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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 11:36
@falstaff
Ich habe es überlesen, dich nicht übergangen. So schnell entstehen Missverständnisse die man fälschlich einordnet.
Grundsätzlich werden Urteile im Namen des Volkes gesprochen und sollten auf Anfrage zugänglich sein?

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 11:37
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich habe es überlesen, dich nicht übergangen. So schnell entstehen Missverständnisse die man fälschlich einordnet.
Grundsätzlich werden Urteile im Namen des Volkes gesprochen und sollten auf Anfrage zugänglich sein?
Den zweiten Teil meiner Frage hast du leider wieder überlesen.

Hast du das Urteil gelesen?


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15.08.2019 um 11:39
@falstaff
Nein, ich habe es nicht gelesen. Ich meinte damit lediglich, dass die Möglichkeit besteht es zu lesen, wenn man möchte und die Anwältin hier nichts vor uns verbirgt.


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15.08.2019 um 11:43
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Nein, ich habe es nicht gelesen. Ich meinte damit lediglich, dass die Möglichkeit besteht es zu lesen, wenn man möchte und die Anwältin hier nichts vor uns verbirgt.
Mein eigentlicher Kritikpunkt ist , dass sich deine Kritik (und die vieler anderer) am Urteil also fast ausschließlich auf eine Sekundärquelle stützt, die ein starkes und nachvollziehbares Interesse daran hat die Primärquelle nur stark gefiltert wiederzugeben.
Kritische Distanz zu Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern scheint ausreichend vorhanden, während die einseitigen Behauptungen der aktuellen Verteidigung völlig unhinterfragt übernommen werden. Das ist extrem einseitig, insbesondere weil die Verteidigung naturgemäß einen ungleich größeren Bias hat, als alle anderen Verfahrensparteien.


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15.08.2019 um 11:50
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es geht in diesem Fall mMn. um Aufmerksamkeitsmaximierung durch selektive und grob vereinfachte Darstellung, die sich in der Weiterererählung für Verzerrungen in Richtung Skandalurteil anbietet.
Man muss da bedenken, dass ein Gerichtsreporter nach der Verhandlung sich natürlich an die Verteidigung wendet, um diese nach ihrer Meinung über die Verhandlung zu befragen und ihre Stellungnahme einzuholen. Und natürlich bekommt der Reporter dann von der Verteidigung etwas in die Feder diktiert bzw. in die Kamera gesagt.

An die Richter oder an den Staatsanwalt wendet sich der Reporter erst gar nicht, weil die nichts sagen dürfen. Maximal äußert sich der Staatsanwalt kurz, aber auch das erst nach der Urteilsverkündung. Vom Pressesprecher des Gerichts kommen kurze, betont sachliche und unemotionale Statements, die am Verfahren beteiligten Richter äußern sich persönlich niemals.

Also bleibt dem Reporter als Quelle nur die Verteidigung, und so sehen dann manche Gerichtsreportagen auch aus.

Ich meine das weder abwertend noch verbinde ich damit irgendeine Kritik an der Verteidigung. Diese nutzt die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, und das ist völlig in Ordnung. Als Leser oder Zuschauer sollte man das aber wissen.


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15.08.2019 um 11:54
Nachtrag: Nicht ohne Grund heißt es „Der Richter äußert sich über sein Urteil“, gerade weil der Richter sich nicht in Talkshows setzen und sein eigenes Urteil unter Verletzung des Beratungsgeheimnisses kommentieren kann.

Und genau dieses Urteil ist hier bis heute unzugänglich.


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15.08.2019 um 12:02
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Und da sollten wir wieder hinkommen. Mit Urteil wäre das freilich einfacher.
Gewiss wäre das einfacher. Es ist aber offensichtlich nicht gewollt.

Mit der RAin, die die Medienarbeit in dem Fall übernommen hat, hatte ich ein kurze Unterhaltung im Beck-Blog. Sie beantwortet keine Fragen. Ihr geht es nur um möglichst große Reichweite.

Man darf auch nicht übersehen: Als Strafverteidiger schafft man es auf diese Weise nicht nur in die Medien, erstaunlicherweise erhöht sich wie durch Geisterhand zugleich die Reputation. Es ist bemerkenswert: Ein Strafverteidiger wird sogleich als ein guter RA angesehen, wenn er Teil der Berichterstattung eines "Jusitzskandals" ist.


