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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

9.852 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, 2016 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 15:31
@fortylicks
Danke für den link
Und dann ist auch noch die Arglosigkeit des Opfers definiert(wirkt sich aus..

Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2 Alt. 1 StGB) – Heimtückischer Mord (§ 211 Abs. 2 Alt. 2 StGB) – Verdeckungsmord (§ 211 Abs. 2 Alt. 3 StGB)

2. Heimtücke (§ 211 Abs. 2 StGB)
Ein Täter handelt gemäß § 211 Abs. 2 StGB heimtückisch, wenn er die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zur Tötung ausnutzt.

Arglosigkeit ist gegeben, wenn beim Eintritt der Tat in das Versuchsstadium nicht mit einem Angriff auf das Leben gerechnet wird. Allerdings kann auch ein offener Tötungsangriff heimtückisch sein, wenn er so unerwartet erfolgt, dass aufgrund der kurzen Zeitspanne die Möglichkeit zur Gegenwehr ausgeschlossen ist. Gleiches gilt, wenn das Opfer gezielt in einen Hinterhalt gelockt wird. Eine schlafende Person ist arglos, wenn sie ohne Argwohn eingeschlafen ist. Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren oder Bewusstlose können aufgrund ihrer Konstitution nicht arglos sein, es sei denn, es wird die Arglosigkeit einer schutzbereiten dritten Person ausgenutzt. Wehrlos ist, wer in seiner Verteidigung aufgrund der Arglosigkeit zumindest stark eingeschränkt ist.

Auf subjektiver Ebene muss der Täter die äußeren Umstände der Arg- und Wehrlosigkeit erkannt und ausgenutzt haben. Hierbei hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung die Möglichkeit zur Wahrnehmung. ....

.....

http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/mord-aus-heimtuecke-211-stgb/ (Archiv-Version vom 28.09.2018)

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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 15:33
@frauZimt
ich persönlich hoffe wirklich, dass ihm ein Mordmerkmal nachgewiesen werden kann!


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 15:46
Zitat von SiegessicherSiegessicher schrieb:hier können die Richter aber auch den realistischen, nachvollziehbaren Ablauf annehmen und der besagt nunmal, dass man als Jogger für gewöhnlich nicht mit anderen kommuniziert. Was soll sie denn gesagt haben? Höchstens, dass er Platz machen soll aber DAS wäre von ihm auch eine bewusste Handlung, da er dann den Weg versperrt hätte.
dass der täter gestört ist sollte ja nun, nach allem was wir bisher gehört haben, außer frage stehen.

allerdings muss bei der strafbemessung etwas weiter ausgeholt und mehr bedacht werden.

sollte der täter seine tat(en) im zusammenspiel alkohol und angesprochen werden von einer weiblichen person darlegen können und sich das quasi als muster zeigt, so ist dies doch zu bewerten, was das strafmaß angeht.

der fortschritt dieses prozessen zeigt mir, dass es wohl besser gewesen wäre, wenn der österreicher fall vorher verhandelt hätte werden können, denn dort hat der täter ja das tatwerkzeug mit tatabsicht mit sich geführt und dem opfer scheinbar aufgelauert.
ob der täter in österreich ebenfalls betrunken war, wissen wir noch nicht.
Zitat von funkifunki schrieb:Theoretisch, schränkt sie ein, könnten auch Verwandte des Angeklagten in Frage kommen, zumindest die in väterlicher Linie.
wenn mitochondriale DNA gefunden wurde, wundert mich das mit der väterlichen linie, denn die mitDNA wird nur mütterlicherseits vererbt.

das folgende hab ich schon vor längerer zeit geschrieben:
DNA-problematik:

die ermittelte DNA war in beiden fällen mDNA bzw es waren DNA bruchstücke, die mathematisch hochgerechnet werden.
diese hochgerechnete DNA kann nicht für den abgleich in datenbanken genutzt werden, nur für direkt vorhandene DNA in einer gegenüberstellung.
so geschehen in unseren fällen.
man nimmt also an, dass der täter von kuftsein auch der täter von endingen ist.
nun hat man einen tatverdächtigen und kann mit dessen zellkernDNA die hochgerechnete DNA abgleichen.
treffer! man hat nun einen dringenden tatverdach und der TV wird verhaftet.

