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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 12:24
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Nach dem Lesen des Urteils hielt ich das Urteil für korrekt. Vorher war das nicht so.
ich bin mir weiterhin uneins - ich halte weiterhin das vom Gericht beurteilte Tatgeschehen für unwahrscheinlich, sehe aber im Verhalten des Hausmeisters und auch der Ehefrau wenig Glaubwürdigkeit.

Ich denke fast, die Wahrheit ist begleitet von unglücklichen Umständen.. - vielleicht doch eher in der monatelangen Unterschlagung des Vermögens und einer Art von Unterlassung..

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 12:25
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Ich denke fast, die Wahrheit ist begleitet von unglücklichen Umständen.. - vielleicht doch eher in der monatelangen Unterschlagung des Vermögens und einer Art von Unterlassung..
Eine "monatelange" Unterschlagung für die es keinen Beweis gab und gibt.
Ich wäre da rechtlich vorsichtig, was Du hier schreibst.
Das Verfahren bezüglich der Unterschlagung wurde eingestellt damals, da MG bis auf den letzten Cent beweisen konnte, dass er den Betrag von ganz anderer Seite hatte.
Und sorry wenn ein StA dann ein Motiv erfinden muss und nichts anderes war es ja, dann muss eigentlich ein Gericht erkennen: Hier stimmt was nicht.
Denn die Frage nach dem Motiv ist immer noch die Wichtigste.
Es braucht zwar nicht zwingend ein Motiv, um jemanden zu verurteilen, wenn es genügend Indizien gibt, mit denen sich eine Täterschaft zweifelsfrei feststellen lässt.
Aber gerade das war ja hier auch nicht der Fall.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 12:31
@Stefan1477
Danke. Ich kann es kaum glauben, dass immer wieder von einer Unterschlagung gesprochen wird obwohl dieses nie nachgewiesen wurde.

Fakt ist, es gibt Kontoauszüge mit handschriftlichen Notizen und Berechnungen der Frau K.
Keiner weiss was dort genau steht.

Hätte die Staatsanwaltschaft eine Unterschlagung nachweisen können, ist es sehr naiv anzunehmen, dass sie es nicht getan hätte. Dafür wurde ein Streit kreiert, für den es, wie laufend in dem Urteil, gar keine Beweise gibt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 12:31
@Stefan1477

Ich habe mich schon gewundert. Das mit der Unterschlagung klingt hier immer mal wieder durch, aber die hat es wohl nicht gegeben.
Ich sähe eher ein Motiv darin, dass Frau K. den Herrn G. sehr stark beanspruchte und teilweise sogar gewissermaßen übergriffig wurde, wenn sie sich in seine Angelegenheit privater Art einmischte.
Wie auch immer. Ich möchte nicht in der Haut der Richter stecken, die darüber zu entscheiden haben, ob dieser Herr wieder in die Landsberger Festung einrücken muss.


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08.09.2022 um 12:32
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Danke. Ich kann es kaum glauben, dass immer wieder von einer Unterschlagung gesprochen wird obwohl dieses nur nachgewiesen wurde
Du meintest "nie nachgewiesen", oder?


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08.09.2022 um 12:35
@Scarbi
Ja, ich habe nicht Korrektur gelesen. Hatte es aber auch gesehen und schon verbessert.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 12:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich könnte mir auch einen Ablauf vorstellen, der das enge Zeitfenster hinfällig macht. Erläutere ich später mal.
Hier also mal eine abweichende Version des Hergangs, die das Verschwinden des Geldes erklärt und den Umstand, dass keine Unterschlagung nachzuweisen war:

MG schlägt Liselotte Kortüm im Streit auf den Hinterkopf (oder schubst sie gegen die Wand) und sie wird bewusstlos. Er wartet eine Weile, aber sie kommt nicht wieder zu sich. Er hält sie entweder für tot oder er erkennt, dass sie zwar noch atmet, aber ohne baldige ärztliche Hilfe nicht überleben wird. Er hat Angst vor der Strafe und den Konsequenzen, wenn sein tätlicher Angriff aufgedeckt wird und trifft eine Entscheidung.

Er bringt die bewusstlose Frau in die Badewanne, platziert Schuhe und Gehstock und dreht den Wasserhahn leicht auf. Es soll so aussehen, als wäre ihr schwindelig geworden, als sei sie dann "dahingetorkelt und dahingerumpelt". Er wischt mit einem Handtuch von Frau Kortüm die von ihm berührten Armaturen ab.