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15.08.2019 um 12:15
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Sie können aber.
Ich denke, Du überschätzt die Fähigkeiten von Journalisten. Wie soll ein Journalist die Richtigkeit einer Aussage überprüfen, wenn er selbst Laie ist? Journalisten gehen auch nicht (und das wird sehr gerne übersehen) einer altruistischen Tätigkeit nach. Sie wollen mit ihren Nachrichten Geld verdienen. Je größer der Skandal, desto lauter das Klingeln in der Kasse.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 12:25
Wenn man bedenkt, dass die Verteidigung beliebig oft Journalisten zum „Hintergrundgespräch“ einladen kann, zu Pressegesprächen, sich, wie hier geschehen, an Abgeordnete wenden kann, im Gegensatz dazu sich aber StA und Gericht nicht äußern dürfen, kann man ermessen, welchen unendlichen „Vorteil“ natürlich die Verteidigung im Hinblick auf die Darstellung des Falles in der Öffentlichkeit hat. Und natürlich ist diese Darstellung (nur) eine aus Sicht der Verteidigung.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ich denke, Du überschätzt die Fähigkeiten von Journalisten. Wie soll ein Journalist die Richtigkeit einer Aussage überprüfen, wenn er selbst Laie ist?
Vor allem sitzt der Journalist nicht jeden Tag in der Verhandlung. Die meisten kommen zur Prozesseröffnung, mal zwischendurch und dann erst wieder zur Urteilsverkündung. Wir haben das beim NSU-Prozess in München erlebt. Zum Prozessauftakt hatten sich Gott weiß wie viele Pressevertreter angemeldet, der Saal platzte ja aus allen Nähten. je länger das Verfahren dauerte, desto weniger Journalisten ließen sich blicken. Erst zur Urteilsverkündung war es wieder voll.

Es ist ja auch klar, dass ein angestellter Journalist nicht nur ein Thema, sprich einen Prozess zu beackern hat, in dem er dann Tag für Tag sitzt. Den Leser interessiert nicht jeden Tag ein Prozessbericht. Den Leser interessiert Spektakuläres, und das muss der angestellte Journalist liefern.

Im Prinzip ist das bei freischaffenden Journalisten auch so. Langweilige tägliche Prozessberichte aus einem laufenden Verfahren lassen sich schlecht verkaufen. Also wird sich nur zu Anfang in den Prozess gesetzt, mal mittendrin, wenn ein interessanter Zeuge oder Gutachter geladen ist, und dann wieder zur Urteilsverkündung.


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15.08.2019 um 16:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es ist anscheinend nicht so, dass Zweifel ausschliesslich von der Verteidigung gesät worden sind, bevor sie alle aufkamen.

Aber wie ich schon sagte, es wäre interessant, einmal vom Gericht selbst zu hören, was es zu dem Urteil gebracht hat. Vor allem vom zweiten.
Es mag interessant sein, aber was wäre mit der Veröffentlichung des Urteils in der öffentlichen Diskussion eigentlich gewonnen?

Das es u.U. das Gegenteil des von Dir erwünschten bringen kann, zeigt relativ deutlich der Darsow-Fall. Da gibt es Talk-Shows etc., welche auf dieses eingehen, obgleich die Leute sich halbwegs sicher sind, welche etwas mehr Verständnis für das rechtliche aufbringen, dass das Urteil wahrscheinlich das richtige Ergebnis darstellt und somit auch Recht gesprochen wurde. Was aber ein Großteil der Öffentlichkeit bei diesem Urteil irritiert, ist die ganzen Ausschmückungen, die in Wirklichkeit nicht belegbar sind und damit das Misstrauen zu dem Ergebnis vom Normalbürger erst schürt.

Bei einer Urteilsveröffentlichung wird das bei dem vorliegenden Fall nicht anders sein. Das ganze Motiv basiert auf einer Theorie des Gerichts, welche - wie Du selber meinst - nicht wirklich auf ausreichenden Indizien beruht. Die Öffentlichkeit wird dann aber genau das hernehmen und es wird ähnlich laufen, wie im Fall Darsow. Es mag sein, dass Du das dann besser beurteilen kannst (wobei Dir dann immer noch die Primärquellen fehlen, wie z.B. die schriftlichen Gutachten, etc.), aber was bringt das für die öffentliche Meinung?

