loccum spazieren ging, an, verschleppte es abseits von dem Waldweg, veranlasste es zum Entkleiden oder entkleidete es selbst und tötete es. Ob es hierbei zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer zu vollendeten sexuellen Handlungen gekommen ist, ist nicht feststellbar gewesen. Die Umstände der Tötung der 23-jährigen Frau sind auch im Rahmen der umfänglichen Beweisaufnahme nicht aufklärbar gewesen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kommen nur zwei Tathergänge in Betracht: entweder tötete der Angeklagte die junge Frau, als er sein Ansinnen, sie solle an ihm sexuelle Handlungen vornehmen beziehungsweise sie solle sexuelle Handlungen durch ihn dulden, umsetzen wollte; oder die Tötung erfolgte, damit sein Übergriff auf die junge Frau nicht entdeckt wird.
Gleich zu Beginn der Urteilsbegründung hat die Kammer hervorgehoben, dass es sich um einen Indizienprozess handele. Die Zusammenschau aller Indizien lasse jedoch keine Zweifel an der Feststellung der Kammer zu, der Angeklagte sei des Mordes schuldig. Als den Angeklagten starkbelastende Indizien hat sie insbesondere das am Tatort aufgefundene Kaugummipapier mit einer Blutspur des Angeklagten, die Kratzer am Körper des Angeklagten sowie das Hämatom unter dem linken Auge und die Vorstrafen des Angeklagten genannt. Der Angeklagte wurde bereits mehrmals in der Vergangenheit wegen Übergriffe auf junge Frauen verurteilt, wobei er diese unter anderem am Hals würgte. Die Täterschaft eines Dritten beziehungsweise die Möglichkeit eines natürlichen Todes hat die Kammer ausgeschlossen.
Mord wird nach dem Gesetz mit einer lebenslangen Freiheitstrafe bestraft.
Nach Auffassung der Kammer hat eine Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Tat ergeben, dass er infolge seines Hanges zu erheblichen Strafen, durch welche die Opfer schwer geschädigt werden, weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist, so dass sie zudem die Sicherungsverwahrung angeordnet hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.
Richter am Landgericht Christoph Willinghöfer
Anmerkung:
Statt “Hang zu erheblichen Strafen“ ist offenbar “Hang zu erheblichen Straftaten“ gemeint.
Mord an Judith Thijsen (23)
24.02.2023 um 07:57Der BGH hat nun endlich das Urteil aus dem letzten Jahr im März bestätigt und die Revision abgeschmettert. Jörg N. bleibt lebenslang in Haft und bekommt Sicherheitsverwahrung.
redsherlock
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07.06.2025 um 02:19Der Fall ist Thema in der neuen Staffel "XY gelöst". Habe den Film eben in der ZDF-Mediathek gesehen.
Aus Sicht der Ermittler hatte der Fall einige Skurrilitäten zu bieten.
https://www.zdf.de/play/dokus/xy-geloest-106/toedlicher-freigang-true-crime-reihe-mit-sven-voss-100
Aus Sicht der Ermittler hatte der Fall einige Skurrilitäten zu bieten.
https://www.zdf.de/play/dokus/xy-geloest-106/toedlicher-freigang-true-crime-reihe-mit-sven-voss-100
Mord an Judith Thijsen (23)
07.06.2025 um 07:07Was mich interessieren würde: Wie konnte es denn zu diesem 2.Urteil mit Freispruch kommen?
Drei grundverschiedene Urteile; wie ist das möglich?
Drei grundverschiedene Urteile; wie ist das möglich?
redsherlock
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07.06.2025 um 14:03Was ich in der Darstellung des Filmfalls recht mysteriös fand, war die Sache mit dem Vater und dem Bohrer. Am Ende wurde das nicht mehr weiter erklärt.
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07.06.2025 um 22:35Welche Information hättest Du Dir denn hierzu noch gewünscht?redsherlock schrieb:Am Ende wurde das nicht mehr weiter erklärt.
Ich geh mal davon aus, dass einfach nicht geklärt werden konnte, woher der Bohrer stammte. Vielleicht ist er dem Vater aus der Jackentasche gefallen, als er sein Handy rausholte, um die Polizei zu informieren. Vielleicht lag der Bohrer schon vorher zufällig an diesem Platz.
