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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

2.735 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, FBI, Magier ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

03.01.2017 um 10:33
Zitat von WoltersWolters schrieb am 08.12.2016:Und dann sehe ich noch ein ganz klares Problem in der Natur von Tauschplatformen. Innerhalb dieses Gefüges ist man ein besonders wertvoller Bestandteil, wenn man möglichst viel Material zur Verfügung stellt. Viele kennen das eventuell noch aus den illegalen Musiktauschbörsen vor der Zeit von spotify etc.
Das bedeutet, die Sammellust wird angeregt und man etabliert sich in einem sozialen Gefüge durch entsprechende IRC (also Internetchats mit Gleichgesinnten) Das mag für viele Pädophile ein Ersatz darstellen für mangelndes Verständnis in realen Sozialgefügen.
Auf deutsch: Die pädophile Person wird mit Ihren Neigungen in der realen Welt verachtet und allein gelassen und deshalb wendet sie sich genau an die falschen: Nämlich andere pädophile Personen.
Wo sie als erstes auf Verständnis stößt, das ihr fehlt (aber genau die falsche Art) und dann viel eher in Gefahr steht straftätig zu werden (in welcher Form auch immer).

Nein, wir wollen alle kein Buch von Rouven, in dem er seitenlang lamentiert, das er unschuldig und Opfer ist oder sich versucht raus zu reden. Das will kein Mensch. Aber wir sollten wissen, wie es zu dem allem gekommen ist und das können wir nur von Leuten wie ihm lernen.
Guter Text. Zu dieser Passage eine Ergänzung.
Zitat von WoltersWolters schrieb am 08.12.2016:Das bedeutet, die Sammellust wird angeregt und man etabliert sich in einem sozialen Gefüge
Es geht nicht um Größenordnungen wie sie der Tausch von Fußballerbildchen auf dem Schulhof früher hatte.
Es geht um knallhartes Suchtverhalten. Wer 10-tausende oder mehr Fotos "hat", der sammelt nicht mehr, der hortet.

Es gibt Süchte, die schlecht nach außen verborgen werden können - von anderen Süchten wird die Umwelt vielleicht nichts ahnen.
Ich bemeke vielleicht, wenn mein Nachbar ständig betrunken nach Hause kommt - aber wenn er Bilder von nackten Kindern hortet, kriege ich das nicht mit.

Nun liegt es in der Natur der Sucht, dass der Süchtige (egal welche Sucht er auslebt), nicht zeigen will, dass er abhängig ist. Jeder Süchtige schämt sich.
Aber um einem Süchtigen helfen zu können, muss er seine Sucht anerkennen / oder eingestehen /zugeben.

Das ist der Punkt, an den man hin muss. Solange ein Süchtiger von sich behauptet: "Ich könnte jederzeit aufhören", kann ihm nicht geholfen werden.

Und-wie du schreibst - diese sich gegenseitig stützenden und bestärkenden Gemeinschaften im Internet sind eine große Gefahr.

Es gibt einen tollen Film, mit Wotan Wilke Möhring in der Hauptrolle, der gut darstellt, wie ein Mann mit pädophiler Neigung (der aber nur in Phantasien und Bildwelten lebt) im Internet eine fatale Begegnung hat.

Das letzte Schweigen


Wikipedia: Das letzte Schweigen

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.01.2017 um 04:24
@ AndySipowicz

Ich habe da ein paar Fragen an AndySipowicz, bezüglich der Details zu möglichen Bewährungsstrafen.

Du hast in Deinen Ausführungen auf Seite 47 ja erklärt das es zwei Varianten gibt, über die eine mögliche Bewärungszeit gewährt werden kann.
Einmal die an eine Gefängnisstrafe "angehängte Bewährungsfrist" und dann das mögliche "Erlassen von Haftzeit aufgrund guter Führung" oder anders formuliert das "Ansammeln von Hafttagen, die man bei guter Führung früher entlassen werden kann!"

Du hast ausgeführt das bei einer "angehängten Bewährungsfrist" diese schon bei der Stafverkündung formuliert werden MUSS!
Ist das wirklich zwingend so vorgeschrieben oder kann diese Variante auch noch später beschlossen werden?

Zu der Möglichkeit des Ansammelns von zu erlassenen Hafttagen:
Von welchen Faktoren hängt es ab, ob dieses "Ansammeln" ermöglicht wird?
Wird dies auch schon bei der Stafverkündung eingeräumt?
Hängt dies von Regelungen des jeweiligen US-Bundesstaates ab?
etc.?