Also was wäre durch die Veröffentlichung in der öffentlichen Meinung wirklich gewonnen? Ich denke, die Justiz würde dann in der öffentlichen Meinung in einem noch schlechteren Licht dastehen. Fachleute wissen vermutlich, wie es insgesamt mit der Justiz bestellt ist, da braucht es keine solche Veröffentlichungen.

In einer Talk-Show hatte der ehemalige BGH-Richter Fischer sich diesbzgl. ganz klar geäußert, als er - ohne dass ihm das vorher mitgeteilt wurde - in der Show mit dem Darsow-Fall konfrontiert wurde (er hatte sogar selber das Revision abgelehnt). Er sagte, dass solche Diskussionen nicht in die Öffentlichkeit gehören.


Eigentlich kann man dieser Ansicht auch zustimmen. Aber auf der anderen Seite kosten Gutachter erheblich Geld, wie kann man ohne eine Geldquelle überhaupt erfolgreich ein WAA-Antrag stellen? Wenn man etwas Öffentlichkeitsarbeit verbieten würde, wo käme dann das Geld her?

Es gibt nun mal in D kein ähnliches Instrument, wie in Amerika das "Innocence-Projekt", wo gesteuert von einer Uni, sich jeder hinwenden kann. Sein Fall wird dort dann erstmal geprüft (ich glaube es erfolgt Großteils von Jura-Studenten). Die Betrachtung erfolgt dabei interdisziplinär, da auch andere Lehrstühle sich diesem Projekt angeschlossen haben.

Würde man die Werbungstrommel nicht rühren dürfen, wären Verurteilte ohne ausreichend finanzielle Unterstützung schlechter gestellt, als andere.

Anwälte arbeiten bei WAA bei solchen Fällen in der Regel auf eigene Kosten, sprich ehrenamtlich. Es ist kaum anzunehmen, dass sie dann einen Fall aufgreifen, von dem sie nicht ausreichend von der Unschuld überzeugt sind. Man sollte zu diesem Punkt die Empfehlungen von Strate mal lesen. Es ist ihnen einfach nicht zuzumuten, dann noch eigenes Geld zu investieren, nur damit sie einen WAA stellen können, für eine Person, von denen sie ausgehen, dass er unschuldig verurteilt wurde. soll der Anwalt dann einfach den Fall unbearbeitet lassen?

Wie gesagt, solange hier in diesem Punkt D rückständiger ist als die USA, werden Anwälte diesen Weg bei finanziell schlecht gestellt Verurteilten häufiger gehen müssen.

Die Anwälte des hier diskutierten Verfahrens haben diese Werbetrommel nicht ohne Grund gerührt. Bevor diese gerührt wurde, hatte man sogar die StA kontaktiert und versuchte über diesen Weg das notwendige Geld zu erhalten, die StA hatte aber abgelehnt.

Erst als von dieser Seite keine finanzielle Unterstützung zu erwarten war, wurde die Werbetrommel etwa vor einem Jahr gedreht. Danach hörte man so gut wie nichts mehr, bis zur Abgabe des WAA.

Dafür, das hier - wie hier einige hier meinen - die Anwälte den Rechtsstaat schlecht darstellen wollen und einen Schuldigen einfach aus dem Gefängnis befreien wollen, gibt es daher nicht die geringsten Anhaltspunkte.

Der WAA zeigt, dass offenbar das gespendete Geld nicht nur für das gerichtsärztliche Gutachten gereicht hat sondern es konnten insgesamt 3 Gutachter beauftragt werden, welche mit unterschiedlichen Methoden den Todeszeitpunkt berechnet haben, den der damalige Gutachter nicht berechnen konnte. Bei Worst-Case-Annahmen des früheste Todeszeitpunkt ist laut des für G ungünstigsten Gutachten 15:45, zu einem Zeitpunkt, wo der Hausmeister nachweislich schon lange nicht mehr in der Wohnung war.

