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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 13:08
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Die Gutachten müssen schon eine große Beweiskraft haben, zumindest eine größere, als die vorangegangenen Gutachten.
Es geht nicht um eine größere Beweiskraft, sondern darum, dass es neue Erkenntnisse sind.
Diese müssen mit den bisherigen Beweisen in Einklang stehen.
Seine Entscheidung, dass der Fall nun, viele Jahre später, erneut vor Gericht kommt, begründet das Landgericht mit neuen Sachverständigengutachten, die »in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen«. Die neuen Erkenntnisse seien erst aufgrund der technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre möglich.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-gericht-ordnet-im-badewannenmord-wiederaufnahme-des-verfahrens-an-zehn-jahre-nach-dem-urteil-a-ef1ac3f2-a6c2-476c-a58d-0516e29e295f

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 13:21
@emz

Stimmt, das LG München I als Wideraufnahmegericht hat, nachdem das OLG als Beschwerdegericht die Zulässigkeit des WA-Antrages bejaht hat, diesen dann auch für begründet erklärt und dabei wiederholt, dass die Computersimulation mittels neuer Technik erstellt wurde, die 2012, dem Entscheidungszeitpunkt des zweiten Urteils, noch nicht zur Verfügung gestanden habe.

Nun hat sich, das wurde in der Diskussion schon angerissen, auch schon damals die Strafkammer mit der Möglichkeit der Erstellung einer Computersimulation befasst, dies aber nach Anhörung eines Sachverständigen verworfen (Urt., S. 62 f.).

Inwieweit nun die neue Technik hier nachvollziehbare Abhilfe schaffen und Bedenken ausräumen konnte, bleibt der Beweiswürdigung der für die neue Hauptverhandlung zuständigen Strafkammer vorbehalten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 13:50
@Andante
Wenn das neue Gutachten belegen kann, dass der Todeseintritt der Frau K. zwischen 16.30 - 38.30 erfolgt ist, dann ist es sowieso unerheblich ob sie gestürzt ist oder nicht. Denn zu diesen Zeitraum hat MG ein Alibi gehabt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 14:04
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Denn zu diesen Zeitraum hat MG ein Alibi gehabt.
und er hat sich entgegen seiner Absicht die Haare färben lassen..


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18.09.2022 um 14:37
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn das neue Gutachten belegen kann, dass der Todeseintritt der Frau K. zwischen 16.30 - 38.30 erfolgt ist,
Wie kommst du auf ab 16:30? Das machte ja nicht mal der WA:Antrag geltend. Im Beschluss des OLG steht:
1. Der Wiederaufnahmeantrag trägt vor, durch das Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel könne bewiesen werden, dass die Wassertemperatur zum Todeszeitpunkt bestimmbar sei und dadurch auch der Todeszeitpunkt selbst derart eingegrenzt werden könne, "dass Frau K... erst gestorben ist, nachdem der Antragsteller die Wohnung bereits verlassen hatte". Belegt werde dies durch folgende neue Beweismittel:
Da steht auch:
Zusammenfassend kommt die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass "sämtliche uns bekannten Anknüpfungstatsachen für einen Todeseintrittszeitpunkt von deutlich nach 15.00 Uhr [sprechen], selbst unter Berücksichtigung der ungünstigsten Abschätzungen".
In ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 05.11.2019 (in der auch sie sich mit Einwänden der Staatsanwaltschaft auseinandersetzt) erläutert die Sachverständige, dass ihr Gutachten in der Tat "den Todeszeitraum nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Zeitraum festlegen kann, für den der Verurteilte als Täter ausscheidet", jedoch könne es dies "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit". Ihrem Gutachten liege die Annahme "der für den Verurteilten ungünstigsten Umstände" zugrunde, nämlich die "wärmste mittlere Wassertemperatur während der Abkühlungsphase um 15:27 Uhr". Auch die Annahme einer Körpertemperatur zum Todeszeitpunkt von 37,2° sei angesichts des Umstandes, dass ältere Personen mit geringerer körperlicher Aktivität eher eine geringere Körpertemperatur aufwiesen, für den Verurteilten ungünstig.
Wenn mann nun die Möglichkeit in Betracht zieht, dass LK erst starb, als das langsam einlaufende Wasser höher stand, muss das zumindest diesem Gutachten nicht widersprechen. Es gibt als Anlage zum WA-Antrag allerdings noch 2 weitere Gutachten, die im OLG-Beschluss auszugsweise zitiert werden, beide aber mit dem Hinweis auf Schwankungsbreiten von Stunden.