Darüber hinaus ergeben sich für mich noch zwei Fragen zu einer Kombination der Möglichkeiten "angehängte Bewährungsfrist" und "Ansammeln von zu erlassener Haftzeit".
Kann man in den USA GLEICHZEITIG eine "Bewährungsfrist angehängt bekommen" und "zu erlassene Hafzeit ansammeln"?
ODER geht nur die eine ODER die andere Variante?

Zuletzt bitte ich Dich noch um eine Einschätzung darüber wie das Thema "Bewährung" in Las Vegas üblicherweise gehandhabt wird!
(Vieleicht sogar im Fall Rouven ???)


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 07:09
@dermaximus
Wie geschrieben, hier geht es um Bundesrecht. Nach Bundesrecht gibt es keine klassische "Bewährung" mehr, das heisst, die einmal festgesetzte Strafe muss komplett "abgesessen" werden, mit einer Ausnahme: es gibt bei zeitigen Strafen die Möglichkeit des "early release" für "gute Führung."
...a prisoner who is serving a term of imprisonment of more than 1 year [1] other than a term of imprisonment for the duration of the prisoner’s life, may receive credit toward the service of the prisoner’s sentence, beyond the time served, of up to 54 days at the end of each year of the prisoner’s term of imprisonment, beginning at the end of the first year of the term, subject to determination by the Bureau of Prisons that, during that year, the prisoner has displayed exemplary compliance with institutional disciplinary regulations. Subject to paragraph (2), if the Bureau determines that, during that year, the prisoner has not satisfactorily complied with such institutional regulations, the prisoner shall receive no such credit toward service of the prisoner’s sentence or shall receive such lesser credit as the Bureau determines to be appropriate. In awarding credit under this section, the Bureau shall consider whether the prisoner, during the relevant period, has earned, or is making satisfactory progress toward earning, a high school diploma or an equivalent degree. Credit that has not been earned may not later be granted. Subject to paragraph (2), credit for the last year or portion of a year of the term of imprisonment shall be prorated and credited within the last six weeks of the sentence.
18 U.S.C. § 3624(b)

Es wird dabei davon ausgegangen, dass ein Gefangener sich "gut führt," d.h. solange keine negativen Einträge in seiner Gefangenenakte zu finden sind, werden ihm eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr gutgeschrieben, meist um die 42-47 (es gibt einen sehr komplizierten Berechnungsschlüssel). Die Teilnahme an Bildungsprogrammen kann noch ein paar Tage dazu tun.

Negativ sind alle Einträge hinsichtlich disziplinarischer Probleme: diese können dann dazu führen, dass in dem betreffenden gar keine Tage oder nur eine reduzierte Zahl von Tagen gutgeschrieben wird. Weigerung einer Anordnung des Personals Folge zu leisten, tätliche Auseinandersetzung mit einem Mitgefangenen, Diebstahl im Gefängnis, Besitz verbotener Gegenstände usw usw. können negative Einträge zur Folge haben.

Führt sich der Gefangene gut, kann man davon ausgehen, dass er nur 85-87% der Strafe absitzen muss, was bei 20 Jahren durchaus etwas ausmacht, z.B. knapp 3 Jahre.

Im Prinzip ist also die Sache etwas unzutreffend benannt, es ist nicht ein Straferlass für besonders gute Führung sondern eher das Gegenteil: Gefangene, die sich nicht gut führen, sitzen länger als der Rest.


Da das System Teil des Bundesstrafvollzugs ist, wird es bundeseinheitlich angewandt, wobei aber zu sagen ist, dass die Entscheidung, welches Verhalten zu einem negativen Eintrag führt, oft der Einschätzung des einzelnen Vollzugsbeamten oder seiner Vorgesetzten in einem bestimmten Gefängnis unterworfen ist.

Davon zu unterscheiden ist die "angehängte Bewährungsauflage" (supervised release). Das ist gar keine Bewährung im klassischen Sinn, denn sie wird ja an die eigentliche Strafe angehängt, das heisst, der Gefangene bekommt dadurch nicht einen Tag weniger Strafe. Im Gegenteil: verstösst er gegen die Auflagen, kann er wieder in Haft genommen werden, verbüsst dann also mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen.


