Badewannenunfall von Rottach-Egern
07.09.2022 um 15:23Anzeige
DieTatii schrieb:@WattUnd genau daher sind solche Urteile mit größter Vorsicht zu genießen.
Wenn das Zurückbringen von geschenkten Dingen und das Nichterzählen ausreichend ist, dann benötigt man nicht viel, für ein lebenslang.
Bei dem Rest herrschte ja jede Menge Uneinigkeit, sei es beim Motiv, bei der Tatwaffe oder oder oder. Dieses Wort kam sehr häufig im Urteil vor, dicht gefolgt von könnte.
Stefan1477 schrieb:Denn dazu muss mit Sicherheit einmal festgestellt werden, dass es eine Tat gab und die gab es nicht.Klar, wenn du das sagst...
Stefan1477 schrieb:Dass sich ausschließlich DNA im Badezimmer von LK befand, spricht dafür, dass hier gerade kein Tötungsdelikt stattfand.Unsinn.
Stefan1477 schrieb:und das obwohl z. B. Michael Tsokos 2012 bereits ein Tötungsdelikt mit einer hohen Wahrscheinlich ausschloss.Was hat Michael Tsokos mit diesem Fall zu tun?
DieTatii schrieb:Wenn das Zurückbringen von geschenkten Dingen und das Nichterzählen ausreichend ist, dann benötigt man nicht viel, für ein lebenslang.Und täglich grüßt das Murmeltier...
DieTatii schrieb:Es scheint ja Zweifel zu geben, an der Richtigkeit des Urteils.Die Diskussion hatten wir doch letztens schon mal...du wirst immer Leute finden, die Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils haben.
DieTatii schrieb:Wir alle wissen dass die Hürden sehr hoch sind für ein WAV. Wenn nun bewiesen weden kann, dass ein Sturzgeschehen möglich ist bzw. die Todeszeit später als angenommen war, wo Herr G. nachweislich nicht mehr bei Frau K. gewesen ist, dann erübrigt es ist ob er seiner Frau etwas erzählt hat oder ob er beim Arzt zweimal anrief und auflegte. Das ist dann so ziemlich irrelevant.Ja, wenn...das steht aber alles noch in den Sternen.
DieTatii schrieb:Wir alle wissen dass die Hürden sehr hoch sind für ein WAV. Wenn nun bewiesen weden kann, dass ein Sturzgeschehen möglich ist bzw. die Todeszeit später als angenommen war, wo Herr G. nachweislich nicht mehr bei Frau K. gewesen ist, dann erübrigt es ist ob er seiner Frau etwas erzählt hat oder ob er beim Arzt zweimal anrief und auflegte. Das ist dann so ziemlich irrelevant.Meine Reden.
Stefan1477 schrieb:Deswegen ist das Thermodynamik Gutachten so wichtig, denn das schließt MG als Täter zwingend aus,Genau dies ist nicht der Fall. MG kann nicht ausgeschlossen werden , es wird lediglich aufgezeigt, dass es eine Möglichkeit gibt das ein Unfall möglich wäre.
Watt schrieb:Genau dies ist nicht der Fall. MG kann nicht ausgeschlossen werden , es wird lediglich aufgezeigt, dass es eine Möglichkeit gibt das ein Unfall möglich wäre.Selbstverständlich kann er mit der Thermodynamik ausgeschlossen werden.
MG bleibt aber weiterhin als Verursacher des Todes der Fr. K. als wahrscheinlich.
Stefan1477 schrieb:Selbstverständlich kann er mit der Thermodynamik ausgeschlossen werden.Quatsch, Koeffizienten sind als Multiplikatoren zu ungenau.
Stefan1477 schrieb:Wie die Pressestelle des OLG selbst schreibt, liegt der neue Todeszeitpunkt weit entfernt von dem ursprünglich vom Tatgericht angenommenen Zeitpunkt weg.Mit einer Bandbreite von +-2,8 Stunden.
Watt schrieb:Mit einer Bandbreite von +-2,8 Stunden.Warten wir ab.
Vor Gericht wird dies genau erörtert werden und MG nicht als Täter ausschließen können.
Stefan1477 schrieb:Selbstverständlich kann er mit der Thermodynamik ausgeschlossen werden.Kann, muss aber nicht.
Cassandra71 schrieb:Wann geht es mit der neuen HV denn voraussichtlich los, weiß das jemand?Voraussichtlich Mitte nächsten Jahres, mehr ist nicht bekannt. Die Landgerichte sind zu überlastet und gerade in München ist das der Fall. Es wäre ohnehin besser, Tötungsdelikte vor dem Amtsgericht zu verhandeln. Vom System her schon, damit es eine weitere Instanz gibt und damit vor allem der Fall immer einem anderen Richter zugeteilt wird. Beim AG sind aich Überstimmungen durch die Schöffen möglich. Beim LG stehen Schöffen und Beisitzer zu sehr unter der Herrschaft des Vorsitzenden.
Stefan1477 schrieb:Du bist leider nicht zugänglich für neue Tatsachen oder Beweismittel, die machen eine WA aus, so auch hier.Ich bin gerne jeden neuen Beweismöglichkeiten offen und zugänglich.
Watt schrieb:Ich bin gerne jeden neuen Beweismöglichkeiten offen und zugänglich.Interessant ist in jedem Fall, dass Du das heute schon vermagst zu beurteilen.
In diesem Verfahren hat das OLG klug ein WAV zugelassen, da es neue Computeranimationen berücksichtigen kann.
Es wird MG aber nicht der Tat ausschließen.
Cassandra71 schrieb:Kann, muss aber nicht.Nein liegst du nicht. Ich hatte zu den Gutachten schon mal einige Gedanken zusammengetragen:
Oder liege ich da falsch?
Palio schrieb am 22.08.2022:Wenn das Wasser also sehr langsam erst einlief (damit die notwendige Einblutungszeit erreicht wird und weil Frau Kortüm den Hahn wegen Bewusstlosigkeit nicht mehr betätigte) und die Wanne noch leer war, dann ergibt sich rückgerechnet (unter Berücksichtigung von Toleranzzeiten) für das in-die-Wanne-kommen wieder ein Zeitpunkt, zu dem MG noch in der Wohnung war. Entscheidend ist also die Dauer des Wassereinlaufs bis zum Pegelstand, der für das Ertrinken reicht, bei nur leicht aufgedrehtem Wasserhahn.