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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2018 um 11:30
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Das kann man sehen, wie man will.
Denn auch die beinahe 50.000€ aus Barschecks stammten ja nachweislich von ihr (es konnte nur nicht geklärt werden, ob freiwillig oder eben ohne ihr Wissen). Wenn 8000€ bei einem Freund zurückgezahlt wurden, kon
Sie führte doch aber Buch über ihre Finanzen. Wie konnten einfach so 50000 Euro unbemerkt verschwinden?

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2018 um 11:30
Zitat von Origami82Origami82 schrieb:Du unterstellst also,
Sprich mich wieder an, wenn du richtig gelesen und verstanden hast. Ich unterstelle NICHTS.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2018 um 11:32
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es gab keine kotverschmutzten Unterhosen neben der Wanne.

Es gab nicht einmal in der restlichen Wohnung kotverschmutzte Unterhosen.
Genau, und es gibt auch keine Krankenschwester, die in der Richtung was bestätigt hat. Es gibt nur eine Krankenschwester, die bestätigt hat, dass Frau K. kotverschmiert war, als sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Dazu, ob und welche Plastiktüten Frau K. mit nach Hause genommen hat und gar was da drin war, hat sich die Krankenschwester laut Spiegel-Artikel nicht geäußert. Man kann natürlich diese Passage des Spiegel-Artikels verkürzt und damit sinnentstellend wiedergeben, so dass es aussieht, als häbe die Krankenschwester etwas zu den Plastiktüten bestätigt, das ist aber unredlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2018 um 11:34
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Sie führte doch aber Buch über ihre Finanzen. Wie konnten einfach so 50000 Euro unbemerkt verschwinden?
Vielleicht hat sie es ja bemerkt und genau deshalb gab es irgendwann mal Probleme?

Der Punkt ist doch: Wenn einer für gelegentliche Hilfsdienste 100 Euro im Monat bekommt, ist die Übertragung derartig großer Vermögenswerte zumindest auffällig. Insbesondere wenn die finanzielle Situation des Mannes prekär war, und seine Dienstleistungen in keinem Verhältnis zu den Vermögenswerten stehen. Das muss noch keine Unterschlagung sein, aber es ist ausreichend Stoff für Konfliktpotential.

Davon abgesehen ist das aber für das Urteil überhaupt nicht relevant, weil es ja im rechtskräftigen Urteil überhaupt nicht erwähnt wird.


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15.11.2018 um 11:35
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Sprich mich wieder an, wenn du richtig gelesen und verstanden hast. Ich unterstelle NICHTS.
Natürlich tust du das! Und gerade jetzt unterstellst du mir, ich würde deine Beiträge nicht verstehen! Eine Frechheit! Aber hier beende ich die Diskussion mit dir. Auch, wenn ich erst kurz angemeldet bin, so lese ich doch schon jahrelang mit, und dein Diskussionsstil ist mit schon oft sehr unangenehm aufgefallen. Also such' dir jemand anderen, den du ankeifen kannst!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2018 um 11:40
Wenn ich das richtig sehe hat hier niemand Einsicht in die Urteilsbegründung und die Gewichtung von Fakten und Indizien.
Man hangelt sich hier an Artikeln in irgendwelchen Zeitungen lang, die höchstwahrscheinlich nicht so detailliert und distanziert sind wie eine Urteilsbegründung.
Das Meiste hier dürfte also halbgarer Kram und nicht zu belegen sein.
Das haltet ihr bitte mal im Hinterkopf.
Wird das hier unangenehm persönlich ist der Thread bald zu und die Verursacher schauen eine zeitlang von draussen zu.
Ihr habt es selbst in der Hand.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.11.2018 um 11:40
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Sie führte doch aber Buch über ihre Finanzen. Wie konnten einfach so 50000 Euro unbemerkt verschwinden?
Wenn es in ihrer Wohnung Belege gegeben hätte, die beweisen, dass sie vom Verbleib der 50.000€ in Kenntnis war, dann hätten doch weder LG noch BGH sich die Frage gestellt, ob diese Barschecks nicht ebenfalls in Wahrheit veruntreut wurden.