Mich hat das Tatortfoto des Bades überzeugt. Die Pantoffeln liegt m.E. niemand so hin, wenn er einen Unfall faken will. Das Video der Simulation macht mir auch die Lage eines der Pantoffel erklärbar, das hatten wir hier auch schonmal. Eine Diskussion hierüber ist hier mittlerweile nicht mehr sinnvoll, weil Störer leider hier die Oberhand gewonnen haben, die mittlerweile sogar behaupten, das selbst dann wenn der Verurteilte zum Todeszeitpunkt ein Alibi hat, er der Täter war.

Und selbst einige "Fachleute" betonen hier immer wieder das die Unterschlagung sei ja nicht widerlegt worden sei und nehmen es doch als eigentliches Motiv an. Diese haben sich damit leider mittlerweile auch auf einen Laienniveau herabgelassen (der Großteil der Laien hier können genaugenommen rechtlich damit besser umgehen), eigentlich müssten sie es besser wissen, dass es zur Beurteilung des Falles aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht herangezogen werden dürfte.


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15.08.2019 um 16:36
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:In einer Talk-Show hatte der ehemalige BGH-Richter Fischer sich diesbzgl. ganz klar geäußert, als er - ohne dass ihm das vorher mitgeteilt wurde - in der Show mit dem Darsow-Fall konfrontiert wurde (er hatte sogar selber das Revision abgelehnt). Er sagte, dass solche Diskussionen nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Nein, das stimmt nicht. Herr Fischer hat sich ja selbst regelmäßig öffentlich zu Verfahren geäußert; sowohl in seinen Kolumnen, als auch in Talkshows.

Was Herr Fischer damals sagte war, dass er sich nicht öffentlich zu einem Verfahren äußert, dass er selbst als Richter und Vorsitzender des zweiten Strafsenats bearbeitet hat. Er zeigte sich damals irritiert, dass er nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein Talkgast anwesend sein wird, der ihn direkt auf ein von ihm bearbeitetes Verfahren ansprechen möchte. Er sagte, hätte er das gewusst, hätte er die Einladung zu der Talkrunde abgesagt.


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15.08.2019 um 17:16
@Lichtenberg

In der damaligen Sendung sagte er folgendes:

"Ich es vollkommen verfehlt halte in öffentlichen Fernsehsendungen Einzelfälle dieser Art zu diskutieren und der Richter der darüber entschieden hat …."

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Zeitpunkt 54:30

Den Satz hat er leider nicht vollendet, daher kann man ihn natürlich unterschiedlich interpretieren. Ich fasse ihn nach wie vor so auf, dass er eine öffentliche Diskussion über Einzelfälle grundsätzlich ablehnt.

Ich persönlich kenne auch nichts von ihm, wo er im Rahmen einer öffentlichen Diskussion speziell wegen eines Einzelfalls zu der Entscheidung Stellung genommen hat.

Ich kenne es nur so, er äußert sich öffentlich, um (Straf-)Recht einer breiten Masse zugänglich zu machen, manchmal um auch die Gesetzgebung zu kritisieren. Es geht ihm nicht um die Richtigkeit eines speziellen Falles. Ihm geht es im rein um rechtliche Gesichtspunkte. Fälle werden nur im Rahmen eines solchen betrachtet, nicht um des Falles willen, das ist etwas anderes.


Sollte ich mich da irren, bitte ich um entsprechende Beispiele.


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15.08.2019 um 17:36
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich persönlich kenne auch nichts von ihm, wo er im Rahmen einer öffentlichen Diskussion speziell wegen eines Einzelfalls zu der Entscheidung Stellung genommen hat.
Herr Fischer hat sowohl als (Straf-) Jurist, als auch als Kolumnist zu Stafurteilen Stellung bezogen.

Als Kolumnist z.B. hat er über das sog. Raser-Urteil mehrere Kolumnen geschrieben.

Als Strafrechtler z.B. immer wieder in seinem Kommentar.

Herr Fischer vertritt (offensichtlich) die Meinung, dass man über Urteile in der Öffentlichkeit diskutieren und Stellung beziehen kann.

