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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

15.03.2019 um 21:33
Zitat von emzemz schrieb:vaskulären Schäden
Das ist wirklich mal eine Neuigkeit!
Ich lese hier ja schon lange mit, aber damit hatte ich nun nicht (mehr) gerechnet.
Das könnte durchaus einiges erklären, wenn tatsächlich organische Schäden im Gehirn vorliegen. Warten wir mal ab, was das also nun genau bedeutet und welche Auswirkungen das auf das Urteil hat.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

15.03.2019 um 21:34
@falstaff
@Hannes_F

Es könnte ja immerhin neurologische Auffälligkeiten in der Familie geben, die zu extremen Taten/Reaktionen während des Schlafes führen können. So etwas soll es geben. Und diese Möglichkeit (vor allem, wenn etwas Ähnliches in der Familie schon mal vorgekommen ist) sollte eben geprüft werden. Auch wenn das nicht allen Usern passt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

15.03.2019 um 21:36
@AlteTante

Der Bruder hat aber erst heute über seinen dubiosen nächtlichen Vorfall berichtet.


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15.03.2019 um 21:37
@Photographer73
Ja. Aber der Arzt hätte schon von sich auf eine solche Möglichkeit kommen können.


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15.03.2019 um 21:39
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Es könnte ja immerhin neurologische Auffälligkeiten in der Familie geben
Das müssen sie im Grunde gar nicht, entscheidend ist doch, dass ein organischer Schaden bei der Angeklagten gefunden wurde, den man vorher nicht kannte oder vermutete. Ihr gesundheitlicher Zustand ist für das Gericht und die Urteilsfindung entscheidend, es muss nun nicht zwingend eine Pathologie, die in der Familie häufig zu finden sein könnte, offengelegt werden.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

15.03.2019 um 21:41
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Ein solches Recht dürfte nicht erst eingeklagt werden müssen
Wieso denn eingeklagt? Die hat einen Antrag gestellt, ganz normal. Wenn für alles die ermittelnden Behörden zuständig wären, bräuchte es ja gar keine Anträge mehr.


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15.03.2019 um 21:41
@Hannes_F
Ja. Ich habe mal vor Jahren einen Artikel gelesen (die Zeitung habe ich nicht mehr), wo von jemandem berichtet wurde, der im Schlaf einen Menschen umgebracht hatte, sich nicht mehr daran erinnern konnte und dann auch freigesprochen wurde.
Vielleicht ist es das hier:
Wikipedia: REM-Schlaf-Verhaltensstörung
in extremer Form.


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15.03.2019 um 21:42
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Die Angeklagte hat das Recht, dass auch möglicherweise entlastende Indizien ermittelt werden. Und dazu gehört (vor allem, wo sie nicht mehr die Jüngste ist) auch ihre Gesundheit. Ein solches Recht dürfte nicht erst eingeklagt werden müssen (von der Verteidigerin), nur weil die dafür Zuständigen das nicht machen wollen.
Natürlich besteht ein Recht auf entlastende Indizien. Musste diese Untersuchung denn eigens eingeklagt werden?
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Sie hätte automatisch gemacht werden müssen!
Wirklich automatisch?


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15.03.2019 um 21:43
Zitat von emzemz schrieb:Wirklich automatisch?
Ich bin bisher immer davon ausgegangen.


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15.03.2019 um 21:57
so ganz unrecht hat @AlteTante nicht.
und was hätte der sachverständige jetzt auch sagen sollen, nachdem das MRT diese organische schädigung der gerhirnfaszien zutage gebracht hat?

dies mit schädigenden strahlen, als ein teil der begründung abzutun ist schon etwas merkwürdig.

es bleibt allerdings immernoch ein toter junge und zeigt ja auf, dass die angeklagte nicht herr über sich selbst war, wenn die tat ausdruck ihrer schädigung ist.

was würde das für die urteilssprechung bedeuten?
es bliebe da nur die sicherungsverwahrung, wenn man annimmt, dass so eine situation wieder auftreten könnte und sie gefährlich für die allgemeinheit wäre.

wenn man annimmt, dass die heutige aussage des bruders der wahrheit entspricht, dann wäre ihm anzuraten ebenfalls eine bildgebende untersuchung, ein hirnscan durchführen zu lassen (MRT).
das könnte sogar das resultat der untersuchung bei der angeklagten zumindest bestärken (insofern es sich bei der schädigung der beiden um eine genetische disposition handeln könnte).

unbeachtet wird das heute bekannt gewordene ergebnis sicherlich nicht bleiben, ich bin gespannt was der mediziner weiter dazu ausführt.


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15.03.2019 um 22:04
Man sollte mMn bei all dem nicht vergessen, daß das Gutachten wohl nur besagt, daß diese Veränderungen auf xy hinweisen KÖNNTEN.


