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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 08:58
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass es sich bei MG um eine friedfertige Person handeln würde. Das passt doch alles nicht, man kann doch nicht einfach so über alles hinwegsehen und sagen, es sei nicht wichtig.
Das eine schließt das andere nicht aus. Glaubhaft ist, dass er friedfertig ist. Ansonsten hätte er die zusätzlichen Aufgaben wohl nicht in diesem Ausmaß angenommen.

In dem von mir verlinkten Artikel ist ein interessanter Satz.
Der Letzte, der die Frau lebend gesehen hatte, war offenbar Genditzki. Denn er hatte sie an jenem Tag mittags aus der Klinik abgeholt, wohin sie fünf Tage zuvor wegen schwerer Durchfälle gebracht worden war. Er hatte sie in die Wohnung begleitet, hatte ihr die Belege seiner Auslagen vorgelegt und Kaffee gekocht. Er sagt, gegen 15 Uhr sei er gegangen, um seine Mutter im Krankenhaus zu besuchen. Die alte Dame sei deshalb ein wenig eifersüchtig geworden.
Friedfertig sind Menschen oft, solange sich nichts Gravierendes in den eigenen Lebensbedingungen ändert. Vielleicht kam eine gewisse Überforderung, da seine Mutter im Krankenhaus war und mehr Hilfe von ihm benötigte dazu und er hatte sich einen Moment nicht im Griff. Vielleicht war es ein Schubser, der sie zu Fall brachte und gegen einen schweren Gegenstand stießen ließ.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 08:59
Zitat von mürbsmürbs schrieb: Die alte Dame sei deshalb ein wenig eifersüchtig geworden.
das kam von der Staatsanwaltschaft und war die 2. Begründung warum er Frau K. getötet haben soll. Denn die Unterschlagung konnte ja nicht nachgewiesen werden.


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14.11.2018 um 09:03
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:der Vorwurf konnte nicht bestätigt werden. Also wird es mit den 50.000 Euro etwas anderes auf sich gehabt haben.
Konnte der Vorwurf ausgeschlossen werden? Oder, wurde das nur nicht weiter verfolgt weil er eine Vollmacht hatte und sich somit eh rausreden konnte. Die einzige Zeugin hat er ja umgebracht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:04
@Venice2009
Die Unterschlagung muss es auch nicht gegeben haben.
Ich finde beispielsweise 100€ im Monat für eine totale Vereinnahmung ziemlich mickrig, wenn ich ehrlich bin.
Wenn sich da im privaten Bereich Situationen ändern, wie zB ein KH Aufenthalt der eigenen Mutter, da können die Nerven schon mal blanker liegen.


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14.11.2018 um 09:05
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Konnte der Vorwurf ausgeschlossen werden? Oder, wurde das nur nicht weiter verfolgt weil er eine Vollmacht hatte und sich somit eh rausreden konnte. Die einzige Zeugin hat er ja umgebracht.
mit einer Vollmacht kann man auch nicht X-beliebig viel Geld abheben und anschließend behaupten, die Dame wäre damit einverstanden gewesen. Sie führte ja Buch über ihre Finanzen, daher liegt die Entlastung vielleicht genau in diesen?


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14.11.2018 um 09:05
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was ich hier auch noch anmerken möchte ist, der Vorwurf der Unterschlagung ist widerlegt worden, dieses wurde so auch vom übergeordneten Gericht bestätigt.
So, wie ich den BGH-Beschluss verstanden habe, wurde in dieser Beziehung nichts vom übergeordneten Gericht bestätigt. Das Erstgericht hat das Verfahren wegen des Unterschlagungsvorwurfs (es ging dabei wohl nur um die 8.000 €, nicht um die weiteren 50.000) eingestellt, weil der angeklagte Mord das Delikt mit dem weitaus höheren Strafmaß ist und daneben eine Unterschlagung von 8.000 € kaum noch ins Gewicht gefallen wäre.

Sowohl Erstgericht wie BGH haben dann nur noch über die Mordanklage entschieden bzw. sich damit befasst