Danke Dir auf jeden Fall für den Link zur Sendung, ich kannte den Fall vorher nicht. Ist ja schon stellenweise sehr skurril. Und wie schlimm, dass ausgerechnet der Vater sein totes Kind finden musste. (Wobei ich hier nicht verstehe, weshalb der Vater die EB nicht gebrieft hat, um deren Suche zu dirigieren. Er hatte ja offensichtlich ein sehr gutes Gespür dafür, welche Wege seine Tochter im Wald einschlagen könnte.)
redsherlock
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08.06.2025 um 00:09Naja, die Ermittler haben einige Zeit den Vater verdächtigt, auch wegen des Bohrers. Aber dies verlief wohl im Sande, d. h. es konnte ihm nichts nachgewiesen werden. Jetzt die Frage zu den Gerichtsurteilen. In der 1. Revision der Freispruch. Dann aber in der nächsten Instanz ein kompletter Schuldspruch, in einem reinen Indizienprozess. D. h., das Gericht "war der Überzeugung..."Schneewi77chen schrieb:Welche Information hättest Du Dir denn hierzu noch gewünscht?
Ich konnte der XY-Sendung-gelöst nicht entnehmen, was den Vater wirklich entlastet hat (mag sein, dass ich das übersehen habe). Ich will niemanden falsch beschuldigen (und tue das auch nicht!), ich kenne ja gar keine Details. Mich wundert nur, dass dem Vater in der Sendung recht viel Raum gegeben wurde, und das dann am Ende verpuffte und in sehr knapp beschriebenen Gerichtsurteilen endete. Aber das mag auch nur der Spannungsdramaturgie geschuldet gewesen sein. Dann allerdings auf Kosten des Vaters.
Kann meinen Eindruck jemand nachvollziehen?
Mord an Judith Thijsen (23)
08.06.2025 um 00:43Am besten liest Du Dir den Thread einmal durch, sind ja nicht viele Seiten. MMn ist da viel schief gelaufen, seitens der Ermittler und auch des Gutachters des Maßregelvollzugs.redsherlock schrieb:Kann meinen Eindruck jemand nachvollziehen?
Im Film fehlt ( sicher aus Zeitgründen) einiges an Infos und anderes wurde anders dargestellt als in der Presse damals. Z.B. hier, dass die Brille von Judith gesucht wurde:
Beitrag von seli (Seite 3)
Nebenbei bemerkt ist die Vermisstmeldung der Polizei noch immer aktiv!
Mord an Judith Thijsen (23)
08.06.2025 um 08:55So wie ich das verstanden hatte, half er ihr ja in der Wohnung beim Aufbau von Regalen; er könnte diesen Bohrer dort vergessen haben und seine Tochter steckte das Ding ein in der Absicht, es ihm bei Gelegenheit vorbeizubringen.redsherlock schrieb:Was ich in der Darstellung des Filmfalls recht mysteriös fand, war die Sache mit dem Vater und dem Bohrer. Am Ende wurde das nicht mehr weiter erklärt.
Beim Überfall fiel der Bohrer dann möglicherweise aus der Jackentasche.
Mord an Judith Thijsen (23)
08.06.2025 um 08:55Ich kann schon verstehen, was Du meinst.redsherlock schrieb:Mich wundert nur, dass dem Vater in der Sendung recht viel Raum gegeben wurde, und das dann am Ende verpuffte und in sehr knapp beschriebenen Gerichtsurteilen endete.
Bevor ich die Sendung angeschaut habe, hab ich mich hier im Thread eingelesen. Da wurde recht deutlich, dass nach Auffindung der Leiche über eine sehr lange Zeit überhaupt keine Infos an die Presse mehr rausgingen bzw. es keinerlei Berichterstattung mehr gab. Die in der Sendung dargestellte lange Verdächtigungsphase des Vaters hat diesen vermeintlichen "Leerlauf" in der öffentlichen Wahrnehmung der Ermittlungen für mich dann sehr gut erklärt, deshalb hat mich das nicht so sehr überrascht.
Die knappe Darstellung der Gerichtsurteile fand ich aber auch sehr ungewöhnlich; da hätte ich auch noch mehr Infos erwartet und plötzlich war die Sendung einfach vorbei. Im Internet findet man dazu leider auch nicht mehr viel; die meisten der Links hier im Thread führen nicht mehr zu den jeweiligen Artikeln.
So wie ich das verstanden habe, hat ihn auch nicht direkt etwas entlastet. Genauso, wie ihn nichts handfestes belastet hat - außer sein für die Ermittler ungewöhnliches Verhalten.redsherlock schrieb:Ich konnte der XY-Sendung-gelöst nicht entnehmen, was den Vater wirklich entlastet hat (mag sein, dass ich das übersehen habe).
Als dann aufgefallen ist, dass das Kaugummipapier noch gar nicht getestet wurde und sich darauf zwei DNA-Spuren fanden, hat sich der Wind halt dann gedreht.
Auf den Insassen des Maßregelvollzugs direkt beim Opfer um die Ecke, der am mutmaßlichen Tattag mit Verletzungen zurück kam, zu denen er unterschiedliche Erklärungen abgab und dessen DNA zu den Spuren passte und der auch noch wegen Sexualstraftaten verurteilt worden war, hat dann plötzlich einfach deutlich mehr hingedeutet als auf den Vater.
