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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

3.930 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

16.09.2023 um 13:44
Richard Allens Anwälte haben in seinem Namen beantragt, dass während des Prozesses gegen ihn, der im Januar 2024 beginnen soll, Fernsehkameras und -übertragungen im Gerichtssaal erlaubt werden sollen.

Bisher war es im Bundesstaat Indiana verboten, während Gerichtsverhandlungen Ton- und Filmaufzeichnungen anzufertigen und die Gerichtsverhandlungen zu übertragen. Erst in diesem Jahr ist aber ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass es Richtern freistellt, Aufzeichnungen und Übertragungen in den von ihnen geleiteten Prozessen zu erlauben.

Die Frances Gull, die zuständige Richterin, hatte bereits an einem Versuchsprogramm teilgenommen, in dessen Rahmen Fernsehaufzeichnungen und -übertragungen in Gerichtsverhandlungen durchgeführt wurden und hatte dabei ein positives Fazit gezogen. Man kann also wohl durchaus annehmen, dass sie Kameras im Gerichtssaal zumindest nicht prinzipiell ablehnend gegenüber steht.

Der Antrag bezieht sich nicht nur auf den Hauptprozess, sondern auch auf alle bis dahin anstehenden Gerichtsverhandlungen zur Vorbereitung auf den Prozess.

Gleichzeitig haben RAs Anwälte einen Antrag gestellt, in dem sie verlangen, dass alle Beweise, die im Rahmen der Hausdurchsuchung bei RA gewonnen werden konnten, vom Prozess ausgeschlossen werden sollen. Die begründen das damit, dass der richterliche Durchsuchungsbeschluss nur deshalb erlassen wurde, weil Sheriff Tony Liggett, der als Ermittler an den Ermittlungen zu dem Fall beteiligt war, in dem Antrag auf die Durchsuchung die unwahre Angaben gemacht hätte, um Allen als Verdächtigen darzustellen.
Damit sei der Durchsuchungsbeschluss nicht rechtens gewesen und somit die in Allens Haus und seinem Auto gefundenen Beweise nicht gerichtlich gegen ihn verwertbar.
Dies betrifft vor allem auch die Waffe, die bei der Durchsuchung sicher gestellt wurde und von der nachgewiesen werden konnte, dass die Patrone, die in unmittelbarer Nähe der Leichen gefunden worden war, aus dieser Waffe ausgeworfen worden war. Die Waffe bzw. der Nachweis, dass die gefundene Patrone aus seiner Waffe stammt ist eines der Hauptbelastungsindizien gegen Allen.

https://www.courttv.com/news/delphi-murders-suspect-richard-allen-wants-his-trial-televised/

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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

16.09.2023 um 15:15
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Richard Allens Anwälte haben in seinem Namen beantragt, dass während des Prozesses gegen ihn, der im Januar 2024 beginnen soll, Fernsehkameras und -übertragungen im Gerichtssaal erlaubt werden sollen.

Bisher war es im Bundesstaat Indiana verboten, während Gerichtsverhandlungen Ton- und Filmaufzeichnungen anzufertigen und die Gerichtsverhandlungen zu übertragen. Erst in diesem Jahr ist aber ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass es Richtern freistellt, Aufzeichnungen und Übertragungen in den von ihnen geleiteten Prozessen zu erlauben.

Die Frances Gull, die zuständige Richterin, hatte bereits an einem Versuchsprogramm teilgenommen, in dessen Rahmen Fernsehaufzeichnungen und -übertragungen in Gerichtsverhandlungen durchgeführt wurden und hatte dabei ein positives Fazit gezogen. Man kann also wohl durchaus annehmen, dass sie Kameras im Gerichtssaal zumindest nicht prinzipiell ablehnend gegenüber steht.

Der Antrag bezieht sich nicht nur auf den Hauptprozess, sondern auch auf alle bis dahin anstehenden Gerichtsverhandlungen zur Vorbereitung auf den Prozess.

Gleichzeitig haben RAs Anwälte einen Antrag gestellt, in dem sie verlangen, dass alle Beweise, die im Rahmen der Hausdurchsuchung bei RA gewonnen werden konnten, vom Prozess ausgeschlossen werden sollen. Die begründen das damit, dass der richterliche Durchsuchungsbeschluss nur deshalb erlassen wurde, weil Sheriff Tony Liggett, der als Ermittler an den Ermittlungen zu dem Fall beteiligt war, in dem Antrag auf die Durchsuchung die unwahre Angaben gemacht hätte, um Allen als Verdächtigen darzustellen.
Damit sei der Durchsuchungsbeschluss nicht rechtens gewesen und somit die in Allens Haus und seinem Auto gefundenen Beweise nicht gerichtlich gegen ihn verwertbar.
Dies betrifft vor allem auch die Waffe, die bei der Durchsuchung sicher gestellt wurde und von der nachgewiesen werden konnte, dass die Patrone, die in unmittelbarer Nähe der Leichen gefunden worden war, aus dieser Waffe ausgeworfen worden war. Die Waffe bzw. der Nachweis, dass die gefundene Patrone aus seiner Waffe stammt ist eines der Hauptbelastungsindizien gegen Allen.