So eindeutig ist das mit 16:30 also keineswegs. Aber auch da muss man natürlich die neue Hauptverhandlung abwarten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 14:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie kommst du auf ab 16:30? Das machte ja nicht mal der WA:Antrag geltend. Im Beschluss des OLG steht:
Die Zeit war jetzt einfach aus der Luft gegriffen um aufzuzeigen, dass MG ab einer gewissen Uhrzeit ein Alibi hat. Wenn also lt. Gutachten erwiesen werden kann ,dass der Todeseintritt später war, dann müsste dieses alleine schon für einen Freispruch ausreichen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 14:43
Nachtrag: Interessant ist, dass das OLG es hat dahingestellt sein lassen, ob die insgesamt 3 thermodynamischen Gutachten zulässige und geeignete neue Beweismittel im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO sind, weil allein bereits die Computersimulation so ein neues Beweismittel sei, was für sich genommen den WA-Antrag schon zulässig mache:
Nach alledem erweist sich der Wiederaufnahmeantrag zumindest im Hinblick auf den Sachverständigen Prof. Dr. S... S... und die von ihm durchgeführten Simulationen als zulässig.

Eine darüber hinaus gehende Überprüfung, ob alle weiteren mit dem Wiederaufnahmeantrag aufgestellten Behauptungen und Beweismittel neu und geeignet sind, die Freisprechung des Verurteilten zu erreichen, war nicht veranlasst. Denn der Antrag ist bereits dann in vollem Umfang zuzulassen, wenn wenigstens einer der geltend gemachten Gründe die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt



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18.09.2022 um 14:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun hat sich, das wurde in der Diskussion schon angerissen, auch schon damals die Strafkammer mit der Möglichkeit der Erstellung einer Computersimulation befasst, dies aber nach Anhörung eines Sachverständigen verworfen (Urt., S. 62 f.).
Wenn man das Urteil wirklich ließt, so findet man dort folgenden Abschnitt:
Dem Antrag fehlen die notwendigen konkreten Anknüpfungstatsachen, die als
Ausgangspunkt für die Computersimulation dienen sollen, wie insbesondere die genaue
Stellung von Frau zur Badewanne, die Ausgangsgeschwindigkeit und der
Wasserstand in der Wanne. Zu diesen Ausgangsbedingungen lassen sich keine näheren
Feststellungen mehr treffen.
Quelle: Seite 52

Gescheitert ist das mehr durch einen ungünstigen Antrag. Ich persönlich glaube auch, dass hier dem Gericht nicht klar war, dass es hier um einen Ausschlussbeweis ging. D.h. man muss nur ermitteln, ob nicht doch ein Unfall möglich ist. Und dazu benötigt man nicht unbedingt die genauen Ausgangsbedingungen, es reichen Annahmen.

Letzlich kann man nur so ähnlich vorgehen, wie die Ermittler es im Tanja-Gräff-Fall gemacht haben.


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18.09.2022 um 15:17
@DieTatii
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Ich würde es ihm auf jedenfall wünschen, dass er an Menschen geraten ist, die noch hinterfragen können und nicht nur alles was ihnen vorgesetzt wird uneingeschränkt glauben und bis zum bitteren Ende verteidigen, sondern in der Lage sind, sich eigene Gedanken zu machen und eigene Urteile zu fällen.
Also sprichst Du dem vorigen Gericht, den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft diese Fähigkeiten ab?
Dir aber sind diese Fähigkeiten zueigen?
Siehst Du das so?


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18.09.2022 um 15:47
Ja, das tue ich. Ich habe dieses mittlerweile auch oft genug ausgeführt weshalb. Hier in diesem Fall kann man im Grunde genommen von jeglichem Szenario ausgehen. Belegt wurde nichts. Mag ja sein, dass dich sowas überzeugt. Mich eben nicht. @jaska


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18.09.2022 um 15:59
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Belegt wurde nichts.
Wie sähe denn ein Beleg aus, der in deinen Augen Bestand hätte, damit MG hätte verurteilt werden dürfen?


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18.09.2022 um 16:22
Zitat von emzemz schrieb:Wie sähe denn ein Beleg aus, der in deinen Augen Bestand hätte, damit MG hätte verurteilt werden dürfen?
z. B. wie es zu den Hämatomen gekommen ist. Er muss sie ja so niedergeschlagen oder geschubst haben, dass äußerlich nichts erkennbar gewesen ist. Er hatte ja wirklich soviel Glück gehabt, dass letztlich wirklich nichts, bis eben auf die Endlage der Leiche in der Badewanne und sein komisches Verhalten darauf schließen liess, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt.


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18.09.2022 um 16:33
Die Tagesschau schreibt nicht, dass es nur um die Entschädigung für die erlittene Strafhaft von MG geht. Hier werden von vielen wieder einmal die Tatsachen verdreht.
Theoretisch wäre eine erneute Verurteilung wegen Mordes per se möglich. MG darf ja nur nicht schlechter als mit einer Verurteilung wegen Mordes letztes Mal gestellt werden.
Aber das Probationsverfahren muss die Kammer ja schon hinreichend überzeugt haben, ansonsten hätte man niemals, diesen WAA für zulässig erklärt und die WA angeordnet.
Wir sind hier in Bayern.
Und das OLG musste zunächst einmal klarstellen, dass die Simulation ein neues Beweismittel im wiederaufnahmerechtlichen Sinne ist, was eigentlich auch dem LG München I gleich hätte klar sein müssen.
In dem das LG München I aber kein neues Beweismittel sah, wurden die neuen Gutachter bis zum OLG Beschluss gar nicht gehört.
Ist also schlau, wenn man sagt, nein, das sind keine neuen Tatsachen oder Beweise. So muss man sich als neues Gericht erst gar nicht weiter mit neuen Gutachten beschäftigen.