Beides ist ganz unabhängig voneinander, so dass ein Gefangener sowohl wegen guter Führung frühzeitig entlassen werden kann, als auch anschliessend unter Bewährungsauflagen stehen kann.

In Rouvens Fall ist das aber wohl eher akademisch, da er nach Verbüssung seiner Haft mit Sicherheit nach Deutschland abgeschoben werden wird, und das amerikanische Gericht in Deutschland keine Bewährungsauflagen kontrollieren oder Verstösse dagegen ahnden wird.

Ähnlich sieht es mit einer anderen Nebenfolge der Verurteilung aus, die zu erwarten ist: die Registrierung als "sex offender." Auch diese spielt nur innerhalb der USA eine Rolle und ist daher für Rouven irrelevant.

Es bleibt also dabei, dass Rouven ein Strafmass innerhalb der Bandbreite der "sentencing guidelines" zu erwarten hat, und bei guter Führung davon ca. 87% absitzen werden muss.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 10:10
@Rick_Blaine

Ich habe eine Frage an den Andy, weiss aber nicht ob das hier schon thematisiert worden ist.

Hat ein Strafgefangener in den USA die Möglichkeit sich im Gefängnis Therapieren zu lassen?
Man hört von Antiaggressionsprogrammen, die Leuten von einem Richter verordnet werden.
(Aber das sind vielleicht nicht die, die zur Strafe einsitzen müssen)

Ich vermute mal, dass wöchentliche Ausflüge zu einem Therapeuten des Vertrauens nicht stattfinden, - zu teuer und Fluchtgefahr.
Die Gefangenen müssten also sich mit einem Therapeuten innerhalb der Gefängnismauern begnügen. Wenn die Chemie zwischen Therapeut und Patient nicht simmt, kommt aus den Sitzungen nichts raus, weil der Patient dicht macht.

Das wird in Bundesdeutschen Gefängnissen auch nicht anders sein.

Nur: Ist ein Gefangener wie J.R. in den USA vor allem ein Täter, der gegen Gesetze verstoßen hat und seine Straße absitzen muss?
Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs wurde ihm nicht gemacht, er hat Kinderpornographie gehortet. Das würde ich als Suchtverhalten einstufen.

Hilfreich für ihn wäre sicher auch die Teilnahme an einem Präventivprogramm, wie es die Charité in Berlin anbietet. Und je früher, desto besser.

Ich denke mir, dass im Land der unbegrenzten Möglichkeiten jeder auf sich selbstachten muss und wenn er gegen Gesetze verstößt, hat die Vergeltug Vorrecht.
Für das Leben nach der Haft sind dann wieder andere Einrichtungen zuständig.

Aber vielleicht nur Vorurteile von mir?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 10:35
@frauZimt
Strafvollzug hat immer Vorrang, das ist in Deutschland nicht anders. Das bedeutet, zuerst einmal wird der Verurteilte "einfahren." Ob er dann in den Genuss einer Therapie kommt, hängt unter anderem davon ab, ob diese da, wo er ist, angeboten wird. Und das hängt wie alles vom Geld ab.

Konkret in diesem Fall: Ja, es gibt die prinzipielle Möglichkeit einer Therapie. Die Bundesgefängnisverwaltung bietet Therapieprogramme für Sexualstraftäter an. Grundsätzlich ist die Teilnahme freiwillig.

Wie ich oben schon einmal geschrieben hatte, ist es wahrscheinlich, dass Rouven in ein speziell designiertes Gefängnis verlegt wird, in dem eine grosse Anzahl Sexualstraftäter konzentriert ist, zum eigenen Schutz. Wahrscheinlich wird dies das Bundesgefängnis in Tucson, Arizona sein.

Dort, aber auch in anderen Gefängnissen, gibt es ein spezielles Therapieprogramm für "sex offenders," hier ganz speziell für Kinderporno-Täter. Es handelt sich hier um ein Gruppentherapieprogramm das zunächst auf 12 Monate Therapie bei 2-3 mehrstündigen Sitzungen pro Woche angelegt ist.

Es gibt noch ein intensiveres Programm, allerdings nicht in Tucson, das eine klinische Intensivtherapie von 18 Monaten beinhaltet, und im Prinzip einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik gleicht. Dieses wird Gefangenen mit sehr hohem Rückfallrisiko angeboten, richtet sich jedoch wohl mehr an Sexual-Gewalttäter, also Vergewaltiger, Kinderschänder usw. Internet-Täter wie Rouven wird üblicherweise ein nicht so hohes Gefährlichkeitspotential zugerechnet, so dass das nicht-stationäre Programm als ausreichend erachtet wird.