https://www.courttv.com/news/delphi-murders-suspect-richard-allen-wants-his-trial-televised/
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Anwälte ein Angebot von einer Produktionsfirma für true crime erhalten haben. Daher der Antrag meiner Meinung nach. Es würde mich keinesfalls wundern, wenn dann eine true crime Doku erscheint


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

16.09.2023 um 22:40
Zitat von alias.aliasalias.alias schrieb:Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Anwälte ein Angebot von einer Produktionsfirma für true crime erhalten haben. Daher der Antrag meiner Meinung nach. Es würde mich keinesfalls wundern, wenn dann eine true crime Doku erscheint
Das könnte ein Grund sein.
Ein weiterer Grund wäre vielleicht, seinen mentalen Zustand öffentlich zu machen, um anderen zu zeigen, wie schlecht es ihm geht?
Ich denke, das Allen momentan garnicht dazu in der Lage ist, solche Entscheidungen zu treffen und deshalb vermute ich, das es vielleicht die Idee seines Anwaltes war.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.09.2023 um 15:10
Zitat von alias.aliasalias.alias schrieb:Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Anwälte ein Angebot von einer Produktionsfirma für true crime erhalten haben. Daher der Antrag meiner Meinung nach. Es würde mich keinesfalls wundern, wenn dann eine true crime Doku erscheint
In Indiana gibt es aber ein sog. Son-of-Sam-Gesetz, das verhindern soll, dass Mörder von der Vermarktung ihrer Tat finanziell profitieren.

https://law.justia.com/codes/indiana/2022/title-5/article-2/chapter-6-3/section-5-2-6-3-3/

Danach muss ein verurteilter Täter 90% der Einnahmen, die er aus der Vermarktung seiner Tat erzielt, an einen Opferunterstützungsfond einzahlen. Klar, bei 90% bleiben immer noch 10% übrig.
Zudem könnten die Familien seiner Opfer ihn zivilrechtlich verklagen, entweder auf das Geld oder die Rechte an dem Buch/Film und hätten wohl durchaus auch gute Chancen, damit Erfolg zu haben.
Deshalb bezweifele ich, dass das tatsächlich die Motivation ist.

Die Anwälte haben ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass es sich um einen Fall handelt, der in den gesamten USA für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt hat und dass das Justizsystem von Indiana wenig Erfahrung mit solchen High-profile-Fällen hat. Die befürchte, dass sich Personen, die sich für den Fall interessieren, über das Internet informieren, und es diesen dann schwer fällt, Fakten, Gerüchte und Kommentare, die durch eine subjektive Meinung gefärbt sind, voneinander zu unterscheiden, so dass wiederum Meinungen und Einstellungen entstehen, die eben nicht auf den im Prozess tatsächlich vorgetragenen Fakten basieren, sondern auf mehrfach durch Vorurteile und vorgefertigte Meinungen gefilterten Kommentaren im Internet.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.09.2023 um 15:30
@cododerdritte
Andererseits geben sie doch die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten sowie dessen Familie preis. Der amerikanische Umgang mit Ermittlungsergebnissen und Strafprozessakten ist gerade in öffentlichen Verfahren unglaublich informativ. Was einerseits super für alle Außenstehenden ist, deren Interesse an dem Fall voll bedient wird. Andererseits sind Identitäten, Aktionen, Eigenheiten, Vorstrafen, Hobbys, Ausbildung, Beschäftigungsverhältnisse etc von Zeugen, Gutachtern, Ermittlern etc schnell via Internet verbreitet.