Im oberen Absatz übrigens nochmal, warum das Verfahren wegen der Unterschlagung der 8000€ eingestellt wurde (nämlich wegen Nichtigkeit).
Das Verfahren wird gemäß § 154 II StPO auf Antrag des Staatsanwalts insoweit eingestellt, als gegen den Angeklagten der Vorwurf "veruntreuter" Unterschlagung erhoben worden ist, weil eine deshalb zu verhängende Strafe im Falle des Schuldspruchs wegen des weiteren Anklagegegenstandes nicht ins "Gericht" fiele.

Diesem Beschluss lässt sich schon nicht entnehmen, dass das Landgericht den Vorwurf der Verdeckungsabsicht wegen eines Vermögensdeliktes gänzlich fallen lassen wollte. Es hat damit zwar die - in Tatmehrheit stehende - mitangeklagte veruntreuende Unterschlagung der 8.000 € vorläufig eingestellt, auf die sich - wie die rechtlichen Ausführungen auf S. 75 der Anklageschrift belegen - die Verdeckungsabsicht beziehen sollte, es hat sich aber nicht dazu verhalten, ob die nach der Anklageschrift einbehaltenen weiteren Gelder, Schmuckstücke oder Pelzmäntel als Bezugstat für den Verdeckungsmord in Betracht kamen.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-582-10.php


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15.11.2018 um 11:46
@MaryPoppins

Eben, danke noch mal für das Vollzitat aus dem hier bereits mehrfach erwähnten BGH-Beschluss.

Es ist also gerade NICHT abschließend gerichtlich geklärt, ob hier eine veruntreuende Unterschlagung vorliegt. Wieso trotzdem immer wieder behauptet wird, die Unterschlagung sei „widerlegt“, ist unbegreiflich. Aber daran sieht man mal wieder, was mediale Porpaganda in manchen Köpfen anrichtet.


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15.11.2018 um 11:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dazu, ob und welche Plastiktüten Frau K. mit nach Hause genommen hat und gar was da drin war, hat sich die Krankenschwester laut Spiegel-Artikel nicht geäußert.
Deswegen ging das Gericht wohl auch nicht drauf ein. Der Richter hätte erst eine Krankenschwester mit der passenden Aussage suchen müssen.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Im oberen Absatz übrigens nochmal, warum das Verfahren wegen der Unterschlagung der 8000€ eingestellt wurde (nämlich wegen Nichtigkeit).
Das bedeutet," erwiesen" wie hier gerne behauptet, ist nichts.

Danke @MaryPoppins und @Andante


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15.11.2018 um 11:58
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wenn es in ihrer Wohnung Belege gegeben hätte, die beweisen, dass sie vom Verbleib der 50.000€ in Kenntnis war, dann hätten doch weder LG noch BGH sich die Frage gestellt, ob diese Barschecks nicht ebenfalls in Wahrheit veruntreut wurden.
das wissen wir eben nicht. Vielleicht ging man einfach nur aufgrund der Vollmachten von einer Unterschlagung aus.

MG wird ihr das Geld am Bankautomaten oder bei der Bank abgehoben haben. Das erledigte sie wahrscheinlich aufgrund ihrer Gehbehinderung nicht mehr alleine.


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15.11.2018 um 11:59
Und für diejenigen, die lieber irgendwelche interessengesteuerten Medienberichte zum Fall lesen statt vernünftige Originalquellen wie den BGH-Beschluss, hier die gesetzliche Bestimmung im Wortlaut, nach der Gericht oder Staatsanwaltschaft einstellen können. Im Fall MG erfolgte die vorläufige Einstellung der angeklagten Tat „veruntreuende Unterschlagung“ durch das Gericht, und zwar auf Antrag der StA (§ 154 Abs. 2 StPO).


„§154
Teileinstellung bei mehreren Taten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.

.....“


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15.11.2018 um 12:07
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das wissen wir eben nicht. Vielleicht ging man einfach nur aufgrund der Vollmachten von einer Unterschlagung aus.
Wieso sollte allein eine Vollmacht ein Hinweis auf Unterschlagung sein? Das befugt ihn ja rechtmässig dazu, Geld abzuheben. Es können nur fehlende Belege ihrerseits sein, die zur Annahme einer Unterschlagung führen konnten.


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15.11.2018 um 12:13
@Andante
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wieso sollte allein eine Vollmacht ein Hinweis auf Unterschlagung sein? Das befugt ihn ja rechtmässig dazu, Geld abzuheben. Es können nur fehlende Belege ihrerseits sein, die zur Annahme einer Unterschlagung führen konnten.
weil man davon ausging, dass die 8.000 Euro daraus stammten, was scheinbar aber so nicht gewesen ist. Wir dürfen uns ja nicht mehr auf Zeitungsartikel berufen.

