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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 15:23
@Cassandra71
genau, so ist es.
MG hat sich selbst überführt.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 15:26
@Cassandra71
Im Übrigen: Man hat nie eine Tatwaffe gefunden. Man konnte nicht sagen, mit was MG LK auf den Kopf geschlagen haben soll.
Auch die Tatwaffe hätte er in den ca. 9-11 Minuten noch mitnehmen müssen und das alles wohlgemerkt ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen.
Theoretisch alles vielleicht machbar, aber doch nicht wahrscheinlich. MG galt und gilt als ruhig und besonnen. Ich bin sicher, dass es nicht einmal zu der KV Handlung mit den Schlägen kam, die ja dann den "neuen Mord" möglich machte, nachdem sich der StA Gliwitzky völlig blamiert hatte.


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07.09.2022 um 15:26
@Watt
Wenn das Zurückbringen von geschenkten Dingen und das Nichterzählen ausreichend ist, dann benötigt man nicht viel, für ein lebenslang.
Bei dem Rest herrschte ja jede Menge Uneinigkeit, sei es beim Motiv, bei der Tatwaffe oder oder oder. Dieses Wort kam sehr häufig im Urteil vor, dicht gefolgt von könnte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 15:30
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:@Watt
Wenn das Zurückbringen von geschenkten Dingen und das Nichterzählen ausreichend ist, dann benötigt man nicht viel, für ein lebenslang.
Bei dem Rest herrschte ja jede Menge Uneinigkeit, sei es beim Motiv, bei der Tatwaffe oder oder oder. Dieses Wort kam sehr häufig im Urteil vor, dicht gefolgt von könnte.
Und genau daher sind solche Urteile mit größter Vorsicht zu genießen.
Das LG hat eben alle Vermutungen zu Tatsachen erklärt, leider darf das ein Gericht. Ein Verteidiger z. B. muss alles belegen, der kann schwer einfach was in den Raum werfen und zur Wahrheit erklären.


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07.09.2022 um 15:34
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Denn dazu muss mit Sicherheit einmal festgestellt werden, dass es eine Tat gab und die gab es nicht.
Klar, wenn du das sagst...
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dass sich ausschließlich DNA im Badezimmer von LK befand, spricht dafür, dass hier gerade kein Tötungsdelikt stattfand.
Unsinn.

Nur weil keine DNA von Herrn G. im Bad festgestellt wurde, schließt das ein Tötungsdelikt nicht aus.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:und das obwohl z. B. Michael Tsokos 2012 bereits ein Tötungsdelikt mit einer hohen Wahrscheinlich ausschloss.
Was hat Michael Tsokos mit diesem Fall zu tun?
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn das Zurückbringen von geschenkten Dingen und das Nichterzählen ausreichend ist, dann benötigt man nicht viel, für ein lebenslang.
Und täglich grüßt das Murmeltier...


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07.09.2022 um 15:40
@Cassandra71
Es scheint ja Zweifel zu geben, an der Richtigkeit des Urteils.
Wir alle wissen dass die Hürden sehr hoch sind für ein WAV. Wenn nun bewiesen weden kann, dass ein Sturzgeschehen möglich ist bzw. die Todeszeit später als angenommen war, wo Herr G. nachweislich nicht mehr bei Frau K. gewesen ist, dann erübrigt es ist ob er seiner Frau etwas erzählt hat oder ob er beim Arzt zweimal anrief und auflegte. Das ist dann so ziemlich irrelevant.


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07.09.2022 um 15:47
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Es scheint ja Zweifel zu geben, an der Richtigkeit des Urteils.
Die Diskussion hatten wir doch letztens schon mal...du wirst immer Leute finden, die Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils haben.

Ich weiß gar nicht, ob ich ein Urteil aus diesem Forum kenne, das von niemandem angezweifelt wird.