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:06
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:dann wundere ich mich aber, warum sie nicht schon zuvor entdeckt hat, dass angeblich 50.000 Euro unterschlagen worden sind. Das spricht nämlich genau für MG, nicht gegen ihn! Ganz davon ab, dass die Unterschlagung nicht bestätigt wurde, egal wie oft sie hier noch erwähnt wird.
Richtig. Denn, wie @mürbs aus dem verlinkten Artikel zitierte, führte sie als ehem. Geschäftsfrau genauestens Buch.
Zitat von mürbsmürbs schrieb:Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes schauten zweimal am Tag vorbei, um die Medikamenteneinnahme der alten Dame zu kontrollieren. Mehr Hilfe wollte sie nicht. Denn ihre wichtigste Bezugsperson war der Hausmeister Genditzki, den sie monatlich mit 100 Euro entlohnte.
Die resolute und geistig aktive Dame, eine ehemalige Geschäftsfrau, führte akkurat Buch. Dem pflichtbewussten Genditzki vertraute sie. Er besaß seit vielen Jahren als einziger einen Schlüssel zu ihrer Wohnung und durfte über Konten und ihr Bankschließfach verfügen.
Auch von mir ein Danke an @mürbs
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Man könnte natürlich argumentieren, die Frau wollte damit den mickrigen Lohn kompensieren. Aber warum hat sie ihm dann nicht einfach von vorneherein mehr gezahlt? Das ergibt einfach keinen Sinn.
Wir wissen nicht, welche Abmachungen es gab.
100 Euro im Monat sind schnell weg und für das, was er anscheinend alles tat, nicht viel. Vielleicht gab es die Vereinbarung ja, dass er wenig bekommt, aber sich im Notfall an sie wenden kann.
Vielleicht gab es ja w6ch schon früher eine Beiträge und die 100 Euro wurden so mit der Rückzahlung verrechnet .


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14.11.2018 um 09:08
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:mit einer Vollmacht kann man auch nicht X-beliebig Geld abheben. Sie führte ja Buch über ihre Finanzen, daher liegt die Entlastung vielleicht genau in diesen?
Genau. Vllt. wollte sie ganz einfach die Kontoauszüge vorgelegt bekommen? Sie wird ja kaum selbst zur Bank sein, wenn er schon eine Vollmacht hatte.
Das müssen wirklich nicht Tausende gewesen sein, die fehlten. Wenn die Frau akkurat war, hätte evtl. ein Zehner gereicht.

Das passt auch eher zur dürftigen Entlohnung. Sie selbst, hielt 100 Euro ja für ausreichend.


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14.11.2018 um 09:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:So, wie ich den BGH-Beschluss verstanden habe, wurde in dieser Beziehung nichts vom übergeordneten Gericht bestätigt. Das Erstgericht hat das Verfahren wegen des Unterschlagungsvorwurfs (es ging dabei wohl nur um die 8.000 €, nicht um die weiteren 50.000) eingestellt, weil der angeklagte Mord das Delikt mit dem
Warum kam es dann zum zweiten Verfahren?


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14.11.2018 um 09:13
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Genau. Vllt. wollte sie ganz einfach die Kontoauszüge vorgelegt bekommen? Sie wird ja kaum selbst zur Bank sein, wenn er schon eine Vollmacht hatte.
Das ist doch der PUnkt, die Kontoauszüge wird er ihr sicherlich regelmäßig vorgelegt haben, wenn sie sich um ihre Finanzen selber kümmerte. Also hätte er doch wissen müssen, dass es rauskommt. Das würde man nur bei jemanden machen, bei dem man weiß, derjenige achtet nicht so recht darauf. Das war bei Frau K. aber nicht zutreffend gewesen. Daher verstehe ich nicht, warum er sie hätte selbst um einen geringen Betrag betrügen sollen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:15
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Warum kam es dann zum zweiten Verfahren?
Dazu kam es aufgrund der Zurückverweisung durch den BGH wegen des Austauschs der Verdeckungstat. Es ging aber bei allem, worin Urteile des LG ergingen und womit sich der BGH befasste (das erste Mal Zurückverweisung de Sache ans Landgericht aufgrund der Revision von MG, das zweite Mal Verwerfung der Revision von MG) immer nur um den Mord, nie um die Unterschlagung.

Wegen der Unterschlagung gibt es weder Verurteilung noch Freispruch, das Verfahren wurde schlicht eingestellt, Punkt.


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14.11.2018 um 09:15
Zitat von mürbsmürbs schrieb:Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes schauten zweimal am Tag vorbei, um die Medikamenteneinnahme der alten Dame zu kontrollieren.
wer wusch dann ihre Wäsche? Der Hausmeister oder sie selber? Hätte sie somit ihre beschmutzte Wäsche tatsächlich dem Hausmeister gegeben?


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14.11.2018 um 09:15
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb: Daher verstehe ich nicht, warum er sie hätte selbst um einen geringen Betrag betrügen sollen.
Not? Ganz einfach Geldnot?