Im Fall Darsow und speziell in der von Dir verlinkten Talkshow geht es aber um ein Wideraufnahmeverfahren, über das noch nicht entschieden wurde.


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15.08.2019 um 17:44
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Als Kolumnist z.B. hat er über das sog. Raser-Urteil mehrere Kolumnen geschrieben.
Das ist etwas vollkommen anders. Dort war die Tat selber unstreitig, es ging allein um die juristische Bewertung, war es Mord oder etwas anderes?

Hier geht es aber nicht um die rechtliche Bewertung einer bewiesenen Tat sondern die Beweisfrage als solches. Das ist ein extremer Unterschied.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Herr Fischer vertritt (offensichtlich) die Meinung, dass man über Urteile in der Öffentlichkeit diskutieren und Stellung beziehen kann.
Woraus schließen sie das? Insbesondere, wenn es um die Frage der Beweislage geht, worüber soll in der Öffentlichkeit genaugenommen diskutiert werden, wenn man nur das Urteil kennt, ohne schriftliches Gutachten, ohne die Unmittelbarkeit der Zeugenbefragung?

Wenn es zugängliche Wortprotokolle oder Videoaufzeichnuingen gäbe, sähe das vielleicht anders aus.


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15.08.2019 um 18:55
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Also was wäre durch die Veröffentlichung in der öffentlichen Meinung wirklich gewonnen?
Es geht weniger um die öffentliche Meinung. Es gibt interessierte Zeitgenossen, und ich gehöre dazu, die sich gerne aus erster Hand über einen Text informieren, über den andere reden oder schreiben.

Dadurch, dass man eine Rezension über einen Roman oder eine Theaterkritik liest, kennt man nun mal weder den Roman noch das Theaterstück näher. Man kennt die Meinung des Kritikers darüber, das ja. Aber mehr auch nicht.


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15.08.2019 um 19:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht weniger um die öffentliche Meinung. Es gibt interessierte Zeitgenossen, und ich gehöre dazu, die sich gerne aus erster Hand über einen Text informieren, über den andere reden oder schreiben.
sie behaupten hier ständig, dass die Anwälte die öffentliche Meinung manipulieren wollen.

Warum ist nun plötzlich die öffentliche Meinung zweitrangig, welche durch das Nichtverstehen solcher Urteile eine falsche Sichtweise erhalten könnten, wie zum Teil im Darsow-Fall erfolgt?

Nein, gegenüber dieser Gefahr ist hier die Ansicht in Wirklichkeit vollkommen unwichtig.

Was bringt es, wenn sie es lesen können? Wie wollen sie z.B. nun die Gutachten bzgl. der Todeszeitpunkte damit beurteilen können?

Es kann sein, dass im Gutachten selber im Einzelnen begründet ist, warum der damalige Gutachter diese nicht feststellen konnte. Aber können sie damit ohne Fachwissen etwas anfangen und meinen, dass man es doch ermitteln können müsste oder keinesfalls? Wohl kaum.

Oder sind sie etwa auch der Ansicht, dass eine Feststellung eines anderen Todeszeitpunktes weiter die Schuld Gs feststeht? Ich hoffe nicht.


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15.08.2019 um 19:28
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, die Justiz würde dann in der öffentlichen Meinung in einem noch schlechteren Licht dastehen. Fachleute wissen vermutlich, wie es insgesamt mit der Justiz bestellt ist, da braucht es keine solche Veröffentlichungen.
Richter schreiben Urteile nicht für die öffentliche Meinung, sondern im Zivilprozess für die Parteien, die im Streit über ein Problem liegen, im Sozialgerichtsverfahren für einen Kläger und einen Sozialleistungsträger, die ebenfalls über eine Frage streiten, im Arbeitsgerichtsprozess für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei denen Gleiches der Fall ist.

Im Strafverfahren schreiben sie Urteile für den Angeklagten und für die StA. Der Staat hat nun mal das Strafverfolgungsmonopol, die StA ist, soweit das Gesetz es ihr auferlegt, zur Strafverfolgung und zur Anklage verpflichtet, und der/die Strafrichter muss/müssen entscheiden, ob und wieviel an der Anklage dran ist.