Danach erst ruft er den Hausarzt an (das kleine Zeitfenster zwischen Anruf und Verlassen der Wohnung inklusive Transfer zur Badewanne wird damit hinfällig). Die Anrufe sollen belegen, dass es Frau K. schlecht ging und sie noch versuchte, Hilfe zu rufen, bevor sie ins Bad stolperte und in die Wanne stürzte.

Er nimmt eine große Summe Bargeld aus der Geldkassette, schnappt sich Schmuck und Pelzmäntel und verlässt schnell die Wohnung (so kam er an Geld und Wertsachen, ohne dass es Frau Kortüm auffiel). Die Geldkassette lässt er mit Restgeld offen stehen, damit ihr Tod nicht für die Folge eines Raubmordes gehalten wird, für den er dann in Verdacht geraten könnte. Den Schlüssel lässt er außen stecken, damit er vom Pflegedienst abends nicht zum Aufschließen gerufen wird.

Draußen benachrichtigt er den Pflegedienst, um den normalen Ablauf einzuhalten, um zu suggerieren, dass LK noch lebt und auch, damit ein anderer die Leiche findet.

Dann fährt er zu Edeka, greift wahllos vier Tafeln Schokolade, Schokobons und ein Paket Binden, um so schnell wie möglich einen Kassenzettel mit der Uhrzeit zu bekommen, während Frau Kortüm in seiner Abwesenheit ertrinkt.

Später wird ihm dann klar, dass Frau Kortüms Schwester sich eventuell an den Schmuck und die Mäntel erinnern könnte und er hielt es für besser, die Dinge zurückzugeben, bevor man ihn verdächtigt, diese mit dem Geld entwendet zu haben.

Er dachte im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen und im Prozess oft hin und her und korrigierte sich und besserte nach, was dann zu den vielen Ungereimtheiten und Widersprüchen führte und den Verdacht gegen ihn unweigerlich erhärtete, auch wenn der tatsächliche Ablauf nie richtig geklärt werden konnte.

Er hat mMn. nicht geplant, Frau Kortüm zu töten. Die Situation traf unerwartet ein und er hält sich auch nicht für "den Täter", sondern für ein Opfer unglücklicher Umstände.
Er wollte die Frau aber als Gegenleistung für seine Frondienste beerben und war der Meinung, dass er sich nach ihrem Tod nehmen durfte, was ihm zustand.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 14:15
@Palio:

Ein sehr plausible Hypothese.
Zitat von PalioPalio schrieb:Er nimmt eine große Summe Bargeld aus der Geldkassette
Also die 54.500 Euro oder einen Teil davon, das was davon eben noch übrig und in der Wohnung war?

Für mich bleibt die Möglichkeit, dass Frau K.s Lebenszeit kraft Kontostand abgelaufen war. In meiner Hypothese braucht es keinen Streit. Hatte ich weiter oben schon mal geäußert, daher an dieser Stelle nur so viel.


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08.09.2022 um 14:37
@Stefan1477
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Verfahren bezüglich der Unterschlagung wurde eingestellt damals, da MG bis auf den letzten Cent beweisen konnte, dass er den Betrag von ganz anderer Seite hatte.
Kannst Du das bitte kurz verlinken und zitieren?


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08.09.2022 um 14:48
@jaska
Ich denke @Stefan1477 meint die 8. 000 Euro die er seinem Freund zurückzahlte und diese nachweislich aus anderen Quellen stammten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 15:02
@DieTatii
Dann kannst Du das sicher auch irgendwie belegen? Also was angeklagt war und welche Nachweise vorlagen, damit das diesbezügliche Verfahren eingestellt wurde?
Danke!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 15:36
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Fakt ist, es gibt Kontoauszüge mit handschriftlichen Notizen und Berechnungen der Frau K.
Keiner weiss was dort genau steht.
Offensichtlich steht da nicht, was mit den 54.500 Euro passiert ist...sonst wäre im Urteil ja nicht die Rede davon, dass der Verbleib des Geldes nicht geklärt werden konnte.


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08.09.2022 um 15:51
@jaska

Ich bin am Handy und kann schlecht ins Urteil schauen.
Es ging damals aber genau um diese 8000 Euro, die er unterschlagen haben sollte. Die hatte er nämlich zeitnah an einen Freund zurück gezahlt.


@Cassandra71
Wir wären alle klüger, wenn das Gericht dieses nicht nur mit einem einzigen Satz im Urteil erwähnt hätte. Gerade WEIL es sich ja zuerst um das mögliche Motiv gehandelt hat.