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15.03.2019 um 22:05
Zitat von emzemz schrieb:Wirklich automatisch?
Sollte man annehmen im Kontext mit dem fortgeschrittenen Alter der Angeklagten. Ob so eine erweiterte Untersuchung deshalb sozusagen zum Standard gehört, weiß ich auch nicht

Vaskulärer Schaden (auch vaskuläre Demenz) würde schon einiges am Verhalten der Angeklagten erklären

Bisher ist man ja eher davon ausgegangen, dass ihre verschiedenen Versionen des Geschehens (Lügengeschichten) der Tatsache geschuldet sind, sich die "passendeste" Version zurecht zu zimmern

Sollte das mit den vaskulären Schäden stimmen, kann sie sich vermutlich an Einzelheiten, wie es zum Tod von Ole kam, tatsächlich nicht erinnern


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15.03.2019 um 22:09
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:was würde das für die urteilssprechung bedeuten?
es bliebe da nur die sicherungsverwahrung, wenn man annimmt, dass so eine situation wieder auftreten könnte und sie gefährlich für die allgemeinheit wäre.
Wäre die Angeklagte dann möglicherweise nicht schuldunfähig, wenn sie die Tat aufgrund einer hirnorganischen Veränderung begangen hätte?

Eine Sicherungsverwahrung setzt aber, soweit mir bekannt, erst mal die Verurteilung wegen einer Straftat voraus.


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15.03.2019 um 22:17
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:dies mit schädigenden strahlen, als ein teil der begründung abzutun ist schon etwas merkwürdig.
Naja, die Aussage ist, dass nicht ohne Anlass eine solche Untersuchung mit Strahlenbelastung gemacht wird. Und den Anlass sah man eben nicht gegeben.


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15.03.2019 um 22:19
@Hannes_F
Wenn ein solcher Fall kein Anlass ist, was denn dann?


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15.03.2019 um 22:21
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Man sollte mMn bei all dem nicht vergessen, daß das Gutachten wohl nur besagt, daß diese Veränderungen auf xy hinweisen KÖNNTEN.
Ich denke, dass man von einem Gutachter auch nicht etwas anderes verlangen kann. Auch Gutachter können nicht hell sehen und sich auch nicht sicher sein, dass diese Störung ursächlich für die Tat war, das ist unmöglich.


Verwunderlich ist schon, dass man vor dem Hintergrund der Schwere der Tat von einer solchen Untersuchung abgesehen hat. Ich denke, gerade wegen der Ungewöhnlichkeit der Tat - quasi aus "heiterem" Himmel - wäre gerade bei einer älteren Frau so einen Untersuchung notwendig gewesen.

Natürlich kann man nicht von einem Gutachter erwarten, solch einen Fehler öffentlich einzugestehen und natürlich gilt auch, hinterher ist man immer schlauer. Die Strahlenbelastung ist da eher eine faule Ausrede, ohne Aufklärung und Einverständnis der Angeklagten wäre da so oder so nichts gegangen. Die Risiko-Abwägung hätte so oder so von der Angeklagten erfolgen müssen.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:es bliebe da nur die sicherungsverwahrung, wenn man annimmt, dass so eine situation wieder auftreten könnte und sie gefährlich für die allgemeinheit wäre.
Sicherungsverwahrung bestimmt nicht, wenn überhaupt, das Maximum wäre die Unterbringung in der Forensischen. Es könnte aber auch weniger in die Freiheit einschneidendere Möglichkeiten geben, z.B. in entsprechend kontrollierten WGs.


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15.03.2019 um 22:24
Zitat von emzemz schrieb:DeFacto schrieb:
was würde das für die urteilssprechung bedeuten?
es bliebe da nur die sicherungsverwahrung, wenn man annimmt, dass so eine situation wieder auftreten könnte und sie gefährlich für die allgemeinheit wäre.

Wäre die Angeklagte dann möglicherweise nicht schuldunfähig, wenn sie die Tat aufgrund einer hirnorganischen Veränderung begangen hätte?

Eine Sicherungsverwahrung setzt aber, soweit mir bekannt, erst mal die Verurteilung wegen einer Straftat voraus.
das wird wohl die neubeurteilung des falles auf grundlage des medizinischen gutachtens zeigen.
war die angeklagte steuerungsunfähig?

da die angeklagte ja nun vor gericht steht kann sie eventuell auch in eine geschlossene psychiatrie eingewiesen werden, wenn befunden wird, dass weiterhin eine gefahr auf die allgemeinheit von der angeklagten ausgeht.
ich weiss aber nicht, ob das was der medizinische gutachter heute dazu gesagt hat auch schon die frage klärte wie es mit der schuldfähigkeit aussieht, oder ob da jetzt noch ein neues gutachten erstellt werden muss.


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15.03.2019 um 22:25
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Man sollte mMn bei all dem nicht vergessen, daß das Gutachten wohl nur besagt, daß diese Veränderungen auf xy hinweisen KÖNNTEN.
insbesondere auch, ob diese Veränderung zu einer solchen Tat führen können. Denn Veränderungen am Gehirn werden sicherlich viele Personen haben, nur töten diese trotzdem nicht.


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15.03.2019 um 22:28
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Wenn ein solcher Fall kein Anlass ist, was denn dann?
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Da müsste ja bei allen möglichen Tötungsdelikten ein MRT gemacht werden mit der Begründung, der Täter sei psychisch in irgendeiner Form latent auffällig gewesen. Diese angebliche Depression wurde doch von allen Seiten maximal als depressive Verstimmung oder leichte Depression beschrieben oder überhaupt nicht wahrgenommen.


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15.03.2019 um 22:31
@Hannes_F
Diese angebliche oder tatsächliche Depression wurde von verschiedenen Seiten sehr unterschiedlich wahrgenommen. Auch dafür könnte es (außer dem hier schon genannten Versuch der Manipulation oder Anstellerei) körperliche Ursachen geben.


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