Dieser Schachzug leuchtet mir nicht ein. Da muss Allen ja echt eine durch und durch reine Weste haben, wenn er sich so transparent gibt.
Gab es nicht vor den morden mal nen Vorfall in seinem Wohnhaus, bei den der Verdacht häuslicher Gewalt im Raum stand? Allein das würde eigentlich doch nen Strafverteidiger davon abhalten, der Öffentlichkeit ungefiltert Informationen zukommen zu lassen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.09.2023 um 16:35
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:In Indiana gibt es aber ein sog. Son-of-Sam-Gesetz, das verhindern soll, dass Mörder von der Vermarktung ihrer Tat finanziell profitieren.
Vielen Dank für die ganzen Informationen. Das war mir nicht bekannt. Finde es aber sehr sinnvoll, dass es solche Gesetze gibt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Anwälte haben ihren Antrag unter anderem damit begründet, dass es sich um einen Fall handelt, der in den gesamten USA für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt hat und dass das Justizsystem von Indiana wenig Erfahrung mit solchen High-profile-Fällen hat. Die befürchte, dass sich Personen, die sich für den Fall interessieren, über das Internet informieren, und es diesen dann schwer fällt, Fakten, Gerüchte und Kommentare, die durch eine subjektive Meinung gefärbt sind, voneinander zu unterscheiden, so dass wiederum Meinungen und Einstellungen entstehen, die eben nicht auf den im Prozess tatsächlich vorgetragenen Fakten basieren, sondern auf mehrfach durch Vorurteile und vorgefertigte Meinungen gefilterten Kommentaren im Internet.
Also darauf wäre ich nicht gekommen. Dass die Anwälte solche Gründe haben.
Zitat von jaskajaska schrieb:Dieser Schachzug leuchtet mir nicht ein. Da muss Allen ja echt eine durch und durch reine Weste haben, wenn er sich so transparent gibt.
Gab es nicht vor den morden mal nen Vorfall in seinem Wohnhaus, bei den der Verdacht häuslicher Gewalt im Raum stand? Allein das würde eigentlich doch nen Strafverteidiger davon abhalten, der Öffentlichkeit ungefiltert Informationen zukommen zu lassen.
Das war auch mein erster Gedanke. In dem Fall würde man tatsächlich denken, dass die Anwälte bzw. Allan nichts zu befürchten hat.


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17.09.2023 um 17:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Da muss Allen ja echt eine durch und durch reine Weste haben, wenn er sich so transparent gibt.
Gab es nicht vor den morden mal nen Vorfall in seinem Wohnhaus, bei den der Verdacht häuslicher Gewalt im Raum stand? Allein das würde eigentlich doch nen Strafverteidiger davon abhalten, der Öffentlichkeit ungefiltert Informationen zukommen zu lassen.
Aber eigentlich ist das ja gerade schon ein gutes Beispiel.
Ich erinnere mich auch, irgendwo gelesen zu haben, dass RA aus polizeilicher Sicht ein absolut unbeschriebenes Blatt ist. Er hatte keine Vorstrafen und ist bis auf ein oder zwei Verwarnungen wegen zu schnellem Fahren polizeilich nie in Erscheinung getreten und in der Zeit vor den Delphi-Morden ist die Polizei mal zu seinem Haus gerufen worden, weil es einen Streit gab. Ich weiß nicht, ob es tatsächlich um häusliche Gewalt ging, wie schwer der Vorwurf war, also war es nur ein etwas lauterer ehelicher Streit und ein Nachbar hat die Polizei gerufen, weil ihn der Lärm gestört hat oder hat er tatsächlich seine Frau geschlagen und bedroht und die Frau hat einen Hilferuf angesetzt.
Natürlich ist es ein sehr weiter Weg von einer ehelichen Auseinandersetzung, selbst wenn sie gewaltsam war, bis zu einem Doppelmord an zwei jungen Mädchen und nicht jeder Mann, der häusliche Gewalt einsetzt, begeht irgendwann einmal einen Mord oder auch nur einen gewaltsamen Angriff auf unbeteiligte dritte Personen. Aber irgendwie hat es ja zumindest ein Geschmäckle und sicher gibt es auch einige, die sich aus solchen Infos ableiten, dass RA ein prinzipiell gewaltbereiter Mensch ist, dem sie durchaus auch

Ich bin aber wie gesagt gar nicht mehr sicher, wo ich was dazu gelesen haben. Ob es überhaupt eine offizielle Quelle war, oder nur ein Gerücht, welchen Umfang die häusliche Gewalt hatte, was dazu in User-Kommentaren z.B. unter einem Youtube-Video oder einer Diskussion wie dieser ausgeschmückt wurde und was sich mein Gehirn dazu erfunden hat....
Wenn es also darum geht, dass die Öffentlichkeit eine möglichst "echtes Bild" von RA bekommen soll, dass sind Infos aus erster Hand aus so einem Prozess schon besser geeignet. Man sagt immer, das Internet habe zu einer Demokratisierung des Wissens geführt, aber es kann und darf da natürlich auch jeder unter einer anonymen Identität alles mögliche spekulieren, mutmaßen und behaupten und dass findet in so einem bekannten Fall dann auch noch gleichzeitig an hunderten verschiedener Stellen statt.