Spontan würde ich die Frage mit nein beantworten...
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wir alle wissen dass die Hürden sehr hoch sind für ein WAV. Wenn nun bewiesen weden kann, dass ein Sturzgeschehen möglich ist bzw. die Todeszeit später als angenommen war, wo Herr G. nachweislich nicht mehr bei Frau K. gewesen ist, dann erübrigt es ist ob er seiner Frau etwas erzählt hat oder ob er beim Arzt zweimal anrief und auflegte. Das ist dann so ziemlich irrelevant.
Ja, wenn...das steht aber alles noch in den Sternen.


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07.09.2022 um 15:53
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wir alle wissen dass die Hürden sehr hoch sind für ein WAV. Wenn nun bewiesen weden kann, dass ein Sturzgeschehen möglich ist bzw. die Todeszeit später als angenommen war, wo Herr G. nachweislich nicht mehr bei Frau K. gewesen ist, dann erübrigt es ist ob er seiner Frau etwas erzählt hat oder ob er beim Arzt zweimal anrief und auflegte. Das ist dann so ziemlich irrelevant.
Meine Reden.
Deswegen ist das Thermodynamik Gutachten so wichtig, denn das schließt MG als Täter zwingend aus, da er zu dem neu erreichbaren Todeszeitpunkt lange ein Alibi hatte.
Dazu dann: MG hatte keinen Grund, die alte Dame zu töten. Aber mit der Thermodynamik hatte er auch die zeitliche und örtliche Gelegenheit nicht mehr, die es braucht um ihn zum Täter zu machen.
Wenn ich MG wäre, hätte ich in das Gericht jetzt auch kein Vertrauen mehr.
Die StA hat sich klar positioniert. Aber entscheidend ist, was das Landgericht unter der Vorsitzenden Erl am Ende daraus macht.
Vielleicht wird man ja von der bayerischen Justiz doch noch positiv überrascht. Aber naja...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:06
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Deswegen ist das Thermodynamik Gutachten so wichtig, denn das schließt MG als Täter zwingend aus,
Genau dies ist nicht der Fall. MG kann nicht ausgeschlossen werden , es wird lediglich aufgezeigt, dass es eine Möglichkeit gibt das ein Unfall möglich wäre.
MG bleibt aber weiterhin als Verursacher des Todes der Fr. K. als wahrscheinlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:07
Zitat von WattWatt schrieb:Genau dies ist nicht der Fall. MG kann nicht ausgeschlossen werden , es wird lediglich aufgezeigt, dass es eine Möglichkeit gibt das ein Unfall möglich wäre.
MG bleibt aber weiterhin als Verursacher des Todes der Fr. K. als wahrscheinlich.
Selbstverständlich kann er mit der Thermodynamik ausgeschlossen werden.
Wie die Pressestelle des OLG München selbst schreibt, liegt der "neue" Todeszeitpunkt weit entfernt von dem ursprünglich von dem Tatgericht angenommenen Zeitpunkt des Todes von Frau K.
Die Wiederaufnahme wurde nach dem Probationsverfahren, welches ja unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, für zulässig erklärt und zwar unter der Berücksichtigung beider nachfolgender Punkte: Dem Simulationsgutachten und dem Thermodynamik Gutachten. In Verbindung!! Also bitte informiere Dich Mal richtig!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:09
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Selbstverständlich kann er mit der Thermodynamik ausgeschlossen werden.
Quatsch, Koeffizienten sind als Multiplikatoren zu ungenau.


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07.09.2022 um 16:11
@Watt
Wenn das so offensichtlich ist, dann wäre er wohl kaum momentan auf freiem Fuss und das WAV wäre wohl nicht zugelassen worden. Wenn man es einfach so mit Quatsch abtun könnte.


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07.09.2022 um 16:12
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wie die Pressestelle des OLG selbst schreibt, liegt der neue Todeszeitpunkt weit entfernt von dem ursprünglich vom Tatgericht angenommenen Zeitpunkt weg.
Mit einer Bandbreite von +-2,8 Stunden.
Vor Gericht wird dies genau erörtert werden und MG nicht als Täter ausschließen können.