allerdings würde jeder leibliche nachwuchs der mutter des TV einen treffer ergeben!

die ermittler tragen also alle belastenden spuren zu einer indizienkette zusammen.

angenommen die ermittler nehmen jetzt die zellkernDNA des tatverdächtigen und lesen sie in die datenbanken europas ein (hier sind alle zellekernDNA aus taten gespeichert, auch die, wenn vorhanden, aus rumänien).
was, wenn die auswertung keine weiteren ergebnisse/ treffer ergibt.
bedeutet das, dass der TV keine weiteren taten begangen hat?

ja, das bedeutet, dass er laut datenbank keine weiteren bekannten taten, bei denen zellkernDNA des täters sichergestellt werden konnte, verübt hat.

das folgende schreibe ich nur, um die kompliziertheit des falles aufzuzeigen und wie anspruchsvoll die ermittlungen sind.

angenommen, die ermittler würden nun aber, wie in den fällen von kufstein und endingen, weiterhin die  hochgerechnete DNA mit der DNA in den europäischen/ rumänischen fällen vergleichen, und es würde treffer ergeben, was würde das bedeuten?

es würde bedeuten, dass  ein leiblicher nachfahre von der mutter des TV der täter war, also ein bruder oder eine schwester.

da z.b. des bruders zellkernDNA nicht in die datenbanken eingelesen und überprüft wurde, wird es auch keine treffer geben.

ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der so einfach aussehende fall, sehr viel komplizierter darstellen könnte.
wenn der täter geschwiegen hätte, wär es ungleich schwieriger geworden für die gerichtsmedizin und die ermittler.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 15:55
zum alkoholgenuss:

es gibt auch alkoholiker, die das wochenende, bzw ihre arbeitsfreie zeit leidlich nutzen, um sich zu besaufen.
das sind sehr oft dienstbeflissene mitarbeiter, die nie fehlen und auch sonst ihren job sehr ernst nehmen.
erst in einem späteren lebensabschnit entwickelt sich diese wochenendssauferei zu einer ausgewachsenen alkoholabhängigkeit, die sich auch auf den job auswirkt.

so ist mein erfahrungsstand.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 16:27
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:ob der täter in österreich ebenfalls betrunken war, wissen wir noch nicht.
Vorsicht mit der Sprache.
War er denn hier betrunken?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 18:38
@DEFacTo
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:wenn mitochondriale DNA gefunden wurde, wundert mich das mit der väterlichen linie, denn die mitDNA wird nur mütterlicherseits vererbt.
Sie haben die Y-chromosomale DNA ausgewertet, und die wird väterlicherseits vererbt. Der Punkt ist, dass man sicher Mischspuren gefunden hat, mit einem starken Überschuss an Opfer-DNA. Deshalb konzentriert man sich auf das Y-Chromosom, weil das weibliche Opfer keines hat.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 18:56
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Sie haben die Y-chromosomale DNA ausgewertet, und die wird väterlicherseits vererbt. Der Punkt ist, dass man sicher Mischspuren gefunden hat, mit einem starken Überschuss an Opfer-DNA. Deshalb konzentriert man sich auf das Y-Chromosom, weil das weibliche Opfer keines hat.
so war es wohl.
auf der jacke waren die spuren wohl eindeutiger zuordenbar als die am körper des opfers.

ich hab vermutet, dass nur zellkernlose zellen gefunden werden konnten.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

01.12.2017 um 19:00
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb: Es habe mindestens sechs wuchtige Schläge auf den Kopf gegeben, dadurch sei die Frau gestorben.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Im Mordfall Carolin G. sind am dritten Prozesstag neue Details ans Licht gekommen. Der Täter ging laut gerichtsmedizinischem Gutachten äußerst brutal vor – sein Opfer dürfte noch gelebt haben, als ihm die schweren Verletzungen zugefügt wurden.
Oh mein Gott wie grausam.... Wenn C. Zu diesem Zeitpunkt noch lebte, dann müssen die tödlichen Schläge danach erfolgt sein. Das hieße Mord und den Affekt kann er sich sonst wohin stecken...