Durchgeführt wird die Therapie von zugelassenen Psychologen.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 10:48
In Tucson hätte Rouven dann so freundliche Zellennachbarn wie Edward Oedewaldt, der im Rahmen der internationalen Aktion Delego verhaftet wurde. Er war der Systemadministrator eines Kinderporno-Netzwerks das besonders durch Gewaltvideos gegen Kinder unter 12 Jahren bekannt wurde - also genau Rouvens Interessensgebiet. Die Aktion Delego war die bisher weltweit grösste Polizeiaktion gegen Kinderpornos und führte zur Verhaftung von 52 Angeklagten, unter anderem auch in Deutschland. Kinderpornos im Umfang von 16000 DVDs wurden sichergestellt.

Oedewaldt wurde dafür zu 38 Jahren verurteilt und wird dementsprechend Rouven noch sehr lange Gesellschaft leisten können, wenn Rouven in Tucson einfährt.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 16:25
@Rick_Blaine
Hallo, wurde das Strafmaß schon verkündet? (Ich lese zwar mit, habe jedoch diesbezüglich nichts gesehen...)


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 20:30
@spiky73
Das Strafmaß soll im März verkündet werden.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.01.2017 um 22:37
@Misterioso
Danke für die Info!


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

09.01.2017 um 15:32
Im Moment läuft noch für die nächsten Tage ein Experiment eines Mannes, der sich freiwillig für 1 Monat in Isolationshaft in einem Gefängnis in Arizona hat einschließen lassen. Er lässt sich dabei 24/7 live filmen.
Hier ist noch der livestream:

http://solitary.vice.com/

Eventuell ist diese Zelle oder diese Situation ähnlich, wie sie J.R. im Moment erlebt. Immerhin ist er ja auch in Isolation, aus Schutz vor den anderen Gefangenen, wie ich gehört habe...


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

16.01.2017 um 18:45
@Rick_Blaine

Ist das in zwei Monaten noch einmal eine seperate Verhandlung über die Höhe des Strafmaßes oder verkündet die Richterin Mitte März nur noch das Strafmaß? Muss sie die Höhe der Strafe bzw. deren Berechnung offenlegen? Und stimmt es, dass er trotzdem die Möglichkeit hat Revision einzulegen gegen das Urteil obwohl er sich schuldig bekannt hat, also das der Fall dann vom United States District Court of Nevada (Bundesbezirksgericht Nevadas) zum United States Court of Appeals for the Ninth Circuit (9. Bundesrevisionsgericht) geht nach San Fransisco?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

17.01.2017 um 07:58
Die Strafmassverkündigung kann eine recht umfangreiche Verhandlung sein:

Generell passieren zwischen dem Schuldspruch und der Strafmassverkündigung (sentencing) zwei Dinge: Die Richterin beginnt an Hand der Tabelle (federal sentencing guidelines) einen Strafmassrahmen zu errechnen. Davon hatte ich schon vor einiger Zeit berichtet.

Etwa 35 Tage nach Schuldspruch sollte auch der "Presentencing Report" des Büros der Bewährungshilfe fertig sein und allen Parteien zugestellt worden sein.

Dieser Bericht ist sehr wichtig: Der Beamte fasst in einem ausführlichen Bericht alles zusammen, was für die Richterin wichtig sein könnte, bei der Frage, wo im errechneten Rahmen die Strafe liegen sollte bzw. ob sie sogar von dem Rahmen ganz abweichen sollte. Vor allem finden sich folgende Informationen darin:

Geschichte des Angeklagten: Familiärer Hintergrund und derzeitige familiäre Situation, Bildungswerdegang und Bildungsstand, Arbeitsverhältnisse und beruflicher Werdegang, Gesundheitlicher Zustand und Krankheitsgeschichte, psychischer Zustand und psychiatrische Geschichte, finanzielle Situation und Vorstrafenregister.

In der Regel wird ein Drogentest durchgeführt. Der ermittelnde Beamte kann sehr weitreichend ermitteln bis hin zu Besuchen zu Hause, beim Arbeitgeber usw.

Dieser Bericht wird dann von Staatsanwalt und Verteidiger analysiert. Sind diese der Meinung, dass da etwas falsch oder falsch interpretiert ist, können sie den Beamten ansprechen, und darum bitten das zu ändern. Tut der das nicht oder ist die Partei dagegen, kann sie das bei der Richterin einbringen.