Aber wie gesagt, ich kann schon verstehen, was Du meinst.
Zum Freispruch hätte ich mir von der Sendung auch noch ein paar mehr Infos erhofft, außer dem Nebensatz, dass dieser maßgeblich auf die Aussage einer Zeugin gestützt war, die das Opfer angeblich gesehen hätte. Das kam irgendwie so aus dem Nichts.
Mord an Judith Thijsen (23)
08.06.2025 um 09:44Den Themenkomplex habe ich mir gestern hier auch nochmal durchgelesen.seli schrieb:MMn ist da viel schief gelaufen, seitens der Ermittler und auch des Gutachters des Maßregelvollzugs.
So ganz kann ich nicht nachvollziehen, weshalb der Psychologe, der vor Gericht ausgesagt hat, hier so in die Schuld genommen wird.
Ein Psychologe ist in der Regel nicht für ein Gutachten verantwortlich, das macht meist ein psychiatrischer Sachverständiger. Die Einschätzung des Psychologen kann und sollte da natürlich mit einfließen.
Auch entscheidet der Psychologe nicht über Freigang / unbegleiteten Ausgang. Er trifft eine Empfehlung aufgrund objektiver Kriterien und die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber. Meiner Meinung nach müsste man dann bei diesen Kriterien ansetzen und prüfen, ob diese vielleicht zu niederschwellig angesetzt sind.
Der Psychologe erklärt ja, es sei dazu gekommen,
Da Herr N. sich immer Regelkonform gezeigt hat, ist es hochgefahren worden.So hat sich das ja nicht der Psychologe aus einer Laune heraus überlegt, sondern so ist das eben vorgesehen.
In der Sendung erklärt die hinzugezogene Expertin dazu sehr gut, dass diese reine Angepasstheit im Alltag überhaupt nichts dazu aussagt, was im Inneren des Menschen passiert - und wie sehr der Drang zu (sexueller) Gewalt außerhalb dieses engen Rahmens handlungsleitend sein kann.
Da liegt der Fehler aber im System und nicht an den Personen, die im System arbeiten.
Auch in diesem Zitat
Im Frühjahr 2015 wurde wegen mangelnder Mitarbeit des Patienten über einen Abbruch der Maßregel nachgedacht. Selbst in dieser „problematischen Phase“, wie Marquardt es nannte, wurden die Lockerungen nicht zurückgefahren. „Nennenswerte disziplinarische Auffälligkeiten“ habe es nicht gegeben, erklärte der Diplompsychologe.zeigt sich, dass nicht Hinweise auf akute Gefährdung ausschlaggebend dafür waren, weshalb über den Abbruch der Maßregel nachgedacht wurde, sondern "mangelnde Mitarbeit". Zwar würde man sich hier natürlich wünschen, dass - wenn schon so wenig aussagekräftige Kriterien über Ausgang / Freigang entscheiden - es hier dann auch schnell zu einer Rücknahme der Privilegien kommen würde, aber wahrscheinlich muss auch eine solche Entscheidung wieder über die Staatsanwaltschaft laufen. Und das kann a) dauern und ist b) evtl. auch davon abhängig wie ausgeprägt die "mangelnde Mitarbeit" ist und anscheinend gab es ja keine "nennenswerten disziplinarischen Auffälligkeiten".
Ebenfalls verstehe ich nicht, warum dem Zeugen hier ein Strick daraus gedreht und ihm sogar vorgeworfen wird, er hätte sich über die Einschätzung anderer erhoben und damit das Opfer auf dem Gewissen. Das finde ich schon sehr heftig.
Im Artikel heißt es
In der Patientenakte der Klinik war als Diagnose „Alkoholabhängigkeit, dissoziale Persönlichkeitsstörung und Störung des Sexualverhaltens“ vermerkt worden.Nur weil der Psychologe die Meinung des Sachverständigen aus dem früheren Prozess, der deutlich weniger Zeit mit dem Patienten verbracht hat und die Meinung der Staatsanwaltschaft (die überhaupt keine psychologische / psychiatrische Expertise hat) nicht teilt, dass es sich bei dem Insassen um einen Psychopathen handelt, heißt das doch überhaupt nicht, dass er ihn als weniger gefährlich einstuft.
Die Auffassung der Sachverständigen aus früheren Verfahren und der Staatsanwaltschaft Verden, dass es sich bei dem Angeklagten um einen „Psychopathen mit sexuellem Sadismus“ handelt, teilte der Zeuge nicht.
Eine antisoziale Persönlichkeitsstörung ist sehr selten und wenn die Kriterien dafür nicht erfüllt sind, dann ist das nun mal so. Wie schlimm wäre es, wenn der Psychologe und die Klinik nicht nach psychiatrischen Standards arbeiten sondern schlicht und einfach alte Diagnosen ungeprüft übernehmen würden.