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 12:43
Ein aktueller Bericht von heute aus der "Badischen Zeitung":

http://www.badische-zeitung.de/spuren-der-grausamkeit

Unvorstellbar grausam :( - und auch wenn die DNA-Spuren nicht ganz sicher nachgewiesen werden konnten; ich zitiere die Aussagen der Gutachterin:
Es ist "wahrscheinlich", dass er, der zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt hat, tatsächlich der Täter ist. Und noch eine Übereinstimmung stellte Wiest fest: Diese DNA ist "mit hoher Wahrscheinlichkeit" identisch mit der, die nach dem Tötungsdelikt an der Studentin Lucile K. in Kufstein im Januar 2014 gefunden wurde. Zu diesem Fall sollen nun am Montag ab 11 Uhr Ermittler aus Österreich aussagen.
durch das Geständnis steht es zweifelsfrei fest, dass er Carolin G. ermordet hat....und damit auch, dass er im Fall in Kufstein schuldig ist.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 17:34
Also wenn ich das jetzt richtig verstehen,

weil er ein Geständnis abgelegt hat, kann man jetzt davon aus gehen, dass er es zweifelsfrei ist.

Wenn er keines abgelegt hätte, wäre es nicht so einfach im die Tat zu beweisen.

Vielleicht war es doch taktig des Anwalts, eine Geständnis abzulegen. (ist das ein Pflichtverteidiger?)


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 18:39
Zitat von funkifunki schrieb:Wenn er keines abgelegt hätte, wäre es nicht so einfach im die Tat zu beweisen.
die DNA expertin hat ja die wahrscheinlichkeiten aufgezeigt, das muss sie, um darzulegen, wie sicher es ist, dass der angeklagte der täter sein soll und nicht dessen bruder z.b., oder ein anderer mensch mit den gleichen DNA merkmalen.

hätt er geschwiegen, wäre es ungleich schwieriger geworden und man hätte mindetsens die nahen verwandten (väterlicherseits, wenn das richtig überliefert wurde) ebenfalls überprüfen müssen.

dies könnte dem angeklagten klar gewese, oder erklärt worden sein, auch in bezug auf seine geständigkeit.
denn sonst wären seine geschwister ebenfalls in diesen fall direkt mit hinein gezogen worden.
möglicherweise steht bei dem angeklagten die familie über allem.
Vielleicht war es doch taktig des Anwalts, eine Geständnis abzulegen. (ist das ein Pflichtverteidiger?)
so die info aus der zeitung stimmt, ist es ein pflichverteidiger.
allerdings seh ich nicht das ziel deiner kolportierten taktik?

kannst du erklären welches ergebnis diese taktik haben soll?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 19:02
Ich denke, dem Pflichtverteidiger war bei Einsicht der Akten klar, dass die Indizien ausreichend sind, um CC beide Morde nachzuweisen.
Darum war man mit dem Geständnis und der "Erklärung" (depressiv und trinkend durch die Gegend gelaufen) bemüht, den Vorsatz wegzubekommen. Nach meinem Empfinden ist das aber nicht gelungen, da es Zeugen gibt, die sein Auto beim Panoramablick gesehen haben usw.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 20:45
Bin ja gespannt was wir morgen von den Österreicher aus Kufstein Neues erfahren.

Warum müssen eigentlich die Zeugen, die das Auto am Panoramablick gesehen haben, nicht vor Gericht aussagen?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 20:54
Interessant gerade im TV Kabel 1: Spektakulärste Kriminalfälle


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 20:55
Zitat von funkifunki schrieb:Warum müssen eigentlich die Zeugen, die das Auto am Panoramablick gesehen haben, nicht vor Gericht aussagen?
wenn ich das korrekt verstanden habe, dann hat die richterin zu beginn der verhandlung klargestellt, dass es während des prozesses nicht um jede einzelne spur gehen wird, sondern mehr um die strafbemessung.
dass es zeugen für das abgestellte auto gab ist dabei dann eher 'nebensache', wobei ich mich sowieso frage welche rolle dies spielt.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

03.12.2017 um 22:38
Mit der Einlassung des Angeklagten wurde m. E nach versucht, die Mordmerkmale wegfallen zu lassen.
Grundsätzlich lässt ein Geständnis eines Angeklagten auch nicht die Beweisaufnahme entfallen. Wenn der Angeklagte etwas sagt, darf das vom Gericht gewertet werden (wirkt sich auch strafmildernd aus), ein Schweigen darf aber nicht zu Ungunsten des Angeklagten gewertet werden.