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07.09.2022 um 16:13
Zitat von WattWatt schrieb:Mit einer Bandbreite von +-2,8 Stunden.
Vor Gericht wird dies genau erörtert werden und MG nicht als Täter ausschließen können.
Warten wir ab.
Du bist leider nicht zugänglich für neue Tatsachen oder Beweismittel, die machen eine WA aus, so auch hier.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:14
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Selbstverständlich kann er mit der Thermodynamik ausgeschlossen werden.
Kann, muss aber nicht.

Oder liege ich da falsch?

Wann geht es mit der neuen HV denn voraussichtlich los, weiß das jemand?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:16
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wann geht es mit der neuen HV denn voraussichtlich los, weiß das jemand?
Voraussichtlich Mitte nächsten Jahres, mehr ist nicht bekannt. Die Landgerichte sind zu überlastet und gerade in München ist das der Fall. Es wäre ohnehin besser, Tötungsdelikte vor dem Amtsgericht zu verhandeln. Vom System her schon, damit es eine weitere Instanz gibt und damit vor allem der Fall immer einem anderen Richter zugeteilt wird. Beim AG sind aich Überstimmungen durch die Schöffen möglich. Beim LG stehen Schöffen und Beisitzer zu sehr unter der Herrschaft des Vorsitzenden.


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07.09.2022 um 16:21
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Du bist leider nicht zugänglich für neue Tatsachen oder Beweismittel, die machen eine WA aus, so auch hier.
Ich bin gerne jeden neuen Beweismöglichkeiten offen und zugänglich.
In diesem Verfahren hat das OLG klug ein WAV zugelassen, da es neue Computeranimationen berücksichtigen kann.

Es wird MG aber nicht der Tat ausschließen.


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07.09.2022 um 16:23
Zitat von WattWatt schrieb:Ich bin gerne jeden neuen Beweismöglichkeiten offen und zugänglich.
In diesem Verfahren hat das OLG klug ein WAV zugelassen, da es neue Computeranimationen berücksichtigen kann.

Es wird MG aber nicht der Tat ausschließen.
Interessant ist in jedem Fall, dass Du das heute schon vermagst zu beurteilen.
Nochmal: Die Kammer hat nach dem unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Probationsverfahren die WA angeordnet. Also wird die Kammer sehr wohl überzeugt sein von den neuen Beweisen, ein direkter Freispruch war ja gerade nicht möglich, da die StA München I ihre Zustimmung nicht gab. Nur daher kommt es ja jetzt zum komplett neuen Prozess!
Und dass es dazu kommen muss, das lässt aus meiner Sicht die bayerische Justiz nicht gerade besser da stehen.
Es werden, so Regina Rick im Interview zu SternTV wieder unzählige Verhandlungstage anstehen. Alle Gutachter müssen erneut angehört werden.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:26
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Kann, muss aber nicht.

Oder liege ich da falsch?
Nein liegst du nicht. Ich hatte zu den Gutachten schon mal einige Gedanken zusammengetragen:

Beitrag von Palio (Seite 220)

Die Gutachten zum Todeszeitpunkt sind insgesamt recht überzeugend, im Gegensatz zur Sturzsimulation. Es ist daher wahrscheinlich, dass MG die Wohnung bereits verlassen hatte, als Frau Kortüm ertrank.

Allerdings hat er damit kein Alibi. Es ergibt sich nur ein anderer Ablauf und eine andere rechtliche Würdigung

MG legte die bewusstlose Frau in die Badewanne, drehte den Wasserzulauf leicht auf und ging.
Zitat von PalioPalio schrieb am 22.08.2022:Wenn das Wasser also sehr langsam erst einlief (damit die notwendige Einblutungszeit erreicht wird und weil Frau Kortüm den Hahn wegen Bewusstlosigkeit nicht mehr betätigte) und die Wanne noch leer war, dann ergibt sich rückgerechnet (unter Berücksichtigung von Toleranzzeiten) für das in-die-Wanne-kommen wieder ein Zeitpunkt, zu dem MG noch in der Wohnung war. Entscheidend ist also die Dauer des Wassereinlaufs bis zum Pegelstand, der für das Ertrinken reicht, bei nur leicht aufgedrehtem Wasserhahn.



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