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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:27
Zitat von mürbsmürbs schrieb:Ich kann bald ein Fullquote machen.
Lieber nicht :) Nicht, dass es dann Arger mit " Hauptsache die Frisur sitzt" Friedrichsen gibt. Vollzitate sind nicht erlaubt. Ich sags nur weil du hier neu bist.

@Venice2009

Wer hat denn das Wiki erstellt? Da kann doch jeder was schreiben. Gibt es dazu auch eine offizielle Quelle?

Vorhin hieß es das Verfahren wurde eingestellt.

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14.11.2018 um 09:33
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:der Vorwurf konnte nicht bestätigt werden. Also wird es mit den 50.000 Euro etwas anderes auf sich gehabt haben.
Meine Frage war ja, ob der Vorwurf einer Unterschlagung nicht bewiesen werden konnte, oder ob die Übertragung von 50000 Euro nicht bewiesen werden konnte.

Wenn nämlich sicher ist dass 50000 Euro vom Konto der Toten auf das Konto des Verurteilten geflossen sind, braucht man nicht unbedingt eine erwiesene Unterschlagung. Die Tatsache dass die Frau offenbar etwas knauserig war genügt volkommen, um diesen Geldfluss verdächtig zu finden.


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14.11.2018 um 09:38
Ich habe mal aus dem BGH-Beschluss aus 2011 und dem Spiegel-Artikel alles zu den Vermögensverschiebungen zusammmenkopiert. Auffällig ist zumindest, dass MG und Frau K. einen Transfer von Vermögen und Wertsachen in nicht üblichem Rahmen hatten. MG hatte Schulden. Man kann davon ausgehen, dass er Probleme hatte, mit Geld umzugehen. Unabhängig davon, wie legal er das alles hinbekommen hat, ist hier ganz grundsätzlich Potential für Konflikte vorhanden.

Spoiler
Geld MGOriginal anzeigen (0,2 MB)



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:39
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Woher hatte er die nochmal genau ?
Die Sache mit den 8.000 € ist gerichtlich abschließend offenbar nie aufgeklärt worden.

Wie sich aus dem Beschluss des BGH zum Az. 1 StR 582/10, dort Randnummer 15, ausdrücklich ergibt, hat das Landgericht München II im ersten Prozess das Verfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung dieser Summe einstweilen eingestellt.

Es gibt damit keine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.


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14.11.2018 um 09:44
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich habe mal aus dem BGH-Beschluss aus 2011 und dem Spiegel-Artikel alles zu den Vermögensverschiebungen zusammmenkopiert. Auffällig ist zumindest, dass MG und Frau K. einen Transfer von Vermögen und Wertsachen in nicht üblichem Rahmen hatten. MG hatte Schulden. Man kann davon ausgehen, dass er Probleme hatte, mit Geld umzugehen. Unabhängig davon, wie legal er das alles hinbekommen hat, ist hier ganz grundsätzlich Potential für Konflikte vorhanden.
Genau so sehe ich das auch. Es zeigt eben, dass die Motive des Hobbypfleger nicht rein selbstlos waren. Das alleine finde ich persönlich nicht verwerflich - Beziehungen die auf einem klaren finanziellen Arrangement beruhen, können durchaus zuverlässig und für beide Seiten nützlich sein. Geldbeträge die weit über die vereinbarten Zahlungen von 100 Euro hinausgegangen sind, können die Beziehung allerdings belastet haben. Ob es sich dabei nun um eine willkürliche Fehlinterpretation einer Vollmacht handelte, oder um eine offene Unterschlagung ist dabei zweitrangig. Stoff für Konfliktpotential ist hier jedenfalls vorhanden gewesen.


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14.11.2018 um 09:45
@Andante

Ich danke dir !

@Venice2009

Würdest du das bitte auch zur Kenntnis nehmen und nicht immer wieder behaupten, das wäre geklärt worden?

Beitrag von Andante (Seite 27)
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:MG hatte Schulden
Und das selbst kurz vor der Rente stehend, mit einem zu versorgenden Kleinkind. Da kann man schon aktiv werden. Mir ginge da der Popo auf Grundeis.

Mich wundert, dass sie ihn nicht im Testament bedacht hat, wo sie ihn doch so mochte. Da gab es doch noch die , lt. Friedrichsen, unbequeme Schwester, die dann auch noch geerbet hätte. Gönnt man das so einer Schwester und lässt den hilfsbereiten Mann leer ausgehen?


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14.11.2018 um 09:46
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wenn nämlich sicher ist dass 50000 Euro vom Konto der Toten auf das Konto des Verurteilten geflossen sind, braucht man nicht unbedingt eine erwiesene Unterschlagung. Die Tatsache dass die Frau offenbar etwas knauserig war genügt volkommen, um diesen Geldfluss verdächtig zu finden.
im ersten Prozess wurde die Unterschlagung als Motiv angeführt. Diese wurde von der Verteidigung widerlegt, daher eben auch der 2. Prozess, wäre das so unwichtig gewesen, hätte es ja gar keinen 2. Prozess geben müssen.