Und von solchen Infos können sich sicher auch nicht alle Journalisten, die über den Prozess berichten freimachen. Wenn also ein Journalist über den Prozess berichtet und z.B. eine Zusammenfassung eines Verhandlungstages veröffentlichen würde, dann ist das ja gefiltertes Wissen aus 2. Hand. Die Öffentlichkeit ist aber auf eine neutrale Berichterstattung angewiesen, wenn sie sich ein eigenes Bild machen will.
Und an dem Fall hängen ja schon lange z.B. auch einige nicht-Profi-Journalisten wie Youtuber oder Podcaster dran, die eben keine Journalistische Ausbildung haben und sich vielleicht nicht an einen Presse-Kodex gebunden fühlen, so etwas vielleicht nicht einmal kennen. Da kann es vielleicht schon hilfreich sein, wenn sich weltweit jeder der will, die Infos aus erster und neutraler Hand holen kann.
Zitat von jaskajaska schrieb:Andererseits sind Identitäten, Aktionen, Eigenheiten, Vorstrafen, Hobbys, Ausbildung, Beschäftigungsverhältnisse etc von Zeugen, Gutachtern, Ermittlern etc schnell via Internet verbreitet.
Tatsächlich gehen die Anwälte in ihrem Antrag genau auf diesen Punkt ein. Das junge Alter einiger Zeugen in diesem Fall wurde ja als Grund für den Verschluss der Dokumente angeführt, es ging darum, minderjährige zu schützen.
Tatsächlich dürften, so die allermeisten Zeugen in dem Fall aufgrund der langen Zeit die vergangen ist, mittlerweile volljährig. Außerdem handelt es sich bei vielen der Zeugen um Ermittler und Polizisten, die also im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben dort aussagen müssen. Für diese bedeutet eine Darstellung in der Öffentlichkeit also keinen Eingriff in ihr Privatleben, da sie ja v.a. aus ihrem beruflichen Bereich berichten müssen.

Die Anwälte gehen auch auf ein evtl. Interesse der Opferangehörigen ein, die sich wünschen könnten, dass viele der Details nicht direkt einer so breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Die schreiben dazu, dass gerade die Familien seit langen immer wieder öffentliche Auftritte machen, aktiv die Öffentlichkeit gesucht haben und aktiv daran beteiligt waren, dass der Fall sehr in der Öffentlichkeit stand und steht, z.B. in dem sie in Talk-Shows aufgetreten sind, Interviews gegeben haben oder an Podcasts mitgearbeitet haben.
Und das gleiche gilt für die Ermittler, die während der Suche nach dem Täter sehr oft an die Öffentlichkeit gegangen sind und um Mithilfe der Bevölkerung gebeten haben. Auch das hat natürlich immer wieder Interesse an dem Fall geweckt und wach gehalten.

Ich frage mich tatsächlich auch, was RAs Anwälte damit bezwecken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Idee von RA selbst kommt, sondern denke, dass es ein Schachzug seiner Verteidiger ist, die sich davon irgendeinen Vorteil für ihren Mandanten erhoffen.
Und selbst wenn es eine "komische" Idee von RA sein sollte, der aus Geltungsbedürfnis, Eitelkeit oder Narzissmuss gerne eine paar Fernsehauftritte hätte, hätten die Anwälte ihn sehr sicher davon überzeugt, diesen Antrag nicht zu stellen, wenn sie denken würden, dass eine Übertragung des Prozesses irgendeinen Nachteil für ihn haben könnte.

Und es ist ja nicht Aufgabe von RAs Anwälten, abzuwägen, welche Folgen eine Fernsehaufzeichnung oder -übertragung auf Zeugen, die Angehörigen von RA oder der Opfer haben könnte. Sie haben nur die Interessen ihres Mandanten zu berücksichtigen und zu vertreten, selbst wenn damit anderen Menschen Nachteile entstehen. Auch dann wenn diese Menschen z.B. aus RAs direktem Umfeld kommen würden.
Aber ich denke dass die Richterin bei ihrer Entscheidung zu dem Antrag diese Aspekte durchaus berücksichtigen wird.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.09.2023 um 05:42
Diesen Odinkult gibt es tatsächlich, aber nach kurzem Einlesen habe ich den Eindruck, dass die Anhänger auf das "Gute" abzielen.
Quasi ala Schützer der Witwen und Waisen, Einsatz der Runen um Gutes zu bewirken. Das würde dann nicht so ins Bild passen.
Aber wie gesagt; nur ein erster Eindruck.
(Bemerkenswert fand ich aber schon, dass tatsächlich auch Äste im Wald zu Runen gelegt werden)


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