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08.09.2022 um 15:55
Zitat von jaskajaska schrieb:Also was angeklagt war und welche Nachweise vorlagen, damit das diesbezügliche Verfahren eingestellt wurde?
MG hat im Verlauf des ersten Prozesses (also erst nach der Anklageerhebung) Geldquellen für die 8.000 € aufgezeigt. Das LG München II hielt die dargelegten Geldquellen für überzeugend und schreibt dies auch im ersten Urteil:

 20220908 152949

Das Verfahren wegen Unterschlagung wurde entsprechend vor dem Urteil gemäß § 154 II StPO auf Antrag des Staatsanwalts eingestellt, weil eine deshalb zu verhängende Strafe im Falle des Schuldspruchs wegen des weiteren Anklagegegenstandes von untergeordneter Bedeutung war.

Offen blieben die in der Anklageschrift enthaltenen weiteren Gelder, Schmuckstücke und Pelzmäntel.
Dies wurde nicht weiterverfolgt, weil es nicht notwendig war. Als zu verdeckende Tat war die Körperverletzung plausibel und ausreichend und es war dann egal, ob und wann MG das Geld, den Schmuck und die Mäntel an sich nahm.

Die geänderte Bezugstat (Körperverletzung statt Unterschlagung) ohne vorherigen Hinweis wurde vom BGH gerügt. Übrigens wurde nicht das "Motiv ausgetauscht", wie immer gern behauptet wird. Der Grund für die Schläge auf den Kopf war schon immer ein Streit. Naheliegenderweise wurde zunächst angenommen, dass es um Geld ging, man weiß es nicht und es ist letztlich egal.

https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/2011-01-12/1-str-582_10

Die weiteren verschwundenen (und teilweise von MG zurückgebrachten) Wertsachen und Gelder werden aber evtl. im neuen Prozess noch einmal eine Rolle spielen.

Ich würde den Umstand des Verschwindens hier und des Wiederauftauchens dort als Indiz für die Anwesenheit Genditzkis zum Zeitpunkt der Bewusstlosigkeit des Opfers werten:
Zitat von PalioPalio schrieb:Er nimmt eine große Summe Bargeld aus der Geldkassette, schnappt sich Schmuck und Pelzmäntel und verlässt schnell die Wohnung



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08.09.2022 um 16:00
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wir wären alle klüger, wenn das Gericht dieses nicht nur mit einem einzigen Satz im Urteil erwähnt hätte. Gerade WEIL es sich ja zuerst um das mögliche Motiv gehandelt hat.
Wenn das Gericht feststellt, dass der Verbleib des Geldes nicht geklärt ist, wird sich aus den handschriftlichen Notizen schlicht und ergreifend nicht ergeben haben, wohin es geflossen ist bzw. wofür es ausgegeben wurde.

Und unter dem Hintergrund ist es m.E. auch nachvollziehbar, dass man sich mit diesen handschriftlichen Notizen im Urteil nicht detaillierter beschäftigt hat.


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08.09.2022 um 16:02
@Palio
Das Gericht drückt sich leider immer so aus, dass viel Raum für Spekulationen bleibt.

Er hat noch andern älteren Einwohnern der Anlage kleine Dienste erwiesen.
Daher gehe ich davon aus, dass er die 8.000 Euro daraus beglichen hat. Er es somit nachweislich von seinem Konto abgebucht hat oder irgend einen andern Nachweis darüber hatte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 16:03
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Daher gehe ich davon aus, dass er die 8.000 eoro daraus beglichen hat. Er es somit nachweislich cun seinem Konto abgebucht hat oder irgend einen andern Nachweis darüber hatte.
Das sind Zeugenaussagen. Über die Bücher ist da nichts gelaufen.


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08.09.2022 um 16:03
@Palio
Lieben Dank.
Also ist eben nicht alles restlos aufgeklärt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.09.2022 um 16:07
@jaska
Doch, es ging ursprünglich um dieses Geld.
Nicht um die Summe von 54.500 Euro.


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08.09.2022 um 16:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Das sind Zeugenaussagen. Über die Bücher ist da nichts gelaufen.
Ich denke, man kann es so formulieren, dass Herrn G.s Einlassung dazu dem Gericht einigermaßen schlüssig erschien...und eine weitere Verfolgung dieser Angelegenheit nicht betrieben wurde, weil es für das Verfahren keine Rolle spielte.

So verstehe ich das zumindest.


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