Und die Diagnose der Klinik ist ja auch sehr eindeutig und keineswegs so, dass man den Patienten als ungefährlich einstufen würde.
Man muss kein diagnostizierter "Psychopath" sein, um die schlimmsten Verbrechen zu begehen.
Auch hier stellt sich mir eher wieder die Frage, weshalb unser System bei einem verurteilten Sexualstraftäter mit "Alkoholabhängigkeit, dissoziale Persönlichkeitsstörung und Störung des Sexualverhaltens" unbegleiteten Ausgang vorsieht, nur weil er seinen Küchendienst in der Klinik zuverlässig erledigt (überspitzt gesagt).
Was mich im Sinne der Behandlung jedoch am meisten überrascht hat, ist eher folgendes:
Jörg N. hatte offensichtlich ein Problem mit Frauen.
Jörg N. soll sich auf Vergewaltigung mit Würgen bis zur Bewusstlosigkeit spezialisiert und eine Frauen verachtende Einstellung haben. Der Psychologe des Maßregelvollzugszentrums teilte zumindest die Auffassung, dass es dem Angeklagten bei den früheren Taten um die Ausübung von Macht gegangen seien dürfte. Der 49-Jährige habe sich aber auch selbst in der Opferrolle gesehen: „Opfer seines Lebens, seiner Umstände und der Frauen allgemein.“Gleichzeitig wird aber berichtet, er habe eine Partnerin gehabt, die er sogar hätte heiraten wollen.
In der Anfangsphase habe der Angeklagte sogar noch eine Partnerin gehabt, die er heiraten wollte. „Wir haben ihm klar gemacht, dass wir das als Störung der Behandlung ansehen“.Warum das als Störung der Behandlung angesehen wurde, entzieht sich absolut meinem Verständnis von Therapie.
Da hat man den Patienten an einem emotionalen Punkt, den man mit noch so viel Behandlung nie hätte herstellen können (positive Gefühle für eine Frau, den Plan zu heiraten und eine enge Bindung einzugehen, sprich: eine zumindest temporäre Abkehr von seinem frauenverachtenden Mindset) und dann zwingt man ihn dazu, das ganze zu beenden, anstatt diese positiven Gefühle und Erlebnisse therapeutisch zu verankern und so zumindest die Chance zu haben, langfristig eine Veränderung zu erzielen?
Ganz klar: auf gar keinen Fall hätten unbegleitete Ausgänge zu der Frau stattfinden dürfen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Aber im sicheren Rahmen der Klinik hätte man die Gestaltung der Beziehung begleiten und auch sich ergebende Konflikte in der Paarbeziehung gemeinsam bearbeiten können. Wie er diese Entwicklungsaufgaben dann langfristig bewältigt hätte, wäre meiner Meinung nach deutlich aussagekräftiger dafür gewesen, wie gut er mögliche Gewaltimpulse unter Kontrolle hat und ob ihm irgendwann ein unbegleiteter Ausgang gewährt werden kann.
Alle Zitate stammen aus diesem Artikel:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/nienburg/mordfall-judith-thijsen-psychologe-rehburg-verden-7297540.html
Mord an Judith Thijsen (23)
10.06.2025 um 21:43Ein bisschen aufschlussreich ist dazu ggf das BGH Urteil vom 11.03.2021,welches das freisprechende Urteil des LG Verden aufhob, und zumindest zwei Fehler benennt, die das Gericht bei der Begründung und Beweiswürdigung machte.Bundesferkel schrieb am 07.06.2025:Was mich interessieren würde: Wie konnte es denn zu diesem 2.Urteil mit Freispruch kommen?
Drei grundverschiedene Urteile; wie ist das möglich?
Auf der verlinkten Seite finden sich alle Az zum Fall, leider bis auf die BGH-Entscheidungen nichts veröffentlicht. Interessant ist noch der BGH Beschluss von 2014 zur Revision gegen die erste Verurteilung.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.03.2021&Aktenzeichen=3%20StR%20183/20
Mord an Judith Thijsen (23)
10.06.2025 um 21:52Auf jeden Fall erstaunlich, dass es erstmal zu 'nem Freispruch kam, nachdem der BGH sagte, statt "nur" Totschlag hätte es auch Mord sein können. Zuletzt wurde er ja auch entsprechend verurteilt.
Vielleicht war es aber beim dritten Prozess wegen weiterer Erkenntnisse auch leichter möglich, etwaige theoretische Alternativen auszuschließen.
Vielleicht war es aber beim dritten Prozess wegen weiterer Erkenntnisse auch leichter möglich, etwaige theoretische Alternativen auszuschließen.
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