Kurzum: Urteile sind primär für die Prozessbeteiligten und weniger für die Öffentlichkeit. Daher entscheiden auch die Prozessbeteiligten, ob das grundsätzlich nur sie angehende Urteil an die Öffentlichkeit kommt. Das gilt auch für den Fall MG.

Bei den obersten Bundesgerichten ist es anders, da werden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung (und das sind sie bei obersten Bundesgerichten sehr oft, sonst kommt ein Verfahren gar nicht erst bis dahin) veröffentlicht.

Und noch was zum Zustand der Justiz in D: Ich weiß zwar nicht, was du damit meinst. Aber manchmal vermisst man etwas erst, wenn es nicht mehr da ist. In Polen oder Ungarn etwa gehen die Leute für eine unabhängige Justiz auf die Straße und demonstrieren. In D ist halt vieles zu selbstverständlich geworden. Eine Garantie, das es so bleibt, ist das nicht.


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15.08.2019 um 19:51
Was wollen sie mit diesem Beitrag eigentlich, das ist mir alles nicht unbekannt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kurzum: Urteile sind primär für die Prozessbeteiligten und weniger für die Öffentlichkeit. Daher entscheiden auch die Prozessbeteiligten, ob das grundsätzlich nur sie angehende Urteil an die Öffentlichkeit kommt. Das gilt auch für den Fall MG.
So ist es. Also warum sollen sie dann veröffentlicht werden?

Ich mache ihnen mal einen Vorschlag. Sie geben ja vor, so ungemein neugierig zu sein und behaupten, irgendwie juristisch bewandert zu sein, sprich eine juristische Ausbildung zu besitzen. Dann sollte es ihnen ein leichtes sein, eine Ausfertigung des Urteil beim LG München zu erhalten (ich weiß nicht ganz genau ob es LG I oder II ist, aber das können sie rausfinden). Was spricht dagegen?

Wie gesagt, eine Veröffentlichung eines Urteils, bei dem ein Motiv hergenommen wurde, das durch so gut wie nichts belegt ist, halte ich persönlich bzgl. der öffentlichen Meinung für problematisch.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und noch was zum Zustand der Justiz in D: Ich weiß zwar nicht, was du damit meinst. Aber manchmal vermisst man etwas erst, wenn es nicht mehr da ist. In Polen oder Ungarn etwa gehen die Leute für eine unabhängige Justiz auf die Straße und demonstrieren. In D ist halt vieles zu selbstverständlich geworden. Eine Garantie, das es so bleibt, ist das nicht.
Ich denke, man kann immer etwas verbessern, man sollte nie meinen, es ist gut genug, das verhindert jeden Fortschritt. Das gilt für jeden Lebensbereich, das macht vor der Justiz auch nicht halt.

Ihrer Argumentation nach sollte man mit jeglicher Forschung (medizinisch, technisch oder was auch immer) - mit Blick auf die dritte Welt-Länder - stoppen. Wollen sie das wirklich?

Bzgl. Zustand: Sie sollten eigentlich das Innocence-Projekt in den USA kennen, da bekommen auch finanziell schlecht gestellte eine Chance.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 20:30
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Dann sollte es ihnen ein leichtes sein, eine Ausfertigung des Urteil beim LG München zu erhalten (ich weiß nicht ganz genau ob es LG I oder II ist, aber das können sie rausfinden). Was spricht dagegen?
§ 475 StPO spricht dagegen. Nicht am Prozess beteiligte Personen, auch Journalisten etwa, können nicht einfach so Akteneinsicht nehmen oder Aktenauszüge erhalten, wozu auch ein Urteil gehört. Nach § 299 Abs. 2 ZPO ist es genau so. Da kann muss der Dritte ein rechtliches Interesse dartun, sonst bekommt er nichts aus den Akten.

Außerdem will ich ka über das Urteil diskutieren, und das geht schlecht, wenn nur ich es kenne, die allmy-user aber nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 20:33
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ihrer Argumentation nach sollte man mit jeglicher Forschung (medizinisch, technisch oder was auch immer) - mit Blick auf die dritte Welt-Länder - stoppen.
Wie bitte? Wo habe ich geschrieben, dass Forschung gestoppt werden soll, und das gar noch in einem Zusammenhang mit sog. Drittweltländern?


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