Die Unterschlagung konnte nicht bestätigt, werden. Mehr kann ich dazu nicht sagen, da ich das Urteil nicht kenne.

Im Beitrag von Stern TV äußert sich ein Gerichtsreporter der darüber auch etwas fassungslos war, dass das Motiv einfach so ausgetauscht worden ist. Scheinbar ist es nicht gängig, dass man das so handhabt.


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14.11.2018 um 09:48
@Andante @falstaff
ie Anklageschrift ging davon aus, dass Frau Kortüm am 28. Oktober 2008 die Unterschlagung festgestellt und Genditzki deswegen beschuldigt habe. Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass aus dem Vermögen der Kortüm kein Geld fehlte; das Geld für die Rückzahlung stammte aus nachvollziehbaren, völlig legalen Quellen.[5][6] Das Landgericht München II gründete den Schuldvorwurf deshalb darauf, der Angeklagte habe keine Unterschlagung begangen, sondern es habe einen Streit gegeben, in dessen Verlauf er die Frau geschlagen habe. Die Tötung sei erfolgt, um die vorausgegangene Körperverletzung zu verdecken. Das Gericht verurteilte Genditzki am 12. Mai 2010 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.[7]
Wikipedia: Manfred Genditzki


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14.11.2018 um 09:50
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Im Beitrag von Stern TV äußert sich ein Gerichtsreporter der darüber auch etwas fassungslos ist, dass das Motiv einfach so ausgetauscht worden ist. Scheinbar ist es nicht gängig, dass man das so handhabt.
Weil du willkürlich einen Widerspruch zwischen beiden Motivbeschreibungen konstruierst, den es so nicht gibt. Wesentlich ist, dass als Motiv ein Streit um finanzielle Vorteilnahme seitens des Verurteilten vermutet wird. Dafür spielt es eine untergeordnete Rolle, ob das nun 8000 Euro oder 500000 Euro waren. Man hat also nicht das Motiv ausgetauscht, sondern nur die Begründung dafür. Und dass es finanzielle Auffälligkeiten gab, ist glaube ich unstrittig.


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14.11.2018 um 09:50
Der Grund für die Tat war also im zweiten Verfahren die Körperverletzung nicht mehr die Unterschlagung zur Verdeckung einer Straftat gewesen! @falstaff
@Andante


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14.11.2018 um 09:51
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Der Grund für die Tat war also im zweiten Verfahren die Körperverletzung nicht mehr die Unterschlagung gewesen!
Ok, danke für die Erläuterung - da bin ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Der Austausch der Motivkonstruktion wirkt tatsächlich merkwürdig.

Trotzdem sehe ich keinen krassen Widerspruch - denn auch die Körperverletzung kann ja im Zuge eines Streites über finanzielle Aspekte geschehen sein. Im Urteil wird freilich etwas anderes angenommen...


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14.11.2018 um 09:57
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:im ersten Prozess wurde die Unterschlagung als Motiv angeführt. Diese wurde von der Verteidigung widerlegt, daher eben auch der 2. Prozess, wäre das so unwichtig gewesen, hätte es ja gar keinen 2. Prozess geben müssen.
Nein. Das ist so nicht richtig.

Es war so: im ersten Prozess wurde von der Anklage zunächst die Unterschlagung als Mordmotiv angeführt.

Im URTEIL des ersten Prozesses durch das LG dann war von einer Unterschlagung als Mordmotiv nicht die Rede. Mordmotiv war dort allein die Körperverletzung (die Hämatome) als Verdeckungstat.

Der BGH hat dieses erste Urteil des LG aufgehoben und an eine andere Kammer des LG zurückverwiesen. Begründung des BGH für diese Zurückverweisung war ein Verfahrensfehler, nämlich der überraschende Austausch der Verdeckungstat als Mordmotiv (statt Unterschlagung jetzt plötzlich Körperverletzung). Hierzu, so der BGH, hätte man dem Angeklagten vor dem Urteil mehr rechtliches Gehör geben müssen.

Im zweiten (zurückverwiesenen) Prozess vor dem LG München II wurde MG dann wiederum wegen Mordes verurteilt. Verdeckungstat war dort ebenfalls wohl nur die Körperverletzung, keine Unterschlagung.

Dieses zweite Urteil des LG München IIi ist rechtskräftig, nachdem die Revision vpn MG dagegen durch den BGH in einem weiteren Beschluss als unbegründet verworfen wurde.


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14.11.2018 um 10:01
@Andante
und warum ist man davon abgewichen? Wohl nicht aus dem Grund, weil man es beweisen konnte. Dann war es plötzlich eben ein Streit gewesen. Tut mir leid, das ist mir zu konstruiert, als dass man deswegen jemanden lebenslang ins Gefängnis stecken sollte.


