Rick_Blaine schrieb:Sehr viel weniger. Nach § 184b StGB handelt es sich um ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft wird, oder mit Geldstrafe. Bei einem Ersttäter aber mit dieser Menge von Material kann man vermutlich mit 2-3 Jahren rechnen.
Also kein Vergleich.
calligraphie schrieb:Vielleicht gab es andere Gründe, ihn zu verlegen.
Wenn man mich persönlich fragen würde - natürlich wird es hier ganz unterschiedliche Meinungen geben - (und das ist auch gut so), dann würde ich sagen: Das Strafmaß in Relation ist in den USA einfach zu hoch. In Dtl. ist es zu gering. Meiner Meinung nach müsste man sich da in der Mitte treffen. 8 Jahre Haft wären angemessen gewesen. oder 10.
Ich frage mich, wie es JR jetzt geht. Ist er immer noch der "Showmensch" schlecht hin, oder eine zutiefst gebrochene Persönlichkeit?
Etwas anderes:
Den Medien war um 2016/2017 zu entnehmen:
JRs Mutter lebt zurückgezogen in Kerpen-Horrem.
JRs Ehemann Frank Alfter ist mit allen Großillusionen (also der ganzen Technik und den "Geräten") zurück nach Dtl.
Ich denke, er hat so eine Art Künsteragentur und verleiht zum Beispiel die Illusionen für teures Geld.