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18.09.2022 um 16:42
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Er muss sie ja so niedergeschlagen oder geschubst haben, dass äußerlich nichts erkennbar gewesen ist.
Die Verletzungen wurden aber doch bei der Obduktion festgestellt.
Ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest.


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18.09.2022 um 16:43
Es muss deutlich werden im neuen Verfahren, dass MG keine Tat begangen hat, sondern dass die bayerische Justiz einen schrecklichen, fürchterlichen und unverzeihlichen Justizirrtum zu verantworten hat, auf Grund von falschen Annahmen, voreiligem Festlegen auf eine Tat und einen Täter, eines unrühmliches Gutachten eines angesehenen (?) Dr. K. und der Sturheit der bayerischen Justiz.
Da aber die wenigsten, gerade bayerischen Gerichte, ihre Fehler gerne einsehen, wird man nicht zu viel erwarten dürfen.
Für MG geht es um alles: Freispruch und Entschädigung aus der Staatskasse!!!


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18.09.2022 um 16:58
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn das neue Gutachten belegen kann, dass der Todeseintritt der Frau K. zwischen 16.30 - 38.30 erfolgt ist, dann ist es sowieso unerheblich ob sie gestürzt ist oder nicht. Denn zu diesen Zeitraum hat MG ein Alibi gehabt.
Von seiner Frau??
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Es muss deutlich werden im neuen Verfahren, dass MG keine Tat begangen hat, sondern dass die bayerische Justiz einen schrecklichen, fürchterlichen und unverzeihlichen Justizirrtum zu verantworten hat
Woher willst du beurteilen, dass es tatsächlich ein Skandal ist weil MG unschuldig ist?

Im neuen Verfahren wird allenfalls deutlich werden, ob MGs Zukunft in Freiheit sein wird.


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18.09.2022 um 16:59
@emz
Die hämatome waren nicht äußerlich ersichtlich. Sie hatte bis auf die hämatome am Kopf keinerlei anderere aüsserlichen Verletzungen. Er hat sie also bewusstlos geschlagen oder geschubst, mit oder ohne Tatwaffe , und sie hat quasi "nur" die beiden hämatome am hinteren kopf davon getragen. Üblicherweise müsste es auch noch äußerliche Verletzungen gegeben haben.


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18.09.2022 um 17:05
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:@emz
Die hämatome waren nicht äußerlich ersichtlich. Sie hatte bis auf die hämatome am Kopf keinerlei anderere aüsserlichen Verletzungen. Er hat sie also bewusstlos geschlagen oder geschubst, mit oder ohne Tatwaffe , und sie hat quasi "nur" die beiden hämatome am hinteren kopf davon getragen. Üblicherweise müsste es auch noch äußerliche Verletzungen gegeben haben.
Das hängt wohl maßgeblich von dem Gegenstand ab, mit dem zugeschlagen wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.09.2022 um 17:34
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Das hängt wohl maßgeblich von dem Gegenstand ab, mit dem zugeschlagen wurde.
Kein normaler Sturz auf den Boden wegen der Lokalisation oberhalb der Hutkrempenlinie, sondern Anstoß gegen die Wand oder Schlag mit einem flächigen harten Gegenstand (zum Beispiel ein schweres Buch). Etwas Spitzes oder unregelmäßig Geformtes wie die Armaturen an der Badewanne scheidet aus.

Es muss also wohl -bei einem Unfall- wie in der Simulation gezeigt ein zweimaliges Anstoßen des Hinterkopfes am Wannenrand links neben dem Wasserhahn und der Duschbrause gewesen sein.
Der Rechtsmediziner im damaligen Prozess wies darauf hin, dass bei einem Wannensturz weitere Verletzungen zu erwarten wären, aber durch die Simulation wissen wir ja jetzt, dass es auch ganz ohne geht.

Anprallstelle (zweimal!) ist nach der Simulation etwa da, wo der Schlauch von der Duschbrause hängt:
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(Bild 1)

Also entweder ist der Kopf wie ein Gummiball in kurzem Abstand dort zweimal gegengestoßen oder es waren doch zwei Schläge, die ihr von extern beigebracht wurden.


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18.09.2022 um 18:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Anprallstelle (zweimal!) ist nach der Simulation etwa da, wo der Schlauch von der Duschbrause hängt:
Der Schlauch hätte aber vermutlich auch äußere Hautverletzungen mit sich gebracht, Abschürfungen?


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