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14.11.2018 um 10:04
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Tut mir leid, das ist mir zu konstruiert, als dass man deswegen jemanden lebenslang ins Gefängnis stecken sollte.
Alles andere blenden wir jetzt aus? Er wurde doch nicht nur wegen des Motivs verurteilt. Man kann doch nicht einfach abhaken, dass die Frau niemals von selbst in die Auffindeposition ect. gekommen wäre .

Wenn ein einwandfreies Motiv, reichen würde säße ich vermutlich auch schon im Gefängnis.

Bei welchen Verurteilten kennt man schon das genaue Motiv? Selbst bei einem Geständnis weiss es niemand genau. Vermutlich wissen es viele Täter selbst nicht genau, warum sie in dem Moment zugeschlagen haben.


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14.11.2018 um 10:10
@Frau.N.Zimmer
es war nicht bekannt gewesen wie lange die Frau im Wasser lag, die Temperatur wurde nicht gemessen, weder von der Toten noch von dem Wasser. Die Tüten mit der Wäsche sind entsorgt worden, Frau. K. wurde nach der Autopsie eingeäschert. Tja, Pech für den Angeklagten, dass sie vielleicht einfach nur anders als üblich gefallen ist. Man kann es, wie @JosefK1914-2 hier bereits erwähnte in einem bewussten Zustand gar nicht nachstellen, weil man die Ausgangsposition von Frau K. nicht kannte. Und man bewusst einfach anders fällt.

Das ist für mich einfach viel zu dünn, insbesondere weil die Richterin selber meinte, dass die Auffindesituation alleine nicht ausschlaggebend gewesen ist. Die 2 Hämatome waren es sowie die Leiche in der vorgefundenen Position. Das reicht für mich persönlich nicht aus, unter den o. a. Umständen, jemanden für 25 Jahre wegzusperren.


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14.11.2018 um 10:17
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Man kann es, wie @JosefK1914-2 hier bereits erwähnte in einem bewussten Zustand gar nicht nachstellen, weil man die Ausgangsposition von Frau K. nicht kannte. Und man bewusst einfach anders fällt.
Ein Physiker, ja wohl schon, wie er meint. Auf diesen Physiker warte ich halt noch. :) Mich wundert, dass bei der aktuellen Simulation keiner beigezogen wurde. Vllt. hat man es ja nur vergessen.
So wie es jetzt aussieht, ging es jedenfalls nicht. Wenn man das Umfeld im Bad mit beachtet, schon gar nicht.

Warten wir auf den Physiker :)


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14.11.2018 um 10:20
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb: Man kann es, wie @JosefK1914-2 hier bereits erwähnte in einem bewussten Zustand gar nicht nachstellen,
Damit sagst du, dass die Stuntfrau versagt hat? Dabei sollte sie es doch originalgetreu nachstürzen. Ich finde auch, dass sie versagt hat. Aber nicht, weil sie Angst hatte, sich am Hinterkopf zu stoßen, sondern weil es unmöglich ist, so zu stürzen. Nicht "prinzipbedingt", sondern nicht möglich. Und daraus kann man schließen, dass sie jemand in die Wanne gelegt hat, wo sie dann ertrank.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:weil man die Ausgangsposition von Frau K. nicht kennt
Jetzt kennt man sie ja, durch die Computersimulation: Hinter der geöffneten Tür eingequetscht, mit dem Rücken zur Wand.


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14.11.2018 um 10:20
@Andante

Wer gibt denn eine Einäscherung in Auftrag? Es gab ja Angehörige. Hat denn die Justiz etwas mit der Bestattung zutun? Das wäre mir auch neu. Du weisst das bestimmt. :)


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14.11.2018 um 10:21
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Das ist für mich einfach viel zu dünn, insbesondere weil die Richterin selber meinte, dass die Auffindesituation alleine nicht ausschlaggebend gewesen ist. Die 2 Hämatome waren es sowie die Leiche in der vorgefundenen Position. Das reicht für mich persönlich nicht aus, unter den o. a. Umständen, jemanden für 25 Jahre wegzusperren.
Genau das denke ich auch.

Ich frage mich, wie man überhaupt auf den Streit aus Eifersucht kam. Hatte er dies erwähnt? Wenn ja, warum, wenn er doch nicht auffliegen wollte...
Ich lese gleich mal den kompletten Artikel von @mürbs komplett. Ich kam noch nicht dazu. Vielleicht steht da ja was dazu?
Das erste Motiv, Streit wegen Unterschlagung, fiel nicht mehr ins Gewicht, weil diese widerlegt werden konnte. Also brauchte man ein neues, austauschbares Motiv als Platzhalter, weil das Motiv ja aufgrund genügender Indizien nicht so wichtig war, aber es war wichtig, dass man es nicht widerlegen konnte?
Verstehe ich das richtig?


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14.11.2018 um 10:24
@Rotkäppchen
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Ich frage mich, wie man überhaupt auf den Streit aus Eifersucht kam. Hatte er dies erwähnt? Wenn ja, warum, wenn er doch nicht auffliegen wollte...
so wie ich das verstanden habe, kam die Staatsanwaltschaft selber darauf. Da das andere Motiv ja flach fiel.


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