Die Richterin kann dem Beamten auferlegen, den Bericht auf Beschwerde der Parteien hin zu ändern.

Haben sich die Parteien dann auf eine Schlussfassung geeinigt, wird diese der Richterin übersandt. Dazu sendet der Ermittlungsbeamte dann eine Empfehlung hinsichtlich des Strafmasses.

Am Tag der eigentlichen Anhörung wird die Richterin zunächst feststellen wollen, dass es von keiner Seite Einwendungen gegen die Schlussfassung dieses Berichts gibt.

Als nächstes wird sich die Richterin mit schriftlichen Anträgen befassen, die Staatsanwaltschaft oder Verteidigung eingereicht haben. Wenn Dinge unklar oder sehr umstritten sind, kann sie beiden Seiten Gelegenheit geben, mündlich zu argumentieren, es findet dann also eine kleine Verhandlung statt.

Vor der Anhörung haben Familienmitglieder, Freunde, usw. Gelegenheit, sich schriftlich an die Richterin zu wenden. Ganz besonders wichtig ist hier das "Victim Impact Statement," eine Einlassung des Opfers einer Straftat, oder dessen Hinterbliebenen, hinsichtlich der Folgen der Tat für das Opfer. Dieses bekommt dann auch noch während der Anhörung die Gelegenheit, zu sprechen.

Die Richterin kann auch Angehörigen und Freunden des Angeklagten Gelegenheit geben, zu sprechen.

Am Schluss schliesslich, und das kann durchaus nach mehreren Tagen Anhörung sein, verkündet die Richterin das Strafmass. Dabei kann sie ausführen, warum sie dieses Strafmass gewählt hat, besonders wenn sie den vorgegebenen Rahmen verlassen hat.

Zuletzt kann die Richterin dann noch eine Empfehlung an die Strafvollzugsbehörde aussprechen (Bureau of Prisons), dem Verurteilten den Strafvollzug in einer bestimmten Haftanstalt zu ermöglichen (das ist aber gegenüber dem BoP nicht bindend.)

Im Fall Rouven gibt es nun eine Besonderheit: er hat einen "deal" mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt, den wir im genauen Detail hier nicht kennen. Es kann sein, dass man sich auch auf einen gewissen Rahmen des Strafmasses geeinigt hat. Die Richterin muss sich daran zwar nicht halten, wird es in der Regel aber tun. Das bedeutet, dass die anderen oben genannten Schritte dementsprechend verkürzt werden könnten und das Ganze weitaus schneller abgeht.

Im Strafmass wird die Richterin ausserdem noch feststellen, wieviel Tage Untersuchungshaft dem Verurteilten gutgeschrieben werden (normalerweise immer 100% der tatsächlichen U-Haft).

Damit wird das Verfahren in erster Instanz dann erst einmal beendet.

Zur Frage der Revision:

Der Verurteilte hat 14 Tage Zeit zu erklären, dass er Revision einlegen möchte. Diese würde dann an das Bundesappellationsgericht des 9. Bezirks in San Francisco geleitet. Während der Dauer der Revision kann der Verurteilte nur in sehr seltenen Fällen auf freien Fuss gesetzt werden. Für die Revisionsbegründung hat man dann meist 3 Monate oder mehr Zeit und es kann mehrere Jahre dauern, bis eine Anhörung dazu stattfindet (ich habe derzeit einen Mandanten, der bereits 2 Jahre darauf wartet).

Aber auch hier gilt wieder eine Besonderheit: Normalerweise ist Bestandteil des "deals" dass der Angeklagte darauf verzichtet, eine Revision einzulegen. Dieser Verzicht ist gültig, zumindest hinsichtlich aller vermeintlichen Verfahrensfehler bis zur Unterschrift unter den deal.

Nehmen wir also einmal an, im Hauptverfahren hat die Richterin abgelehnt, ein vom Angeklagten eingebrachtes Beweismittel zuzulassen. Mit dem deal verzichtet er nun darauf, deswegen Revision einzulassen. In manchen Fällen wird extra im "plea agreement," wie man den "deal" richtig nennt, eine Ausnahme aufgenommen: dann einigt man sich mit der Staatsanwaltschaft zu bestimmten Punkten eine Revision zuzulassen.