Vielleicht haltet ihr Euch auch daran ihm keine Unterschlagung anzudichten? Das ist nämlich nicht erwiesen! Und somit gilt die Unschuldsvermutung oder etwa nicht?


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15.11.2018 um 12:26
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Vielleicht haltet ihr Euch auch daran ihm keine Unterschlagung anzudichten? Das ist nämlich nicht erwiesen! Und somit gilt die Unschuldsvermutung oder etwa nicht?
Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht. Und da auch nur, bis das Urteil rechtskräftig ist. Danach muss der Verurteilte seine Unschuld nachweisen, oder zumindest sehr stichhaltige Belege dafür vorlegen, dass wesentliche Aspekte auf denen das Urteil beruht fehlerhaft sind.

Wir sind hier in einem öffentlichen Thread und da darf man schon mal darüber nachdenken ob die Übertragung erheblicher Vermögenswerte im Sinne beider Parteien des Betreuungsverhältnisses war. Man muss natürlich nicht gleich von Unterschlagung sprechen, aber ganz ausklammern kann man diesen Aspekt eben auch nicht. Zumindest nicht wenn User in diesem Punkt unkritisch die Propaganda der Verteidigung übernehmen.


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15.11.2018 um 12:28
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wir sind hier in einem öffentlichen Thread und da darf man schon mal darüber nachdenken ob die Übertragung erheblicher Vermögenswerte im Sinne beider Parteien des Betreuungsverhältnisses war. Man muss natürlich nicht gleich von Unterschlagung sprechen, aber ganz ausklammern kann man diesen Aspekt eben auch nicht.
das wäre mir aber neu.

wenn man nicht einmal mehr Zeitungsartikel als Quelle angeben kann, weil sich hier scheinbar einige auf den Schlips getreten fühlen. Aber darüber sepkulieren ob er Geld unterschlagen hat soll erlaubt sein?

Da frage ich @emanon mal ob das so ist.


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15.11.2018 um 12:30
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wenn man nicht einmal mehr Zeitungsartikel als Quelle angeben kann, weil sich hier scheinbar einige auf den Schlips getreten fühlen. Aber darüber sepkulieren ob er Geld unterschlagen hat soll erlaubt sein?
Mich stören die Zeitungsartikel nicht - man muss sie aber entsprechend einordnen. Und für mich sieht es so aus, als ob sich die Artikel in erster Linie aus Informationen der Verteidigung füttern, weil das Gericht aus naheliegenden Gründen nicht mit einer ähnlich umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit dagegen hält.

Darüber hinaus habe ich ja geschrieben, dass ich das böse U - Wort nicht benötige um über finanzielle Auffälligkeiten in einem Bertreuungsverhältnis zu reden, das tragisch endete.


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15.11.2018 um 12:31
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Vielleicht haltet ihr Euch auch daran ihm keine Unterschlagung anzudichten? Das ist nämlich nicht erwiesen! Und somit gilt die Unschuldsvermutung oder etwa nicht?
Nichtt vergessen: gegen ihn wurde immerhin öffentliche Anklage auch wegen Unterschlagung erhoben. Von diesem Vorwurf ist er nicht etwa rechtskräftig freigesprochen worden, das diesbezügliche Verfahren wurde bloß vorläufig eingestellt.


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15.11.2018 um 12:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nichtt vergessen: gegen ihn wurde immerhin öffentliche Anklage auch wegen Unterschlagung erhoben. Von diesem Vorwurf ist er nicht etwa rechtskräftig freigesprochen worde, das diesbezügliche Verfahren wurde bloß vorläufig eingestellt.
Nicht vergessen, solange er deswegen nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig!


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15.11.2018 um 12:34
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Nicht vergessen, solange er deswegen nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig!
Und wegen Mordes ist er rechtskräftig verurteilt. Trotzdem gilt er für einige in diesem Punkt für unschuldig......


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15.11.2018 um 12:35
@Andante
da kann man ihm doch nicht auch noch eine Unterschlagung anhängen, weil es so passend erscheint, obwohl diese nicht erwiesen werden konnte!


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