Es soll ja schon vorher zu einem lautstarken Streit gekommen sein. Ging es da auch schon ums Geld?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:16
Hier wird deutlich, was er alles zusätzlich gemacht hat. Immerhin war er ja in erster Linie Hausmeister und hatte sicherlich noch andere Bewohner zu betreuen (sowie die Außenanlagen und Technik).
Eine 87 Jahre alte gehbehinderte Dame etwa, mit der es seit dem Tod ihres Mannes bergabging, fuhr er zum Friseur, zum Arzt, er kümmerte sich um ihre Wäsche und kaufte ein. Morgens frühstückte er mit ihr, nachmittags kam er oft mit seiner Frau und dem kleinen Sohn vorbei. Er hörte geduldig zu, wenn sie über ihre Verwandtschaft, vor allem ihre Schwester, klagte. Er kannte ihre Eigenheiten. Ohne ihn hätte sie wohl bald ins Heim gemusst.
http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-82995570.html

@Venice2009
Bitte lies den Artikel, der ist wirklich super. Er kümmerte sich darum.


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14.11.2018 um 09:18
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Not? Ganz einfach Geldnot?
woher hatte er dann die 8.000 Euro die er an den Bekannten zurückzahlen konnte? Nachweislich war dieses Geld aus anderer Quelle gewesen. Passt ja nicht zu einer Geldnot.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:19
Wenn G. nicht hilfsbereit, sondern skrupelos und nur auf Geld aus war, warum sollte er das alles über Jahre für 100 Euro mitmachen?
Weil er vor hätte, sie Jahre später zu betrügen?
Hätte er das von Anfang angetan, wäre es 7hr ja sicher früher aufgefallen.

Was mich auch stört:
Dass das Gericht ihn als schuldig verurteilt hat, wird von vielen grglaubt, weil das Gericht schon seine Gründe gehabt haben wird.

Dass Motiv ist austauschbar, weil auf das Motiv kommt es nicht an, da ja die Beweise, dass es Mord war reichen und G. der Täter sein muss.
Das wird auch so akzeptiert.
Das akzeptiere ich auch, wenn die Beweislage wirklich klar sein sollte

Das alles reicht, um zu beweisen, dass er der Mörder ist.

Dass ein Gutachten, das anscheinend auch gerichtlich anerkannt wurde, ihn als friedfertig beschreibt, wird aber in Zweifel gestellt, weil ein friedfertiger Mann nicht in die meisten Theorien passt....
Genau so wenig wie die Tatsache dass eine wohl clevere, pingelig alte Dame ihm über Jahre vertraute...

Dann bleib ich lieber bei meiner Unentschlossengeit, ihn als Schuldigen oder Unschuldigen zu sehen, bevor ich mir was zurechtbiege, was nicht zusammenpasst, sei es aus mangelnder Information oder fehlerhaften Darstellungen.


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14.11.2018 um 09:22
@mürbs
danke, MG wusch also üblicherweise ihre Wäsche.

Wie sah es denn um ihre eigenen Hygiene aus? Sie hat sich sicherlich nicht von ihm waschen lassen?

Woher konnte der PD dann aber wissen, dass sie kein Bad mehr nimmt, wenn dieser nur für die Medikamentenausgabe bzw. Kontrolle zuständig gewesen ist?


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14.11.2018 um 09:24
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:woher hatte er dann die 8.000 Euro die er an den Bekannten zurückzahlen konnte? Nachweislich war dieses Geld aus anderer Quelle gewesen. Passt ja nicht zu einer Geldnot.
Woher hatte er die nochmal genau ?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.11.2018 um 09:25
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Woher konnte der PD wissen, dass sie kein Bad mehr nimmt, wenn dieser nur für die Medikamentenausgabe bzw. Kontrolle zuständig gewesen ist?
Auch dazu steht etwas in dem Artikel.
Die Tote wurde gegen 18.30 Uhr von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes gefunden. Die Frau wunderte sich, dass an der Wohnungstür außen der Schlüssel steckte. Bald fragten sich die Ermittler, wieso denn Wasser in der Wanne war, denn die alte Dame war bekannt dafür, dass sie, aus Angst zu stürzen, weder zu baden noch zu duschen pflegte. Sie wusch sich am Waschbecken.
http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-82995570.html
Ich kann bald ein Fullquote machen. Wenn man Artikel mal lesen würde, dann würden sich einige Fragen erübrigen. ;)


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14.11.2018 um 09:26
@Frau.N.Zimmer
[quoteDie Anklageschrift ging davon aus, dass Frau Kortüm am 28. Oktober 2008 die Unterschlagung festgestellt und Genditzki deswegen beschuldigt habe. Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass aus dem Vermögen der Kortüm kein Geld fehlte; das Geld für die Rückzahlung stammte aus nachvollziehbaren, völlig legalen Quellen][/quote]

Wikipedia: Manfred Genditzki


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