Wenn die Richterin geäußert haben sollte, dass es in dem Prozess im Wesentlichen nur um die Strafbemessung geht, würde mich das sehr wundern und wäre mir als Verteidiger ein Befangenheitsantrag wert gewesen.
Das würde implizieren, dass für das Gericht der Angeklagte als Täter und auch seine Schuld feststeht.
Bevor man sich über die Strafzumessung Gedanken macht, muss man erstmal von der Täterschaft überzeugt sein.
Wenn man eine Einlassung, ein rechtsmedizinisches Gutachten, Handydaten, sachnahe Zeugen und weitere Ermittlungsergebnisse hat, werden diese erstmal durch das Gericht bewertet bevor man irgendwelche Zeugen lädt die das Auto gesehen haben.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

04.12.2017 um 07:30
Noch kurz zum Thema C.G habe den TV angesprochen:
Mit dem Satz könnte auch gemeint sein, dass C.G den TV optisch angesprochen hat. Er fand sie also ansprechend.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

04.12.2017 um 08:48
Noch kurz zum Thema C.G habe den TV angesprochen:
Mit dem Satz könnte auch gemeint sein, dass C.G den TV optisch angesprochen hat. Er fand sie also ansprechend.
"Als Grund für die Tat nennt der Angeklagte, dass Carolin G. ihn angesprochen oder etwas gefragt habe, was er nicht verstehen konnte. Daraufhin sei er aggressiv geworden."
Demnach müsste es sich um verbale Kommunikation handeln.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

04.12.2017 um 09:09
http://www.badische-zeitung.de/mordfall-carolin-g-tote-studentin-in-oesterreich-beschaeftigt-das-gericht
Am Montag ist von 11 Uhr an zunächst ein deutscher Kriminalpolizist geladen, der seine Aussage vom ersten Prozesstag noch ergänzen soll. Am Nachmittag des vierten Prozesstages stehen die Aussagen zweier Rechtsmediziner und eines Ermittlers aus Österreich auf der Tagesordnung. Eva Kleine-Cosack, die Vorsitzende Richterin, hatte am Freitag außerdem angekündigt, dass neues Videomaterial aus Kufstein aufgetaucht sei – Videomaterial, das möglicherweise sogar den Angeklagten in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Tat zeige.

Nebenklage will gegebenenfalls die Frau des Angeklagten laden lassen

Unklar ist auch, wie die Richter mit einem sogenannten Hilfsbeweisantrag der Nebenklage umgehen. Peter Oberholzner, der Eltern und Bruder der getöteten Carolin G. vertritt, hatte am Freitag beantragt, die in Rumänien lebende Ehefrau des Angeklagten als Zeugin zu laden – aber nur für den Fall, dass das Gericht nicht von einer sexuellen Motivation Catalin C.s ausgeht. Dieser hatte zwar eingeräumt, die Joggerin in Endingen getötet zu haben, hatte aber auch gesagt, dass er sich an eine Vergewaltigung nicht mehr erinnern könne.

Laut Aussage von Kleine-Cosack hatte das Gericht bisher auf die Ladung der Ehefrau verzichtet, da diese sich sowieso auf ihr Schweigerecht berufen dürfe. Eine Zeugin hatte am zweiten Prozesstag ausgesagt, dass die Ehefrau des Angeklagten über die Tat in Kufstein Bescheid wisse. Begründung: Sie habe ihn vor anderen Menschen beleidigt und heruntergeputzt – das sei nur möglich gewesen, weil sie ihn mit irgendetwas in der Hand gehabt haben müsse.



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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

04.12.2017 um 09:11
Da kann man ja nur froh sei das der Angeklagte nach der DNS Entnahme nicht geflohen ist und sein Wut am nächten Opfer abreagiert hat. MM unverantwortlich einen Tatverdächigen der als LKW Fahrer in halb Europa zu Hause ist bei so einem Verdacht nicht gleich zu sichern.

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