Daher ist es unwahrscheinlich, dass Rouven hier nach dem Ende dieses Verfahrens Revision einlegen will oder kann. Nicht betroffen von diesem Verzicht wäre allerdings, wenn er eines Tages behaupten würde, seine Verteidiger hätten ihn mangelhaft beraten, als es zu dem "deal" kam oder Staatsanwaltschaft oder Richter hätten da gemauschelt. Solche Vorwürfe würden bedeuten, dass er kein verfassungsgemässes Verfahren gehabt hätte, daher kann er diese sogar innerhalb eines Jahres, und in ganz besonderen Fällen sogar noch später, als "writ of habeas corpus" einbringen.

Das wäre dann erst einmal die juristische Beschäftigung mit der causa Rouven. Am Ende seiner Haftdauer wird dann das Heimatschutzministerium einen Abschiebungshaftbefehl erlassen und ihm einen Termin im Einwanderungsgericht (immigration court) setzen, sollte er sich der Abschiebung widersetzen wollen. Nach der derzeitigen Rechtslage wäre das allerdings aussichtslos und könnte ihm lediglich eine Abschiebehaft von 1/2 - 1 Jahr einbringen, weil die immigration courts erheblich überlastet sind.

Nach der Verkündigung des Strafmasses wird er wieder dem U.S. Marshal Service übergeben, und die bringen ihn dann in ein Bundesgefängnis (derzeit sitzt er ja im Gefängnis der Stadt Henderson, dort wird er nicht bleiben). Allerdings kann das ein paar Wochen dauern, bis sein endgültiges Zuhause für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte feststeht. Ich tippe auf Tucson. Da kann er dann auf den Tag warten, an dem Beamte des "Immigration and Customs Enforcement (ICE)," der Grenzwache, ihn in ein Flugzeug nach Deutschland setzen.


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17.01.2017 um 11:58
Zitat von missminamissmina schrieb am 09.01.2017:Im Moment läuft noch für die nächsten Tage ein Experiment eines Mannes, der sich freiwillig für 1 Monat in Isolationshaft in einem Gefängnis in Arizona hat einschließen lassen. Er lässt sich dabei 24/7 live filmen.
Ohne jetzt Jan Rouven oder andere straftäter die in isolationshaft sitzen in schutz nehmen zu wollen, aber solch ein "experiment" durchzuführen um zu sehen und zu empfinden "wie das ist" finde ich beinahe schon anmaßend.

Man kann sich einfach nicht richtig in diese rolle versetzen, wenn man nicht zum einen solch eine straftat verübt hat die dazu führt das man zu seinem eigenen schutz in iso-haft verschloßen werden muß,

und zum anderen wenn man weiß das man nach einem monat wieder frei ist.


(Einmal kurz OT.)
Vor kurzem lief doch im deutschen tv diese halb-doku über einen imaginären jagdpiloten der bundesluftwaffe, der vor gericht steht weil er, um einen katastrophenanschlag zu verhindern, eine entführte passagiermaschine abgeschoßen hatte die sonst von geiselnehmern in ein stadion mit publikum gelenkt worden wäre.

Auch hier war nach meinem empfinden anhand der zackigen sprechweise der schauspieler zu erkennen das der mensch hinter dem schauspieler diese situation emotional tatsächlich nicht durchleidet.

(OT. ende)


Genauso sehe ich das mit solch einem experiment wie oben von mir zitiert.

Es kann jemand, auch live, ein experiment durchführen wo er einen joint raucht und dann erklärt was er dabei empfindet, aber es kann sich mmn wie gesagt keiner richtig in explitit diese rolle hineinversetzen, wenn er weiß das dieser spuk schon nach einem monat wieder vorbei ist.

Es gibt situationen, da streubt sich das innere eines menschen einen zustand zu akzeptieren.


Der akteur der dieses experiment durchführt, wird nicht durch eine ahnung in lähmende todesangst versetzt, das er aufgrund seiner schwerwiegenden taten immer mit einem anschlag im gefängnis rechnen muß,, sondern seine innere erkenntnis über die eigene political-correctnes und das er solch einem horrorszenario gsd nicht ausgesetzt ist läßt in ihm immer wieder ein gefühl der inneren sicherheit aufkommen.

Deshalb finde ich es wie gesagt beinahe schon anmaßend solch ein experiment durchzuführen.

Genauso kann jemand sagen ich lege mich 1 monat in ein krankenhaus um zu empfinden wie das ist wenn man mit schmerzen im krankehaus liegt.....und dieses experiment würde dann durchgeführt ohne das der akteur tatsächlich irgendeine verletzung hätte.


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17.01.2017 um 14:20
@Rick_Blaine

Vielen Dank für die zahlreichen Ausführungen von Ihnen. Da soll noch einer sagen, dass die USA ein Unrechtsstaat sind bei dem Aufwand der betrieben wird.


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17.01.2017 um 22:04
@aero
@missmina

Aktuell gibt es diese Doku in der Arte Mediathek. Passt zum Thema Isohaft. Werde ich mir die Tage auch mal geben.

http://www.arte.tv/guide/de/060208-000-A/8m2-einsamkeit (Archiv-Version vom 18.01.2017)


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aero ehemaliges Mitglied

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17.01.2017 um 22:23
@ElvisP

Danke.

Ich sehe es auch auf arte.

Aber mmn gibt es, auch auf anderen dokusendern, genug sendungen wo das schicksal von häftlingen im gefängnis dargestellt wird.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.01.2017 um 18:41
@Rick_Blaine

Habe alle Seiten nachgelesen, aber eines will mir nicht ganz aus dem Kopf.

Diese Frage 8 (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) bezog die sich auf etwas, was hier im Thread danach zur Sprache kam, oder kam das nie an die Öffentlichkeit?

Auch frage ich mich, wo doch die Kameras im Haus erwähnt wurden, ob es da Aufnahmen gab und wie lange diese gespeichert wurden, denn so hätte man ja einfach nachvollziehen können, wer im Poolhaus das "on pause" Video abgespielt hat.

Eventuell, je nach Aufnahmedauer auch, ob es sich um eine oder mehrere Personen gehandelt hat.

Daher verwundert mich, dass darauf nie wieder Bezug genommen wurde.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.01.2017 um 18:48
Leider war die Zeit zur Bearbeitung zu Ende, daher leider als Doppelpost:

Jetzt ist mir gerade die andere Frage wieder eingefallen, die mich auf den ersten paar Seiten des Threads beschäftigt hatte.

Könnte die Flucht nach Deutschland nicht deswegen als Idee verworfen worden sein, da er dachte, dass er in den USA einfacher mit der Version eines anderen Täters auf seinem Grundstück wegkäme, als in Deutschland?

Da ich kein Jurist bin, habe ich keine Ahnung, wie zu dem Zeitpunkt die Haftung in solch einem Fall in Deutschland gewesen wäre, also ob es dabei unerheblich gewesen wäre, wer genau die Videos auf seinem Besitz verwendet hat.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.01.2017 um 19:35
@Elimes
Da sich Jan Rouven für schuldig erklärt hat, noch bevor die Hauptverhandlung richtig los ging, kamen fiele Dinge nicht mehr zur Sprache, das ist richtig, u. werden es auch nicht mehr. Denn Jan Rouven muss nun nichts mehr nachgewiesen werden bzw. seine Verteidigung braucht keine Strategie u. Beweise mehr, um die Unschuld ihres Mandanten zu untermauern. Insofern werden deine Fragen hinsichtlich Kameras etc. mittlerweile niemanden mehr interessieren, da sie sich erübrigt haben.
Status quo: Der Prozess wurde durch ein Schuldeingeständnis des Beschuldigten beendet, einzig das Strafmaß steht noch aus.

Warum er nicht geflohen ist wurde hier auch schon mehrfach diskutiert. Vermutlich wäre er spätestens am Flughafen bzw. an der Grenze sowieso daran gehindert worden auszureisen u. womöglich war sich Jan Rouven grundsätzlich auch gar nicht der Schwere der Anschuldigungen und der möglichen Konsequenzen bewusst. Soweit die Vermutungen hier im Thread.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

18.01.2017 um 20:35
@Misterioso

Mich hatte das mit den Kameras nur verwundert, das war auch schon.

Das das jetzt nicht mehr von Belang ist, ist mir klar.

Und auch die Diskussionen zum Thema Flucht habe ich gelesen, hatte mich nur in dem Bezug gewundert, da es dort immer nur um den Unterschied des Strafmaßes ging und nie um die Art der Strafen, die drohen könnten.
Daher meine Frage, ob es da den oben genannten Unterschied gibt.
Denn in den USA muss man ja zweifelsfrei den persönlichen Besitz und die persönliche Nutzung nachweisen, wobei es unerheblich ist, ob es der generelle Besitz ist.


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